In der Minarett-Abstimmung wurde der Kampf um ein Symbol ausgetragen. Von weit höherer Relevanz als der Turm, der auf der Moschee steht, ist indessen, was in den islamischen Gebetsräumen gepredigt wird. Im Vorfeld der Abstimmung wurde bekannt, dass dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates eine detaillierte Studie über die in der Schweiz praktizierenden Imame vorliegt. In der Öffentlichkeit regte sich grosses Interesse an dem Papier. Mit gutem Grund. Denn bis heute haben die meisten Schweizer keine Ahnung, was die Imame in den Moscheen predigen.
Dokument: Auszüge aus der Studie «Islamistische Imame»
Aufrufen von Medien, die Studie zu veröffentlichen, wurde eine Absage erteilt. Mit dem Verweis, das Papier sei als «vertraulich» klassifiziert, hüllte man sich in Schweigen. Gleichzeitig wurde der Eindruck erweckt, die Studie sei von geringem Gehalt. VBS-Chef Ueli Maurer, der das Dokument gemäss eigenen Angaben studiert hat, bezeichnete im Interview mit der Weltwoche (Nr. 46/09) den Imam-Bericht als «08/15-Studie». «Ich habe keine politische Brisanz erkannt», sagte der Bundesrat auf die Frage, warum er den Bericht unter Verschluss behalte. «Es steht nichts darin, was nicht bereits in den Medien abgehandelt wurde.»
Radikale Auslegung
Diese Einschätzung ist nicht bloss irreführend, sondern falsch. Die 17-seitige Untersuchung vom 29. Januar 2008 mit dem Titel «Islamistische Imame», die der Weltwoche vorliegt, ist breit abgestützt, wurde offenbar sorgfältig durchgeführt und enthält mehrere brisante Schlussfolgerungen. *
Vorab die beruhigende Nachricht: «Die grosse Mehrheit von Muslimen kann ihren Glauben mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang bringen», hält die Studie fest. Die Religion sei nur ausnahmsweise die zentrale Ursache für Integrationsprobleme, wird ein Bericht des Bundesamtes für Migration von 2006 zitiert. Bei einer «Minderheit» der Imame könne es jedoch vorkommen, dass sie radikale Reden hielten, welche der Integration von Ausländern des muslimischen Glaubens entgegenwirkten. So bestünden «Indizien, wonach mindestens acht Imame in einem Dutzend Moscheen in der Schweiz eine radikale Auslegung des Islams predigen». Betroffen sind Moscheen in den Kantonen Genf, Neuenburg (2), Waadt (2), Wallis, Bern, Basel (2), Luzern und Zürich (2).
Die Studie hält fest, dass die zwölf Gotteshäuser im Wesentlichen von Arabern geleitet und frequentiert werden. «Sieben der acht betroffenen Imame sind aus dem Maghreb stammende Araber.» Dieses Muster entspricht den bisher bekannten Erkenntnissen, wonach islamistische Aktivitäten in der Schweiz mehrheitlich von Muslimen arabischer Provenienz ausgehen.
Möglicherweise handelt es sich bei den erwähnten acht Imamen jedoch bloss um die Spitze des Eisbergs. Denn, und dies ist die beunruhigende Nachricht, für eine präzise Erfassung des Phänomens fehlen die nötigen Daten und Mittel. «Es ist nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Imame extremistische und gewalttätige Propaganda betreiben», hält der Bericht fest, «auch nicht, in wie vielen Moscheen eine solche islamistische Vision tatsächlich gepredigt wird.» Begründung: «Gesetzliche Schranken in der nachrichtendienstlichen Beschaffung und das Fehlen von spezifischen Studien.»
Der Wissenslücke ist gravierend. Wie der Bericht festhält, verfügt der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) «über keine konkreten Angaben» über die Predigten in den rund 200 Schweizer Moscheen. Mit einer einzigen Ausnahme: ein Imam im Kanton Bern (offensichtlich handelt es sich dabei um die Stadt Biel), der acht seiner Predigten, gehalten in den Jahren 2000 bis 2004, dem zuständigen Staatsschutzorgan übergeben hat – «freiwillig», wie vermerkt wird.
Der Fall wird denn auch ausführlich geschildert. An dem Beispiel wird offensichtlich, welch gewaltschürende Atmosphäre sich in Schweizer Gebetsräumen entfalten kann.
Zu dem Imam, der eine wahhabitische Interpretation des Islam predigt, heisst es, er befürworte Selbstmordanschläge in den islamischen Regionen, die als besetzt gälten. Er habe auch zugegeben, regelmässig die Dschihadisten, die in diesen Regionen wirkten, zu unterstützen und seine Zuhörer um finanzielle Unterstützung der Dschihadisten zu bitten.
Gemäss dem Imam-Bericht waren die Predigten des Geistlichen regelmässig von explosiver Brisanz. Gepredigt werde «die ewige Unversöhnlichkeit zwischen christlichen ‹Kreuzfahrern› und Muslimen». So vermittelte der Imam seiner Gemeinde: «Der gewalttätige Dschihad gegen Nichtmuslime wird im Westen praktiziert werden können, sobald die Bekehrungen zum Islam eine kritische Anzahl erreicht haben werden.»
Moderate Muslime als «ärgste Feinde»
Den Koran zitierend, lehrte der Imam, die Muslime seien «zur Gewalt gegen Christen und Juden aufgerufen bis zu deren Unterwerfung unter die islamische Vorherrschaft». Die Muslime seien aufgefordert, «sich nicht einer nichtislamischen säkularen Ordnung zu unterwerfen». Die Notwendigkeit, den gewalttätigen Dschihad zu vertreten, um den isla- mischen Staat in der arabischen Welt einzuführen, sei unumgänglich, und die Wiedereinrichtung des Kalifats sei notwendig. Konkret rief der Prediger «zum gewalttätigen Dschihad auf gegen die Kreuzfahrer in der muslimischen Welt, besonders im Irak». Die moderaten Muslime brandmarkte er als «ärgste Feinde des Islam».
Der porträtierte Imam habe auch zu den Organisatoren der Kundgebung gegen die zwölf dänischen Mohammed-Karikaturen gehört, die im Februar 2006 auf dem Bundesplatz stattfand, hält der Bericht weiter fest. Daran nahmen rund 600 Personen teil, vor allem arabische Männer, «darunter offensichtlich mehrere Dutzend Salafisten» (Anhänger einer strikt orthodoxen Auslegung des Korans), wie es im Bericht heisst.
«Schweizer sind ungläubige Schweine»
Die Hasspredigten des Imams blieben nicht ohne Wirkung. Ein junger Tunesier sei unter dem Einfluss des Imams radikalisiert worden, so dass er sich im Herbst 2005 nach Syrien und in den Irak begeben habe, um dort am Dschihad teilzunehmen. Im Irak habe er in einer Kampfformation namens «Märtyrer-Brigade» (Brigade der Selbstmordattentäter) unter der lokalen Qaida gekämpft, angeführt vom später durch die USA liquidierten Jordanier Abu Mussab al-Sarkawi, der weltweit durch auf Video aufgezeichnete Köpfungen Schlagzeilen machte. Offenbar konnte der Tunesier aus der Berner Moschee seinen Akt des Martyriums jedoch nicht vollziehen. Im April 2006 sei er von den Koalitionstruppen im Irak getötet worden.
Neben dem Bieler Imam erwähnt der Bericht ein weiteres Beispiel eines Hasspredigers. In der Moschee von Kriens rufe ein Libyer mit Ausweis C die Gläubigen zur Gewalt auf. «Es heisst von ihm, er nenne die Schweizer Affen oder ungläubige Schweine und er befürworte ihre Ausrottung.» Zudem habe der Mann, der offenbar bei Abfassung des Imam-Berichts noch aktiv war, zu gewalttätigen Aktionen in den vermeintlich oder real besetzten islamischen Regionen aufgerufen.
Die Informationen über den Krienser Brandredner beruhen auf dem «Hörensagen». Dies weist auf ein grundsätzliches Problem des Schweizer Inlandgeheimdienstes hin: Von Gesetzes wegen endet seine Arbeit an den Türen der Moscheen. Denn muslimische Gotteshäuser gelten als Privaträume. Dem Nachrichtendienst sind somit die Hände gebunden. Er darf Predigten weder per Video aufzeichnen noch mit einem Tonband aufnehmen. Um Klarheit zu haben, was in den muslimischen Gotteshäusern unterwiesen wird, müsste folglich dauernd ein Mitglied der Schweizer Behörden mit profunden Kenntnissen der jeweiligen Sprache in den Moscheen einsitzen und die Predigt memorieren.
Sei ein Imam einmal als Hassprediger identifiziert, gebe es Mittel, um seinem Treiben wirksam entgegenzutreten. Die zur Verfügung stehenden Massnahmen werden im Bericht als «ausreichend» bezeichnet. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Imam offiziell in der Schweiz registriert ist. Anders verhält es sich mit «inoffiziellen» Imamen. Gemeint sind Wanderprediger, welche die Schweiz bereisen, für eine gewisse Zeit hier aktiv sind, bevor sie wieder weiterziehen. Sie stellen den Behörden ein besonders schwieriges Problem. Hier seien die vorhandenen Mittel «beschränkt».
Am Schluss des Berichts werden weiterführende Vorschläge formuliert, um dem Phänomen der islamistischen Imame entgegenzutreten. So wurde das Bundesamt für Migration beauftragt, bis Ende 2008 die Möglichkeit eines Studienprojektes an einer Schweizer Universität zu untersuchen, um Zahl, Herkunft und theologische Ausrichtung der offiziell in der Schweiz aktiven Imame zu eruieren. Das EJPD wurde aufgefordert, bis Mitte 2009 Vorschläge vorzulegen, wie die Einreise von Hasspredigern besser zu kontrollieren sei. Und das EDI wurde angewiesen, anhand von Beispielen in europäischen Ländern
Modelle für eine Imam-Ausbildung in der Schweiz auszuarbeiten.
Nachforschungen der Weltwoche, ob diese Aufträge ausgeführt worden sind, blieben ergebnislos. Das EJPD schob den Schwarzen Peter an das VBS weiter. Adressat für derlei Anfragen sei der Stab des Sicherheitsausschusses im Bundesrat, der seit Anfang Jahr dem VBS angegliedert ist. Das VBS wiederum verweigerte eine Stellungnahme. Wie der Bericht aufzeigt, reichen die Mittel der nachrichtendienstli- chen Beschaffung heute bei weitem nicht aus, um das Phänomen der Hassprediger und ihrer Aufrufe zu islamistischer Gewalt in der Schweiz annähernd zu erfassen.
Erleichterung diesbezüglich hätte die Revision des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) gebracht. Mit der Revision wollte der Bundesrat neu «besondere Mittel der Informationsbeschaffung» ermöglichen, scheiterte damit jedoch im Parlament. Dem DAP hätte bei Verdacht erlaubt werden sollen, auch Privaträume zu überwachen, Telefone abzuhören und E-Mails abzufangen. In der Vernehmlassung erwuchs dem Ansinnen jedoch vor allem von seiten der SVP, der SP und der Grünen Widerstand. Vergangenen Frühling wies der Nationalrat die Vorlage zurück an den Bundesrat. Zuvor war bereits die kleine Kammer nicht auf das Gesetz eingetreten.













Kommentare