1. Arbeit statt Rente - Theoretisch ist die Sozialhilfe (oder Fürsorge) als Anleihe in Notfällen ausgelegt; in der Praxis hat sich daraus ein Rentensystem entwickelt, das einen rechtlichen Anspruch auf ein Mindesteinkommen weit über der Existenzsicherung garantiert. Massnahme: obligatorische Arbeitseinsätze sollten die Regel sein, Kürzung der Leistungen und intensivere Betreuung für Langzeitbezüger. Wem eine reguläre Arbeit nicht zugemutet werden kann (z.B. alleinerziehende Elternteile mit Kleinkindern), muss sich anderweitig engagieren (in Krippen, an Mittagstischen etc.).
2. Spürbare und konsequente Sanktionen - Die Sozialhilfe setzt heute vor allem auf positive Anreize: Wer arbeitet, wird mit finanziellen Vorteilen belohnt; Sanktionen für arbeitsscheue "Klienten" gibt es dagegen fast keine (gemäss Bundesamt für Statistik machen Sanktionen bloss 0,3 Prozent der finanziellen Anreize aus); in den meisten Kantonen ist höchstens eine Kürzung von 15 Prozent des sogenannten Grundbedarfs erlaubt. Massnahme: Wer nicht kooperiert, soll auf die Nothilfe gesetzt werden (rund eine Halbierung der Grundleistung), wer jede Arbeit verweigert, soll nichts mehr bekommen. Leistungskürzungen sind sofort zu vollziehen, Rekurse haben keine aufschiebende Wirkung.
3. Schluss mit der "Vollkasko-Mentalität" - Wer sich einmal in der Sozialhilfe etabliert hat, ist heute dank den "situationsbedingten Leistungen" gegen jede Unpässlichkeit versichert und von jeder Eigenverantwortung befreit: Zahnarzt, Selbstbehalte, Anwälte, Versicherungen, Schulutensilien, Erziehungshilfen, amtliche Papiere, sogar Heimaturlaube oder Fahrstunden werden unter Umständen bezahlt. Massnahme: Situationsbedingte Leistungen strikt auf Ausnahmesituationen und auf das Lebensnotwendige beschränken, der "Klient" muss immer einen Selbstbehalt tragen.
4. Sozialhilfe darf nicht rentieren - Die offiziellen Zahlen der Sozialämter vermitteln oft einen falschen Eindruck, weil sie die "situationsbedingten Leistungen" unterschlagen; namentlich schlecht qualifizierte Immigranten mit mehreren Kindern erhalten von der Fürsorge unter dem Strich oft ungleich mehr, als sie mit Arbeit verdienen könnten. Die Tatsache, dass sich viele Sozialhilfebezüger Autos und Ferienflüge leisten, weist darauf hin, dass das Geld nicht unbedingt den Kindern zugutekommt. Massnahme: Die Tarife sind generell zu reduzieren.
5. Nulltoleranz gegenüber Betrügern - In der Schweiz gibt es bezüglich Missbrauch keine systematischen Erhebungen; rigide Kontrollen in Amsterdam haben bei ganz ähnlichen Verhältnissen eine Missbrauchsquote von 18 Prozent zutage gebracht (bei den Obdachlosen gar 30 Prozent). Massnahme: Einsatz von Kontrolleuren mit den nötigen Kompetenzen (unangemeldete Hausbesuche, Stichproben auch ohne Verdacht), die unabhängig arbeiten; auch bei geringen Deliktsbeträgen müssen konsequent Strafverfahren eröffnet werden.
6. Transparenz schaffen - Die Kooperation unter den verschiedenen Amtsstellen ist oft mangelhaft. Strafverfolger haben resigniert und ermitteln kaum noch auf eigene Faust, überforderte Sozialarbeiter ignorieren Hinweise auf Betrug, der Datenschutz behindert den Austausch von Informationen. Solche Missstände blieben lange verborgen, weil die Sozialhilfe ein in sich geschlossenes System ist. Massnahme: Der Informationsaustausch unter den Behörden muss vereinfacht werden; jeder Bezug von öffentlichen Geldern soll, analog zum Steuerausweis, für jedermann einsehbar sein. Um das angeschlagene Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen, braucht es nicht neue PR-Leute, sondern Transparenz. Das wäre auch ein Zeichen gegen die Stigmatisierung: Wer wirklich auf Hilfe angewiesen ist, muss sich nicht verstecken.
7. Lediglich Nothilfe für Immigranten - Offiziell sind rund die Hälfte der Sozialhilfebezüger Ausländer; wenn man den Asylbereich und die Einbürgerungen berücksichtigt, haben 70 bis 80 Prozent der Fürsorgebezüger einen "Migrationshintergrund" (vgl. Weltwoche Nr. 14/2007); einzelne Herkunftsländer (Balkan, Türkei, Italien) sind markant übervertreten; die Sozialbranche begründet dies mit Bildungsdefiziten und Integrationsproblemen; dem steht gegenüber, dass Immigranten in aller Regel freiwillig in die Schweiz kommen, weil sie hier bessere Chancen haben (dies trifft auch für Flüchtlinge zu); Immigranten haben tendenziell weniger Hemmungen, das Angebot auszureizen, zumal sie nicht mit Rückforderungen rechnen müssen. Da sie in der Regel an ein ungleich tieferes Wohlstandsniveau gewohnt sind, erscheint der in der Schweiz übliche Standart für viele astronomisch hoch. Massnahme: Für alle Immigranten gilt analog zu Versicherungen eine Karenzfrist von zehn Jahren; wer in dieser Zeit bedürftig wird, soll lediglich Nothilfe bekommen - und wenn immer möglich in seine Heimat ausgewiesen werden.
8. Keine Privilegien für Flüchtlinge - Lediglich ein Viertel der anerkannten Flüchtlinge sind nach Angaben des Bundesamtes für Migration finanziell selbständig. Der Grund: Wer ein Asylgesuch stellt, wird automatisch in unser Fürsorgesystem integriert, aus dem er sich nur schwer befreien kann. Die Integration, die vor allem bei der Arbeit stattfindet, wird dadurch zusätzlich erschwert, was wiederum bei der Arbeitssuche ein Hindernis ist - ein Teufelskreis. Massnahme: Für Flüchtlinge gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Immigranten - lediglich Nothilfe, kein Familiennachzug ohne finanzielle Selbständigkeit. Es gilt das Schweizer Recht (keine Mehrfach- oder Fernheiraten nach Scharia-Recht etc.).
9. Kein roter Pass für Sozialhilfebezüger - Es ist legitim, die Zuwanderung so zu steuern, dass sie dem Gastland möglichst viele Vorteile und möglichst wenig Nachteile bringt. Dieses Prinzip enstpricht internationalen Gepflogenheiten und wird weltweit respektiert. Gerade rechtschaffene Zuwanderer empfinden die "falsche Toleranz" oft als Zumutung, weil sie selber dadurch in Verruf geraten. Massnahme: Keine Einbürgerung bzw. Niederlassungsbewilligung für Sozialhilfebezüger, konsequente Landesverweisung für Geseztesbrecher.
10. Die Sozialbranche muss sich radikal öffnen - Der Berufsstand der "sozial Engagierten" ist (ähnlich wie jener der Medienschaffenden) geprägt von ideologischen Dogmen, Tabus und Vorurteilen; es zählt nicht, was ist, sondern wie es sein sollte; Kritik wird leichthin als Angriff auf die Institution Fürsorge abgeblockt, wer die Doktrin der "Profis" in Frage stellt, wird als Ignorant verhöhnt. Die Studien, die die Sozialbranche in barocker Fülle produziert, besagen oft mehr über die Geisteshaltung der Autoren als über die Realität; Fakten werden zurechtgebogen, der vermeintlich gute Zweck heiligt die Mittel. Doch jede Propaganda wird früher oder später als solche entlarvt und führt zu Vertrauensverlust. Gerade die weltweit einzigartige Erfolgsgeschichte der direkten Demokratie in diesem Land hat bewiesen, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung pragmatischen und differenzierten Lösungen zugänglich ist, jedoch empfindlich auf Manipulationsversuche reagiert. Die Institution Fürsorge ist tief verankert in unserer Gesellschaft. Jenen, die wirklich in Not geraten sind, hilft man gerne. Doch man lässt sich nicht belügen und auf der Nase herumtanzen. Der lockere Umgang mit Steuergeldern ist ein gravierender Vertrauensbruch, Fürsorgebetrug ist ein besonders verwerfliches Delikt, weil er die Solidarität untergräbt und verhöhnt. Massnahme: Rückbesinnung auf die Kernanliegen; die Fürsorge ist kein Instrument zur Umverteilung, sondern ein Auffangnetz für Not- und Härtefälle.Die Sozialbranche muss sich politisch öffnen und den tabulosen Disput mit Kritikern fördern. Das verlorene Vertrauen muss durch eine Kultur der Redlichkeit und Transparenz neu erarbeitet werden.
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