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03.02.2010, Ausgabe 05/10

Finanzplatz

Das Profil des modernen Datendiebs

 Die deutsche Regierung will mit geklauten Bankdaten zur Hatz gegen Steuersünder blasen und den Datenklauer honorieren. Gegen solchen Missbrauch wurde das Bankgeheimnis eingeführt. Das Gesetzeswerk ist aktueller denn je.

Von René Lüchinger

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In Deutschland hat sich definitiv ein neuer Berufsstand etabliert: der staatlich geprüfte Datendieb. Sein Profil: Bankmitarbeiter, oftmals in der IT-Abteilung, stets von zweifelhaftem Charakter und geldgierig aus Prinzip. Im jüngsten Fall will einer aus dieser Zunft 2,5 Millionen Euro dafür kassieren, dass er den deutschen Steuerfahndern eine CD mit Bankdaten von 1500 angeblichen deutschen Steuersündern aushändigt. Hundert Millionen Euro Steuergelder, rechnet der Fiskus, könnten aus diesen Steuerdaten herausgepresst werden. Angesichts dieser Grössenordnung erscheint Fahndern und Politikern nördlich des Rheins ein Preis von 2,5 Prozent des zu erwartenden Jackpots wohl ein gutes Geschäft.

Mehr zum Thema: Dossier «Bankgeheimnis / Steuerstreit»

«Im Prinzip», meinte Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble denn auch vergangenen Montag, «ist die Entscheidung gefallen.» Und die sonst so zögerliche Kanzlerin meinte vor der Presse in Berlin: «Wir wollen diese Daten.» Datendiebe, so viel scheint klar, haben in Zukunft Konjunktur, und es ist nur zu hoffen, dass der so leicht verdiente Batzen ordentlich versteuert wird.

Mit dem Kauf, lässt sich folgern, macht sich Deutschland zum Hehler. Unter Hehlerei ist eine sogenannte Anschluss-Straftat an ein bereits zuvor begangenes Vermögensdelikt, etwa einen Diebstahl, zu verstehen. In Deutschland ist bereits der Versuch der Hehlerei strafbar, wie auch die Hehlerei selbst.

Wie aber, ist die Frage, kann sich das Opfer – in diesem Fall eine Schweizer Bank – gegen den von ausländischen Regierungen hofierten Berufsstand der Datenklauer zur Wehr setzen? Die beunruhigende Nachricht ist: Gar nicht. Das zeigt der Fall des Heinrich Kieber. Der Liechtensteiner hatte im Jahre 2008 dem deutschen Fiskus die geklauten Daten von 1400 Steuersündern übergeben und dafür knapp fünf Millionen Euro kassiert, abzüglich einer zehnprozentigen Pauschalsteuer für sogenannte Informantenhonorare. Der Fall Kieber hatte damals in Deutschland zu einer landesweiten Debatte über die Verwendung von gestohlenen Bankdaten geführt, und Bundeskanzlerin Merkel fand die Situation «schwierig und bedrückend». Heute hat sie jegliche Skrupel gegenüber der Verwendung von Diebesgut abgelegt und beruft sich im aktuellen Fall gar auf die Rechtmässigkeit des damaligen Vorgehens. Vielleicht auch, weil der Kauf illegal erworbener Daten dem deutschen Fiskus damals nicht nur einige Millionen Euro in die klammen Kassen gespült, sondern auch zur mediengerecht inszenierten Verhaftung von Klaus Zumwinkel, dem damaligen Chef der Deutschen Post, geführt hatte – er war der Steuerhinterziehung im grossen Stil überführt worden. Auslöser war ebendieser Kieber gewesen, «ein hochintelligenter, herausragender Computerspezialist», wie das Nachrichtenmagazin Spiegel schrieb, «ein unauffälliger Mensch», bei der Fürstenbank LGT damit betraut, Papierdokumente zu digitalisieren. Das ist das Profil des modernen Datenklauers: unauffällig, intelligent, oft IT-Spezialist, mit einem privilegierten Zugang zu Bankdaten ausgestattet, und nach getaner Arbeit verschwindet er so lautlos, wie er aufgetaucht war. Kieber kopierte die Datensammlung auf einen elektronischen Träger und verkaufte diesen dem deutschen Staat, dieser revanchierte sich neben einem ansehnlichen Honorar mit einer Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes (BKA). Dem Täter verhalf dies zu einer neuen Identität, dem Opfer nahm es jede Chance auf Wiedergutmachung. Seit 2008 fahndet die Liechtensteiner Polizei per internationalen Haftbefehl nach Kieber – bislang ohne Erfolg.

Dies ist die Blaupause für Nachahmungstäter. Etwa der Franzose Hervé Falciani, Informatiker auch er, 37 Jahre jung, und auch er hatte bei seinem Arbeitgeber einen privilegierten Zugang zu Bankdaten. Bei der Genfer Filiale der HSBC Private Bank kopierte der Mann 130 000 Daten auf seinen Laptop. Im Dezember 2008 machte er sich mit seinem Schatz aus dem Staub und versuchte diesen gewinnbringend zu verhökern. Strafverfolgung muss er in seinem Heimatland keine fürchten. Die französische Polizei hat Falciani längst mit einer neuen Identität ausgestattet.

Gegen diese von Regierungen wie der deutschen angeheizte Datenkriminalität sind Banken nahezu machtlos. Zwar unterhalten sie ausgeklügelte Sicherheitssysteme mit Zugangssperren für Unbefugte oder Kopierschutz bei Bankdaten oder gar Gesichtsscannern bei den fortschrittlichsten Geldinstituten. Jeder Banker beeilt sich, zu sagen, bei seiner Bank sei die Datensicherheit gewährleistet. Die Realität ist eine andere. Die Angst vor Datenlecks ist immer da, und sie hat zugenommen in der Branche, seit Steuerfahnder Datenklauer mit schnell verdienten Millionen locken.
Gegen die kriminelle Energie ist kein Geldinstitut gefeit, und auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) ist an diesem Punkt ein zahnloser Tiger. Die Berner Beamten prüfen zwar nach jedem Vorfall, ob Sicherheitsmängel bestehen. Doch das Resultat ist meist das gleiche: Keine Mängel, und das ist nicht einmal weiter erstaunlich. Die Aufsicht beurteilt in Form eines Checks lediglich, ob nach einem Vorfall – etwa einem Datenklau – Vorschriften im Organisationsreglement einer Bank verletzt worden sind. Die eigentliche Verantwortung für die Datensicherheit liegt bei der Bank.
So bleibt der Datenklauer oft unentdeckt, bis er sein Diebesgut auf dem globalen Markt der Steuerwettbewerber feilbietet. Der Faktor Mensch ist, wie so oft, das eigentliche Sicherheitsrisiko.

Bankgeheimnis gegen Datenklauer

Das ist keineswegs eine moderne Erkenntnis. Sie stand bereits Pate bei der Erfindung des Schweizer Bankgeheimnisses, welches am 1. März 1935 in Kraft getreten war. Im damals formulierten Artikel 47 des «Schweizer Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen» hiess es: «Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Angestellter einer Bank anvertraut worden ist, wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.» Anlass für diese Gesetzesnovelle waren damals 2000 Datensätze gewesen, die französische Steuerfahnder Schweizer Bankiers abgeknöpft hatten. Ein Skandal war das damals gewesen in der Hautevolee von Paris, fanden sich doch unter den Sündern Bischöfe, Generäle, Grossindustrielle, Politiker, sogar ein ehemaliger Innenminister. Das Schweizer Bankgeheimnis – wurde nach diesem Vorfall installiert, um einen Datenmissbrauch durch Bankangestellte in Zukunft zu verhindern.

Den Datenklauer gibt es immer noch, und er ist aktiver denn je. Dies lässt den Schluss zu, dass das Bankgeheimnis in seiner ursprünglichen Form und Absicht aktueller ist denn je. Und als Reminiszenz an die Geschichte gilt es festzuhalten, dass das Gesetzeswerk aus der Vorkriegszeit auch die Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses unter Buss- oder Gefängnisstrafe stellt. Man kann argumentieren: Wer Datenklauern ihre Ware abkauft, macht sich nach Schweizer Recht strafbar.

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 05/10
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Kommentare

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Sergio Frei     24.02.10 08:28

dank schlumpf ist nun die missgunst, neid und argwohn auch im inland zu gast. alle schweizer sind nun "auch" zu kriminalisieren, denn generell ist die regierung oben und der bürger unten.
somit sind wir , wie bei einreise in die US potentielle terroristen und müssen dies widerlegen.
die BDP als friedenstifter und "stil"partei führt also mit null-argumenten einen selbstinszenierte debatte ein. man muss sie auch verstehen : rücken an die wand, niemand auf ihrer seite, "schweizerinn des jahres 09!". das geht ja nicht auf....!

Ansgar Tresch     21.02.10 05:42

@Walter Haberer
<Es macht jedenfalls keinen Spass, als unerwünscht zu gelten und dafür noch bezahlen zu müssen.>
Sie sollten sich vielleicht mal bei der deutschen Politik
beschweren, da sie in ihrer Suche nach mehr Geld, alle rechtsstaatlichen Hosen und BH's fallen lässt, und sich
aufführt, als sei die Schweiz ihr Stiefelputzer.

Walter Haberer     17.02.10 13:41

„und wenn ich die vielen Süddeutschen sehe, die in Zürich abfliegen.“
Herr Selk, weder Mulhouse noch Stuttgart sind für diese Menschen unerreichbar. Wenn in Zürich die antideutsche Hetze noch weiter zunimmt, könnten sie durchaus woanders abfliegen. Es macht jedenfalls keinen Spass, als unerwünscht zu gelten und dafür noch bezahlen zu müssen.

Walter Haberer     17.02.10 13:35

„Kein Grenzgägner wird unter 'Generalverdacht' betrachtet. Mumpitz.“
Herr Selk, die SVP drohte uns Grenzgängern als Antwort auf die CD-Affäre Konsequenzen an. Und das Sprachrohr der SVP, die Weltwoche, hat sich bis heute davon nicht distanziert. Natürlich nimmt die Schweiz die in ihrem Verfügungsbereich befindlichen Deutschen als Geiseln. Warum denke ich jetzt plötzlich an Lybien?

Walter Haberer     10.02.10 23:11

„Klar, der Unfall war tragisch, wäre aber unter deutscher Kontrolle 'nie' passiert, oder?“

Ja, Herr Selk, in deutschen Firmen werden nicht Übungen veranstaltet, die den halben Betrieb lahm legen und einzelne Mitarbeiter hilflos ihrem Schicksal überlassen, das nur deshalb, weil man aus Profitgier zu wenige Leute beschäftigt. Aber Sie beklagen ja auch immer wieder, dass Deutschland „links“ ist. Mit der neoliberalen Schweiz können wir halt nicht mithalten.
Vor allem aber haben wir eine eigene Flugsicherung, benötigen die Schweizer also gar nicht.

Rainer Selk     10.02.10 17:08

W.Haberer, wenn man in Deutschland so vehement wie in Frankfurt betr. Flughafenfragen wäre, wie man mit der Schweiz umspringt, wäre vermutlich einiges anders.
Der Kanton Zürioch hat lange zu wenig mit den Süddeutschen betr. Flugfragen gesprochen.
Fliegen ist grenzüberschreitend und wenn ich die vielen Süddeutschen sehe, die in Zürich abfliegen.
Klar, der Unfall war tragisch, wäre aber unter deutscher Kontrolle 'nie' passiert, oder? 'Rosen' sich unser UVEK damit nicht verdient. Frau Merkel mit Hehlerei auch nicht.

Walter Haberer     10.02.10 11:43

„Das hat auch keine CH Regierung getan, als es zur D Betonentscheidung im Flugverkehr kam.“
Sehr geehrter Herr Selk,
welche Entscheidung meinen Sie, die, den deutschen Luftraum einer Schweizer Firma zu überantworten, die eine Katastrophe auslöste, weil sie mit dieser Aufgabe überfordert war oder die, die verhindern soll, das Schweizer Flugzeuge durch deutsche Wohnzimmer fliegen?

Rainer Selk     09.02.10 14:47

Walter Haberer 09.02.10 11:12
Hallo, niemand zwingt Sie, hier zu arbeiten, ebenso muss kein Schweizer in Süddeutschland einkaufen. Wer von wem dann den grösseren 'Nutzen' bleibe dahin gestellt.
Kein Grenzgägner wird unter 'Generalverdacht' betrachtet. Mumpitz.
Das hat auch keine CH Regierung getan, als es zur D Betonentscheidung im Flugverkehr kam. Alle diese Entscheidungen werden im fernen Berlin getroffen, weit weg von der Bürgernähe, leider. 'Ausbaden' dürfen Sie + wir das dann hier. Allerdings: Ordnung machen müsst Ihr in 'Berlin' selbst. Nur Mut. Wir tun es in 'Bern'.

Walter Haberer     09.02.10 11:12

„In Deutschland hat sich definitiv ein neuer Berufsstand etabliert: der staatlich geprüfte Datendieb.“
Das ist eine für dieses Revolverblatt typische Verallgemeinerung. Bis gestern waren die deutschen Grenzgänger noch empört über den Datendieb und den Umgang ihres Heimatlandes mit Daten ausländischer Unternehmen. Wir Grenzgänger verwahren uns gegen den Generalverdacht, unter den wir nun gestellt werden sollen, aus vordergründigen Motiven, welche im Beitrag „Und plötzlich ist der Chef ein Deutscher“ ausgeführt werden.

Martin Bott     08.02.10 17:12

Kieber stand unter Druck, weil er bereits wegen des Verkaufs einer Wohnung, die ihm nicht gehörte, in Barcelona gesucht wurde. Es gibt Hinweise daß er gezielt eingeschleust und dann als Strohmann aufgebaut wurde um vom BND durch Spionage und Erpressung erlangte Informationen zu "legalisieren". Das macht es unwahrscheinlich, daß er das Geld bekommen hat. Schon damit er keine Möglichkeiten hat. Er wird sich irgendwo mit falschen Papieren und wenig Geld versteckt halten, damit er nicht jahrelang sitzen muss. Das Geld wird der BND für andere Operationen verwenden. Martin Bott, wwwtotalitaerde

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