Wenn frühmorgens die eidgenössischen Steuerpolizisten von der «Abteilung Strafsachen und Untersuchungen» (ASU) klingeln, dann stehen jeweils vier bis sechs Leute – Juristen, Polizisten, Buchprüfer und Computerspezialisten – vor der Tür. Sie beschlagnahmen Akten, spiegeln die PCs, prüfen die Bücher, führen über Jahre harte Verhöre. 22 Mal in den letzten zehn Jahren rückten die Bundesbeamten zu solchen Razzien aus. Gegen dreissig Millionen Franken – das sind nicht einmal 0,2 Promille der Staatseinnahmen – brachten die aufwendigen Polizeiaktionen jährlich ein. Aktiv werden dürfen die ASU-Fahnder erst, wenn sie einen konkreten Verdacht auf Steuerbetrug oder «die fortgesetzte Hinterziehung grosser Steuerbeträge» plausibel machen können. Denn bevor sie ein Haus oder ein KMU tatsächlich röntgen und auf den Kopf stellen können, brauchen sie die schriftliche Bewilligung durch den zuständigen Bundesrat, den eidgenössischen Finanzminister.
Angriff ohne rechtliche Basis
Das sind einige hohe Hürden, die den Bürger bis heute vor willkürlichen Überrumpelungen schützen. Diese Sicherung soll nun fallen. Nach den Vorstellungen, die Justiz- und Polizeiministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) in ihrem Sprachrohr NZZ am Sonntag lanciert hat, sollen polizeiliche Streifzüge durch die Privatsphäre von der Ausnahme zur Regel werden. Eine «schwere» Steuerhinterziehung, so die Bundesrätin, soll dem Fiskalbetrug gleichgestellt werden. Und nicht nur der Finanzminister, sondern auch kantonale (und damit faktisch kommunale) Steuerbeamte sollen nach einem Verdacht rasch Verfahren eröffnen und alle Bankdaten einsehen können. Renommierte Steuerrechtler schütteln ihre Köpfe und sprechen von einer «Revo- lution».
Die Attacke der Ministerin ist tatsächlich mehr als erstaunlich. Es sind erst fünf Jahre her, seit eine hochkarätige Expertenkommission im Auftrag des Bundes das Schweizer Steuerrecht durchleuchtet und beurteilt hat. Die Empfehlungen der Sachverständigen an die Adresse von Finanzminister Hans-Rudolf Merz (FDP) waren eindeutig: Die geltenden Regelungen genügen; grundlegende Änderungen sind nicht nötig.
Die Spitzenbeamten und Rechtsprofessoren vertraten erstens mit Nachdruck die Auffassung, «dass die OECD auf die Systematik für Widerhandlungen im Fiskalbereich, die der einzelne Mitgliedstaat in seinem internen Recht gewählt hat, keinen Einfluss nehmen könne». Mit andern Worten: Der Angriff der OECD auf die Steuersouveränität der Schweiz hatte gar keine rechtliche Basis, war, gemessen an den internationalen Vereinbarungen, illegal.
Ebenso ausdrücklich unterstützte die Kommission nach zweijähriger Analyse in ihrem Schlussbericht die (als «nicht willkürlich» bewertete) Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie die unterschiedlichen Sanktionssysteme für diese Tatbestände. Als einzige Neuerung forderte sie nicht etwa neue Machtmittel für den Staat, sondern, im exakten Gegenteil, einen besseren Verfahrensschutz für Personen, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Insbesondere der Unschuldsvermutung zugunsten des verdächtigten Steuerpflichtigen sei mehr Nachachtung zu verschaffen. So dürfe er insbesondere nicht mit Bussen zur Herausgabe von Daten gezwungen werden.
Werden die beiden Formen von Widerhandlungen gegen den Fiskalstaat gleich beurteilt, dann wird Behördenanmassung Gesetz. Bezeichnenderweise marschierte die eidgenössische Steuerpolizei bisher in keinem einzigen Fall allein wegen des Verdachts auf eine «schwere Steuerhinterziehung» vor; erst im Zusammenhang mit Betrugsfällen wurden auch Hinterziehungen untersucht. Die bundesrätliche Ankündigung ist darum mehr als ein Paradigmenwechsel; sie bedeutet eine Umwälzung mit weitestreichenden Konsequenzen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Betrug und Hinterziehung baute auf dem Vertrauen zwischen Bürger und Behörden auf. Die Neuregelung macht den Argwohn und den Generalverdacht von oben zur Staatsmaxime.
«Keine fixen Betragsgrenzen»
Die Beruhigungspille, die Widmer-Schlumpf nachschiebt, sie wolle nur die «wiederholte Hinterziehung von grossen Beträgen» gleich ahnden wie den Betrug, ist Placebo. Erstens folgt aus jeder Hinterziehung in der Regel eine Wiederholung. Zweitens existiert keine einzige verbindliche Definition von «gross». Heute schauen die eidgenössischen Steuerfahnder ohne schriftliche Norm einfach «den Einzelfall» an, wie deren Sprecher Beat Furrer erklärt: «Für die grossen Steuerbeträge bestehen keine fixen Betragsgrenzen.» Im widerrechtlichen und blockierten Staatsvertrag mit den USA steht eine Summe von 100 000 Franken. Professor Robert Waldburger sinnierte in einem Arbeitspapier zuhanden des Bundesrates, aus dem Schema Handgelenk mal Politik geteilt durch Pi eine «persönliche Wertung» entwickelnd, über eine Schwelle von 50 000 Franken. Für mittelständische Personen sind allenfalls 30 000 Franken bereits ein «grosser» Betrag. Die Willkürskala ist nach unten offen.
Für Urs Behnisch, Professor an der Universität Basel und einer der führenden Steuerrechtler des Landes, müsste darum zwingend neben einer hohen Summe von vielleicht 100 000 Franken auch eine relative Norm in ein Gesetz geschrieben werden, wonach der vermutete Deliktbetrag mindestens einen Viertel der gesamten geschuldeten Steuersumme ausmachen müsse.
Die zweite neue Beliebigkeit ergibt sich aus der Umkehr der Beweislast und den neuen Kompetenzen für die Steuerbehörden. Muss der Steuerstaat heute einige Schranken überwinden, um ein Strafverfahren zu eröffnen und den Polizeiapparat in Bewegung zu setzen, so sollen nach den Ideen der BDP-Ministerin künftig auch kantonale Behörden einen Verdacht konstruieren, zu Razzien ansetzen und flächendeckend Bankauszüge einfordern können. Real bekämen so die Steuerbeamten der Kantone und vieler Gemeinden die Instrumente und die Gelegenheiten, ihre Mitbürger jederzeit auszuforschen. Damit hätten die Schweizerinnen und Schweizer jenen Zustand erreicht, von dem die «grossen Brüder» in ihren Behörden immer träumen: den Status von gläsernen Menschen, vorläufig im finanziellen Bereich.
Keine «phishing expeditions»
Professor Behnisch, der auch schon als Experte für den Bund gearbeitet hat, fordert darum, dass nicht einzelne Steuerbeamte auf gut Glück «phishing expeditions» starten und bei Banken Auskünfte einfordern dürfen. Diese Kompetenz müsse zwingend einer unabhängigen richterlichen Instanz übertragen werden, deren Entscheide auch angefochten werden könnten. Mit dieser Absicherung bliebe die private Finanzsphäre gegen Denunzianten und den Steuervogt immerhin ähnlich gut geschützt wie der private Kommunikationsbereich gegen Schnüffler und Fichierer.
Es sind zwei Motive, die den Bundesrat zum Aufbau eines Steuerpolizeistaates bewegen. Zum einen vertreten die Fiskalbehörden der Schweiz identische Interessen wie die ausländischen Aggressoren. Sie begreifen deren Angriffe auf die Kunden der Schweizer Banken nicht etwa als unfreundlichen Akt, sondern als eine günstige Gelegenheit, den internen Spitzelapparat nochmals auszubauen und die Privatsphäre der Menschen weiter einzuschränken. Zuerst werden mit erzwungenen Doppelbesteuerungsabkommen willig die illegitimen Wünsche der andern Staaten erfüllt; dann wird das Schweizer Recht flugs dem ausländischen angepasst. Wolfgang Schäuble, der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner (FDP), Angela Merkel, Eveline Widmer-Schlumpf, der französische Budgetminister Eric Woerth, die Zürcher Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP), der italienische Finanzminister Giulio Tremonti, der US-Finanzminister Timothy Geithner oder der Stadtzürcher Finanzvorstand Martin Vollenwyder (FDP), sie alle verfolgen das exakt gleiche Ziel: die Maximierung des Steuerertrags mit dem Mittel der Entmündigung des Bürgers.
Wenn Widmer-Schlumpf sich freut («Letztlich geht es darum, unsere schweizerischen Steuerbehörden den ausländischen gleichzustellen»), dann spricht die Fiskalistin und Etatistin Klartext. Die Menschen in der Schweiz sollten den gleichen Verfolgungsschikanen ausgesetzt werden wie die Bewohner anderer Staaten. Bald erwerben auch die hiesigen Steuerämter CDs mit Bankkundendaten.
Der andere Grund für den hastigen Wechsel eines schweizerischen Prinzips ist politisch-taktischer Natur. Das Abkommen mit den USA über die Herausgabe von Kundendaten durch die UBS ist eindeutig illegal. Der Vertrag, den Widmer-Schlumpf juristisch zu verantworten hat, verletzt die schweizerische Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Ende Januar in einem mutigen Entscheid eindeutig genug festgestellt. Im Juni muss das Parlament die delikate Sache beraten.
Mit grösstem Eifer sammelt die Bundesverwaltung derzeit Argumentchen und Meinungen, die das geltende Steuerrecht und die konsolidierte Rechtsprechung relativieren oder gar aushebeln sollen. Diplomaten glauben zwar, in einem Steuerrechtskommentar von Martin Zweifel und Peter Athanas ein Sätzchen entdeckt zu haben, das ihre Absichten stützt. Gegen den abschliessenden Spruch des Bundesverwaltungsgerichts kommt diese Zweifel-Athanas-Meinung, die aktiv herumgereicht wird in Bern, allerdings nicht an.
Genau darum hat die Justizministerin nun ihre gesetzgeberische Offensive gestartet. Während der offensichtlich überrumpelte und zerknirschte Finanzminister Hans-Rudolf Merz (FDP) keine Kommentare abgeben lässt, ist das widmer-schlumpfsche Manöver durchsichtig: Die Schweiz verändert ihr Rechtssystem mit hohem Tempo so, dass es rasch mit dem illegalen Staatsvertrag konform wird. Es gebe, wird die Bundesrätin alsbald zu den eidgenössischen Räten sprechen, eigentlich gar keine Differenzen mehr zwischen dem helvetischen Steuerrecht und dem amerikanischen.
So rasch hat noch keine Regierung aus der Schweiz Ausland gemacht.













Kommentare