Die Schweiz kann dem Bundesverwaltungsgericht dankbar sein. Die mutige Behörde widersetzt sich dem rechtswidrigen Bruch des Bankkundengeheimnisses im Steuerstreit mit den USA. Was der Bundesrat unterliess, ja mutwillig und voreilig hintertrieb, leistet nun die Verwaltungsjustiz: Sie stellt sich kompromisslos hinter das Bankkundengeheimnis und den Schweizer Rechtsstaat. Damit wird ein spätes Signal der Solidität und Verlässlichkeit gesendet. Unsere Landesregierung hatte weder die Kraft noch die Urteilsfähigkeit, an solchen Prinzipien festzuhalten. Die Intervention des Bundesverwaltungsgerichts blockiert jetzt den Fluss der UBS-Kundendaten in die USA. Medien und Politik sind uneins, wie die verfahrene Lage anzugehen sei. Was ist konkret zu tun?
Roger Köppels Videokommentar zum Thema
Schritt eins: Die Schweiz muss den Amerikanern erklären, dass der im letzten August ausgehandelte Staatsvertrag zu den UBS-Daten unseren Gesetzen widerspricht. Er kann nicht realisiert werden. Die 4450 Dossiers bleiben in der Schweiz. Punkt. Der Entscheid ist zu akzeptieren. Rückwirkende Rechtsbeugungen, wie sie in Bundesbern erwogen wurden, um die Dossiers dennoch abzuschieben, sind verfehlt. Und unnötig. Die Amerikaner werden vom Bundesrat nicht verlangen, die eigene Rechtsordnung ausser Kraft zu setzen. Sie anerkennen die juristische Argumentation.
Es wird abzuklären sein, ob die USA überhaupt noch darauf bestehen, die 4450 Datensätze zu bekommen. Im Staatsvertrag ist festgelegt, dass die USA auf Klagen gegen die UBS verzichten werden, wenn sie insgesamt 10 000 Auskünfte über steuerlich fragwürdige UBS-Kunden erhalten haben. Wie viele Selbstanzeigen bereits eingegangen sind, ist unbekannt. Insider sprechen davon, dass die 10 000er-Grenze fast erreicht sei. Sollte dies der Fall sein, werden die Amerikaner die 4450 Dossiers nicht mehr wollen. Der politische Druck auf Bern wird sich in Grenzen halten.
Viel wichtiger aber ist: Der Bundesrat hat sich und die Schweiz aus der unglückseligen Verstrickung mit der Grossbank zu befreien. Alt Bundesrat Blocher prägte die Formel: «Lasst die UBS die UBS sein.» Der Unternehmer hat recht. Was jetzt noch an Konfliktstoff mit den Amerikanern vorhanden ist, hat die UBS selber abzutragen. Es ist die Aufgabe ihres Managements und ihres Verwaltungsrats, alles zu unternehmen, um das Überleben des Instituts zu sichern. Wenn die Amerikaner auf der Auslieferung der 4450 Dossiers bestehen, sollen die Gremien der UBS entscheiden. Das Risiko allfälliger Zivilklagen muss die Bank alleine tragen. Genau für solche Situationen hat man einen so hochkarätigen wie hochbezahlten Verwaltungsrat.
Skeptiker werden einwerfen: Es stimmt ja, dass eine Bank wie jede andere Unternehmung die Suppe auslöffeln muss, die sie sich selber einbrockte. Bei der UBS allerdings sei zu bedenken, heisst es, dass sie angesichts ihrer Grösse ein Klumpenrisiko für die Schweiz darstelle. Sollten die Amerikaner der UBS am Ende die US-Banklizenz entziehen, wäre das Institut in seiner Existenz bedroht und damit – too big to fail – auch die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Der Bund müsse wohl oder übel helfen. Das Argument ist gut gemeint, aber falsch. Die Obama-Regierung wird keine Bank fallen lassen, die in den USA 35 000 Leute beschäftigt. Schon der Untergang der viel kleineren Lehman Brothers schickte Schockwellen durch die US-Wirtschaft. Der Zusammenbruch einer UBS würde den Amerikanern ein Erdbeben der Haiti-Klasse bescheren. Es mag sein, dass der Transfer von Kundendaten für die UBS kostspielige Prozesse brächte. Aber auch hier ist es zuerst die Aufgabe des Verwaltungsrats und nicht der Politik, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um einen drohenden Konkurs abzuwenden. Sollte es, horribile dictu, dennoch dazu kommen, dass die in ihre Eigenverantwortung entlassene UBS durch den USA-Konflikt in ernsthafte, existenzielle Schwierigkeiten geriete: Dann, und nur dann, könnte vom Bundesrat ein Rettungsszenario entfesselt werden.
Je länger die Affäre dauert, desto deutlicher zeigt sich das Problem: Der Bundesrat hat sich im Steuerstreit von der UBS unnötig erpressen und am Nasenring herumführen lassen. Es gab im Februar letzten Jahres überhaupt keinen Grund für die rechtswidrige Verschiebung von 255 Kundendossiers in die USA. Genauso wenig hätte sich die Regierung in die folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den amerikanischen Steuerbehörden und der Grossbank hineinziehen lassen dürfen. Die überforderte Regierung gab an, einen Kollaps der UBS und damit – too big to fail – einen Zusammenbruch der Schweizer Volkswirtschaft verhindern zu wollen. Eine nüchterne Analyse hätte schon damals zeigen müssen, dass es sich die Amerikaner angesichts des Lehman-Traumas und einer höchst fragilen Wirtschaftslage niemals hätten erlauben können, ein Institut von dieser Hubraumstärke leichtfertig ins Jenseits zu befördern. Der Sachzwang, dem sich der Bundesrat ausgeliefert sah, resultierte aus seinem Unvermögen, die Situation damals richtig zu begreifen.
Und das ist die gute Nachricht: Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts liefert der Regierung jetzt die Chance, die Fehler zu korrigieren, die sie fahrlässig beging. Die UBS ist keine Schweiz AG. Politik und Unternehmung sind so rasch wie möglich zu entflechten. Darüber hinaus sind die Grundlagen für eine Redimensionierung der Bank zu schaffen. Der Bundesrat verfiel nur deshalb in seinen fatalen Aktionismus, weil er den Bestand der Schweiz aufgrund der UBS-Grösse in Gefahr wähnte. Obschon seine Analyse nicht zutraf, ist das too big to fail-Problem real und muss aus der Welt geschafft werden. Ein Land darf nicht in Geiselhaft seiner Banken geraten. Unsere Rechtsordnung ist kein dehnbares Gebilde, das zur Rettung schlecht geführter Firmen verfremdet werden kann. Auf diese Herausforderung sollten wir unsere politischen Energien konzentrieren.
Ein letzter Punkt am Rande: Der Bundesrat und zahlreiche Abgeordnete zogen einen parlamentarischen Beschluss in Betracht, um den rechtswidrigen Staatsvertrag mit Amerika rückwirkend doch noch zu legalisieren. Es ist eine Ironie zur Jahreswende, dass ausgerechnet jene Kreise, die sich nach der Minarett-Initiative mit heiligem Zorn auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beriefen, nun auf einmal selber den Rechtsstaat beugen wollen, wenn es um ihre eigenen Interessen geht.

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