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09.09.2009, Ausgabe 37/09

Justizaffäre

Schrecken ohne Ende

Die Ermittlungsbehörden haben im Verfahren gegen Bankier Oskar Holenweger heimlich drei Ordner aus den offiziellen Akten entfernt. Der Untersuchungsrichter hortete die heiklen Dokumente in seinem Tresor – und wollte sie vernichten.

Von Daniel Ammann

Handfeste Beweise: Bankier Oskar Holenweger. Bild: Anita Affentranger (Cash, RDB)

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Das Strafverfahren gegen den früheren Bankier Oskar Holenweger nimmt, man hält es kaum für möglich, immer groteskere Züge an. Der Fall von angeblicher Geldwäscherei, den die Bundesanwaltschaft unter Valentin Roschacher vor über sechs Jahren vom Zaun brach, droht die Glaubwürdigkeit der Schweizer Justiz nachhaltig zu ramponieren.

Weltwoche-Dossier Bundesanwaltschaft: Das ganze Ausmass der Affären Holenweger und Ramos

Die neuste Wendung: Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes haben Untersuchungsakten, die Holenweger entlasten könnten, verheimlicht. Der Anwalt des Bankiers, Lorenz Erni, hat darum eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht, wie die Sonntagszeitung in ihrer jüngsten Ausgabe publik machte.
Erni spricht von «Unterdrückung von Urkunden und Amtsmissbrauch». Der Zürcher Anwalt gilt in der Branche als sehr zurückhaltender Jurist, der eine solche Beschwerde nur einlegt, wenn er sich sicher ist, handfeste Beweise dafür zu haben.
Unterlagen des Bundesstrafgerichts, die der Weltwoche vorliegen, lassen das fragwürdige Verhalten der Justizbehörden nachzeichnen: Demnach wurden nicht weniger als drei Bundesordner aus den offiziellen Untersuchungsakten entfernt. In diesen drei Ordnern lagen neben Kostenrechnungen und Korrespondenzen des ehemaligen Untersuchungsrichters Ernst Roduner mit dem Bundesstrafgericht und der Bundeskriminalpolizei vor allem auch Dutzende von Polizeiakten über den umstrittenen Einsatz des kolumbianischen Drogenbarons José Manuel Ramos.

Fehlleistungen und Ungereimtheiten

Zur Erinnerung: Ramos alias «Vertrauensperson 101» war im Dezember 2002 ins Land geholt worden, um gegen gute Bezahlung den Schweizer Finanzplatz zu infiltrieren. Er behauptete, er könne «exakte Informationen und Beweise zu Drogenkonten in der Schweiz» liefern. Im Frühling 2003 beschuldigte Ramos den Zürcher Privatbankier Holenweger der Geldwäsche für Drogenkartelle und behauptete, der Bankier habe auch schon mit dem kolumbianischen Kokaingrossisten Pablo Escobar «gearbeitet». Ramos lieferte so der Bundesanwaltschaft den sogenannten «Anfangsverdacht», der für die Einleitung eines Verfahrens nötig war.

Wer alles die Ordner mit den heiklen Ramos-Dokumenten aus welchen Motiven aus den Verfahrensakten halten wollte, ist beim heutigen Wissensstand noch schwierig abzuschätzen. Klar scheint derzeit nur, dass dies das Verfahren gegen Holenweger, das eh schon mit Fehlleistungen und Ungereimtheiten arg belastet ist, weiter in Misskredit bringt.

Wurden Akten manipuliert?

Der eidgenössische Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob, bei dem das Verfahren seit November 2008 liegt, bestätigt der Weltwoche in einem Mail, er habe bei Amtsantritt die Akten «nicht ganz vollständig» erhalten. Dass Akten fehlten, habe er allerdings erst im Mai oder Juni 2009 bemerkt, als er Kostenrechnungen gesucht habe. Es habe sich dann gezeigt, dass sein Vorgänger Ernst Roduner die drei Ordner «ausserhalb der Verfahrensakten geführt» habe, schreibt Hansjakob. (Roduner musste bekanntlich demissionieren, weil er sich selber einen fingierten Drohfax geschickt hatte.)

Was allerdings irritiert: Untersuchungsrichter Hansjakob integrierte die Ramos-Dokumente, nachdem er sie erhalten hatte, auch nicht in die offiziellen Verfahrensakten. Er habe, schreibt er, die Ordner «kurz durchgeschaut und dann weiterhin separat von den Fallakten gelagert, weil ich davon ausging, sie seien zu vernichten». Er wollte Akten vernichten? Ja, teilt der Untersuchungsrichter mit, die Ordner hätten nämlich Dokumente enthalten, vor allem polizeiliche Vorermittlungsakten, die seines Erachtens «nicht zu den Verfahrensakten» gehörten.
Bloss: Woran sich Roduner nicht mehr erinnerte und was Hansjakob nicht wusste: In einen kleinen Teil dieser Dokumente hatte Holenwegers Anwalt Erni ein Jahr zuvor bereits Einsicht erhalten. Die Dokumente, die Untersuchungsrichter Hansjakob vernichten wollte, waren also sehr wohl Teil der Akten gewesen. Nur darum merkte Anwalt Erni überhaupt, dass diese Dokumente – und viele andere auch, in die er noch keinen Einblick hatte später fehlten und so verheimlicht wurden. Erni erhob darauf Anfang Juli beim Bundesstrafgericht in einer Beschwerde den Vorwurf, die Akten seien «manipuliert» worden, und ersuchte das Gericht, «die notwendigen Schritte» einzuleiten, da sich «der dringende Verdacht strafbarer Handlungen» stelle.

Als Untersuchungsrichter untragbar

Erst im Juli, als er vom Bundesstrafgericht über Ernis Beschwerde orientiert wurde (also erst ein bis zwei Monate nachdem er die Dokumente erhalten hatte), machte Untersuchungsrichter Hansjakob bekannt, dass diese Dokumente verheimlicht worden waren. Durch die Beschwerde aufgeschreckt, liess Hansjakob die Ordner versiegeln, bewahrte sie zuerst einige Wochen lang in seinem Tresor auf und schickte sie dann dem Bundesstrafgericht.

Das Gericht muss nun (als Aufsichtsbehörde über das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt) entscheiden, ob es aufgrund der vertuschten Akten eine Strafuntersuchung wegen Aktenunterdrückung und Amtsmiss- brauch einleiten soll. Im Fokus eines solchen Strafverfahrens stünde sicher der damalige Untersuchungsrichter Roduner, der die Ordner «ausserhalb der Verfahrensakten» führte.
Es könnte sich aber auch gegen den aktuellen Untersuchungsrichter Hansjakob richten, der die Akten wochenlang unter Verschluss hielt und sie erst bekanntmachte, als die Vertuschung bereits entdeckt worden war. In diesem Fall wäre Hansjakob als Untersuchungsrichter nicht mehr tragbar. Auf den Vorwurf der Aktenunterdrückung angesprochen, betont dieser: «Es gab und gibt meines Erachtens gute Gründe, die fraglichen Akten nicht in die Verfahrensakten zu integrieren.»
Holenwegers Anwalt Erni verlangt seit längerem Einsicht in diese Akten, die Ramos betreffen. Er argumentiert, dass nur mit deren Kenntnis beurteilt werden könne, ob die Eröffnung des Verfahrens und die Zwangsmassnahmen gegen seinen Mandanten rechtmässig erfolgten oder nicht. Diese Akten könnten auch belegen (oder widerlegen), was einige zu wissen glauben: dass Ramos illegal als Agent provocateur agiert hatte.

Die Schliche des verdeckten Ermittlers

Seit Jahren aber wird Erni diese Akteneinsicht verweigert, zuletzt von Untersuchungsrichter Hansjakob. Der Grund: Die Strafverfolgungsbehörden negieren, was einigermassen irritiert, einen Zusammenhang zwischen ihrem Verfahren gegen Holenweger und dem kolumbianischen Drogenhändler. Sie behaupten, das Verfahren stütze sich nicht auf den Einsatz des Drogenbarons Ramos, sondern auf den Einsatz eines verdeckten Ermittlers, eines deutschen Polizisten, der sich Markus Diemer nannte. Hansjakob etwa argumentierte zuletzt Ende Juli in einer Eingabe ans Bundesstrafgericht so: «Der Konnex der Ramos-Akten zum konkreten Gegenstand der Voruntersuchung ist nicht ersichtlich; insbesondere ergeben sich nirgends Hinweise, dass Ramos am Einsatz des verdeckten Ermittlers Diemer in irgendeiner Weise direkt beteiligt war.»

Das Gegenteil ist wahr, wie die Weltwoche, gestützt auf vertrauliche Polizeiakten, vor drei Monaten berichtete. Am 24. Juli 2003, so heisst es in einem als «Sitzungsprotokoll» bezeichneten Dokument der Bundeskriminalpolizei, traf Ramos nämlich in Schaffhausen mit dem verdeckten Ermittler Diemer und einem Bundeskriminalpolizisten zusammen. Laut einem «Abschöpfungsbericht 032», datiert vom 30. Juli 2003, führte dann Ramos Diemer als potenziellen Kunden «Marc» bei Holenweger ein. Diese Treffen beweisen, was die Strafverfolgungsbehörden heute wortreich bestreiten: dass ihr Verfahren gegen Holenweger sowie die gegen ihn verhängten Zwangsmassnahmen – Telefonüberwachungen, Observationen und der Einsatz des verdeckten Ermittlers – aufgrund der Behauptungen von Ramos verfügt wurden. Dieser verdeckte Ermittler, muss man wissen, liess dann rund 830 000 Euro über Holenwegers Bank nach Singapur und Deutschland überweisen (und steckte vermutlich 4450 Euro in die eigene Tasche). Er behauptete später, er habe Holenweger klargemacht, dass es sich dabei um Drogengelder handle was der Bankier freilich vehement bestreitet.
Untersuchungsrichter Hansjakob glaubt, wie er der Weltwoche mitteilt, dass er «genügend objektive Anhaltspunkte» habe, um gegen Holenweger bei der Bundesanwaltschaft demnächst «eine Anklage wegen Geldwäscherei (und anderer Delikte) zu beantragen». Falls sich das Bundesstrafgericht allerdings doch noch für Transparenz entscheidet und endlich Einblick in die Ramos-Akten gewährt oder sogar eine Strafuntersuchung wegen Aktenunterdrückung einleitet –, dürften einige Zukunftspläne von Untersuchungsrichter Hansjakob gehörig durcheinandergeraten.

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 37/09
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Kommentare

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werni425     15.09.09 07:27

Wie heisst es?
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Schuhe. Es gibt dann noch solche die sich das Recht holen. Die fallen dann aber eben auf.
Hier sollte einer Recht holen.

Werni

Hiddendragon     15.09.09 05:41

Die Schweiz soll sich hüten und in Zukunft nie, wirklich gar nie mehr auf die Idee kommen sogenannten "Bananenrepubliken" erklären zu wollen was ein "Rechtsstaat" ist.
Bleibt zu hoffen dass die Beschwerde von Erni Erfolg hat - was allerdings leider eher nicht der Fall sein wird.

lucena     14.09.09 15:00

die schweinereien der bundesanwaltschaft werden durch die partei gedeckt, welche den freund eines drogenhändlers als bundesanwalt installiert hat.
einer der drahtzieher , der die affäre meier-schatz orchstriert hat, wird am mittwoch von der partei zum bundesrat gewählt, welcher den untersuchungsrichter gestellt hat, der sich selbst drohbriefe per telefax zugesandt hat.

dank Schwaller und der SP wissen wir hingegen, was eine ritze in der gewaltentrennung ist.

Summum ius, summa iniuria

petter     14.09.09 13:15

So gesehen könnte es jetzt einen Link geben zu den bei zwei Japanern an der schweiz.Ital. Grenze gefunden 200 Mia. Dollar Schuldverschreibungen.
Sozusagen die Bush-Familie als Geldwäscher?
Seltsam, das Thema verschwand urplötzlich aus den Medien.............

petter     14.09.09 13:09

Holenwegers Geschichte ist lediglich ein "Mäusepfiff". ES gibt Gewaltigeres. Ich habe bisher auch als Hirngespinst abgetan der Angriff 9/11 sei von den USA (Bush) selbst inszeniert. Ich habe jetzt einen Quelle gefunden, in der alles vorkommt, Marcos Gold (schon etwas grosse Zahlen), Bush, CIA, Olly North, Iran, Carter, UBS Bronfman, BCCI usw. Sehr, sehr lesenswert. Uebrigens Yukos gehöre den USA und Rothschilds, ebenso Gazprom. Das würde wenigstens erklären weshalb Putin den Chodorkowsky immer noch im Loch behält.
Wer die Barrick-Goldstory mit Peter Munk als sozusagen Besitzer und ehemaliger mehrfacher Konkursit (Bush im Beirat) und Yeltsin in Zusammenhang mit dem Freilager Kloten (Goldlager?) lesen will
( eine Superstory, besser als Goldfinger etc.) hier kann er e

marcopolo1949     14.09.09 12:44

Es ist zu hoffen, dass Holenweger Mumm hat, weiterzumachen, bis er seine Schadenersatzansprüche, dannzumal hoffentlich in einer zwei- bis dreistelligen Millionenhöhe durchgesetzt hat. Es stossen wiederum die Bilder auf aus dem Parlamentssaal in Bern nach der Wahlannahmeerklärung der Edellügnerin Frau amtierende Justizministerin, welche von den Medien und gewissen Meinungsforschern zur fast beliebtesten Politikerin, zur Schweizerin des Jahres emporstilisiert wird. Aber auch die Eindrücke aus der damaligen, sagenhaften Pressekonferenz, als Meier-Schatz Verdächtigungen äusserte, welche anschliessend kartenhausähnlich zusammenfielen. Die Geschichte um den früheren Bundesanwalt Rohschacher tauchen auf, Stichwort Ramos, eine äusserst fragwürdige Person, welchem unsere Behörden noch Geld in den

pliniger     13.09.09 14:49

Die Verluderung des Rechtsstaates und seiner republikanischen und liberalen Strukturen greift wie eine Seuche um sich.
Ohne einen klaren Wechsel der Mehrheit in Bern,wird in diesem Kontext die Fälschung von Dokumenten,die willkürliche Vernichtung von Akten,selbst die gezielte Fälschung von Abstimmungs- und Wahlresultaten,auf allen institutionellen Ebenen,in kurzer Zeit zum Courant Normal.

Serai     11.09.09 08:29

Nach Allem, was man bis heute über diese Justizaffäre lesen konnte, glaubt man fast seinen eigenen Augen nicht, was nun erneut an Unglaublichkeiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Eine Justiz, die sich so verhält ist mehr als in Schieflage. Es werden 'Quergedanken' zur Affäre Blocher wach. Auch in diesem Fall machte die Justiz einen mehr als eigenartigen Eindruck. Wer regiert eigentlich die Schweiz ? Die proffessorale Justiz oder das Parlament? Wenn Letzteres solche Machenschaften nicht rasch abstellt bzw. in Ordnung bringt steht auch in diesem Sektor der Schweiz nichts Gutes bevor!!

petter     10.09.09 22:08

Das einzige was ich mich noch frage in dieser bizarrren, geradezu Schweiztypischen Geschichte ist: Wieviele Millionen werden die Steuerzahler dereinst Holenweger zahlen müssen als Schadenersatz für die Vernichtung seiner Existenz. Er war ja nicht Marronibrater, sondern Bankier.
Da wird wohl mit ein Grund sein für die Verwicklungen und Verschleierungen in der Holenwegergeschichte.
Unsere Staatsfunktionäre haben eine Höllenangst davor, namentlich bezichtigt werden zu können, für einen materiellen Schaden direkt verantwortlich zu sein.
Ich habe das kürzlich erlebt. Strassenverkehrsamt und Post haben Fehler begangen, die mich in eine schwierige Situation hätten bringen können und materiellen Schaden verursacht haben. Die beiden (Staatsbetriebe) haben sich untereinander te

Harry J. Heutschi     10.09.09 13:57

Die Justizbehörden der Schweiz sind allesamt korrupt, handeln losgelöst von allen gesetzlichen Vorschriften vorsätzlich, völlig willkürlich und damit kriminell. Niemand wehrt sich gegen diese fehlbaren Machenschaften, alle schauen zu, hie und da gibt es einen tapferen od. mutigen Journalist, welcher Pips macht, aber sonst wird diese kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB) geduldet, ja gar gehuldigt und mit Achtung beehrt. Diese sich gesetzeswidrig verhaltenden hohen Beamten gehören von einem vom Volk erwählten Gericht verurteilt und entsprechend bestraft. Wenn die Justiz in einem Land derartige Willkür und wie erwähnt Gesetzesmissachtungen, Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) und andere Delikte gegen die Allgemeinheit frisch und fröhlich und damit eben vorsätzlich kriminell handelt, muss vom

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