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Kein Pardon für Geheimnisverräter

Bild: Keystone

Das Bundesgericht hält an seiner Praxis fest und bestätigt die Verurteilung von Margrit Zopfi und Esther Wyler. Die Nationalräte Daniel Jositsch (SP) und Filippo Leutenegger (FDP) verlangen nun einen rechtlichen Schutz für Whistleblower. Von Alex Baur.

Kurz vor den Festtagen und unmittelbar nach Redaktionsschluss bei der Weltwoche bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung von Margrit Zopfi und Esther Wyler. Die Richter in Lausanne offenbaren mit diesem Timing eine Grundhaltung, die sich wie ein Leitmotiv durch ihre knappe Urteilsbegründung zieht: sie verweigern sich einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Fall. Im Punkt 1 ihrer Erwägungen bringen sie es direkt zum Ausdruck: Der Antrag der Verteidigung auf eine öffentliche Beratung wird abgewiesen. Begründung: keine.

Es bleibt also dabei: Beamten, die auf Missstände in ihrem Amt stossen, haben sich an den Dienstweg zu halten, auch wenn ihre Vorgesetzten die Verursacher derselben Missstände sind. Wenden sie sich an die Öffentlichkeit, sind sie wegen Amtsgeheimnisverletzung zu verurteilen und zu bestrafen. Allenfalls kann sich der Beamte an externe Amtsstellen wenden, oder beispielsweise an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlamentes. Ob er sich damit der Strafe entzieht, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Immerhin wäre es „jedenfalls verhältnismässiger, also angemessener, zumal die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission ihrerseits dem Amtsgeheimnis unterworfen sind“. Hauptsache es dringt nichts unkontrolliert an die Öffentlichkeit.

Zur Erinnerung: Die Controllerin Margrit Zopfi übergab Anfang 2007 dem Schreibenden einen Stapel vollständig anonymisierter Fallakten aus dem Zürcher Sozialamt, die von Misswirtschaft und Schlendrian bei der Fürsorge zeugten; die Publikation sorgte für eine Welle der Empörung und führte später zu einer Reorganisation des Amtes. Vier Monate danach übergab Esther Wyler, ebenfalls eine Controllerin im Sozialamt, dem Schreibenden nicht anonymisierte Akten eines krassen Betrugsfalls; statt den Betrug aufzudecken hatte Amtsvorsteherin Monika Stocker (GP) alles unternommen, um eine Strafuntersuchung zu vereiteln und den Fall zu vertuschen. Sie strafte damit die offizielle Version Lügen, wonach man bereits nach dem so genannten „Spanienfall“, den die Weltwoche bereits ein Jahr zuvor aufgedeckt hatte, alle nötigen Schritte zur Betrugsbekämpfung eingeleitet habe. Neun Monate nach Auffliegen des Skandals demissionierte Stocker*.

Zopfi und Wyler wurden im Herbst 2007 entlarvt und verhaftet. Zwei Jahre später billigte das Bezirksgericht Zürich den beiden Frauen „übergesetzliche Rechtfertigungsgründe“ zu und sprach sie von Schuld und Strafe frei. In einer Abwägung der Rechtsgüter war die Einzelrichterin Claudia Bühler (SVP) zum Schluss gekommen, dass die Aufdeckung der Missstände im konkreten Fall schwerer wog als die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Im letzten Januar kippten drei Oberrichter (FDP, CVP, SP) den Freispruch. Im Wesentlichen warfen sie den Controllerinnen vor, sie hätten vorweg testen müssen, ob nicht auch eine Anzeige beim Gesamtstadtrat, bei der Staatsanwaltschaft oder eben bei der GPK zum Ziel geführt hätte. Erst wenn dieser Schritt nichts gebracht hätte, hätten sie allenfalls an die Öffentlichkeit gehen können (sofern sie dann noch im Amt gewesen wären).

Das Bundesgericht hat diese Sichtweise nun mit Verweis auf seine langjährige Praxis bestätigt. Als Beleg führt es zwei Präzedenzfälle an: BGE 94 IV 68 aus dem Jahr 1969 und BGE 115 IV 75 aus dem Jahr 1989. Das erste Urteil bezieht sich auf den famosen „Meier 19“, ein Beamte der Stadtpolizei Zürich, der Journalisten Akten zugespielt hatte, die belegten, dass an der Limmat gewisse Kreise systematisch von Parkbussen verschont wurden. Mit derselben Begründung wie im vorliegenden Fall bestätigte das Bundesgericht vor 42 Jahren die Verurteilung von „Meier 19“ (in Zwischenzeit wurde der Mann von der Stadt Zürich rehabilitiert und mit 50 000 Franken Schmerzensgelt entschädigt). Das andere Präzedenzurteil war etwas anders gelagert. Ein Insider hatte Journalisten Akten zugespielt, die darauf hinwiesen, dass ein Strafverfahren gegen einen mutmasslichen Mafioso verschlampt worden war. Weil sich die Journalisten weigerten, den Tippgeber zu entlarven, wurden sie wegen Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung verurteilt (das Verdikt ist inzwischen hinfällig, da der Quellenschutz für Journalisten heute gesetzlich garantiert ist). Dass das Bundesgericht auf die uralten analogen Urteile zurückgreift, hat einen simplen Grund: es gibt keine aktuelleren. Beamte, die mit einem Gang an die Öffentlichkeit den Ruin ihrer Existenz in Kauf nehmen, sind extrem selten. Und das soll nach Meinung des Bundesgerichtes offenbar auch so bleiben. Auch wenn die undichten Beamten, wie es auf Seite sechs des Urteils mit schnippischem Unterton heisst, „neuerdings Whistleblower“ genannt würden.

Immerhin übte das Obergericht, wenigsten in der mündlichen Urteilsbegründung (die leider in mehreren Punkten der milderen schriftlichen Version diametral widerspricht) harsche Kritik an den desolaten Zuständen im Sozialamt. Das Bundesgericht lässt nicht das geringste Verständnis für die Geheimnisverräterinnen durchschimmern. Ob amtliche Dokumente anonymisiert wurden oder nicht, ob also die Geheimsphäre von Bürgern verletzt wurde oder lediglich jene des Amtes, ist offenbar gleichgültig. Jedenfalls war eine solche Unterscheidung den Lausanner Richtern keine Zeile wert. Ganz nach dem Motto: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps (letzteres steht im Urteil in dieser Form nicht geschrieben, es handelt sich um eine Interpretation des Schreibenden).

Dem Bundesgericht ist zugute zu halten, dass ihm nur eine beschränkte Kognitionsbefugnis zusteht. Auf Deutsch: die Richter haben sich an die Tatsachen zu halten, wie sie das Obergericht ihnen vorgibt, sie können lediglich deren Gewichtung und Deutung bemängeln. Das erlaubte es den Richtern in Lausanne, einem unlösbaren Dilemma auszuweichen, welches Fall Zopfi/Wyler innewohnt: Der zentrale Punkt, nämlich wie man die Misswirtschaft im Zürcher Sozialamt gewichtet, ist letztlich eine politische Frage. Oder anders herum: Wie immer das Urteil auch ausfällt, es ist immer auch politischer Natur. Doch für Politik sind die Gerichte nicht zuständig.

Margrit Zopfi und Esther Wyler können mit dem Schuldspruch leben. Anders als „Meier 19“ brauchten die mit dem Prix Courage geehrten Frauen nicht jahrzehntelang auf ihre Rehabilitierung zu warten. Ihr Gang an die Öffentlichkeit ist demnach als Akt des zivilen Ungehorsams zu werten, bei dem eine Bestrafung billigend in Kauf genommen wird. Der Gesetzesbruch wird in diesem Fall zur Bürgerpflicht, die Hinnahme der Verurteilung zur Ehrensache.

Die Nationalräte Daniel Jositsch (SP) und Filippo Leutenegger (FDP) haben das Urteil des Obergerichtes im Namen von Margrit Zopfi und Esther Wyler ans Bundesgericht weiter gezogen. Sie ziehen nun die Konsequenzen aus dem Verdikt und lancieren eine parlamentarische Initiative, welche künftigen Whistleblowern einen rechtlichen Schutz bieten will. An sich ist das der korrekte Weg. Richter sollen keine Gesetze schreiben, sie sollen diese bloss anwenden. Insofern ist das Urteil des Bundesgerichtes, so stossend es im Resultat auch anmuten mag, kein Skandal, sondern lediglich eine Bestandsaufnahme. Frohe Weinachten. ·

 

Die Hintergründe dazu im Buch „Störfall im Sozialamt – Die Geschichte von Margrit Zopfi und Esther Wyler“ von Alex Baur, 168 Seiten, erschienen im Herbst 2011 im Elster Verlag.

Erschienen auf Weltwoche online, 21.12.2011


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Kommentare

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  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 11.01.12 | 16:45 Uhr

Kein Pardon für Geheimnisverräter. Dafür eher überdurchschnittlich viel Pardon für Amtsmissbräuche. Aber Pardon, was haben Geheimnisse in einem öffentlichem Amt zu suchen? Das man nicht gleich alles Jedem und Jeder erzählt, kann man noch vertreten. Aber Pardon, wenn sechsstellige Beträge ungerechtfertigt oder missbräuchlich entrichtet werden, haben wir ein Problem ohne Pardon von öffentlichem Interesse.

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 10.01.12 | 16:20 Uhr

Hofstetter: ich kann nicht verstehen, was eine Steuer-CD z.B. da jetzt gemeinsames mit dem Fall Zopfi/Wiler hat. Das sind Privatpersonen die Privatvermögen aus der Privatwirtschaft deklarieren oder auch nicht. Im Fall Zopfi/Wiler geht es um eine Amtsperson, ein öffentliches Amt und um öffentliches Geld. Das sind zwei Paar verschiedene Schuhe. Meiner Meinung nach, geht mich die Million die mein Nachbar besitzt nichts an. Die Million aber, die meine Gemeinde für irgend eine Sache ausgeben will, geht mich was an! Und genau da liegt meines Ermessens der Unterschied.

  • Andreas Hofstetter
  • 04.01.12 | 14:27 Uhr

Früher als befürchtet, ist nun das eingetreten, was ich hier mehrmals vorausgesagt habe. Das Bankgeheimnis wird von einem Whistleblower gebrochen! Auch der CD Datenklau und der Verkauf an den Deutschen Fiskus war Whistleblowing und hat tausende Kunden verraten, einige wandern ins Gefängnis. Was unterscheidet den Sarasin Verräter vom Verräter, der zum Deutschen Fiskus gerannt ist? Rechtlich und moralisch nichts! Was oder er kommt als nächstes? Jeder muss sich bewusst sein, dass Steuerhinterziehung auch in der CH ein Delikt ist und potentiell jeder nun verraten werden kann!

  • Michael Wäckerlin
  • 02.01.12 | 20:11 Uhr

Und was hindert den "demokratischen Rechtsstaat" daran, die vielen kleinen und grossen Sünden des Staatspersonals zu ahnden? Untersuchungsämter und Staatsanwälte (so diese überhaupt handeln wollen...) sind politisch weisungsgebunden. Des weiteren sorgt schon die Personalselektion dafür, dass nur Team-Player zum Zuge kommen. Zum Geschacher um die BG-Besetzung folgender Artikel:

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/problematische_kuer_der_richter_in_der_schweiz_1.4405029.html

Die "Gewaltenteilung" und eine unabhängige Justiz sparen Sie sich für Grimms Märchenstunde.

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 02.01.12 | 09:27 Uhr

Andreas Hofstetter: Genau, mit Nachdruck die Gesetze stärken. Mit Ausnahme von Monika Stocker und vielen anderen fehlbaren Amtsinhaber. Sorry aber was hat das denn noch mit Hirn zu tun?

  • frank müller
  • 02.01.12 | 08:41 Uhr

lieber herr hofstetter, im gegensatz zu ihnen machen wir uns gedanken, ob das modell, das sie propagieren, als solches in der schweizerischen wirklichkeit existiert. was es leider nicht tut. wir haben weder den staatskunde unterricht noch die vorlesungen über politische ökonomie geschwänzt, was ich ihnen nicht unterstelle, und wissen, dass auch richter nur beamte sind, die von steuergeldern leben. wie alle anderen beamten auch. und bekanntlich hacken sich krähne die augen nicht gegenseitig aus.

  • Andreas Hofstetter
  • 31.12.11 | 15:46 Uhr

Wir debattieren hier nicht über irgendwelche libertäre Chaostheorien sondern über den demokratischen Rechtsstaat - Die Aufgabe der Hüter des Rechtsstaates - also die Gerichte auf allen Stufen - ist es den Gesetzen Nachdruck und Geltung zu verschaffen. Es geht hier nicht um die Damen Wyler/Zopfi sondern darum ob geltendes Recht gebrochen wurde oder nicht. Wer Gesetze und Recht ändern will kann das auf demokratischen Weg tun oder versuchen. Das ist Demokratie. Habt ihr eigentlich alle den Staatskunde Unterricht geschwänzt?

  • frank müller
  • 31.12.11 | 08:07 Uhr

herr hofstetter, sie weigern sie einfach mein votum gegen den staat zu registrieren, nciht wahr? ein rechtstaat ist für sie nichts anderes als eine ansammlung von gesetzen, von einer angeblichen mehrheit legitimiert ist. was machen sie denn mit der todestrafe für amtsgeheimnisverletzung, wenn diese durch die angebliche mehrheit legitimiert ist? das problem,herr hofstetter, ist der staat: er löst keine probleme, er ist es.

  • Andreas Hofstetter
  • 30.12.11 | 15:16 Uhr

Nochmals! wenns zu unserem Rechtsstaat kommt, muss man das Hirn einschalten und logisch zu Ende denken! Eine wirkliche Demokratie basiert auf Gewaltentrennung und genau das will die SVP jedesmal wenn ihr ein rechtsstaatlich logischer Entscheid nicht in den Kram passt, sabotieren. Die gleichen Heuler, die hier gross von Diktatur gegen den sog. "Normalbürger" ausrufen, möchtge ich dann hören, wenn ein Whistleblower -zu recht- die Steuerdaten von Blocher, Frey und Co. veröffentlicht und sich jedes Parteimitglied mit Lohnausweis verarscht vorkommt, wenn ihr Vorsitzender nicht mal 10% EK-St. bez.!

  • frank müller
  • 30.12.11 | 07:46 Uhr

wie kommen sie denn darauf, dass ich die SVP gut finde, herr hofstetter? im gegensatz zu ihnen sind mir alle staatstragenden vereine ein dorn im auge, da unterscheidet sich die svp gar nicht von der sp, im gegenteil. tatsache ist und bleibt: 50% der bevölkerung gehen nicht wählen und wollen nicht regiert werden, bzw. wollen nicht, dass ihnen irgendein mit steuergeldalimentierter beamter sagt, was zu tun ist. die bürgerrechte wurden "erfunden" damit sich der bürger vor dem (ausufernden) staat schützen kann, geblieben ist davon nichts mehr, wie das bundesgericht seit etwa 10 jahren belegt.

  • Ernst Jeker
  • 28.12.11 | 13:24 Uhr

Wundert sich noch jemand über das Bundesgericht? Offensichtlich, dass die Verurteilung der Damen Wyler u. Zopfi dazu dienen, dem Volk einen Maulkorb zu verpassen. Es soll sich keiner erdreisten, vom Sozialmissbrauch bis Kindsmissbrauch u.v.a.m. öffentlich zu machen. Arbeitnehmer werden sich in Zukunft hüten, ihren Mund aufzumachen, denn damit lässt sich Dreck gut unter den Teppich kehren. Wir steuern auf eine Diktatur zu die den "Normalbürger" entrechtet, Halunken jeden Kalibers aber schont. Verurteilung erfolgt, wenn man sich für die Landesinteressen einsetzt und diese verteidigt.

  • Michael Wäckerlin
  • 28.12.11 | 01:12 Uhr

Die Forderung nach dem demokratischen Wächterrat wurde schon vorgebracht. Meines Wissens nicht von der SVP. Ich bezweifle eine Mehrheit der "Nationalistenfront" in einem solchen erlauchten Gremium der professionellen Vefassungsinterpreten.

Die Taliban aus dem juste milieu haben dem Rechtsstaat und der Demokratie ja bisher so gut gedient, weshalb machen wir uns eigentlich Sorgen?

  • Andreas Hofstetter
  • 27.12.11 | 14:51 Uhr

Müller - Widersprüchlicher geht nicht mehr: Ausgerechnet ihre Gesinnungsgenossen von der Nationalistenfront wollen von der EMRK, Völkerrecht usw. gar nichts wissen und lehnen jegliches internationale Recht ab! Aber nicht nur das, die wollen auch nichts von der Gewaltentrennung wissen und verfehlen keine Gelegenheit, um auf unseren Richtern herumzuhacken. Die möchten am liebsten einen Rechtsstaat par ordre de Mufti - Wer der Mufti wäre, brauch ich glaub hier nicht weiter zu erwähnen... Ein Rechtsstaat à la carte, wie das die SVP gerne hätte, ist kein Rechtsstaat mehr!

  • frank müller
  • 27.12.11 | 09:01 Uhr

Das Bundesgericht ist und bleibt eine Beamtenschutzstelle. Bürgerrechte können nur eingefordert werden, wenn sie sich direkt und ohne Umwege auf die EMRK beziehen. Alles andere weist das Bundesgericht konsequent ab und stellt so den Staat vor den Bürger. Wohin das führt kennen wir ja: DDR.

  • Hanspeter Buehler
  • 26.12.11 | 09:15 Uhr

Wir können uns auf eine Zeit gefasst machen in der sich die Justiz genau wie das Parlament nach Mitte/Links verschiebt - das ist eine ganz normale Erscheinung. Nur sollte Justizia eigentlich ohne hinsehen der Parteiinteressen funktionieren - ist aber leichter gesagt als getan. Meiner Meinung nach sollten für die Bundesrichter überhaupt keine Parteiinteressen relevant sein düfen, d.h. dass keine Bundesrichterin oder kein Bundesrichter überhaupt je im Dunstkreis einer Partei tätig gewesen sein sollten. Leider gibt es auf der Welt kein einziges Gericht das absolut unvoreingenommen urteilt.

  • Rainer Selk
  • 24.12.11 | 13:44 Uhr

So, so, Herr Lohmann, da hat also eine linksgrüne Stadträtin Millionen verschleudert und ist auch heute noch uneinsichtig. Erst als die Detektive erste Ergebnisse brachten, bequemte sich die Dame zum Rücktritt, selbstverständlich bei bester Pension.
Undklar, die beiden Fraun Zopfi + Wyler dürfen jetzt auf ihrer 'Schuld' sitzen. Wie verkommen ist der linksgürne Filz eigentlich in Zürich und anderswo. Ja, ja, strikt nach Personalrecht handeln, wobei dieser Fall dort nicht mal vorgesehen ist.

  • Peter Rutz
  • 24.12.11 | 11:42 Uhr

Zudem hätten Zopfi und Wyler gewusst, dass die zuständigen Behörden bereits Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche eingeleitet hätten. Zopfi und Wyler durften laut Bundesgericht «nicht in guten Treuen annehmen, das angestrebte Ziel sei nur durch eine Preisgabe des Amtsgeheimnisses erreichbar» (NZZ 21.12.11).

Gemäss BG hat die ehemalige Departementschefin ihre Misswirtschaft beendet, weshalb Zopfi und Wyler den Prix Courage an dieselbe weiterreichen sollten.

Der Stimmbürger sollte sich gut überlegen, ob er weitere Komptenzen, u.a das Initiativrecht, an den Elfenbeinturm delegieren soll.

  • Sergio Frei
  • 24.12.11 | 08:19 Uhr

klar, die WW kann nur "instrumentalisieren" - die wahrheit spielt keine rolle, hauptsache sozi. dass STOCKER vom nächsten zum übernächsten amt rutscht, spielt aber keine rolle - das ist was unseren staat ausmacht. mänteli drüber und weiter dreckelen.
keiner steht hin - ausser ... - ach ja , blocher ist schuld! man kennt das system bis hin zum BR !

  • Michael Wäckerlin
  • 23.12.11 | 23:22 Uhr

Die Verteilung der Sozialkohle (noch dazu in anonymisierter Form) ist kein Amtsgeheimnis, oder sollte es zumindest nicht sein. Verschärft wird dieses Urteil durch die Tatsache, dass bei untreuer Verwendung, Rechtsbeugung und grober Fahrlässigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln die Verantwortlichen so gut wie nie ernsthafte Konsequenzen auf dem Dienstweg zu befürchten haben. Frau Stocker, Q.E.D.

Zopfi und Wyler haben gegen die Omerta verstossen. So einfach ist das.

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 23.12.11 | 20:47 Uhr

Dieter Lohmann: darf ich Sie bitten, etwas mehr Mut zu zeigen und Ihre Ansicht bezgl. MONIKA STOCKER zu erläutern? Sie kritisieren die beiden Damen, Sie kritisieren die WW, jedoch verlieren über die Hauptschuldige keine Silbe. Warum?

  • Michael Hartmann
  • 23.12.11 | 14:22 Uhr

Geehrter Hofstetter, dieses Thema ist so druchgelutscht, dass sich weitere Gedanken dazu gar nicht lohnen! Solange die BVK-Abzocker (bis zu den zuständigen SVP- und FdP-Regierungsräte) nicht hinter Gitter sind, erübrigen sich jegliche Aufreger über diese konstruierte Geschichte! Das Thema BVK ist komischerweise (es geht um Milliarden!!!) überhaupt kein Thema in der Weltwoche.

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 23.12.11 | 13:58 Uhr

A. Hofstetter: Wer mit dem Kopf denkt und noch ein wenig gesunden Menschenverstand besitzt, muss zugeben können, dass es sich da um eine ganz spezielle Sache gehandelt hat. Das jetzt mit Steuerdaten oder Forschungsgeheimnisse in Verbindung zu bringen ist wieder einmal die einfachste billigste Art etwas gerade biegen zu wollen. Da mischen Sie einen Cocktail zusammen der einen üblen Beigeschmack hat. Diese Sache ist - solange MONIKA STOCKER unbelangt bleibt - ein Skandal von A bis Z!

  • Dieter Lohmann
  • 23.12.11 | 13:19 Uhr

Der einzig richtige Entscheid, den das Bundesgericht gefällt hat!

Die beiden Damen hätten zahlreiche andere Möglichkeiten gehabt, die Vorfälle zu melden als damit zur unseriösen Boulevard-Zeitung "Die Weltwoche" zu gehen.

Leider liessen sich die beiden (etwas naiven) Damen von der Weltwoche politisch instrumentalisieren.

Die Rolle der Weltwoche in diesem Fall müsste auch mal kritisch hinterfragt werden...

  • Hans Zumstein
  • 23.12.11 | 10:14 Uhr

Wäre noch interessant zu erfahren, wie das Gericht zusammengesetzt war bzw. welchem Parteibuch diese Richter verpflichtet sind, die diesen nach "Sauhäfeli - Saudeckeli" Spruch gefällt haben. Ein "Gschmäckle" bleibt so oder so, aber dies wird das "hohe" Gericht kaum kümmern . . .

  • George Lips
  • 22.12.11 | 23:54 Uhr

Die Roten sind wie Kletten und haben inzwischen die absolute Filzokratie entwickelt.Aus Lausanne überrascht mich gar nichts. Die Verschwendung fahrlässiger- oder noch schlimmer absichtlicherweise durch Stocker und Anhang (in allen Kantonen, bes. in der Westschweiz)sollte ganz hart bestraft werden, denn es handelt sich um amtlicherweise eingezogene Gelder von Steuerzahlern. Das ist etwas anderes als ein Firmenbetrug.Leider fehlt im schweiz.Rechtswesen der Begriff "bien public" und eine besondere Strafbarkeit bei dessen Verschwendung.

  • Andreas Hofstetter
  • 22.12.11 | 15:45 Uhr

Wer mit dem Kopf denkt, der muss zugestehen, dass das Bundesgericht richtig entschieden hat. Unser Rechtsstaat ist kein à la carte Menu, wie das einige mit dem Bauch denkende gerne hätten. Bei Verwaltung hätte man das gerne, wenn's grad ins politische Konzept passt. Wenn heisse persönliche Daten an die Öffentlichkeit getragen würden, wären es die gleichen, die zeter mordio schreien würden. Und Whistlewblowing in der Privatindustrie? Whistlewblowing kann auch Steuerdaten, Forschungsgeheimnisse öffentlich machen usw. usf. bedeuten! Ein absolut logischer Entscheid des Bundesgerichts!

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 22.12.11 | 09:26 Uhr

Ist es in einem Rechtsstaat vertretbar, dass ein Amtsinhaber dem man Missbrauch von Steuergeldern und Pflichtverletzung in Sachen Massnahmen und Aufklärung nachweisen kann, nicht belangt wird weil dieser abtritt? Ist das der richtige Weg Missstände zu verhindern oder ist es gerade der richtige Weg Missstände zu fördern? Denn theoretisch - solange nichts rauskommt - kann jeder Amtsinhaber schalten und walten wie er will. Das nennt dich so glaube ich, Willkür. Und so lange nur der kleine Mann belangt wird, Politik und Filz verschont bleibt, ist auch die Schweiz ein kleiner Despotenstaat!

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 22.12.11 | 08:21 Uhr

Stossend, absolut zum übergeben ist die Tatsache, dass MONIKA STOCKER nicht zur Rechenschaft gezogen wurde. Es muss jedes anständigen Bürgers Pflicht sein, mit dem Zeigefinger auf solche Personen zu deuten. Und es muss Plicht sein zu verhindern, dass diese Person auch nur in die Nähe eines öffentlichen Amtes gelangt!

 
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