Monatelang wohnte er in seinem Chalet in Gstaad und überquerte Dutzende Male unbehelligt die Grenze – niemals aber musste Roman Polanski in der Schweiz um seine Freiheit fürchten. Warum bloss wurde der geständige Vergewaltiger nicht schon früher verhaftet?
Um den plötzlichen Zugriff nach jahrelanger Untätigkeit zu verstehen, hilft die Kenntnis von zwei Grundregeln des helvetischen Beamtentums: 1. Niemals etwas aus eigenem Antrieb machen. 2. Wenn der Chef befiehlt (in diesem Fall die USA), die Arbeit so gründlich und regelkonform wie nur möglich erledigen.
«Extrem» kooperativ
Obwohl Weltstar Polanski seit 2005 per internationalen Haftbefehl gesucht wird und seine Ferien – vom Blick und der Schweizer Illustrierten dokumentiert – regelmässig in der Schweiz verbrachte, hat sich kein Schweizer Polizist die Mühe gemacht, Polanskis Personalien in der Polizeidatenbank Ripol zu überprüfen. Schliesslich wird diese «nur bei Personenkontrollen auf Verdacht hin beigezogen», wie Stefan von Below von der Berner Kantonspolizei sagt. Auch an den Grenzen, sei es am Flughafen Genf oder in St. Margrethen, werden Personalien – spätestens seit dem Schengen-Abkommen – nur noch in zwei bis drei Prozent aller Fälle überprüft. Polanski konnte jahrelang sorgenlos in die Schweiz ein- und wieder ausreisen. Wie theoretisch Tausende andere gesuchte Verbrecher, Mörder oder Vergewaltiger auch.
Da die Gstaader Gemeindebehörden ungern einen willkommenen Einwohner verraten und selber keinen Zugriff auf Ripol haben, hätte sich Polanski Dutzende Chalets kaufen können, ohne jemals in Gefahr zu geraten. Sowieso war der 76-Jährige, der jährlich mehrere Monate in der Schweiz weilte, nie als Aufenthalter gemeldet, sondern reiste stets nur als Tourist.
Vielleicht hat es dem Meister des filmischen Verwirrspiels sogar Spass gemacht, mit den untätigen Beamten während Jahren seinen Schabernack zu treiben. Jedenfalls rechneten weder Polanski noch seine Anwälte noch irgendein Journalist oder Veranstalter des Filmfestivals mit der Festnahme am vergangenen Samstag. Offenbar brach aber in den vergangenen Wochen ein Beamter die erste Regel seines Standes, wurde tätig und machte das Eidgenössische Amt für Justiz und Polizei (EJPD) auf Polanskis Ripol-Eintrag aufmerksam. Das EJPD schaltete pflichtbewusst die US-Justiz ein, diese befahl die Festnahme, welche die Schweizer Behörden wiederum in aller Ordentlichkeit und unter grösster Geheimhaltung vollführten. Das Lob der USA für das «extrem» kooperative Verhalten war gesichert.
Extrem schockiert waren die Veranstalter und Gäste des Zurich Film Festival. Wer am Sonntag, als Polanskis Ehrung anstand, über das Festgelände zog, wähnte sich in einem schlechten Dogma-Film: überall betretene Gesichter und Protagonisten, die konfuse Sätze stammelten und vor lauter Empörung nicht mehr weiterwussten. Die erste grosse Bewährungsprobe für das junge Festival geriet zu keinem Highlight der modernen Krisenkommunikation. Auf ein dreizeiliges Website-Communiqué folgte eine Pressekonferenz, an der die Jury-Präsidentin eine ebenso dürre Mitteilung herunterlas. Wahrscheinlich wollten es sich die Veranstalter nicht mit dem Publikum verderben. Sie hätten der wütenden Kulturelite klarmachen müssen, dass der Rechtsstaat nun einmal auch für einen wegen Kinderschänderei angeklagten Star-Regisseur gilt.













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