Darf man das?

Leser fragen, die Weltwoche antwortet

Von Sacha Verna

Illustration: Miroslav Bartàk

Darf man am Leichenschmaus teilnehmen, wenn man den Verblichenen nicht gut gekannt hat, jedoch hungrig ist? Daniel Widmer, Aarau

Ja, aber. Ja, weil die Sitte des Leichenschmauses bereits seit vorgeschichtlicher Zeit Tradition hat, das Weitergehen des Lebens signalisiert und Schmarotzer immer schon einen Teil davon bildeten. Aber als entferntem Bekannten gebietet es Ihnen der Anstand, Mass zu halten beim Zugreifen und sich nicht als besserer Freund des Verstorbenen zu geben, als es der Realität entspricht. Also keine Anekdoten erfinden à la «Als ich und XY, Gott hab ihn selig, damals . . .», um die Tischrunde zu amüsieren, und beim Dessert keinen Nachschlag verlangen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie hätten einen geliebten Menschen verloren und befänden sich nun in der Gesellschaft von Leuten, die einzig und allein wegen des Essens da sind. Vielleicht dämpft das Ihren Appetit ja ein wenig. Sacha Verna

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