Den «Betroffenen» drohe «ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil», warnt Datenschützer Hanspeter Thür in einer Klageschrift gegen die Firma Google Inc., die er letzte Woche beim Bundesverwaltungsgericht einreichte, «eine nicht hinnehmbar grosse Zahl von neuen schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen». Mit diesen dramatischen Worten verlangt Thür ein vorsorgliches Verbot von Street View, einem Google-Service, welcher einen virtuellen Rundgang durch die Strassen einiger Schweizer Städte erlaubt. Google hatte im letzten Sommer ganze Strassenzüge fotografisch eingefangen und stellt diese nun den Kunden zur Verfügung. Der Stein des Anstosses: Trotz moderner Filter konnten «nur» 98 Prozent aller zufällig und ungewollt mitfotografierten Gesichter und Autonummern unkenntlich gemacht werden.
Umfrage: Wer muss gestoppt werden - Google Street View oder der Datenschützer?
Dringt der Datenschützer mit seiner Klage durch, käme das einem Verbot von Street View in der Schweiz gleich. Denn die geforderten Auflagen sind technisch nicht umsetzbar. Obwohl «Betroffene» die Möglichkeit haben, ihre Gesichter und Autoschilder mit ein paar Clicks aus dem Netz zu entfernen, verlangt Thür de facto eine hundertprozentige Anonymisierung. Ausserdem soll sichergestellt werden, dass private Vorgärten nicht abgelichtet werden. Vor «heiklen» Orten (Sozialämter, Bordelle, Spitäler) reiche es überdies nicht, wenn nur die Gesichter verwischt würden. In «reinen Wohngebieten», die Thür generell zur «Privatsphäre» erklärt, sei das Fotografieren gänzlich zu unterlassen.
Der Spiesser mokiert sich
Der Kreuzzug gegen die Strassen-Bilder ist weltweit einzigartig, Thürs Ausdehnung der Privatsphäre auf den öffentlichen Raum abenteuerlich. Nüchtern betrachtet erweisen sich die behaupteten Bedrohungsszenarien als akademische Gedankenspiele mit marginalem Realitätsbezug. Wer interessiert sich schon für unbekannte, zufällig ins Web geratene Gesichter und Autonummern? Was ist mit derartigen Zufallsfunden überhaupt anzufangen? Das Recht auf das eigene Bild, doziert Thür, sei in jedem Fall höher zu gewichten als die «kommerziellen Interessen» einer privaten Firma. Millionen von Usern, die Street View nutzen, sind für ihn dagegen keine Erwähnung wert.
Man mag sich mokieren über den Spiesser, der in grandioser Verkennung der eigenen Bedeutungslosigkeit über seine Daten wacht, so als wären sämtliche Geheimdienste der Welt hinter diesen her. Dabei übersieht man allerdings den Einfluss, den die meist anonymen Funktionäre des Datenschutzes mitunter auf unseren Alltag ausüben. Ohne solide demokratische Legitimation mischen sie sich ein in politische Entscheidungsprozesse, reden bei Gesetzgebung und Rechtsprechung mit und bestimmen letztlich, wer mit welchen Informationen versorgt wird – und wer nicht.
Der einstige Poch-Aktivist Hanspeter Thür hat den unzensierten Informationsfluss im Internet schon lange im Visier. Im Juli 2008 versuchte er, das Internetportal Okdoc.ch zu stoppen, das Patienten erlaubt, Ärzte zu bewerten. Der Aussagewert solcher Ratings sei «sehr, sehr fragwürdig», rechtfertigte Thür seine Intervention, Manipulationen seien nicht auszuschliessen. In der Sache mag er recht haben. Doch solche Überlegungen kann man getrost dem mündigen Nutzer überlassen. Für allfällige Ehr- oder Persönlichkeitsverletzungen ist nach wie vor der Richter zuständig. Es stellt sich vielmehr die Frage: Wer hat Thür eigentlich die Befugnis erteilt, über gute und böse, nützliche und überflüssige, wohltätige oder kommerzielle Informationen im Web zu richten und Zensur zu üben?
Der Datenschutz, eine deutsche Erfindung, hat seinen Ursprung in den Erfahrungen mit dem Nazi-Regime und sollte den Bürger vor den Übergriffen eines bedrohlichen Staates schützen. Doch von ihrer ursprünglichen Funktion hat sich die Institution längst entfremdet. Während deutsche Steuerfahnder auf Konten unbescholtener Bürger herumspionieren, durchleuchten Scharen von Datenschützern die Privatwirtschaft. Der Schutzgedanke hat nur mehr eine Alibifunktion, von der hauptsächlich Kriminelle profitieren. Für den einfachen Bürger ist der Datenschutz in aller Regel belanglos. Im Vordergrund steht die Kontrolle von Information – also Macht.
In den USA, wo die Bürger ein anderes Verhältnis zum Staat haben als in Deutschland, ist Datenschutz im europäischen Sinn ein Fremdwort. Das System garantiert dem Bürger gleichwohl Freiheiten, von denen Europäer nur träumen können. Obwohl die Schweiz Amerika in dieser Beziehung viel näher ist, kopieren wir blind und ohne Not, was uns der nördliche Nachbar vormacht. Dabei vergessen wir, dass jede staatliche Datenkontrolle eine Beschränkung des freien Informationsflusses bedeutet. Datenschutz heisst immer auch Zensur, wie das Vorgehen von Hanspeter Thür gegen Street View illustriert.

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