Essay

Eine Art Staatsbüstenhalter

Heute kostet ein veralteter Elektro-Rollstuhl in der Schweiz so viel wie ein Mittelklassewagen. Grund: Ein faktisches Staatsmonopol bei Hilfsgeräten für Behinderte. Jetzt soll der Markt noch stärker abgeschottet werden.

Von Peter Wehrli

Die überrissenen Preise, welche die Sozialversicherungen für sogenannte Hilfsmittel zahlen – also für Hörgeräte, Rollstühle, Blindenstöcke etc. –, sind seit Jahren ein Thema. Es wäre an der Zeit, dass sich auch eine breite Öffentlichkeit dafür interessiert. Immerhin, die rund 330 Millionen Franken, welche die Sozialversicherungen AHV und IV für diesen Posten jährlich bezahlen, werden von der Allgemeinheit finanziert.

1997 versprach die damalige IV-Direktorin Beatrice Breitenmoser, das Problem anzugehen. Dreizehn tatenlose Jahre später bringt die Invalidenversicherung einen radikalen Lösungsansatz: Um die vermuteten Kartellabsprachen zu zerschlagen, will sie unter dem Titel «Mehr Markt im Hilfsmittelbereich» sich selber zur Monopoleinkäuferin machen. Wie Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, triebe man damit den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Im Schweizer Hilfsmittelmarkt herrschen kartellartige Zustände, weil das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Jahr für Jahr gemeinsam mit den Anbietern Höchstpreise festlegt. Die Anforderungen an die Hilfsmittel werden dabei meist über die Köpfe der Benutzer hinweg ausgehandelt. Neu will nun das BSV aus der Vielzahl der heute auf dem Markt angebotenen Geräte einige wenige «zweckmässige» Modelle auswählen und diese in grossen Mengen mit Rabatt einkaufen. Behinderte müssten das Staatshilfsmittel nehmen, selbst wenn sie im freien Markt ein besseres und günstigeres Gerät fänden. Überleben würden nur die offiziellen IV-Hersteller, die im staatlich geschützten Monopol billige und qualitativ rückständige Geräte herstellen.

Lieferfristen wie beim Trabi

Der Leser stelle sich vor, der Staat würde in ähnlicher Weise als Grosseinkäufer in den Automarkt eingreifen, um allen Schweizern ein «einfaches und zweckmässiges» Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Um dieses «konkurrenzfähig» zu machen, würde der private Autohandel untersagt. Wie unsere behinderten Kollegen in Ländern mit Staatsmonopolen und ohne freien Markt berichten, sind die Hilfsmittel dort punkto technologischen Rückstands, fehlender Servicequalität und extremer Lieferfristen durchaus mit dem berühmtesten aller Staatshilfsmittel, dem legendären Trabi, vergleichbar. Ältere Leser mögen sich auch noch an den Staatsbüstenhalter er- innern, mit welchem die Sowjetunion ihre Genossinnen ungefragt zu beglücken trachtete.

Unbestritten ist, dass etwas gegen das viel zu hohe Preisniveau unternommen werden muss. Zum Beispiel Rollstühle: ein gebräuchlicher, technologisch notabene völlig veralteter Elektrorollstuhl kostet in der Schweiz heute so viel wie ein Mittelklassewagen. Der Grund ist nicht die fehlende Regulierung, sondern die vom Staat verordnete Marktabschottung. Dabei gäbe es weltweit durchaus genügend auf den Rollstuhl angewiesene Menschen, um einen lebendigen Markt mit erfrischender Konkurrenz und in der Folge gute Qualität zu günstigen Preisen zu erzeugen.

Der Kern des Problems ist ein veraltetes Denkmuster: Unser Sozialversicherungssystem betrachtet alte, kranke oder behinderte Menschen als unmündige Kinder, denen man «zu ihrem eigenen Schutz» kein Geld, sondern nur Sachleistungen in die Hände geben darf. So wird der Staat zum bezahlenden Kunden, der stellvertretend für «arme Tschuseli» Kaufentscheidungen trifft. Dabei wüssten die Betroffenen selber, was für sie am besten wäre. Doch das Monopol degradiert sie zu entmündigten «Versorgten», die dankbar zu empfangen haben, was andere, ohne selber jemals darauf angewiesen zu sein, «für sie» ausgewählt haben. In der Bresche zwischen dem fürsorglichen, aber unwissenden Staat und den unmündig gehaltenen Betroffenen gedeiht eine mächtige Behindertenversorgungsindustrie, deren Lebenszweck darin besteht, die Quellen des Staates inklusive Spenden der Bevölkerung professionell zu melken und auf ihre eigenen – per Definition wohltätigen – Mühlen zu lenken.

Auch Behinderte können rechnen

Die Lösung wäre derart simpel, und man wundert sich gerade bei den bürgerlichen Politikern, warum sie ihren Glauben an die Marktwirtschaft verlieren und konfus kommunistisch denken, sobald es um Behinderte geht: Gäbe man den Betroffenen eine ihren Einschränkungen angemessene Pauschale in die Hand, würden sie zu echten Kunden. Selber an möglichst kosteneffizienten Hilfsmitteln interessiert, werden sie den Markt im Inland und Ausland abgrasen, Konkurrenzdruck erzeugen und rasch die Preise runter- und die Qualität raufholen. Zu Kontrollzwecken liefern sie eine Kopie ihrer Kaufquittung ans BSV, um die Pauschalen den echten Marktpreisen anzupassen. Aufgabe der Behindertenorganisationen wäre dann die kompetente Beratung statt die Versorgung von abhängigen Klienten.

Ausgerechnet bei einem der teuersten IV-finanzierten Hilfsmittel – dem Auto, das Behinderte erhalten können, wenn sie es für den Arbeitsweg benötigen – funktioniert das nun schon seit Jahren problemlos. Es gibt keinen Grund, warum es bei anderen Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Hörgeräten nicht auch funktionieren sollte. «Rechnen Sie mit Versicherten, die rechnen können», sagt der Ökonom Beat Kappeler. Das meinen wir auch.

Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel zu kommentieren

 
|

weitere Ausgaben