Bestraft werden müssen Taten, nicht Gesinnungen. «Gefährder» ist kein Rechtsbegriff und es ist keine strafbare Tat. Interpretierbar in alle Richtungen. Dieser Begriff muss raus aus dem Text. Erst eine Teilausführung - eine Vorbereitungshandlung oder eine Androhung - ist eine Straftat, wenn sie unter das Strafrecht fällt. Sonst auch nicht. Dann ist man nämlich gezwungen, Vorkehrungen zu treffen, d. h. es entsteht bereits ein Schaden. Für diese Vorkehrungen zur Schadensabwendung sollten wir eigentlich genügend gesetzliche Mittel haben. "Gefährder" ist so ein schwammiger Neusprech aus Deutschland.
Jürg Brechbühl
09.12.2020|19:23 Uhr
Klar, ich bin Corona-Skeptiker, Klima-Skeptiker, Staatsfeind. Mich muss man mit Fussfesseln in Hausarrest zwingen, weil sonst könnte ich ja die Schweizer noch zu Revoluzzern machen.
Kommentare
Login
Meinrad Odermatt
11.12.2020|14:06 Uhr
Bestraft werden müssen Taten, nicht Gesinnungen. «Gefährder» ist kein Rechtsbegriff und es ist keine strafbare Tat. Interpretierbar in alle Richtungen. Dieser Begriff muss raus aus dem Text. Erst eine Teilausführung - eine Vorbereitungshandlung oder eine Androhung - ist eine Straftat, wenn sie unter das Strafrecht fällt. Sonst auch nicht. Dann ist man nämlich gezwungen, Vorkehrungen zu treffen, d. h. es entsteht bereits ein Schaden. Für diese Vorkehrungen zur Schadensabwendung sollten wir eigentlich genügend gesetzliche Mittel haben. "Gefährder" ist so ein schwammiger Neusprech aus Deutschland.
Jürg Brechbühl
09.12.2020|19:23 Uhr
Klar, ich bin Corona-Skeptiker, Klima-Skeptiker, Staatsfeind. Mich muss man mit Fussfesseln in Hausarrest zwingen, weil sonst könnte ich ja die Schweizer noch zu Revoluzzern machen.