Noch ist der Prozess gegen den früheren Chef des milliardenschweren Erb-Konzerns, Rolf Erb, nicht abgeschlossen. Das Gericht muss darüber befinden, ob die Vorwürfe ungetreuer Geschäftsführung gegen den Sohn des fuchsschlauen Winterthurer Multi- Moguls Hugo Erb zutreffen. Vor acht Jahren brach der weitverzweigte Konzern zusammen. Es war nach der Swissair-Pleite der zweitgrösste Bankrott der Schweizer Geschichte. Erb senior hatte aus einem bis zuletzt blühenden Autohandelsunternehmen ein tödlich diversifiziertes Gebilde gemacht, das mit Kaffee geschäftete, Küchenfabriken unterhielt und, fatal, sich allzu optimistisch bis halsbrecherisch in den ostdeutschen Immobilienbereich und ins Devisengeschäft vorwagte.
Den Todesstoss verpasste der Erb-Gruppe der von den Söhnen Rolf und Christian nach dem Tod des Patrons (1918–2003) herbeigerufene Sanierer Hans Ziegler, dessen Sanierung die heillos verzettelte Firma nicht überleben sollte. An Zieglers Rolle scheiden sich bis heute die Geister. Hat der designierte Konzernretter lediglich das Unausweichliche vollstreckt, oder aber waren seine dramatischen Schilderungen des Zustands der Erb-Gruppe am Ende ein wichtiger Grund dafür, dass die Banken ihre Kredite strichen?
Dass grosse unternehmerische Fehler dem Untergang vorausgingen, ist unbestritten. Ob strafrechtlich relevantes Verhalten bei den Erb-Söhnen vorhanden war, ermitteln jetzt die Richter. Rolf und Christian Erb weisen die Vorwürfe entschieden von sich. Aus gutem Grund. Sie haben noch kurz vor dem Zusammenbruch der Gruppe mehrere hundert Millionen Franken aus ihrem Privatvermögen ins Unternehmen investiert. Der Vorwurf, sie hätten sich beim Untergang bereichert, konnte laut Recherchen des Schweizer Fernsehens inzwischen entkräftet werden.
«Schuster, bleib bei deinem Leisten»: Aufstieg und Fall der Familie Erb liefern ein anschauliches Beispiel dafür, dass es meistens nicht gut herauskommt, wenn erfolgreiche Unternehmer im Grössenwahn in Bereiche expandieren, von denen sie nichts verstehen. Die meisten Firmenpleiten sind das Resultat unbewältigter Höhenflüge und Erfolge. Geld macht leichtsinnig. Viel Geld kann dazu führen, dass auch bestandene Konzernchefs und ihre Verwaltungsräte den Verstand verlieren – ohne es zu merken. Eine der meistunterschätzten Führungsaufgaben in der Wirtschaft und in der Politik besteht darin, mit Erfolg richtig umzugehen.
Trotz der finalen Pleite muss man festhalten: Die Erb-Gruppe war bis weit in die neunziger Jahre eine hervorragend geführte Firma. Patron Hugo bewies vielfach, wie seine Mitarbeiter rühmten, ein «goldenes Händchen». Sein Autohandel florierte bis zuletzt. Im Kaffeebereich arbeitete er sich zur Weltnummer zwei hoch. Die von ihm kontrollierten Baufirmen liefen gut. Erst der Ausflug in die Immobilienbranche brach den Winterthurern das Genick. Mag sein, dass am Schluss beim 85-jährigen Patriarchen eine Mischung aus Erfolgsgewohnheit und Altersstarrsinn den Überblick trübte. Die in den Medien während des Prozesses durchschimmernde Häme wird der Tatsache nicht gerecht, dass Hugo Erb als Unternehmer die jüngere Schweizer Wirtschaftsgeschichte mitprägte.
Der Tages-Anzeiger mokiert sich über die Forderung, der Bundesrat möge im Steuerstreit mit den USA mehr Härte zeigen. Selten ist ein Aufruf zur Kapitulation einfühlsamer formuliert worden. Der Tagi wünscht sich also eine Regierung, die allen Wünschen des Auslands mit «Flexibilität und Einsicht in die Schwäche der eigenen Position» nachkommt. Hurra, wir unterwerfen uns.
Das muss nicht sein. Die Schweiz hat andere, bessere Varianten als die vorauseilende Selbstaufgabe zur Beschwichtigung des Gegners. Spielen wir die Möglichkeiten durch. Variante A: Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Klagedrohungen gegen Schweizer Banken für die Schweiz kein lebensbedrohliches Problem bedeuten. Die bedrohten Banken könnten ja, nach dem Vorbild Wegelins, ihre angeblich toxischen US-Kunden auslagern, um ihr Kerngeschäft zu retten. Keine Schweizer Bank, geschweige denn die Schweiz geht unter, wenn Banken ihre US-Kunden notlagern in eigens aufgemachten «bad banks», die im Visier der US-Behörden blieben.
Variante B: Die Schweiz kommt zum Schluss, dass die US-Drohungen ein existenzielles Problem für die Schweizer Volkswirtschaft bedeuten. Der Zerstörungsmechanismus sähe so aus: Eine grosse Schweizer Bank wird wegen ihrer US-Kunden angeklagt. Die Klage löst Verunsicherung und einen Exodus der Kunden aus. Partnerbanken ziehen sich zurück, die angeklagte Bank sieht sich einem Run auf ihre Konten ausgesetzt. Weil sie gross und komplex ist, wird die ganze Schweizer Volkswirtschaft in Mitleidenschaft gezogen. Ein klarer Fall: Die Regierung muss handeln. Aber wie?
Wieder ergeben sich mehrere Möglichkeiten. B1: Der Bundesrat verhandelt mit den USA über eine generelle Lösung. Man gibt Daten, erzählt den Leuten, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen, zahlt Bussen und verhindert Klagen. Vorteil: Man hat das Problem gelöst. Nachteil: Es entsteht der Eindruck, dass die Schweiz bereit ist, unter Druck eigene Gesetze (Bankdatenlieferung trotz Bankgeheimnis) aufzuweichen. Weitere Begehrlichkeiten werden geweckt. Signal an die EU: «Kommt her, es gibt noch viel zu holen.»
B2: Der Bundesrat zieht einen Schutzschirm über den bedrohten Banken hoch. Er macht deutlich: «Wir lassen nicht zu, dass diese Banken durch Klagen ins Wanken kommen. Alle US-Anfragen nehmen wir zur Kenntnis und beantworten sie im Rahmen unserer Rechts- und Verfahrensordnung.» Vorteil: Die Regierung verteidigt pickelhart den eigenen Rechtsstandpunkt. Das ist ein Wert an sich. Nachteil: Die Amerikaner könnten noch mehr Druck auf die Schweiz und ihre Wirtschaft machen.
B3: Die Schweiz verfügt die Auslagerung aller US-Kunden in separate Gesellschaften, um die Banken und damit deren für die Schweiz relevantes Kerngeschäft aus der Schusslinie zu nehmen. Sie macht die Banken feuerfest gegenüber den US-Klagen. Die Schweiz wäre sicher, das USA-Problem geordnet abzuarbeiten. Nachteil: Wenn es funktioniert – keinen.
So geht es voraussichtlich weiter: Der Bundesrat wird B2 praktizieren, auf keinen Fall Notrecht anwenden, möglicherweise die Verantwortung in einer Art Staatsvertrag dem Parlament zuschieben und in der Folge auch den Appetit der EU-Staaten wecken, ihre Doppelbesteuerungsabkommen nachzuverhandeln, um noch mehr für sich herauszuholen.













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