«Bestraft für die Wahrheit»

Whistleblower Adrian Strässle wird von der Justiz hart dafür belangt, dass er den Fall Keller-Sutter aufgedeckt hat. Gleichzeitig bestätigt das Urteil sämtliche Missstände im St. Galler Migrationsamt, die via Weltwoche publik geworden sind.

Von Philipp Gut

«Naiv und weltfremd»: Behörden-Kritiker Strässle. Bild: Adam Schwarz

Zunächst die News: Adrian Strässle, ehemaliger Mitarbeiter im St. Galler Migrationsamt und Informant der Weltwoche im Fall Keller-Sutter, ist von der St. Galler Staatsanwaltschaft der «mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses» für schuldig befunden worden. Der aus­serordentliche Staatsanwalt Herbert Brogli verhängte gegen den Whistleblower eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 110 Franken – was 6600 Franken entspricht. Zudem muss Strässle eine Busse von 1000 Franken bezahlen sowie die Kosten des Verfahrens übernehmen, die sich auf 3020 Franken belaufen – inklusi ...

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Kommentare

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  • Ernst Jeker
  • 16.06.12 | 11:08 Uhr

Seit "Wyler/Zopfi" ist bekannt, dass Personen die Rechtswidrigkeiten aufdecken bestraft werden. Diesen gebührt aber höchster Dank. Es zeigt aber, dass fragwürdige Personen (in Bundesbern, der Justiz und Kantonsregierungen etc.) Einsitz haben, die rechtswidrige Machenschaften niederträchtig und verwerflich dulden und akzeptieren. Die Glaubwürdigkeit all dieser Instanzen ist im Keller. Es scheint, als wolle man die einst achtbare Schweiz unheilbringend abqualifizieren. Nur seriöse/aufrichtige Bürger melden Rechtswidrigkeiten zum Wohle der CH, Unredliche verdecken und bestrafen die Aufrichtigen.

  • Franz Wolf
  • 14.06.12 | 01:06 Uhr

Danke, danke, danke, für diesen Kommentar. Genau so läufts noch, bis jetzt.
Ich denke, dass ich Herrn A. Strässle einen Teil der Kosten bezahlen werde.
Bitte um Angabe des Kontos. Ich denke, es werden noch Viele einen Beitrag leisten, auch um sogar A. Strässle zu ermöglichen - zu motivieren - Rechtsmittel zu ergreifen, aber bitte sofort. Wenn schon diese schäbigen Staatsorgane ihrer Obrigkeiten so zudienen (entsprechen), dann muss mittels Rechtsmittel geprüft werden, wie weit nach oben willfährige Dekadenz sich schon entwickelt hat. Also Herr A. Strässle, ziehen sie es durch, und.. danke!

 
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