Schweizer Filmförderung

Im Haifischteich

Der Fall «Sennentuntschi» ist auch ein Fall «Filmförderung». Die staatlichen Geldgeber müssen sich kritische Fragen gefallen lassen. Namhafte Regisseure und Produzenten werfen dem Bundesamt für Kultur Vetternwirtschaft vor.

Von Philipp Gut

Die Schweizer Filmszene ist in Aufruhr – und sie kommt nicht zur Ruhe. Die Enthüllungen der Weltwoche im Fall «Sennentuntschi» («Traumschlösser und Millionenschulden», Nr. 36/09) haben ein mediales Erdbeben mittlerer Stärke ausgelöst. «Sennentuntschi», eine Mischung aus Alpen-Epos und gruseligem Erotikstreifen, sollte das Kinoereignis des Jahres werden, verfilmt und produziert vom Regiewunderkind Michael Steiner («Mein Name ist Eugen», «Grounding») und dessen Firma Kontraproduktion AG. Aufgrund fahrlässigen Geschäftsgebarens konnte der längst abgedrehte Film allerdings bis heute nicht fertiggestellt werden. Betroffen vom filmreifen Debakel gewürzt mit pikanten Affären sind nicht nur Regisseur Steiner und seine Firma.

Es stellt sich die Frage, ob nicht auch den staatlichen Förderern, allen voran dem federführenden Bundesamt für Kultur (BAK), eine gewisse Verantwortung zukommt. Die öffentliche Hand hat zwei Millionen Franken in ein Projekt investiert, das auf wackligen Füssen stand, von Anfang an. In einem Brief vom vergangenen Monat («Liebe Förderer, liebe Koproduzenten, liebe Gewerkschaft und liebe Anwälte») prophezeit Steiner «massive Konsequenzen für das BAK», falls seine insolvente Firma tatsächlich Konkurs anmelden müsste und sämtliche Fakten auf den Tisch kämen.

Hinweise darauf, warum es für das BAK und dessen Sektion Film unter der Leitung von Nicolas Bideau ungemütlich werden könnte, liefert eine E-Mail Steiners vom Dezember 2008. Im Schreiben, das die Beteiligten über das finanzielle Schlamassel (Insolvenz) informiert, erklärt Steiner, wie es aus seiner Sicht zur unsauberen Finanzplanung gekommen ist. Wissen muss man vorab, dass die Produktionsrechte für «Sennentuntschi» ursprünglich bei der renommierten Firma C-Films von Peter-Christian Fueter lagen. Doch Fueter stieg, offenbar skeptisch geworden, aus, Steiners Kontraproduktion kaufte die Rechte auf.

Das Problem, das sich nun stellte: Die seit längerem gesprochenen Fördermittel liefen im Sommer 2008 ab. «Der Verlust dieser Gelder durch eine Überschreitung der Produktionsfristen hätte eine Realisation verunmöglicht», schreibt Steiner in der erwähnten E-Mail-Nachricht. Der «massive Zeitdruck» habe dazu geführt, «dass wir heute noch gewisse Sachen zu regeln haben, die üblicherweise vor Beginn des Drehs erledigt werden». So sei «leider» der Liquiditätsplan «etwas unstrukturiert» gewesen.
Mit andern Worten: Steiner ging an den Drehstart, ohne dass die notwendigen Finanzmittel gesichert gewesen wären. Die Planung war schlicht unzureichend, die Kontraproduktion AG nahm das Risiko eines Totalabsturzes leichtsinnig bis fahrlässig in Kauf. Zahlungsunfähigkeit und Schulden in Millionenhöhe waren die Folgen.

Die Auseinandersetzung wird härter

Die Hauptverantwortung für das Debakel tragen zweifellos Regisseur und Produzent Steiner und seine Firma. Doch auch die öffentliche Filmförderung muss sich kritische Fragen gefallen lassen. Wie konnte sie ein Projekt unterstützen, dass derart auf Sand gebaut war? Haben die Bundesstellen womöglich ihre Sorgfaltspflichten verletzt und leichtfertig Zusagen gemacht? Haben sie gar einen künstlerisch begabten, aber geschäftlich überforderten Jungregisseur durch mangelhafte Voraussicht ins Messer laufen lassen? Dass einiges schieflief und die notwendigen Kontrollen versagten, legt der Umstand nahe, dass das BAK mittlerweile seinen Subventionsbeitrag von 950 000 Franken zurückgefordert hat. Das Geld wurde, wie es in einem internen Sitzungsprotokoll heisst, von der Kontraproduktion durch «Falschauskunft» und «Falschinformation» erschlichen.

Damit nicht genug: «Sennentuntschi» ist nicht das einzige Problem, mit dem sich Filmchef Nicolas Bideau und das Bundesamt für Kultur herumzuschlagen haben. Das BAK sieht sich mit schweren Vorwürfen und einer Reihe von Beschwerden konfrontiert. Die Absender haben Gewicht: Es handelt sich um die beiden Produzentenverbände des Landes sowie um renommierte Regisseure wie Samir oder den Dokumentarfilmer Paul Riniker. Im Bundesamt für Kultur herrschten Chaos, Rechtsunsicherheit und Günstlingswirtschaft bei der Vergabe von Fördergeldern.
Gestern Mittwoch haben der Schweizer Verband der Filmproduzenten (SFP) und die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP) in einem offenen Brief erneut auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief richtet sich an den noch unbekannten Nachfolger Pascal Couchepins (FDP), Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), dem das BAK und die Bundesfilmförderung unterstellt sind. Viele Produktionsfirmen hätten die Erfahrung gemacht, so die Verbände, «dass sie als Folge von Missständen in der Sektion Film in ihrer täglichen Berufsarbeit behindert» würden. Die schwierige Situation sei «für die Zukunft der schweizerischen Filmproduktion Existenz bedrohend».

Der offene Brief ist das jüngste Dokument einer zunehmend härter geführten Auseinandersetzung. Bereits am 30. Juli hatten die beiden Produzentenverbände eine Aufsichtsbeschwerde beim BAK eingereicht – wegen «Missachtung gesetzlicher Vorschriften» und «Rechtsverweigerung». Die Beschwerde, verfasst vom angesehenen Berner Anwalt Dr. Willi Egloff, macht gravierende Verfehlungen geltend. Den Verantwortlichen der Sektion Film im Bundesamt für Kultur wird copinage, zu Deutsch: Vetternwirtschaft, vorgeworfen. Filmchef Bideau verstosse «in massiver Weise» gegen die Pflicht, «sich neutral zu verhalten», indem «er den mit ihm befreundeten Filmproduktionsfirmen Projekte» zuhalte.

Die zwölfseitige Eingabe listet zahlreiche angebliche Belege auf, weitere «Beweismittel» wollen die Beschwerdeführer im «Bestreitungsfall» vorlegen. So habe Bideau der belgischen Produktionsfirma Versus Productions nahegelegt, «sich für belgisch-schweizerische Koproduktionen ausschliesslich an die Firma Box Productions GmbH zu halten, da dies die einzige professionelle Produktionsfirma in der Schweiz sei». Mehrere Regisseure, heisst es weiter, seien «vom Leiter der Sektion Film direkt oder indirekt aufgefordert» worden, «für die Produktion ihrer Filme mit einer andern Firma zusammenzuarbeiten».
Die in der Beschwerde mehrfach genannten «befreundeten Produktionsfirmen» lassen sich benennen. Gemeint sind unter anderem jene Unternehmen und Produzenten, die sich kürzlich vom Schweizerischen Verband der Filmproduzenten (SFP) abgespalten haben, um unter dem Namen IG Film einen eigenen Zusammenschluss zu bilden. Schlüsselfigur der neugegründeten Interessengemeinschaft ist Thierry Spicher mit seiner in Renens ansässigen Firma Box Productions, die unter anderem den mehrfach ausgezeichneten Film «Home» (2008) von Ursula Meier mit Isabelle Huppert in der Hauptrolle produziert hat.
Spicher agiert im Haifischteich der Schweizer Filmförderung sehr erfolgreich – gemäss Kritikern und Beschwerdeführern eben auch deshalb, weil er als IG-Mitlied durch Nicolas Bideau und die zuständigen Fördergremien des Bundes bevorzugt behandelt werde.
Lassen sich die Vorwürfe belegen? Einen Hinweis geben die Resultate der jüngsten Subventionsverteilungsrunde. Vom 8. bis zum 10. Juni tagte der zuständige Ausschuss Spielfilm. Von zehn eingereichten Gesuchen im Bereich Herstellung (Produktion) wurden vier bewilligt, wobei sämtliche Hauptproduzenten der IG Film angehören.
Ein Beweis für die These der Vetternwirtschaft ist das noch nicht, schliesslich könnten die positiv beurteilten Projekte ja tatsächlich die besten gewesen sein. Doch es kommen Ereignisse hinzu, die den Vorwurf der copinage zumindest als plausibel erscheinen lassen.

Fragwürdige Nähe zum BAK

Die IG Film ist im Begutachterausschuss in der Mehrheit. Drei von fünf Mitgliedern gehören ihr an. Gemäss Reglement hätten sie in der Sitzung, an der über ihre eigenen Projekte befunden wurde, in den Ausstand treten sollen. Ob das wirklich geschehen ist, bleibt unklar. Im Protokoll der Sitzung, das der Weltwoche vorliegt, sind die IG-Mitlieder aufgeführt. Thierry Spicher hat in der Presse bereits gesagt, bei der Abstimmung über eigene Projekte seien die IG-Leute in den Ausstand getreten. Für die Beschwerdeführer wäre allerdings selbst dies unzulässig. Direkt involvierte Gutachter, argumentieren sie, hätten für die Dauer der gesamten, sich über drei Tage hinziehenden Sitzung ersetzt werden müssen. Für solche Fälle stünde eine ganze Reihe von Ersatzmitgliedern zur Verfügung. Aufgeboten wurde aber keines von ihnen.

Auf eine gewisse fragwürdige Nähe des Subventionsverteilers BAK zu einzelnen Produzenten scheint auch die folgende Episode hinzudeuten. An einer Pressekonferenz am diesjährigen Filmfestival Locarno las der Sekretär der IG Film, Michael Steiger, eine Stellungnahme zum Streit zwischen den Produzenten und dem BAK vor. Das Statement möge zugunsten des Bundesamtes ausfallen, witzelte der anwesende Bundesrat Couchepin. Das tat es auch, und das war kein Wunder: Der Wortlaut der von der IG Film verlesenen Stellungnahme wurde vorgängig mit dem BAK abgesprochen. Das berichtet eine Augenzeugin.
Ein Indiz für die offenbar enge Zusammenarbeit zwischen dem BAK und der IG Film findet sich überdies in einer E-Mail-Nachricht, die der Weltwoche vorliegt. Absender ist der Regisseur Thomas Imbach, Empfängerin seine ebenfalls im Filmgeschäft tätige Partnerin Andrea Staka. Imbach kommt auf die Beschwerde der Produzentenverbände SFP und GARP zu sprechen und stört sich daran, dass angeblich nur sie in der Presse Gehör fänden. Dann sagt er über Olivier Müller, Leiter der Abteilung selektive Filmförderung beim BAK: «Weshalb hilft ihm Michael [Steiger] nicht? Die Idee der IG war doch, dass man ihnen hilft.» Dem Bundesamt für Kultur hilfreich zu sekundieren – darin sieht die formierte Interessengemeinschaft offenbar eine ihrer vornehmsten Aufgaben.
Aus Sicht der Gesuchsteller mag das eine kluge Geschäftspolitik sein. Thierry Spicher, Sprecher der IG und gleichzeitig Mitglied des über die Subventionen befindenden Ausschusses, weist jedes unkorrekte Verhalten von sich. Er habe, «wie auch die anderen Kommissionsmitglieder, nie gegen ein Reglement oder eine Vorschrift verstossen». Für alle anderen Auskünfte sei das Generalsekretariat des EDI zuständig. Man bearbeite derzeit eine Stellungnahme des BAK zu den Vorwürfen, sagt EDI-Pressesprecher Jean-Marc Crevoisier.
Keine Stellung nehmen wollte Filmchef Nicolas Bideau, auch er leitete die Anfrage an die Kommunikationsabteilung des Departements weiter. Selbst in der Art und Weise, nichts zu sagen, scheinen sich der oberste Filmförderer und der gewiefteste Subventionsempfänger der Branche einig zu sein.

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