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09.12.2009, Ausgabe 50/09

Sorgerecht

Wenn Männer weinen

In Italien wurden Frauen zu Schmerzensgeld verurteilt, weil sie ihren geschiedenen Ehemännern den Besuch der gemeinsamen Kinder verweigert hatten. In der Schweiz wäre das undenkbar. Justiz und Sozialwesen machen es den Männern schwer.

Von Daniela Niederberger

«Wenn wir zuviel Druck machen, geben die Mütter die Kinder erst recht nicht» Illustration: Kat Menschik

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Wie bringt man Männer zum Weinen? Indem man ihnen die Kinder vorenthält. Zwei Väter erzählen, wie das ist, wenn man nach der Scheidung seine kleinen Kinder nur noch selten sieht und die Mütter alles tun, um auch die vereinbarten Besuchs-Wochenenden oder die Ferien zu hintertreiben. Beiden Vätern kommen im Gespräch mehrmals die Tränen. Für die, die es nicht wissen: Väter lieben ihre Kinder auch.

Martin Burger* hat eine fünfjährige Tochter. Die darf er zwei Sonntage im Monat sehen. Dürfte. Denn oft teilt ihm die Mutter im letzten Moment mit, das Kind sei krank, es gebe ein Familienfest oder Ähnliches. Eigentlich müsste der Besuch nachgeholt werden, doch dann hat die Kindsmutter wieder tausend Vorwände oder nimmt das Telefon nicht ab und ignoriert Mails. «Die Vormundschaftsbehörde macht zu wenig Druck», klagt Burger. Eine von der Behörde angestellte Beiständin muss zwischen den Eltern vermitteln. Und sollte schauen, dass der Vater zu seinem Recht kommt. Letzthin fiel wieder ein Besuch ins Wasser, die Beiständin war aber gerade zwei Wochen in den Ferien und anschliessend eine Woche in der Weiterbildung. Burger weiss, dass er sich den Termin wohl ans Bein streichen kann. Die Mutter, so glaubt er, wolle das Kind für sich. Sie plane eine neue Familie mit Stiefvater, und da sei er ein Störfaktor.

Hochzeit oder Abtreibung

Im Frühjahr übergab sie ihm die Kleine während einiger Monate regelmässig. «Meine Tochter blühte richtig auf. Sie wollte mich mehr sehen. Einmal wollte sie bei der Übergabe auf mich zurennen, doch ich sah, wie die Mutter sie an der Hand riss und nicht losliess. Von da an klemmte sie wieder.» Es war für ihn ein Schlag, als das Mädchen bei einem der letzten Besuche sagte, es «müsse» zu ihm kommen. Das bringt ihn zum Weinen.

Die Beziehung der Eltern stand von Beginn weg unter einem schlechten Stern. Die Schwangerschaft war ungeplant, das Paar wollte zwar zusammenziehen, vielleicht sollte es auch mal Kinder geben, aber nicht so schnell. «Dann nahm die Schwiegermutter mich ins Gebet: ‹Herr Burger, wie sehen Sie das mit dem Heiraten?›» Er wollte nicht so schnell, schnell vor der Geburt und sprach vom nächsten Jahr. Erst mal zusammen wohnen. Der Schwiegermutter und der Partnerin war das nicht verbindlich genug. Es lief auf die Wahl «Hochzeit oder Abtreibung» heraus. Das roch für ihn nach Erpressung, er bockte. «Von da an ging es bergab.»

Die Frauen beschlossen dann, das Kind zu behalten, aber er war je länger, je mehr draussen. Er wollte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter nicht. Dennoch war das Kind die ersten drei Jahre regelmässig zwei, drei Tage in der Woche beim Vater. «Es war ihr recht, weil sie so als Selbständige mehr Zeit für ihr Geschäft hatte.» Einmal gab es Streit, weil Burger sich gegen eine in seinen Augen «psychisch rabiate» Behandlung durch die Mutter wehrte. Worauf sie entgegnete, er sehe sein Kind nie wieder. In der Folge blockte sie alle Besuche ab. Weil sein Besuchsrecht nicht schriftlich geregelt war, konnte sie das. Bis unter Vermittlung der Vormundschaftsbehörde eine Regelung zustande kam (sie liess immer wieder Termine platzen), ging es neun Monate. Neun Monate, in denen er seine Tochter gar nicht mehr sah. «Nachher war sie verhalten und verunsichert.»

Doppelter Verlust

Im Rahmen dieser angeordneten Mediation machte die Kindsmutter plötzlich Vorwürfe, er habe das Kind misshandelt. «Da war nie etwas, absolut nichts», beteuert der Vater. Das Jugendsekretariat wurde beigezogen, dort beschloss man, er dürfe sein Kind nur noch zwei Mal je vier Stunden pro Monat sehen, und das erst noch begleitet. «Das war eine schallende Ohrfeige. Ich sagte: ‹Kommen Sie doch vorbei, machen Sie sich selber ein Bild, schauen Sie, ob die Tochter fremdet.› Niemand kam.» Das erste Treffen nach neun Monaten fand in einem Kinderhort statt, es waren andere Väter mit ihren Kindern da und ein paar Betreuerinnen. «Man kommt sich vor wie ein Verbrecher. Ich habe meinem Kind von klein auf das Füdli geputzt, es getröstet und mit ihm gelacht. Und nun darf ich es nur noch mit Aufsicht sehen?» Er nahm eine Anwältin und ging vor den Bezirksrat. Der hob den Entscheid mit sofortiger Wirkung auf.

Mittlerweile lebt das Mädchen zu 100 Prozent bei der Grossmutter in der Ostschweiz. Die Mutter lebt in der Region Zürich, der Vater auch. Da die Kindsmutter bei der Besuchsübergabe dabei sein muss und es mühsam ist, dafür immer 100 Kilometer zu fahren, lässt sie die Besuche gerne platzen.

Rebekka Riesselmann ist Scheidungsanwältin. Sie sagt: «Es sind immer die gleichen Muster, wie Mütter den Vätern die Kinder vorenthalten: Mal ist es krank, mal sind Ferien, mal ist gerade eine Familienfeier.» Oder die Mütter fahren gröberes Geschütz auf: Das Kind wolle nicht mehr zum Vater, es leide dort. Oder er sei nicht in der Lage, für es gut zu schauen.

Auch wenn klar geregelt ist, wie oft ein Vater seine Kinder sehen darf: Es ist nur ein Papier. Will die Mutter nicht, bringt sie das Kind einfach nicht. «Man kann das nicht wie bei einer Betreibung zwangsvollstrecken», sagt die Anwältin. «Man kann das Kind nicht gewaltsam mitnehmen. Das wäre zu traumatisch. Ich sage meinen Klienten immer: ‹Sie sind darauf angewiesen, dass Ihre Ex-Frau Ihnen die Tür aufmacht.›» Das Ganze sei ein «totaler Eiertanz». «Ich führte x Gespräche mit Vormundschaftsbehörden. Sie sagen: ‹Wenn wir zu viel Druck machen, geben die Mütter die Kinder erst recht nicht.›» Ausserdem müsste man, um eine Mutter zu büssen, nachweisen können, dass sie das Besuchsrecht bewusst hintertreibt. Was schwierig und aufwendig wäre.

Manfred Hoffmann berät Männer nach der Scheidung. Er arbeitet bei der Anlaufstelle Mannschafft. Bei ihm melden sich Väter, deren Draht zu den Kindern böswillig gekappt wird. Nicht selten kommen die Telefonate nachts, wenn der Alkohol die Zunge gelockert hat und Verzweiflung und Hass rausmüssen. Hoffmann sagt dann: «Geh erst mal ins Nest, wir packen das morgen an.»

Er versteht die Wut: «Diese Männer haben erstens die Frau verloren, sicher nicht immer unschuldig, und zweitens die Kinder. Das ist bitter. Mir erging es gleich, ich wurde entsorgt wie Güsel. Ich war ein engagierter Vater. Das kann man fast nicht verwinden.» Er beobachtet, wie mancher Vater sich völlig zurückzieht und depressiv wird. Andere reagieren gewalttätig, im Extremfall mit Mord und Selbstmord, wie man immer wieder lesen kann.
In Zürich treffen sich jeweils am Dienstagabend Scheidungsväter, manchmal sind sechs da, manchmal zwanzig. «Da wird getäubelet und gewütet», sagt Hoffmann. Das sei ein gutes Ventil, um Druck abzulassen.

«Papa, warum bist du traurig?»

Samuel Müller* hat drei Söhne, die beiden kleineren sind Zwillinge. Sie waren noch Babys, als die Beziehung zu seiner Frau aus den Fugen geriet und es turbulent und auf beiden Seiten heftig wurde. Die Frau zog mit den Kindern ein paar Tage ins Frauenhaus. Müller sagt: «Ich habe Fehler gemacht, meine Frau hat Fehler gemacht. Es bringt nichts, das aufzurechnen.» Die ersten beiden Jahre teilten sich die getrennten Eltern das Sorgerecht. Müller arbeitete nicht und war zu 50 Prozent für seine Buben da.

Hinter seinem Rücken meldete sich die Kindsmutter als allein erziehungsberechtigt in einer neuen Stadt und schulte den Grösseren dort ein. Dann wollte sie nichts mehr vom gemeinsamen Sorgerecht wissen. In der Scheidungskonvention ist nun geregelt, dass der Vater die Kinder drei Mal im Monat für ein Wochenende bei sich hat und vier Wochen Ferien mit ihnen verbringen kann, davon nicht mehr als zwei Wochen am Stück.

«Öfter lieferte meine Ex-Frau die Kinder massiv zu spät ab. Als ich einmal 15 Minuten zu spät bei ihr war – einer der Buben hatte in die Hosen gemacht –, musste ich bei der Vormundschaftsbehörde antraben.» Und nun will seine Ex-Frau mit den Kindern im nächsten Jahr sieben Wochen in die Ferien, was in mindestens zwei Fällen dazu führe, sagt der Vater, dass er die Buben einen Monat lang nicht sehe. Er fühlt sich «reingelegt», denn er war davon ausgegangen, dass die Scheidungskonvention für beide Seiten gelte, dass also auch die Mutter die Kinder nicht länger als zwei Wochen in die Ferien nehmen dürfe.

Schmerzensgeld für Väter

Auch fürchtet er, die Beziehung zu seinen Kindern werde «systematisch ausgehöhlt». Obwohl der Ältere sehr an ihm hänge und immer wieder sage, er möchte ihn mehr sehen. Am Sonntagabend fragen ihn seine Kinder manchmal: «Papa, warum bist du traurig?» Manchmal weint er. Er sagt: «Ich würde euch gerne mehr sehen.» Einmal sagte der Sechsjährige: «Weisst du, wir sind nicht schuld.» Müller sorgt sich, dass seine Kinder Schuldgefühle haben und später psychologische Hilfe brauchen.

Müller sagt, er würde gerne mit seiner Frau zusammensitzen und vernünftig reden, habe auch schon Angebote gemacht. Aber sie wolle nicht.
Auf Vormundschaftsbehörden arbeiten gerne Frauen. In Müllers Augen stehen die Sozialarbeiterinnen einseitig auf der Seite seiner Ex-Frau. Ausserdem seien sie politisch beeinflusst: «Die Frau ist immer das Opfer.» Für erlittenes Unrecht der Frauen in der Vergangenheit habe die gegenwärtige Generation – also die Männer – Busse zu tun. Das sei die Haltung dahinter. Und er müsse jetzt mit büssen. Er hat den Eindruck, seine Frau sei von Feministinnen instruiert worden, vielleicht in jenen Tagen im Frauenhaus.

Martin Burger ist nicht besser zu sprechen auf die Angestellten der Vormundschaftsbehörden. «Die meisten sind Frauen, die meisten arbeiten Teilzeit. Am Donnerstag oder Freitag ist niemand mehr da – wenn es brennt. Was früher der Töpferkurs in der Toskana war, ist heute öppis Sozials, ein Job auf dem Sozialamt», sagt er maliziös.

Scheidungsanwältin Riesselmann hat oft mit den kritisierten Behörden zu tun. Sie glaubt nicht, dass diese generell von einer «Frau gleich Opfer»-Haltung durchdrungen sind. Denn es sei ja auch für die dortigen Mitarbeiter mühsam, wenn die Frauen nicht kooperierten und dauernd Termine absagten. Allerdings werde zu lange und zu wenig deutlich mit «fehlbaren Klienten» geredet.
Die beiden Väter träumen von italienischen Verhältnissen. Dort verurteilten Gerichte Mütter zu Zahlungen von Schmerzensgeld, weil sie ihren Kindern die Beziehung zum Vater verweigert hatten.

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 50/09
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Kommentare

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Niklaus Huber     16.12.09 16:45

Gute Nachrichten für alle Väter, die es sein wollen: Der Bundesrat hat soeben dem Bundesamt für Justiz den Auftrag erteilt, eine Botschaft für die Änderungen des Zivilgesetzbuches zu verfassen. Neu soll das geteilte Sorgerecht die Regel sein (ojeh, die Mütter können die Kinder nicht mehr zur Erpressung von Geld und zur Rache brauchen) und die Sabotage des Besuchsrechts soll strafbar werden (na endlich, wenn schon das Nichtzahlen von Alimenten seit langem strafbar ist). Man bzw. frau wird noch hinauszögern, aber "vermeiden" lässt sich das nicht mehr! Väter, wehrt Euch, schon heute!

Matthäus Steiner     16.12.09 08:28

Die Frau ist, weil irrationaler, in allem extremer als der Mann, extremer wenn sie liebt, extremer wenn sie hasst und Rache nimmt.

Das ganze Emanizpazionsgeplapper der Frauen ist sehr einseitig und sehr masslos - wenn sie profitieren kann, spricht sie von Emanzipation, wenn nicht, dann schweigt sie. Natürlich, menschlich allzumenschlich, doch die Männerwelt sollte dies mal einsehen und dieser Masslosigkeit Grenzen setzen.

Dies ist aber nicht so einfach, weil es viele linke Unmänner gibt, sog. Frauenversteher - mehr Weib als Mann - die ins gleiche hysterische Horn der Emanzen blasen.

Martin Caflisch     15.12.09 20:58

Ich finde es eine Ungeuerlichkeit wie die Rechte der Kinder mit Füssen getreten werden.Es ist nicht die Schuld der Kinder dass die Eltern nicht miteinander klarkommen.Die Opfer sind weder die Mütter noch die Väter sondern die Kinder,die weder vor Gericht gehen noch sich wehren können,weil sie weder den Vater noch die Mutter verletzen wollen,Denn sie Lieben beide.
Jeder Versuch,die Kinder zu manipulieren hinterlässt Schäden in der emotionalen Entwicklung und im Verhalten .Kann sein dass diese Aussage bei den Eltern Komplexe auslöst und Sie sich schuldig fühlen,doch die Kinder sind nicht Schuld

Frédéric-Marc Fluehmann     12.12.09 14:26

Niemand hat meine Fragen beantwortet! Macht nichts, damit wollte ich nur andeuten, wie absurd die Vormundschaftsbehörden agieren. Denn auch das ist ein Grund wieso die Mütter ihre Kinder dem leiblichen Vater vorenthalten. Man befürchtet das die Kinder reden resp. das der Vater zu viel über das Privatleben der Ex-Frau erfährt. Die Vormundschaftsbehörden sind nichts anderes als ein einziger Witz!

Frédéric-Marc Fluehmann     11.12.09 15:36

Währenddessen man den Vätern auf die Finger schaut, diese ihre Kinder in Begleitung treffen müssen, gibt es Fälle, wo die Kinder bei der Mutter fast täglich einen anderen Mann aus dem Bett hüpfen sehen. Was machen die Vormundschaftsbehörden in solchen Fällen? Was wenn ein Kind ständig neue Papis hat? Was wenn ein Kind dem leiblichen Vater sagt, dass Andreas, Beat und Rudolf auch oft mit Mami schlafen?

Niklaus Huber     11.12.09 14:52

Frau Schifferdecker

Warum sollen immer nur die Männer den Kindern und deren Müttern eine Existenz ermöglichen. Warum nicht beide, oder nur die Mütter und die Kinder den Vätern abgeben (von denen nicht wenige das möchten). Sie sind doch emanzipiert! Wie kommen sie darauf, dass die Männer immer die Versorger sein müssen und verantwortlich sind für das Wohl von Müttern, die arbeiten könnten und nicht wollen? Und warum dürfen Mütter Fremdbetreuung haben und Männer nicht? Wollen die Väter das und arbeiten gehen, nimmt man ihnen die Kinder weg! Grund: Fremdbetreuung gehe nicht an. Tja, komisch!

Niklaus Huber     11.12.09 14:11

Sehr geehrte Frau Schifferdecker

Sie sind Deutsche, nicht? Haben Sie das Urteil des europ. Menschenrechtsgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 über die systematische Diskriminierung der Väter durch Deutschland gelesen. In der Schweiz läuft es nicht anders. Es keine Ausnahmen, das ist absolutes Lügen wider die Fakten und Statistiken! 95% der Frauen erhalten die Kinder. Da stimmt etwas nicht! Hören Sie mit dem Gejammer über das Alleinerziehen auf. Ich habe drei kleine Kinder ALLEINE, ohne jede Hilfe 2.5 Jahre aufgezogen, bis mir sie ein linksgrüner Feministenrichter wegnahm...

Hanspeter Küpfer     10.12.09 18:50

@Sabine Schifferdecker: Nur Ausnahmen, behaupten Sie. Wie kommen Sie drauf? Und selbst wenn Sie Recht hätten: Nehmen Sie mal an, Sie seien das betroffene Ausnahme-Kind!
@Nathalia Meier: Sie kennen offenbar auch 2 Fälle: Ausnahmen sind das nicht. Jeder kennt ein paar Betroffene. Ich selbst habe bei mannschafft.ch viele kennen gelernt. Jeder Vater, dem es passiert, meint aber vorerst wiederum selbst, er sei der Einzige, und sein Fall liege sei speziell. Erst wenn er mit Organisationen wie mannschafft in Kontakt kommt, merkt er: Mir passiert jetzt das, was Tausenden passiert. Hier finde ich Rat.

Nathalia Meier     10.12.09 11:29

bedingt bekommt,weil die Richter den Fehler bei der Frau sehen wollen.
Gerechtigkeit in dieser Sache gibt es nicht.
Die Gerichte bringen sie erst recht nicht.
Das einzige was fruchten kann ist, wenn sich sowohl die Mütter wie auch die Väter irgendwie zusammenraufen können, um ihrem Nachwuchs eine möglichst humane Lösung zu bieten, was aber wiederum oft nicht möglich ist, weil sich die Eltern heillos zerstritten haben.
Was bleibt ist der Appell an die Vernunft, den es über die Liebe, bzw das dagewesene Familiendasein zu stellen gälte, so könnte beiden Parteien geholfen werden, auch den Kindern.

Nathalia Meier     10.12.09 11:23

Ja, das sind keine schönen Blüten unserer Zeit.
Jedoch gibt es in diesem Thema ein Facettenreichtum von ungeheurem Ausmass.
Ich kenne Mütter, die wochenlang den Kindsvätern hinterher telefonieren, weil die Kinder Sehnsucht nach ihren Vätern haben, die sich wiederum teils aber bereits mit einer neuen Familie ausgestattet haben.
Dann gibt es Väter, ich kenne selber ein paar Fälle, denen die Mütter die Kinder aus einer Art Rache heraus vorenthalten wollen.
Oder auch Fälle, wo der Vater total in Schieflage geraten ist und die Mutter verzweifelt richterlichen Beistand suchen muss, den aber nur

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