Die Seele bleibt heil

Das Bundesgericht erlaubt einer Katholikin den Austritt aus der Staatskirche, ohne dem Vatikan ­abschwören zu müssen. Das Urteil ist ein kleiner Schritt auf dem langen Weg zur Trennung von Kirche und Staat.

Von Christoph Landolt

Wer katholisch ist und im Kanton Luzern wohnt, ist Mitglied der Römisch-katholischen Landeskirche Luzern. So sieht es die Kirchenverfassung vor. Sophia K. (Name bekannt), ­eine in der Stadt Luzern wohnhafte Katholikin, wollte aus der Kirchgemeinde austreten, nicht aber ihren Glauben aufgeben. Bei der Landeskirche stiess sie damit auf kein Verständnis. Wäre es nach dieser gegangen, hätte K. dem Katholizismus abschwören und sich von der katholischen Weltkirche distanzieren müssen. Ihr Recht, die Sakramente zu empfangen, hätte sie verwirkt: keine Hostien, keine kirchliche Heirat, keine le ...

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Kommentare

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  • George Lips
  • 15.08.12 | 13:09 Uhr

Guter Entscheid gegen die rollback Wünsche der immer noch wühlenden kath.Kirche.Die Kathos. waren sehr erfolgreich.Durch eine höhere Geburtenzahl(Abtreibungsverbot)ist es ihnen gelungen, in der Schweiz die Zahl der Protestanten zu überschreiten (innert ca. 50 Jahren).Pikant ist, dass jetzt die Muslime mit dem gleichen Rezept die Zahl der Christen übertreffen will. Siehe Muslimstaaten/Geburtenziffer. Das Mittelalter hört nicht auf.

 
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