-A  A  A+
28.04.2010, Ausgabe 17/10

Open Source

42 Millionen für ein Update

Ein grosser IT-Auftrag wurde von Bundesbeamten an Microsoft vergeben. Die Konkurrenen gingen leer aus. Ein offener Wettbewerb fand nicht statt.

Von Daniel Glaus

«Bei Betriebssystemen und Office-Applikationen gibt's mittlerweile Wettbewerb»: Logos von Open Source Programmen. Bild: grok_code (Flickr.com, Creative Commons)

Anzeige

Vor gut einem Jahr vergab das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) einen 42-Millionen-Franken-Auftrag an Microsoft. Lizenzen, Programme, Wartung und Unterstützung für die knapp 40000 Computerarbeitsplätze der Bundesverwaltung. Die Vergabe erfolgte «freihändig». Keine andere Firma hatte die Gelegenheit, ein Angebot zu machen. Die Standards der Welthandelsorganisation (WTO) sehen jedoch vor, öffentliche Aufträge ab bestimmten Summen auszuschreiben.

Die Konkurrenz fühlte sich übergangen und reichte Beschwerde ein. Die Mehrheit von ihnen sind Schweizer KMU. Sie bieten Open-Source-Lösungen an, also Software, bei der die Quellcodes, die Baupläne der Programme, offen zugänglich sind. Microsoft, aber auch Apple oder SAP arbeiten mit geheimem Quellcode (Closed Source). Zwischen den Software-Arten sollte Wettbewerb mit «gleich langen Spiessen» herrschen, so die Strategie des Bundes.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht brüten nun darüber, ob die Open-Source-Firmen in der Lage wären, den Grossauftrag zu übernehmen, also ob deren Beschwerde legitim ist. Das Urteil wird bis in wenigen Wochen erwartet. Das inhaltliche Verdikt dürfte Vorbildcharakter haben. Wie viele IT-Aufträge alleine der Bund einer Firma konkurrenzlos zugesprochen hat, ist schwer abzuschätzen. Einen Anhaltspunkt lieferte der Bundesrat: Zwischen 2006 und 2009 waren es 90 Aufträge über der WTO-Grenze für öffentliche Ausschreibungen von 250 000 Franken.

«Nicht kalkulierbare Risiken»

Der Bund habe beim 42-Millionen-Auftrag «zu jeder Zeit das Vergaberecht beachtet und das einzig mögliche und zulässige Verfahren gewählt», rechtfertigt sich das BBL heute. Umfangreiche Dokumente aus der Bundesverwaltung, die der Weltwoche vorliegen, zeigen nun, dass eine Alternative nie ernsthaft geprüft wurde. Die Beamten wussten sehr wohl, dass sie rechtlich alles andere als auf festem Boden standen. Erst im Nachhinein suchten sie eine Legitimation. Und sogar die Publikation der Auftragsvergabe sollte verhindert werden. Es bestünden «bedeutende, nicht kalkulierbare Risiken», wenn der Auftrag öffentlich werde, argumentierten einige Beamte. Sie fürchteten sich vor einem Rekurs, vor Reaktionen des Parlaments sowie unter anderem auch vor dem Vorwurf, der Bund vergebe in der Wirtschaftskrise Aufträge ins Ausland anstatt ins Inland. Die schriftliche Diskussion lässt nachvollziehen, wie bewusst sich die Beamten waren, dass die freihändige Vergabe fragwürdig war: Microsoft als Standardlösung könnte «temporär legalisiert» werden. Und die «Zementierung» der «heutigen beschaffungsrechtswidrigen Situation wider besseres Wissen» sei ein Risiko einer Nicht-Publikation. Mit anderen Worten: Die Vergabe war nicht rechtens.

Als im März 2009 die Publikation des Auftrags dennoch bevorstand, begann in der Verwaltung eine fieberhafte Suche nach Argumenten für die Vergabe – der Vertrag war schon unterzeichnet. Beschlüsse sollten belegen, dass der Bund frühere Aufträge ohne Ausschreibung korrekt vergeben habe. Denn Ausnahmen im öffentlichen Beschaffungsrecht besagen, dass eine freihändige Vergabe möglich ist, wenn aus technischen Gründen nur ein Anbieter in Frage komme. Oder wenn erbrachte Leistungen lediglich ergänzt werden.

«Legitimationsdefizit»

Die Beamten wurden fündig. Und exakt diese ausgegrabenen Beschlüsse werden heute angeführt dafür, dass die exklusive Zusammenarbeit mit Microsoft über alle Zweifel erhaben sei. Die Aufträge stammen aus den frühen neunziger Jahren. Eine öffentliche Ausschreibung sei damals nicht zwingend gewesen. Heute sei sie nicht mehr nötig, weil man nur Updates vornehme, so die Logik des BBL.

Dass diese Argumentation nicht wasserdicht ist, wussten die BBL-Einkäufer: Der eigene Rechtsdienst hält dies in einer Stellungnahme fest. Ihnen war klar, dass es bei Betriebssystemen und Office-Applikationen mittlerweile Wettbewerb gab. Und man war sich bewusst, dass der 42-Millionen-Auftrag eine gute Gelegenheit für einen Systementscheid nach einem transparenten Wettbewerb gewesen wäre.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kamen auch die Juristen Tomas Poledna und Philipp do Canto in einem Beitrag für Jusletter.ch. Das Ziel des öffentlichen Beschaffungswesens sei, «dass die langjährige Zusammenarbeit [. . .] im Wettbewerb mit der betreffenden Branche bestätigt werden muss». Sie finden, bei der Vergabe bestehe ein «Legitimationsdefizit».

Das juristische Geflecht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist komplex. Hinzu kommen die technischen Anforderungen für den Informatik-Auftrag. Gut möglich, dass die Vergabe ohne Ausschreibung vertretbar war. Doch die Verwaltung prüfte diese Fragen gar nie in einem offenen Wettbewerb.

Es geht deshalb um Grundsätzliches: Darf die Bundesverwaltung seit Einführung der Floppy Disk mehrheitlich auf einen einzigen IT-Anbieter setzen, ohne diesen der Konkurrenz auszusetzen? Ja, fanden offenbar die IT-Verantwortlichen der Verwaltung. Sie haben jahrelang Aufträge vergeben, ohne Zweitofferten einzuholen. Für private Unternehmen und Bürger mit knappen Budgets wäre das undenkbar. Getrauen sich aber mögliche Konkurrenten, die Praxis der Verwaltung zu hinterfragen, werden sie belächelt, bekämpft und landen vor Gericht.

Links zum Thema

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 17/10
Link veroeffentlichen aufTwitterFacebookdel.icio.usFolkdLinkaARENAMister WongWebnewsYahooMyWebYiggItgoogle.comWeitere via addthis.com

Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel zu kommentieren

Login        Login mit Facebook        Registrierung
Rainer Selk     04.05.10 12:05    

Jürg Schönholzer 03.05.10 22:47
Hier geht es nicht darum, was das bessere ist, sondern darum, wie Bundesstellen den Auftrag vergaben: rechstmissbräuchlich ohne öffentl. Ausschreibung.
Sie können sich vorstellen, wie problematisch es ist, das Produkt 'herstellerneutral' auszuschreiben + dabei nicht den Fehler der 'Vorbefassung' zu begehen. Der Ablauf eines solchen Verfahrens widerspricht jeglicher zeitlichen Marktentwicklung in diesem IT Feld.
Darum: weg mit d i e s e n Leerlauf-Verfahren. Der Wert durch Ausschreibungen in der CH liegt bei jährl. 34 mia! Gigant. Geldverschleuderung.

Nicolas Bianchi     04.05.10 10:28    

Es geht hier doch nicht allein um Textverarbeitung und Excel-Tebellen.
Beim Bund wird mit sehr vielen Anwendungen gearbeitet, die sich ausschliesslich in MS Office Produkte integrieren lassen. Ein Beispiel: der gesammte Sprachdienst des Bundes - und der ist nicht klein - benutzt eine Reihe CAT-tools, die zusammen mit MS Word/Excel/PowerPoint funktionieren. Natürlich gibt es auch Open Source CAT-tools, diese liegen aber von der Stabilität und den Möglichkeiten Lichtjahre zurück.
Dasselbe gilt auch für andere Dienste des Bundes.

Jürg Schönholzer     03.05.10 22:47    

Warum das Gejammer? MS Office ist gut durchgedacht, funtioniert und ist supported von einer Firma, dem Hersteller. Das Office-Dateiformat ist öffentlich und dokumentiert. Und wer will schon selber die Quelldateien ändern?
Wenn OpenSource (und vorallem OpenOffice) so viel besser und am Schluss auch soviel günstiger wäre, dann hätte es sich schon lange zu 100% durchgesetzt. OpenSource ist für mich wie die Frauenquote, man versucht etwas durchzusetzen, was im Leben nicht so funktioniert. Diesmal hat nu Microsoft gewonnen.

Rainer Selk     30.04.10 21:36    

Thomas Fischer 30.04.10 14:14
Die WeKo kann zwingende Submissionsvorgaben nicht ändern. Das könnte nur der Gesetzgeber! Dieses Beisp. deutlich die Grenzen des von Juristen 'gestrickten' SVO Rechts, was oft u. a. Wettbewerbsverzerrungen + unsinningen 'Geldverteilungen' führt als dass es 'günstigere Konditionen' erwirkt.
Böb + das iVöB (interkant. Vereinbarung des öffentl. Beschaffungswesens) widerspricht sich schon durch die versteckten zahllosen Fälle von völlig blödsinniger 'Vorbefassung'. Massnahme: schreddern + Beschaffungsmarktfachleute machen lassen.

Thomas Fischer     30.04.10 14:14    

Ja, Linux und OO sind gute Alternativen - für Startups. Nicht aber für Grossunternehmen wie den Bund, die schon Millionen in die MS-Umgebung, Anwendungen und Ausbildung investiert haben. Für sie heisst ein Wechsel: die ganze Informatik wegwerfen und neu aufbauen. Und im besten Fall läuft alles gleich gut wie vorher. Wer bewilligt die Steuermillionen für sowas?

Das Problem des MS-Quasimonopols ist nicht mit dem Beschaffungsrecht zu lösen, sondern durch die Wettbewerbsbehörde. Was die Verwaltung kann, ist offene Standards vorgeben, und so sukzessive auch Nicht-MS-Lösungen den Markt öffnen.

Rene Wetzel     30.04.10 04:07    

Die ganze Angelegenheit ist ja nur noch oberpeinlich... wer jemals mit OPENOFFICE arbeitete (KOSTENLOS herunterzuladen... wobei ich weiss, dass in der Verwaltung Begriffe wie "kostenlos" nicht existieren), bestätigt gerne, dass die Programme absolut problemlos arbeiten und visuell nahezu identisch mit Microsoft daherkommen... also kein wesentlicher "Schulungsaufwand" für Switcher - Also: was soll's!

Rainer Selk     29.04.10 13:35    

Beschaffungen des Bundes sind zwingend nach dem Bundesgesetzt für öffentliche Beschaffungen auszuschreiben. Ein Auftrag von 42 mio. kann nicht freihändig vergeben werden, weil er 'jenseits' über dem dafür vorgesehenen Vergabewert liegt. Die Ausschreibung von Dienst- + IT Leistungen ist eine sehr aufwendige Angelegenheit. Die Vergebungskriterien zu definieren, ist hier eine halbe Wissenschaft. Submissionsverfahren stossen allen Orten an Grenzen des Sinnvollen.
Wie auch dieser Fall zeigt, verhindern SVO nicht Monopolbildungen, weil u. a. die Ausschreibungsstellen z. T. völlig überfordert sind.

Michael Hartmann     29.04.10 08:03    

Ja, das stimmt: alle KMUs in der Schweiz arbeiten mit Opensource-Lösungen und haben Microsoft schon lange von ihrem Computer verbannt. Mit was arbeitet eigentlich die Weltwoch'? Wird die WTO von der Weltwoch' nicht immer angeschossen?

Michael Hartmann     29.04.10 08:01    

Habe gar nicht gewusst, dass sich Stadler Rail ebenfalls in der IT-Branche engagiert.

Weitere Autoren

alle Autoren
Ausgaben