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25.01.2010, 13:47, Weltwoche online

Videokommentar vom 25.01.2010

«Das Grossbankenproblem ist nach wie vor sehr virulent»

Viele der jüngsten Vorstösse von US-Präsident Obama zur Regulierung von Grossbanken verfehlten zwar ihr Ziel, sagt Chefredaktor Roger Köppel. Grundsätzlich begrüsst er aber Obamas Ansatz und Timing. Im Gegensatz dazu agierten die Schweizer Behörden nach wie vor viel zu zögerlich. Wie das rechtliche Seilziehen um die UBS-Kundendaten wieder zeige, könne eine Bankaffäre noch immer sehr schnell zur Staatsaffäre mutieren, so Köppel.

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Erschienen auf WELTWOCHE online, 01.02.2010
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Kommentare

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Sergio Frei     27.01.10 10:09

was verspricht man sich nun von davos und porto alegre? nix, wie vorangegangen. nur die situation hat sich geändert, die die entscheiden können sind abhängig, leider teilweise inkompetent od. anders handicapiert (unterm tisch vereinbarungen) und stehen der welt dabei noch "vor". man erinnere sich die 28/29' krise dauerte bis ende IIWW, man lasse sich nicht blenden vom zeitweisen autobahnbau und pseudoaufschwung. konkret gehören macher an die ruder, auf finessen, CO2 , feinstaub, und rechte der sutselvrumantsch kann später geachtet werden. noch wenige monate bis zum dauerhaften mentalen wandel

Peter Gambon     27.01.10 04:48

Es ist seit Jahren bekannt, dass trotz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-USA eine erhebliche Rivalität zwischen den beiden Finanzplätzen Schweiz-USA im gange ist.
Was dem Bund und der UBS bekannt war. Was aber die UBS aus Habgier nicht daran hinderte schwerwiegende Fehlentscheidungen zu lasten des Finanzplatzes der Schweiz zu begehen, welche der Fiskus und die Justiz der USA mit der G-20 Gruppe dazu nutzte den Schweizer Finanzplatz zu schwächen. Weiter auf Seite Klartext-Politik, www.klartext-arena.ch

Peter Gambon     27.01.10 04:31

Bund,Recht und Gesamtinteressen
Immer mehr werden die schweizerischen Gesamtinteressen von politischen und rechtlichen Fehlleistungen der Bundesbehörden und den Parteien belastet weil die Verursacher die gesetzlichen Vorgaben nach der Bundesverfassung missachten oder rechtswidrig anwenden und damit den Landesinteressen schaden.
Damit stellen die Verantwortlichen der Fehlleistungen den schweizerischen Rechtsstaat auf dem Prüfstand des rechtsstaatlichen Handels nach Art. 5 der Bundesverfassung (BV).
Grundlage und Schranke ... weiter auf Seite Klartext-Politik, www.klartext-arena.ch

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