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11.11.2009, Ausgabe 46/09

Kommentar

Angriff auf die Privatwirtschaft

Der Bund ist der grösste Preistreiber. Dass der gleiche Bund gegen die «Hochpreisinsel» vorgehen will, entbehrt nicht der Ironie. Die Swisscom als Lehrstück.

Von Markus Somm

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Vergangene Woche hat die Wettbewerbskommission (Weko) den grössten Telekom-Anbieter der Schweiz, die Swisscom, mit einer sehr hohen Busse von 220 Millionen Franken bestraft. Der Firma wurde angelastet, über Jahre für die Internetnutzung übersetzte Preise verlangt zu haben. Leidtragende waren nicht direkt die Konsumenten, sondern die Konkurrenz der Swisscom, die das alte PTT-Netz, das dem ehemaligen Monopolisten nach wie vor gehört, mieten musste, um ihren Kunden Internetdienste anbieten zu können. Die Swisscom will das Urteil vor Bundesverwaltungsgericht anfechten und prahlte, man habe nicht einmal Rückstellungen vorgenommen. So sicher fühle sie sich, recht zu bekommen. Ähnlich gelassen reagierten die Anleger. Der Aktienkurs tat so gut wie keinen Wank.

Beim Bundesverwaltungsgericht liegt ein weiteres Urteil gegen die Swisscom zur Überprüfung, das die Firma nicht akzeptiert. Hier geht es um die Mobiltelefonie, wo sie ebenfalls den Wettbewerb behindert haben soll. Die angedrohte Busse ist noch empfindlicher: 333 Millionen. Würden die beiden Swisscom-Rekurse abgewiesen, müsste das Unternehmen über eine halbe Milliarde Franken an den Bund zahlen – dann gäbe der Aktienkurs wohl eher nach.

Aus Sicht des Bundes ist die Sache erfreulich und desaströs zugleich: Eine halbe Milliarde ist immer willkommen, gleichzeitig ist der Bund mehrheitlich Besitzer der Swisscom. Leidet die Firma, nimmt der Bund weniger ein. Es geht um substanzielle Beträge: Seit dem Börsengang verdiente die Eidgenossenschaft an der Swisscom dank Aktienverkäufen und Dividenden mehr als 14 Milliarden. 2009 dürfte die Firma 600 Millionen einbringen. Nichts kann die unmögliche Situation besser verdeutlichen, in welcher der Bund steckt. Was soll er tun? Die Busse begrüssen oder beklagen? Eine Privatisierung der Swisscom ist nach wie vor unumgänglich. Zumal die Firma sich nicht scheut, laut darüber nachzudenken, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in die Berufung zu gehen. Eine Posse: Ein Staatsunternehmen würde ausserhalb des Landes gegen Verfügungen des eigenen Besitzers und Staates klagen.

Die Angelegenheit Swisscom ist aus einem weiteren Grund ärgerlich. Der gleiche Bund, der uns seit Jahren den Kampf gegen die «Hochpreisinsel» verordnet, der wahlweise das Gewerbe, die Landwirtschaft oder die Pharmaindustrie unter Generalverdacht stellt, ist vermutlich einer der grössten Preistreiber überhaupt. Wir reden hier nicht von den Steuern oder Gebühren, die an sich ebenso zum Thema gehörten, sondern von den zahllosen Preisen, die der Bund bestimmt oder beeinflusst. Nimmt man die Kantone und Gemeinden hinzu, wird die Preismacht des Staates vollkommen. In einer Übersicht, die der einstige Preisüberwacher Rudolf Strahm 2005 anfertigen liess, werden alle Preise aufgezeigt, die der Bund «administriert», mit anderen Worten festsetzt oder kontrolliert: Krankenkassenprämien, Spitaltarife, Taxpunktwerte, Medikamente, Laborkosten, Telekom, Urheber- rechtstarife, Eichgebühren, Prüfungsgebüh- ren, Kursgeld für Lehrerfortbildungskurse, Miet- und Pachtzinse in der Landwirtschaft, Trassenpreise der Bahnen, Flugsicherung, Radio und Fernsehen, Briefe, Beförderung von Zeitungen. Das war eine Auswahl.

Seit Jahren lebt der Bund via Swisscom von übersetzten Preisen, die Konsumenten ertragen müssen, als deren Retter der Bund sich nach bezahlter Rechnung aufspielt. Die Swisscom als Ex-Monopolistin hat nicht nur im Internet ihre beneidenswerte Stellung als Alleinbesitzerin eines Netzes, das Generationen von Steuerzahlern finanziert haben, ausgenützt. Auch in der Mobiltelefonie, wo zwar alle drei Anbieter von überhöhten Preisen leben, trägt die Swisscom die grösste Verantwortung. Dreimal mehr Kunden aufweisend, könnte sie sich ohne weiteres als Preisbrecher verhalten – was manche normale Firma täte –, doch davor hütet sich die Swisscom mit Bedacht. Es wirkt wie absurdes Theater: Was die Swisscom den Konsumenten zu viel abknöpft, holt der Bund via Bussen der Weko wieder von der Swisscom zurück und lässt es in seine Kasse leiten. Eine kleine Umverteilung, die vor allem zu Lasten der privaten Kleinaktionäre der Swisscom und der amerikanischen Pensionskassen geht, die ebenfalls Aktien der Firma besitzen.

Doppelte Moral des Staates

Nicht in erster Linie um die Swisscom geht es hier, sondern um die doppelte Moral des Staates. Während sehr viele Politiker den Liberalen spielen, wenn es sich darum handelt, ein angebliches Kartell unter Sanitären, Malermeistern oder sonstigen freien Unternehmern der Privatwirtschaft zu denunzieren, und sie nicht müde werden, mit Preisvergleichen die Mi-gros oder Coop als üble Preisverschwörer hinzustellen, geben sie sich auffällig desinteressiert, wenn der Staat als Preistreiber Nummer eins zum Thema wird. Rudolf Strahm, der ehemalige Preisüberwacher, ist vermutlich der erste und einzige Sozialdemokrat, der glaubwürdig blieb, indem er beide, den Staat und die Privatwirtschaft, kritisierte.

Gewisse Preise sind zu hoch – ohne Frage –, auch in der Privatwirtschaft. Doch da die Politiker für den Staat direkt verantwortlich sind, fragt man sich, warum sie nicht dort zuerst ansetzen. Der Kampf gegen die Preisinsel entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine Attacke des öffentlichen Sektors gegen die Privatwirtschaft.

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 46/09
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Kommentare

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Michael Hartmann     17.11.09 17:45

Nochmals, geehrter MS. Sagen Sie mir doch, welche Branche in der Schweiz in etwa gleichen Masse die Preise gesenkt hat wie die Swisscom!

Ich telefonierte nach Südamerika zu CHF 2.85/min. bis CHF 3.65/min. Heute mache ich das mit Rappen 15. Gerechnete 20x billiger.

Also - wo hat die 'Privat'wirtschaft die Kosten ähnlich gesenkt?

frank müller     12.11.09 09:01

Jeder ist selber schuld, wenn er Aktien der Swisscom hält. Ein Mehrheitsaktionär, der in der Lage ist über staatliche Verfügungen die eigene Firma mittels Bussen um Milliarden zu erleichtern, verhält sich nicht anders, als die vom Staat wiederum gescholtenen sogenannten "gierigen Manager", die ein Unternehmen auspressen bis es nicht mehr geht. Die 220 Millionen CHF sind faktisch ein dem Mehrheitsaktionär fest zugeteilter Gewinnanteil, was faktisch völlig illegal ist.

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