Im noblen Berner Monbijouquartier haust die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko). Ein Dutzend vom Bundesrat handverlesene Persönlichkeiten, im Milizsystem zusammengeführt, vom Gewerbeverband bis zum Gewerkschaftsbund mit jeder Menge Professoren und Funktionären vertreten. Keine dieser Damen und keiner der Herren hat je in einer Firma Investitionsentscheide gefällt und verantwortet. So produzieren diese Wettbewerbshüter Entscheide, die von solch lästigen unternehmerischen Gesichtspunkten unbeleckt sind – so wie vergangene Woche, als die Behörde den Zusammenschluss der Telekommunikationsanbieter Sunrise und Orange kurzerhand verboten hat.
Dass hier Akademiker und Interessenvertreter ein Urteil von höchster ökonomischer Tragweite gefällt haben, zeigt die Begründung. Monate hat die Weko gebraucht, um durch «vertiefte Prüfung» festzustellen, dass bei einem Zusammenschluss «nur noch zwei Mobilfunkunternehmen mit eigenem Netz in der Schweiz verbleiben würden». Drei minus eins ergibt tatsächlich zwei. Merkwürdig auch eine zweite Begründung für das Veto: Ein Markteintritt eines weiteren Wettbewerbers mit eigenem Netz wäre bei nur zwei verbleibenden flächendeckenden Netzbetreibern «sehr unwahrscheinlich». Nichts, rein nichts hat dies mit der Anzahl allfälliger Wettbewerber zu tun. Es ist das Resultat einer politisch motivierten Tat, die Heimatschutz für die staatliche Swisscom mit einer verspäteten Marktliberalisierung verknüpft hatte. Als Ende der neunziger Jahre der Markt schrittweise geöffnet wurde, verfügte die Swisscom über einen jahrelangen Vorsprung und die besten Antennenstandorte für die Mobiltelefonie. Gegen dieses Bollwerk rannten die neuen Wettbewerber an, und sie strichen reihenweise wieder die Segel. Diax fusionierte mit Sunrise, diese übernahm den Konkurrenten Tele 2, und die spanische Telefónica zog sich zurück, bevor sie überhaupt richtig Fuss gefasst hatte.
Im gewissermassen letzten Akt dieser Entwicklung wollten sich die beiden Übriggebliebenen nun zusammentun, um zumindest in der Mobiltelefonie gegen die Marktmacht der Swisscom ihre rund 40 Prozent Marktanteil in die Waagschale werfen zu können. Naiv, wer glaubt, dass nach dem Veto der Weko je wieder ein Ausländer in der Schweiz in dieses Marktsegment investieren wird. Schon gar nicht die Manager der Cablecom – die denken an Kabel, nicht mobil. In anderen Teilmärkten, etwa bei den Geschäftskunden, hat gegen den einstigen Monopolbetrieb ohnehin kein Zweiter eine Chance. Der jüngste Entscheid der Wettbewerbshüter bewirkt also das Gegenteil dessen, was Aufgabe der Milizbehörde wäre. Die Liberalisierung der Telekomindustrie ist tot, mit je rund 20 Prozent Marktanteil sind weder Sunrise noch Orange langfristig in der Lage, Investitionen zu finanzieren und daraus resultierende Kapitalkosten zu verdienen. Es klingt wie Hohn, wenn die Weko nun schreibt, dass durch das Fusionsverbot immerhin Sunrise, der «im Markt aktivste Netzbetreiber», erhalten bleibe.
Durchzogene Bilanz des Präsidenten
Bei der grossen Dichte akademisch geschulter Personen in der Kommission darf angenommen werden, dass sich diese solchen Fakten nicht gänzlich verschliessen können. «Es ist ein fundamentalistischer Entscheid», sagt denn auch Roger Sonderegger vom Institut für öffentliche Dienstleistungen und Tourismus an der Universität St. Gallen, «der von der theoretischen Annahme ausgeht, dass Wettbewerb herrscht, wenn möglichst viele Anbieter im Markt tätig sind.»
Möglicherweise jedoch hat dieser Entscheid wenig mit Markt und viel mit der Befindlichkeit innerhalb der Weko zu tun. Deren Präsident Walter Stoffel, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Freiburg, tritt Ende Juni ab. Er hatte mehr Macht als jeder Wettbewerbshüter vor ihm, konnte nach einer Revision des Kartellgesetzes drakonische Strafen gegen Wettbewerbssünder aussprechen und dank einer neuen Kronzeugenregelung Whistleblower aus den Unternehmen anzapfen. Dennoch ist die Bilanz der Ära Stoffel mehr als durchzogen.
Als die Migros den Discounter Denner übernahm, als das Zürcher Medienhaus Tamedia schrittweise beherrschende regionale Strukturen aufbaute – nie hatte Stoffel fundamentale Einwände. Dann, 2007, fasste er sich ein Herz, büsste die Swisscom mit 333 Millionen Franken, weil diese bei Anrufen auf ihr Mobilnetz angeblich überhöhte Terminierungsgebühren verlangt hatte. Swisscom rekurrierte, gewann vor dem Bundesverwaltungsgericht, und nun zieht Stoffel das Urteil an das Bundesgericht weiter mit ungewissem Ausgang. Jetzt, so macht es den Anschein, wollte der Ökonom gewissermassen als Abschiedsgeschenk endlich einmal eine grosse Fusion verbieten. Das schafft Genugtuung. Schliesslich hatte der oberste Wettbewerbshüter die Telekombranche zeit seiner Amtsführung stets mit einer gewissen Verbissenheit, aber wenig zählbarem Erfolg verfolgt.













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