Vertiefte Recherchen der Weltwoche lassen den Schluss zu, dass sich die kürzlich unter dem Druck amerikanischer Ankläger verkaufte Schweizer Privatbank Wegelin keine strafrechtlich relevanten Vergehen hat zuschulden kommen lassen. Weder nach amerikanischem noch nach schweizerischem Recht.
Die Bank wird von den Amerikanern beschuldigt, sich an einer conspiracy beteiligt zu haben, also an einer bandenmässigen Anstiftung amerikanischer Bankkunden zum Steuerbetrug. Letztlich hat der auf dieser Grundlage entwickelte Klagedruck dazu geführt, dass die altehrwürdige Privatbank aufgetrennt und in Teilen verkauft werden musste. Die Drohung allein reichte, um den St. Gallern die Luft abzudrehen.
Nach Recherchen der Weltwoche gibt es bis heute keine Beweise, die eine Basis bilden könnten für den von den Amerikanern erhobenen Vorwurf der conspiracy. Um es in rechtlicher Hinsicht verständlich zu machen: Wenn der amerikanische Staat eine Schweizer Bank in Steuerdelikten vor den Richter bringen möchte, dann muss er ihr zwingend Anstiftung und aktive Beihilfe (conspiracy) zum Steuerbetrug und zu ähnlichen Vergehen nachweisen können. Gelingt ihm dies nicht, hat er keine Handhabe, gegen die Schweizer Bank vorzugehen.
Zum Vergleich: Der UBS konnten die US-Behörden stichhaltig nachweisen, dass sich die Bank aktiv an der Steuerumgehung von Kunden beteiligt hatte. Das bandenmässige Zusammenwirken zwischen Bank und US-Kunden liess sich zumindest in einigen Fällen beweisen. Nach unseren Informationen ist dies bei der Bank Wegelin nicht der Fall.
Was hat die Bank Wegelin getan? Sie hat in den Jahren 2008 und 2009 eine Reihe von US-Kunden unter anderem von der UBS übernommen. Nach unseren Recherchen hat sie sich nicht aktiv um diese Kunden bemüht. Sie scheint keine Amerikaner angeworben zu haben, es gab keinen speziellen US-Desk zur Betreuung von US-Kunden. Es lassen sich, soweit man das heute beurteilen kann, keine Hinweise finden, die zeigen würden, dass die Bank aktive Beihilfe oder gar Anstiftung zu Steuerdelikten gegeben hätte.
Gewiss: Es stimmt, dass Wegelin US-Kunden mit unversteuertem Geld annahm. Das mag unklug gewesen sein und politisch unsensibel vor dem Hintergrund der UBS-Affäre. Bevor man zu vorschnellen Verurteilungen greift, sollte man sich allerdings vor Augen halten: Nach Schweizer Recht ist es einer Bank verboten, zu Steuerdelikten anzustiften oder Beihilfe zu leisten. Die passive Annahme von unversteuertem Geld ist nach Aussage von Juristen weder in der Schweiz noch in Amerika verboten. Es gibt kein Gesetz, nach dem sich Wegelin strafbar gemacht hätte, und in Rechtsstaaten gilt nach wie vor der Grundsatz, dass es ohne Gesetz auch keine Strafe geben kann.
So verdichten sich die Hinweise, dass die Bank Wegelin zu Unrecht ins Visier der US-Behörden geraten ist. Pointierter ausgedrückt: Möglicherweise kam Wegelin nur deshalb unter Beschuss, weil die Amerikaner eine aggressive, sagen wir: imperialistische Auslegung der eigenen Steuergesetze vornahmen. Dass die Amerikaner dies taten, ist enttäuschend. Dass die Schweizer Behörden nichts dagegen unternahmen, ist erschütternd.
Der Bundesrat hat sich bisher im Wesentlichen darauf beschränkt, der enthemmten US-Justiz moralische Schützenhilfe zu gewähren. Finanzministerin Widmer-Schlumpf äusserte sich schon im letzten Jahr kritisch über Schweizer Banken, die amerikanische UBS-Kunden aufgenommen hätten. Ihre Kollegen Schneider-Ammann und Leuthard verbreiten ebenfalls Verständnis für die skandalöse Neigung der Amerikaner, während Friedensverhandlungen den Schweizer Finanzplatz unter Feuer zu nehmen.
Chef-Unterhändler Michael Ambühl, beauftragt, mit den USA eine Gesamtlösung im Steuerstreit auszufechten, hatte bisher zwar keinen erkennbaren Erfolg, aber immerhin lässt er im Gespräch durchblicken, dass er die Angriffe weit fragwürdiger findet als seine Vorgesetzten im Bundesrat, die öffentlich die Schweizer Banken kritisieren und damit Ambühls Verhandlungsposition untergraben.
Das Unheimliche an den Vorgängen ist die schleichende Abwrackung von Rechtssicherheit und Bankkundengeheimnis in der Schweiz. Ohne dass die Stimmbevölkerung etwas dazu zu sagen hätte, werden vormals eherne Bestände unseres Rechtsstaats zu Grabe getragen. Die Behörden vermittelten phasenweise den Eindruck, als ob es sich bei den von uns jahrzehntelang gehätschelten US-Kunden um Schwerverbrecher handle, die man schleunigst auf einer Sondermülldeponie entsorgen müsse. Das abfällige Gerede über «amerikanische Steuerbetrüger», das bis hinauf in den Bundesrat gepflegt wird, ist eine Schutzbehauptung, die von der irritierenden Tatsache ablenken soll, dass die Regierung nichts dagegen unternimmt, wenn die US-Justiz auf dürrer Rechtsgrundlage einen Feldzug gegen den Schweizer Finanzplatz führt.
Natürlich ist die Frage nicht einfach zu beantworten, wie die Schweiz auf Drohungen der Supermacht Amerika reagieren soll. Die USA entwickeln eine zusehends abstossende Tendenz, ihr Recht grenzübergreifend anzuwenden. Erkennbar ist eine immer aggressivere Auslegung dessen, was eine Verletzung der amerikanischen Staatskassen bedeuten könnte.
Die Schweiz kann sich nicht mit Flugzeugträgern und Marschflugkörpern wehren, aber sie kann den eigenen Rechtsstandpunkt entschiedener zur Geltung bringen. Der Bundesrat muss sich spätestens jetzt geschlossen und einstimmig hinstellen. Jegliche Kritik an den eigenen Banken darf er privat äussern, aber sicher nicht öffentlich. Die Botschaft an die andern lautet, dass man es nicht dulden werde, dass die Amerikaner während der Verhandlungen weitere Banken attackieren. Der Zürcher Finanzprofessor Martin Janssen hat dazu bedenkenswerte Vorschläge eines Schutzschirms unter Beteiligung der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank entwickelt.
Wir wollen den Strafuntersuchungen nicht vorgreifen, aber nach heutigem Wissensstand sind wir mit der traurigen Tatsache konfrontiert, dass eine unbescholtene Schweizer Privatbank mit fragwürdigen Methoden kaputtgeklagt wurde, ohne dass sich die Schweiz dagegen zur Wehr setzte. Dass der Angriff ausgerechnet aus Amerika kam, betrübt alle, die in den Vereinigten Staaten, vielleicht naiv, den Inbegriff von Freiheit, Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit gesehen haben.













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