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16.12.2009, Ausgabe 51/09

Essay

Das Volk darf nicht alles

Die Volkssouveräninät setzte sich in der Schweiz früh durch. Frauen oder Juden wurden jedoch diskriminiert. Das Erbe der Landsgemeinde ist ein Handicap für die Modernisierung der direkten Demokratie.

Von Josef Lang

Historiker: Josef Lang. Bild: Arno Balzarini (Keystone)

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Die Schweiz war das erste europäische Land, in dem sich in den 1830er Jahren das Prinzip der Volkssouveränität nachhaltig durchsetzte. Sie war aber auch das letzte westliche Land, in dem der Souverän 1874 auf die Nichtchristen und 1971 auf die Frauen ausgeweitet wurde. Kommt dazu, dass die volle Gleichberechtigung der Aargauer Juden 1879 und der Innerrhoder Frauen 1990 durch das Bundesgericht verfügt werden musste. Bei beiden liberalen Öffnungen spielte ausländischer Einfluss eine starke Rolle. Zugunsten der Judenemanzipation übten politisch verwandte Staaten wie die USA, Grossbritannien, Belgien, Holland und Frankreich Druck über die Handelsverträge aus. Ende der 1960er Jahre ergriff der Bundesrat die Initiative zur Einführung des Frauenstimmrechts, weil er im Hinblick auf einen Beitritt zur Menschenrechtskonvention des Europarates nicht allzu viele Vorbehalte machen wollte. Die Landesregierung fürchtete, die politische Diskriminierung der Frauen könnte zur Isolierung der Schweiz führen.

Um das Demokratie-Paradox einer frühen Einführung der Volkssouveränität und einer späten Erweiterung des Souveräns zu erklären, lohnt sich ein Vergleich zwischen der Romandie und der Deutschschweiz. Die drei welschen Kantone Genf, Waadt und Neuenburg waren an der Tagsatzung von 1848 (abgesehen vom Aargau, in dem damals die meisten Juden wohnten) die einzigen Stände, die sich für die Gleichberechtigung der Nichtchristen und damit einen religiös neutralen Bundesstaat einsetzten. 1959 waren sie die einzigen drei Kantone, die ja sagten zum Frauenstimmrecht. 1866 votierten zwei Drittel der Romands für die Kultusfreiheit der Juden, die gesamtschweizerisch abgelehnt wurde. Gleich hoch war 1994 ihr Ja-Anteil bei der am Ständemehr gescheiterten erleichterten Einbürgerung. Ähnlich verhielt es sich 1893 beim Schächtverbot und 2009 beim Minarettverbot.

Das unterschiedliche Demokratie-Verständnis der drei welschen Kantone und der Deutschschweiz erklärt sich aus dem Umstand, dass jene wesentlich durch die Französische Revolution und nur marginal durch die Landsgemeinde geprägt sind. In einem brillanten Essay hat der Historiker Andreas Suter unter dem Titel «Wie sich die ‹Demokrätler› durchsetzten» das ambivalente Erbe der Landsgemeinde auf den Punkt gebracht: «Während die moderne Auffassung ‹Freiheit und Gleichheit› naturrechtlich begründet und das Recht auf politische Partizipation prinzipiell jedem Individuum kraft seiner Eigenschaft als Mensch zubilligt, betrachtet die frühneuzeitliche Auffassung Demokratie als ein historisches Privileg, das ein ausgezeichnetes politisches Kollektiv seit je besessen oder in seiner Geschichte erworben hat und das immer wieder neu an die Nachkommen weitervererbt wird. [...] Wenn sie von ‹Gleichheit› redeten, dann meinten sie eben nicht die Gleichheit aller Menschen, sondern einzig und allein die Gleichheit zwischen den Mitgliedern ihres historisch privilegierten Kollektivs. Und wenn sie von ‹Freiheit› redeten, dann verstanden sie darunter Freiheit als ein Privileg desselben Kollektivs, was stets die Freiheit einschloss, anderen Menschen dieses Privileg zu verwehren» (NZZ, 12./13. 10. 2002).

Handicap für Modernisierung

Die Landsgemeinde, die bis zur Französischen Revolution den wohl grössten demokratischen Fortschritt auf dem Kontinent bedeutete, hatte eine grosse Ausstrahlung in den ehemaligen Untertanengebieten, auch wenn es sie hier gar nie gegeben hatte. Die Tatsache, dass die Tradition der vormodernen Landsgemeinde im 19. Jahrhundert die Einführung der direkten Demokratie erleichterte, bedeutet nicht, dass es sich bei dieser ebenfalls um etwas Vormodernes handelt. Aber das Landsgemeinde-Erbe bedeutet ein Handicap für die Liberalisierung und Modernisierung der direkten Demokratie. So gibt es einen Zusammenhang zwischen dem konfessionellen Charakter der alteidgenössischen Landsgemeinde und der Diskriminierung von andersgläubigen Christen sowie der Juden früher oder von Muslimen heutzutage. Weil die Landsgemeinde ein Privileg der wehrhaften Männer gewesen war, fiel es der direkten Demokratie besonders schwer, sich für die Frauen zu öffnen. Der damit zusammenhängende Grundsatz «wehrlos gleich ehrlos» erklärt auch, dass noch in den 1970er und 1980er Jahren mehr als 10 000 junge Schweizer wegen Militärverweigerung zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

 

Demokratisches und liberales Bein

Zwischen der Schwierigkeit, den Souverän für Nichtchristen, Frauen und Zugewanderte zu öffnen, und der Leichtigkeit, Menschen, insbesondere Andersgläubige, zu diskriminieren, gibt es einen engen Zusammenhang. Die Zugehörigkeit zum Souverän war historisch an Voraussetzungen gebunden, die sich mit einem modernen Verständnis von Gleichheit und Freiheit immer weniger vertragen. Es ist gut, dass das demokratische Bein unserer Demokratie, die Volkssouveränität mit ihrer Mehrheitsregel, sehr stark ist. Es ist schlecht, dass ihr liberales Bein, zu dem die Grundrechte, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot, die Gewaltenteilung, die religiöse Neutralität gehören, viel schwächer ist. Eine moderne Demokratie steht auf zwei gleich starken Beinen. Dabei hat das liberale Bein das Recht, sich notfalls dem demokratischen Bein entgegenzustellen. In einem demokratisch-liberalen Gemeinwesen darf auch der Volkssouverän nicht alles.

 

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 51/09
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Kommentare

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Michael Wächter     28.12.09 12:54

Herr Lang beweist mit diesem Artikel mal wieder eindrücklich, dass die Interpretation geschichtlicher Ereignisse nicht auf einer klaren, nicht zu bezweifelnden Ableitung aus Fakten beruht, sondern eher auf einer Spiegelung der eigenen Prämissen basiert. Dabei sucht man sich all jene Elemente zusammen, die vermeintlich die eigenen These stützen und schlachtet diese entsprechend aus.

Beunruhigend an diesem Artikel ist eigentlich nur der letzte Abschnitt: Es sollte selbstverständlich sein, dass die Zugehörigkeit zum Souverän auch an Voraussetzungen gebunden ist. Man erhält ja auch etwas dafür.

Jörn Knie     25.12.09 20:56

Und wer entscheidet am Schluss, wann das "liberale Bein" und wann das "demokratische Bein" bestimmt. Solch ein Humbug ist heute leider anerkannt, das liegt aber weniger an deren Gehalt sondern an der allgemeinen Orientierungslosigkeit.

Das wäre in etwa so, als wenn je nach Belieben in Deutschland mal das Bundesverfassungsgericht und mal die Freidenker die letzte Instanz wären. Warum letztere lässt sich zwar nicht begründen aber es ist halt eine grüne Idee. Könnte man solche Leute abwählen? Dann würde es sich auch erübrigen, solch sinnfreie Kommentare abzudrucken.

Carla Kägi     23.12.09 08:13

Hauptsache: Gross & von undurchsichtigen Machtblöcken gesteuert! Dann ist es gut! Persönliche & soziale Verantwortung fallen weg, die Eigenschaften die den Menschen eigentlich ausmachen sollten, werden dumm geschrien. Mit den immer gleichen leeren Argumenten! Überheblichkeiten die verdecken sollen, dass man sich danach sehnt, von irgend einer "Zentrale" vorgeschrieben zu bekommen was man zu tun und zu lassen hat.
Und wenn wir direkt-demokratischen CH's unsere Rechte behalten wollen sind wir dumpfblöde, intolerante "Rednecks" !
Was ist falsch daran, wenn man verteidigt was man hat?

Carla Kägi     23.12.09 07:57

Mir fällt Alice Schwarzer's Erklärung dazu ein:
Menschen die sich in den 60-ern den grossen kommunistischen Ideen verpflichtet fühlten & ohne Kritik deren Diktaturen huldigten, haben nach dem Zusammenbruch derselben ein Vakuum aufzufüllen. Da bieten sich heutzutage die z.b. die EU, als Ersatz für den gescheiterten Grössenwahn des Kommunismus, geradezu hervorragend an. Gross muss es sein & zentral verwaltet, der einzelne Mensch muss stimmlos in der Herde mitlaufen & seine Rechte möglichst vergessen haben, falls er sie je hatte. Sogar eine totalitäre Religion/Gesetz wie der Islam ist symphatisch

Carla Kägi     23.12.09 07:44

Gott "Globalisierung" kriechen wollen, sondern eher an Eigenständigkeit & persönliche Verantwortung, Überschaubarkeit glauben, davon überzeugt sind, dass ein System das seit ein paar hundert Jahre erfolgreich arbeitet, nicht ausgehebelt & einem noch grösstenteils unbestätigten, theoretischen Konstrukt (mit grossem diktatorischen Potential) unterworfen werden soll, einfach für dumm, hinterwäldlerisch zu erlären, ist irgendwie [gelöscht am 23.12.2009 durch Moderator] unreif!
Warum gehen die EUroturbos & Globalisierungsbesessenen nicht dahin wo sie sich ideologisch zuhause fühlen, sondern beschimpfen die, denen es hier gefällt?

Carla Kägi     23.12.09 07:37

Ich kann mich an Zeiten erinnern, da sind die CH's die sich in der kleinen, demokratischen Schweiz irgendwie beengt & nicht verstanden fühlten einfach ausgewandert & haben anderswo ihr Leben aufgebaut, oft durch harte Arbeit, im Bewusstsein ihrer Selbstverantwortlichkeit & ohne über ihre Heimat zu lästern!
Das ist ein Weg den jeder gehen kann, der mit der CH und dem System das ihr zugrunde liegt, nicht umgehen kann & meiner Meinung nach die konsequente, erwachsene Art zu handeln!

Was es bringt, hier 'rumzugifteln & alle die nicht vor dem neuen

Sabrina Scherrer     23.12.09 04:09

5/Umfeld immer gleichen Phrasen ausgesetzt sehen à la „kontra alles was angeblich nicht schweiz. ist, und dabei sind sie selber oft nicht „schweizerisch“ (meine Definit.)! Und v.a.: In diesen Aussagen („Parolen“) fehlen konstr. Vorschläge völlig. Die gleichen Leute arbeiten und leben täglich in meist friedlichster Koexistenz mit diesen „schlimmen Ausl.“ in der Gesellschaft – Realitätsverlust?(!). Kurzerhand werden Leute von denen man weiss, dass es Ausländer sind zu Nicht-Ausländern erklärt, weil die eben „gut“ sind. Und die, die man als die „Schlechten“ sieht, stellen den typischen Ausl. dar!

Sabrina Scherrer     23.12.09 04:09

4/befürchten, dass der Souverän so das Recht abgibt, „demokratische“ Urnenentscheide zu treffen. Wieder das Thema: Die Grenzen von Rechtsstaat „vs.“ Demokr.Es braucht Min.- und Max.anforderungen an Einbürgerungswillige und dazwischen sollten Mitbürger (min. in ländl. Orten) ein „Mitspracherecht“ (keine abs. Befehlsgewalt) haben. Alle hier sollten bitte auch Frau Studer (oder mich) verstehen: In unserem Land hat sich massiv Frust aufgebaut in den letzten Jahren – und nicht nur auf Seiten derer, für die „Ausländer“ das grösste Probl. im Land sind – sehr viel auch bei denen, die sich im persönl.

Sabrina Scherrer     23.12.09 04:08

3/man dies nicht. Wichtiger wären endlich einigermassen klare Richtlinien für den Erhalt der Staatsbürgersch. Ist es nicht ungerecht, wenn ein 40-jähriger, der hier geboren ist noch immer keine politische Partizipationsmöglichkeit hat und durch den Ausl-ausweis eingeschränkt wird (Reisefreiheit ins Ausland, Beruf etc)? Wie kann jemand nach 7 Jahren und bei mangelhaften Deutschkenntnissen diese erhalten? Solch gravierende Unterschiede sind stossend und deuten auf Willkür. Doch gerade die, die NUR das „Ausländerproblem“ beschwören, bringen kaum Vorschläge zu klaren Standards, weil sie

Sabrina Scherrer     23.12.09 04:07

2/sind UNSERE Kinder = Pass ab Geburt. Kinder der 2. gehen nicht mehr „zurück", haben aber oft noch „Integr.bedarf“ = Erleichterte Einbürgerung (so bleibt das „Schweizer-Werden“ ein bewusster Akt; übrigens finde ich ein solch bewusster Akt wäre auch von Schweizern zu fordern: Wie wäre es wenn 18-jährige, genau wie Ausländer auf politisches Verständnis getestet würden, bevor sie abstimmen dürfen? Abst-Teilnahme + pol.Interesse würde sicher steigen). Nicht schlimm, zu sagen, unser Pass sei mehr als nur politischer Partizipationsschein (auch ich sage das) aber mythisch überhöhen darf

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