Essay

Einbürgerung durch die Justiz?

Neuerdings mischen sich die Gerichte in die ­ Frage ein, wer Schweizer werden soll. Den ­Gemeindeversammlungen droht dadurch die ­Entmachtung.

Von Martin Schubarth

Wer entscheidet über eine ordentliche Einbürgerung, also über die Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht? Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtes (1D­–6/2011 vom 12. 6. 2012) stellt sich die Frage, ob das Schweizer Bürgerrecht in Zukunft durch die Ge­richte, letztinstanzlich also durch das Bundesgericht, erteilt werden wird. Damit würden Gemeindeversammlungen, die heute in einigen Kantonen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig sind, entmachtet und unter Kuratel der Justiz gestellt. Eine solche Entwicklung liegt durchaus auf der Linie, die das Bundesgericht vor n ...

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Kommentare

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  • Ernst Jeker
  • 08.07.12 | 15:19 Uhr

Wenn sich ein ehemaliger Bundesrichter so präzise zur Einmischung von Gerichten bezüglich Einbürgerungen äussert, brennt es aber mächtig im Gebälk oder besser, es stinkt zum Himmel, was hier abläuft. Seit einer gewissen Dominanz von Rot-Grün kann aber jeder aufmerksame Bürger feststellen, dass Rot-Grün es darauf absehen, nicht nur die Gemeindeversammlungen zu entmachten, sondern auch das Volk in vielerlei Hinsicht. Diese hinterlistige Machenschaft erinnert an den Kommunismus.

  • George Lips
  • 07.07.12 | 23:30 Uhr

Dieser fürchterliche Tatbestand (Richterstaat)ist mir auch zu Ohren gekommen.Nur Artikel darüber schreiben ist ja schön un gut, nützt aber offensichtlicht nichts bei dem Parlament und bei dem BR. Die WW soll doch klagen, wo immer es Aussicht auf Erfolg gibt.Evtl. zusammen mit der AUNS und SVP.

 
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