Die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will das Bankgeheimnis auch in der Schweiz zerstören und damit den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und -betrug auflösen. Was würde das für den gewöhnlichen Lohnbezüger bedeuten?
Solange Unselbständigerwerbende nur über einen Lohnausweis verfügen, hat das keine Konsequenzen. Sobald sie aber Schwarzarbeit leisten oder ein Sparkonto nicht angeben, würden auch sie wie Steuerbetrüger kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt.
Und für Selbständigerwerbende?
Sie stehen neu immer mit einem Fuss vor dem Strafrichter. Bis jetzt gingen über das Geschäft verbuchte Privatferien noch als gewöhnliche Steuerhinterziehung durch und hatten im schlimmsten Fall Nachsteuern zur Folge. Neu soll dies, zumindest in groben Fällen, als Steuerbetrug gelten und würde strafrechtlich belangt werden.
Was wären die Folgen?
Es käme zum Prozess mit entsprechenden Kostenfolgen für den Betroffenen und den Staat. Eine Prozesslawine würde Anwalts- und Beraterkosten potenzieren, der Staat müsste ein Heer von Staatsanwälten und Steuerfahndern beschäftigen. Bei einer Verurteilung ergäbe dies für den Betroffenen einen Eintrag ins Strafregister. Es drohen im milden Fall bedingte Bussen, im schweren Fall hohe Bussen und Gefängnisstrafen.
Wer ist gefährdet?
Besonders bedroht sind die KMU mit ein paar Angestellten. Um Steuerbetrug zu vermeiden, müssen sie ihre Angestellten zwingen, jeden gefahrenen Kilometer, jeden Imbiss korrekt zu verbuchen. Das bedingt intern grössere Kontrollen, was die Administrationskosten unnötigerweise in die Höhe treibt.
Wieso unnötigerweise?
Weil die KMU ohnehin schon mit steigenden Administrativkosten infolge zunehmender Regulierungsdichte zu kämpfen haben. Für sie ist beispielsweise die Abrechnung der Mehrwertsteuer ein zunehmendes Ärgernis, da diese im Laufe der Jahre immer komplizierter wurde. Neben den steigenden Kosten hält diese Entwicklung den Unternehmer von dem ab, was eigentlich sein vornehmstes Anliegen ist: sein Unternehmen zu entwickeln, Arbeitsplätze zu sichern und dadurch Steuern zu bezahlen.
Geht es nicht vor allem um entgangene Steuermillionen?
Wer heute der Steuerhinterziehung überführt wird, zahlt je nach Fall zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der hinterzogenen Summe. Das hat also happige Nachsteuern zur Folge. Bei einer strafrechtlichen Beurteilung wird daraus möglicherweise eine bedingte Busse, und für den Staat wird das so zum Minus- geschäft.
Ist das Konzept, ab 100 000 Franken alles als Steuerbetrug zu ahnden, überhaupt praktikabel?
Niemand weiss heute, wie das gemeint ist und ob sich diese Summe auf mehrere Jahre verteilen kann. Für Jörg Walker, Steuerexperte beim Wirtschaftsprüfer KPMG, ist jedenfalls klar: Statt beim Justizap- parat und bei der Steuerfahndung im Dienste einer vermeintlich höheren Steuergerechtigkeit aufzurüsten, sollten nur die notorischen Steuerhinterzieher strafrechtlich belangt werden können. Der grosse Rest sollte weiterhin wie bisher behandelt werden also straffrei aus- gehen.













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