Als die juristische Fakultät in Leipzig 1765 zwei Menschen wegen Tierquälerei verurteilte, trat erstmals ein Rechtsverhältnis zwischen Mensch und Tier in Kraft. Seither haben die meisten Staaten versucht, dieses Rechtsverhältnis in Tierschutzgesetzen festzuschreiben. Versuche an Tieren, insofern sie wissenschaftlichen Zwecken dienen, werden dabei in einem bestimmten Rahmen akzeptiert.
Viele Tierschützer bestreiten dieses Recht der Forschung jedoch. Vielfach kommt es deshalb zu hartnäckigen und von Seiten radikaler Tierversuchsgegner sogar militanten Auseinan-dersetzungen, wie dies die Anschläge gegen Novartis-Chef Daniel Vasella wegen einer angeblichen Zusammenarbeit mit einem britischen Tierversuchslabor einmal mehr offenbaren. Alle seriösen Tierschutzverbände haben die Anschläge einhellig verurteilt. Niemand hat das Recht, gegen Gesetze zu verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen. Militante Aktionen schaden dem Tierschutz mehr, als sie ihm nützen.
Dabei ist die Frage, ob bei Tierversuchen die Freiheit von Wissenschaft und Forschung über den Tierschutz gestellt werden darf, eine heftig diskutierte. Der wissenschaftlichen Forschung mit Tieren wird meist pauschal moralische Integrität unterstellt: Sie geschehe ja zum Wohle der Menschen. Aus ethischer Sicht müssen aber auch scheinbar vernünftig begründete Tierversuche differenzierter betrachtet werden. Nicht jedes Experiment, das zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beitragen soll, ist ethisch vertretbar, selbst wenn es lege artis im Rahmen des geltenden Rechts durchgeführt wird.
Die Befürworter von Tierversuchen vertreten den Standpunkt, dass die Fortschritte der Medizin mit ihren effektiven Behandlungsmethoden ohne Tierversuche gar nicht möglich gewesen wären. Wissenschaftler biomedizinischer Forschungseinrichtungen halten deshalb fest an der These, Tierversuche seien unersetzlich. Die Tierversuchsgegner argumentieren dagegen, dass die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus Tierversuchen auf Menschen nur von spekulativem Wert sei. Trotz fundierter Kenntnisse, die die vergleichende Anatomie und Physiologie liefern, musste in den letzten Jahren tatsächlich immer wieder zugegeben werden, dass sich Folgerungen aus Tierversuchen für humanmedizinische Belange als unzureichend oder gar irrelevant erwiesen. Denn was für bestimmte Tierarten unschädlich ist, kann sich für Menschen als schädlich herausstellen. Das haben die Arzneimittelskandale um Contergan, Benoxaprofen, Lipobay, Vioxx oder TGN1412 gezeigt, bei denen die auf Tierversuchen basierten Prüfstrategien versagten. Toni Lindl vom Institut für angewandte Zellkultur in München hat kürzlich klinisch orientierte Publikationen evaluiert, die genehmigte Tierversuche zum Gegenstand hatten. Dabei wurden die Ergebnisse von Versuchen an rund 5000 Mäusen, Ratten und Kaninchen, die an drei bayerischen Universitäten durchgeführt wurden, analysiert. Auch nach zehn Jahren konnte lediglich bei 0,3 Prozent der Veröffentlichungen ein direkter Zusammenhang zwischen tierexperimentellen Befunden und den Befunden beim Menschen festgestellt werden. Das heisst, in so gut wie keinem Fall mündeten die Tierversuche in einem Medikament oder einer verbesserten Therapie. Die Tiere litten umsonst.
Die Frage drängt sich also auf, ob bei vielen Versuchsanträgen nur pauschalisierte Begründungen geliefert werden und eben nicht die geforderte strenge projektspezifische Güterabwägung zwischen Erkenntnisgewinn und dem Leiden der Versuchstiere erfolgt ist. Die aber ist zur Genehmigung der Tierversuche notwendig. Aus dem Umgang mit unseren tierischen Mitgeschöpfen ergibt sich eine ethisch-moralische Verantwortung, aus der sich der Mensch nicht fortstehlen darf. Die Tiere sind keine geistlosen Automaten ohne Bewusstsein, wie es der cartesianische Dualismus lehrte, sie haben vielmehr ureigenste Lebensinteressen, sie sind leidensfähige, schmerzempfindliche Lebewesen.
Das apriorische Verbot von Tierversuchen, wie es die radikalen Tierschützer fordern, erweist sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt als illusionär. Tierversuche sind sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der Biomedizin und in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften fest verankert. Dennoch erfährt die bioethische Relevanz von Tierversuchen vielfach Verbesserungen. Dafür ist vor allem die ständig fortschreitende Entwicklung moderner Alternativmethoden verantwortlich. In-vitro-Tests (Tierzellenkulturen) oder In-silico-Tests (deutsch «in Silizium», also durch Computermodelle) machen immer mehr Tierversuche nicht nur überflüssig: Sie sind ihnen auch in ihrer Aussagekraft überlegen.
Nicht nur Tierschützer, sondern die Mehrheit der Bevölkerung fordern von den Verantwortlichen Verbesserungsmassnahmen im Sinne des 3-R-Prinzips: «Reduction» steht für die Reduzierung der für die Versuche benötigten Tiere; «Refinement» meint die Verminderung von Schmerz und Stress, und «Replacement» heisst die Ersetzung von Tieren so oft als möglich durch Alternativmethoden. Darüber hinaus werden Transparenz und Mitspracherechte bei Tierversuchsvorhaben gewünscht. Das sind rational orientierte Forderungen, die den abzulehnenden radikalen Aktivitäten militanter Tierversuchsgegner diametral gegenüberstehen.
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