Wie bringt man Männer zum Weinen? Indem man ihnen die Kinder vorenthält. Zwei Väter erzählen, wie das ist, wenn man nach der Scheidung seine kleinen Kinder nur noch selten sieht und die Mütter alles tun, um auch die vereinbarten Besuchs-Wochenenden oder die Ferien zu hintertreiben. Beiden Vätern kommen im Gespräch mehrmals die Tränen. Für die, die es nicht wissen: Väter lieben ihre Kinder auch.
Martin Burger* hat eine fünfjährige Tochter. Die darf er zwei Sonntage im Monat sehen. Dürfte. Denn oft teilt ihm die Mutter im letzten Moment mit, das Kind sei krank, es gebe ein Familienfest oder Ähnliches. Eigentlich müsste der Besuch nachgeholt werden, doch dann hat die Kindsmutter wieder tausend Vorwände oder nimmt das Telefon nicht ab und ignoriert Mails. «Die Vormundschaftsbehörde macht zu wenig Druck», klagt Burger. Eine von der Behörde angestellte Beiständin muss zwischen den Eltern vermitteln. Und sollte schauen, dass der Vater zu seinem Recht kommt. Letzthin fiel wieder ein Besuch ins Wasser, die Beiständin war aber gerade zwei Wochen in den Ferien und anschliessend eine Woche in der Weiterbildung. Burger weiss, dass er sich den Termin wohl ans Bein streichen kann. Die Mutter, so glaubt er, wolle das Kind für sich. Sie plane eine neue Familie mit Stiefvater, und da sei er ein Störfaktor.
Hochzeit oder Abtreibung
Im Frühjahr übergab sie ihm die Kleine während einiger Monate regelmässig. «Meine Tochter blühte richtig auf. Sie wollte mich mehr sehen. Einmal wollte sie bei der Übergabe auf mich zurennen, doch ich sah, wie die Mutter sie an der Hand riss und nicht losliess. Von da an klemmte sie wieder.» Es war für ihn ein Schlag, als das Mädchen bei einem der letzten Besuche sagte, es «müsse» zu ihm kommen. Das bringt ihn zum Weinen.
Die Beziehung der Eltern stand von Beginn weg unter einem schlechten Stern. Die Schwangerschaft war ungeplant, das Paar wollte zwar zusammenziehen, vielleicht sollte es auch mal Kinder geben, aber nicht so schnell. «Dann nahm die Schwiegermutter mich ins Gebet: ‹Herr Burger, wie sehen Sie das mit dem Heiraten?›» Er wollte nicht so schnell, schnell vor der Geburt und sprach vom nächsten Jahr. Erst mal zusammen wohnen. Der Schwiegermutter und der Partnerin war das nicht verbindlich genug. Es lief auf die Wahl «Hochzeit oder Abtreibung» heraus. Das roch für ihn nach Erpressung, er bockte. «Von da an ging es bergab.»
Die Frauen beschlossen dann, das Kind zu behalten, aber er war je länger, je mehr draussen. Er wollte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter nicht. Dennoch war das Kind die ersten drei Jahre regelmässig zwei, drei Tage in der Woche beim Vater. «Es war ihr recht, weil sie so als Selbständige mehr Zeit für ihr Geschäft hatte.» Einmal gab es Streit, weil Burger sich gegen eine in seinen Augen «psychisch rabiate» Behandlung durch die Mutter wehrte. Worauf sie entgegnete, er sehe sein Kind nie wieder. In der Folge blockte sie alle Besuche ab. Weil sein Besuchsrecht nicht schriftlich geregelt war, konnte sie das. Bis unter Vermittlung der Vormundschaftsbehörde eine Regelung zustande kam (sie liess immer wieder Termine platzen), ging es neun Monate. Neun Monate, in denen er seine Tochter gar nicht mehr sah. «Nachher war sie verhalten und verunsichert.»
Doppelter Verlust
Im Rahmen dieser angeordneten Mediation machte die Kindsmutter plötzlich Vorwürfe, er habe das Kind misshandelt. «Da war nie etwas, absolut nichts», beteuert der Vater. Das Jugendsekretariat wurde beigezogen, dort beschloss man, er dürfe sein Kind nur noch zwei Mal je vier Stunden pro Monat sehen, und das erst noch begleitet. «Das war eine schallende Ohrfeige. Ich sagte: ‹Kommen Sie doch vorbei, machen Sie sich selber ein Bild, schauen Sie, ob die Tochter fremdet.› Niemand kam.» Das erste Treffen nach neun Monaten fand in einem Kinderhort statt, es waren andere Väter mit ihren Kindern da und ein paar Betreuerinnen. «Man kommt sich vor wie ein Verbrecher. Ich habe meinem Kind von klein auf das Füdli geputzt, es getröstet und mit ihm gelacht. Und nun darf ich es nur noch mit Aufsicht sehen?» Er nahm eine Anwältin und ging vor den Bezirksrat. Der hob den Entscheid mit sofortiger Wirkung auf.
Mittlerweile lebt das Mädchen zu 100 Prozent bei der Grossmutter in der Ostschweiz. Die Mutter lebt in der Region Zürich, der Vater auch. Da die Kindsmutter bei der Besuchsübergabe dabei sein muss und es mühsam ist, dafür immer 100 Kilometer zu fahren, lässt sie die Besuche gerne platzen.
Rebekka Riesselmann ist Scheidungsanwältin. Sie sagt: «Es sind immer die gleichen Muster, wie Mütter den Vätern die Kinder vorenthalten: Mal ist es krank, mal sind Ferien, mal ist gerade eine Familienfeier.» Oder die Mütter fahren gröberes Geschütz auf: Das Kind wolle nicht mehr zum Vater, es leide dort. Oder er sei nicht in der Lage, für es gut zu schauen.
Auch wenn klar geregelt ist, wie oft ein Vater seine Kinder sehen darf: Es ist nur ein Papier. Will die Mutter nicht, bringt sie das Kind einfach nicht. «Man kann das nicht wie bei einer Betreibung zwangsvollstrecken», sagt die Anwältin. «Man kann das Kind nicht gewaltsam mitnehmen. Das wäre zu traumatisch. Ich sage meinen Klienten immer: ‹Sie sind darauf angewiesen, dass Ihre Ex-Frau Ihnen die Tür aufmacht.›» Das Ganze sei ein «totaler Eiertanz». «Ich führte x Gespräche mit Vormundschaftsbehörden. Sie sagen: ‹Wenn wir zu viel Druck machen, geben die Mütter die Kinder erst recht nicht.›» Ausserdem müsste man, um eine Mutter zu büssen, nachweisen können, dass sie das Besuchsrecht bewusst hintertreibt. Was schwierig und aufwendig wäre.
Manfred Hoffmann berät Männer nach der Scheidung. Er arbeitet bei der Anlaufstelle Mannschafft. Bei ihm melden sich Väter, deren Draht zu den Kindern böswillig gekappt wird. Nicht selten kommen die Telefonate nachts, wenn der Alkohol die Zunge gelockert hat und Verzweiflung und Hass rausmüssen. Hoffmann sagt dann: «Geh erst mal ins Nest, wir packen das morgen an.»
Er versteht die Wut: «Diese Männer haben erstens die Frau verloren, sicher nicht immer unschuldig, und zweitens die Kinder. Das ist bitter. Mir erging es gleich, ich wurde entsorgt wie Güsel. Ich war ein engagierter Vater. Das kann man fast nicht verwinden.» Er beobachtet, wie mancher Vater sich völlig zurückzieht und depressiv wird. Andere reagieren gewalttätig, im Extremfall mit Mord und Selbstmord, wie man immer wieder lesen kann.
In Zürich treffen sich jeweils am Dienstagabend Scheidungsväter, manchmal sind sechs da, manchmal zwanzig. «Da wird getäubelet und gewütet», sagt Hoffmann. Das sei ein gutes Ventil, um Druck abzulassen.
«Papa, warum bist du traurig?»
Samuel Müller* hat drei Söhne, die beiden kleineren sind Zwillinge. Sie waren noch Babys, als die Beziehung zu seiner Frau aus den Fugen geriet und es turbulent und auf beiden Seiten heftig wurde. Die Frau zog mit den Kindern ein paar Tage ins Frauenhaus. Müller sagt: «Ich habe Fehler gemacht, meine Frau hat Fehler gemacht. Es bringt nichts, das aufzurechnen.» Die ersten beiden Jahre teilten sich die getrennten Eltern das Sorgerecht. Müller arbeitete nicht und war zu 50 Prozent für seine Buben da.
Hinter seinem Rücken meldete sich die Kindsmutter als allein erziehungsberechtigt in einer neuen Stadt und schulte den Grösseren dort ein. Dann wollte sie nichts mehr vom gemeinsamen Sorgerecht wissen. In der Scheidungskonvention ist nun geregelt, dass der Vater die Kinder drei Mal im Monat für ein Wochenende bei sich hat und vier Wochen Ferien mit ihnen verbringen kann, davon nicht mehr als zwei Wochen am Stück.
«Öfter lieferte meine Ex-Frau die Kinder massiv zu spät ab. Als ich einmal 15 Minuten zu spät bei ihr war – einer der Buben hatte in die Hosen gemacht –, musste ich bei der Vormundschaftsbehörde antraben.» Und nun will seine Ex-Frau mit den Kindern im nächsten Jahr sieben Wochen in die Ferien, was in mindestens zwei Fällen dazu führe, sagt der Vater, dass er die Buben einen Monat lang nicht sehe. Er fühlt sich «reingelegt», denn er war davon ausgegangen, dass die Scheidungskonvention für beide Seiten gelte, dass also auch die Mutter die Kinder nicht länger als zwei Wochen in die Ferien nehmen dürfe.
Schmerzensgeld für Väter
Auch fürchtet er, die Beziehung zu seinen Kindern werde «systematisch ausgehöhlt». Obwohl der Ältere sehr an ihm hänge und immer wieder sage, er möchte ihn mehr sehen. Am Sonntagabend fragen ihn seine Kinder manchmal: «Papa, warum bist du traurig?» Manchmal weint er. Er sagt: «Ich würde euch gerne mehr sehen.» Einmal sagte der Sechsjährige: «Weisst du, wir sind nicht schuld.» Müller sorgt sich, dass seine Kinder Schuldgefühle haben und später psychologische Hilfe brauchen.
Müller sagt, er würde gerne mit seiner Frau zusammensitzen und vernünftig reden, habe auch schon Angebote gemacht. Aber sie wolle nicht.
Auf Vormundschaftsbehörden arbeiten gerne Frauen. In Müllers Augen stehen die Sozialarbeiterinnen einseitig auf der Seite seiner Ex-Frau. Ausserdem seien sie politisch beeinflusst: «Die Frau ist immer das Opfer.» Für erlittenes Unrecht der Frauen in der Vergangenheit habe die gegenwärtige Generation – also die Männer – Busse zu tun. Das sei die Haltung dahinter. Und er müsse jetzt mit büssen. Er hat den Eindruck, seine Frau sei von Feministinnen instruiert worden, vielleicht in jenen Tagen im Frauenhaus.
Martin Burger ist nicht besser zu sprechen auf die Angestellten der Vormundschaftsbehörden. «Die meisten sind Frauen, die meisten arbeiten Teilzeit. Am Donnerstag oder Freitag ist niemand mehr da – wenn es brennt. Was früher der Töpferkurs in der Toskana war, ist heute öppis Sozials, ein Job auf dem Sozialamt», sagt er maliziös.
Scheidungsanwältin Riesselmann hat oft mit den kritisierten Behörden zu tun. Sie glaubt nicht, dass diese generell von einer «Frau gleich Opfer»-Haltung durchdrungen sind. Denn es sei ja auch für die dortigen Mitarbeiter mühsam, wenn die Frauen nicht kooperierten und dauernd Termine absagten. Allerdings werde zu lange und zu wenig deutlich mit «fehlbaren Klienten» geredet.
Die beiden Väter träumen von italienischen Verhältnissen. Dort verurteilten Gerichte Mütter zu Zahlungen von Schmerzensgeld, weil sie ihren Kindern die Beziehung zum Vater verweigert hatten.

Kommentare