Sozialwerke

Die 14,5-Milliarden-Lügen

Die drei Kernbotschaften der Propagandisten neuer Steuern für die Invalidenversicherung stimmen nicht. Das defizitäre Sozialwerk wird so nicht saniert, die AHV wird ruiniert, und die Steuer ist nicht befristet.

Von Urs Paul Engeler

Illustration: Wieslaw Smeteck

«Deux et deux font quatre, quatre et quatre huit, huit et huit font seize. Répétez! Dit le maître.» Vielleicht hilft das hübsche Gedicht des französischen Autors Jacques Prévert dem welschen Duo Pascal Couchepin und Yves Rossier, das die Sozialpolitik zu verantworten hat, das zu tun, was es systematisch unterlässt: rechnen, richtig rechnen und das Resultat öffentlich wiederholen!

Die «Zusatzfinanzierung» für die Invalidenversicherung (IV), über die am 27. September abgestimmt wird, ist eines der verwirrendsten und vor allem irreführendsten Projekte, die dem Souverän je präsentiert wurden. Mit drei verschachtelten Finanzoperationen soll die schwer defizitäre Versicherung «saniert» werden: mit einer (auf sieben Jahre befristeten) Erhöhung der Mehrwertsteuer auf acht Prozent, mit der Übernahme der Zinskosten durch die Bundeskasse und, drittens, mit einem Fünf-Milliarden-Geschenk aus dem AHV-Fonds.

«Diese Verbesserung der finanziellen Situation bildet die Grundlage für eine nachhaltige Sanierung der IV», lautet die Botschaft des Bundesrats in der Kurzfassung. Da anzunehmen ist, dass Regierung und Verwaltung genau wissen, dass diese Rechnung gar nicht aufgehen kann, handelt es sich bei der anlaufenden Staatspropaganda um eine arglistige Täuschung der Bürgerinnen und Bürger, also um drei Schwindeleien.

Pascal Couchepins erste Lüge heisst «Sanierung der IV»

Um diese Behauptung zu entlarven, braucht es lediglich minimale kopfrechnerische Fähigkeiten. Die Ausgangsbasis für die überschlagsmässige Kalkulation lautet 14,522 Milliarden Franken, und zwar minus! Auf diese gigantische Schuld, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) mit seinem Direktor Yves Rossier per Ende 2009 offiziell ausweist, türmen sich die gesammelten Defizite der IV. Dieser Fehlbetrag, der «die IV in ihrer Existenz bedroht» (Bundesrat), soll mit den erwähnten drei Drehs ab nächstem Jahr wegsaniert werden.

Die exakte Nachrechnung ergibt allerdings: Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer könnten jährlich Zusatzeinnahmen von knapp 1,1 Milliarden Franken generiert werden, also rund 7,6 Milliarden (zu Werten von 2009). Es verbliebe somit ein Loch von ziemlich genau 7 Milliarden Franken.

Mit der Übertragung des Schuldendienstes an die Eidgenossenschaft (rund 300 Millionen pro Jahr) liesse die marode Versicherung sich um nochmals 2 Milliarden entlasten, so dass (mit dieser zusätzlichen, allerdings verdeckten Hilfe der Steuerzahler) die Schuld auf etwa 5 Milliarden Franken gedrückt werden könnte. Mit den 5 Milliarden, die dem ohnehin angeschlagenen AHV-Fonds entnommen, zweckentfremdet und der IV «geschenkt» werden, wäre die Altlast der IV-Kasse, rein theoretisch und im behördlichen Werbematerial, nicht ganz, aber beinahe abgetragen.

Allerdings läuft in diesen sieben «Sanierungsjahren» die Defizitwirtschaft fast ungebremst weiter. Gemäss einer Analyse, die das BSV am 19. März 2007 selbst erstellt hat, wird die IV in dieser Periode Jahr für Jahr neue Schulden von jeweils rund 1,5 Milliarden anhäufen. Unter dem Strich prognostiziert das Amt zwischen 2010 und 2016 einen zusätzlichen Fehlbetrag von wiederum rund 10 Milliarden Franken.

Das neue Minus wird jedoch in keiner Broschüre erwähnt. Zudem erfolgte diese amtliche, aber verschwiegene Prognose, notabene, noch mitten in der Hochkonjunktur, als die wirtschaftlichen Perspektiven in den schönsten Wachstumsfarben gezeichnet wurden. Experten schätzen darum, dass das Ergebnis wesentlich negativer ausfallen könnte: «Die teuren Bemühungen, Invalide wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, werden derzeit kaum Erfolge zeitigen.»

Das Zwischenergebnis in knappe Worte gefasst: Nach dieser teuren Sanierung wird die desolate Situation der IV sich kaum verändert haben. Das BSV selbst prognostiziert für 2017, das Jahr eins nach dem teuren Sanierungsplan, wiederum ein Defizit von 1,2 Milliarden! Die Lage bleibt somit gleich hoffnungslos, wie sie heute ist «wenn es gut geht», sorgt sich ein Kenner der Materie. Klar ist, dass dieser komplizierte Finanzplan im besten Fall die jährlich neu entstehenden Löcher stopfen kann; das alte Milliarden-Manko hingegen kann so nicht beseitigt werden. Es lastet weiter auf den Sozialversicherungen.

Pascal Couchepins zweite Lüge heisst darum «Sicherheit für die AHV»

Weil die Rechnungen der beiden staatlichen Versicherungen AHV und IV künftig getrennt würden, behauptet der Sozialminister immer wieder, werde die AHV entlastet und die IV, ausgestattet mit den erwähnten fünf AHV-Milliarden, in einem eigenständigen Fonds künftig solide geführt. In Wirklichkeit wird durch die beantragte Zusatzfinanzierung die AHV nicht gestärkt, sondern an den Rand des Ruins getrieben. Denn in ihren Zahlenreihen lassen der Bundesrat und seine Chefbeamten mit einem verblüffend plumpen Trick schlicht und einfach die aktuelle Riesenschuld von 14,522 Milliarden Franken aus allen offiziellen Tabellen verschwinden.

Das behördliche Täuschungsmanöver, das einen privaten Buchhalter hinter Gitter bringen könnte, geht so: In der Berechnung zur finanziellen Entwicklung der IV, datiert vom 13. Juni 2008, beziffert das BSV, wie oben dargestellt, die Gesamtschuld der Versicherung per Ende 2009 mit 14,522 Milliarden Franken. Ende 2010 erscheint dann plötzlich ein Überschuss von 4,7 Milliarden Franken in der Tabelle respektive in der IV-Kasse. Dieses schöne Guthaben ergibt sich aus dem Startkapital von 5 AHV-Milliarden minus die neu einlaufenden Defizite. Wo aber sind die roten 14,522 Milliarden Franken verblieben, die den Fonds eben noch «existenziell» belastet haben?

Gemäss den nebulösen Verlautbarungen müssten diese sich im alten AHV-Fonds befinden, der diese IV-Schuld derzeit als verzinsbares Guthaben führt. Wer jedoch die neusten «Perspektivrechnungen in der AHV» konsultiert, die der Bundesrat und das BSV erst am 26. März dieses Jahres publiziert haben, der findet aus dem Staunen nicht heraus. Zwar werden per 2010 aus dem AHV-Topf die 5 Milliarden Franken entfernt, die in die IV transferiert werden. Doch die 14,522 Milliarden, die nun von der AHV als Defizit übernommen werden müssten, werden dem Fonds nicht belastet. Diese Schuld taucht auch weder in der Bilanz der IV noch in der des Bundes auf. Sie wird wegretuschiert.

So wird dem Bürger und Versicherten ein AHV-Kapital von stolzen 35 Milliarden vorgespiegelt, das in Wirklichkeit nur noch rund 20 Milliarden beträgt. Statt der Reserve einer Jahrestranche verfügte die AHV mit dieser IV-«Sanierung» nur noch über ein dünnes Pölsterchen, das den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr entspricht und das nur noch die Renten von 6 Monaten garantieren kann – mit den entsprechend schrumpfenden Kapitalerträgen.

Sollte die IV-Vorlage angenommen werden, geht die AHV in Kürze kaputt.

Pascal Couchepins dritte Lüge heisst darum «Befristung»

So sicher wie das Amen in der Kirche ist darum, dass die neue Steuer, sollte sie beschlossen werden, Ende 2016 nicht auslaufen wird, wie Bundesrat, Verwaltung und erste Komitees vorgaukeln. Dafür spricht die politische Erfahrung: Sämtliche bislang streng «befristet» eingeführten Steuern, Abgaben und Ausgaben (etwa die Wehrsteuer alias direkte Bundessteuer, die Autobahnvignette und Schwerverkehrsabgabe, die Huckepack-Förderung oder die staatliche Drogenabgabe, Swisscoy-Einsatz, Osthilfe, Krippensubvention und so fort) wurden nach Ablauf des Verfalldatums nicht eingemottet, wie hoch und heilig versprochen, sondern weitergeführt und sukzessive, oft gar massiv ausgebaut.

Im Falle der IV liegt das Argument für die Verstetigung mit Erhöhung der Abgabe bereits auf dem Tisch: Weil die Lage der Versicherung sich nicht verbessert habe, so wird es spätestens 2014 und 2015 aus dem Bundeshaus klagend tönen, müsse die neue Steuer in angepasster Form fortgeführt (das heisst: erhöht) werden. Wer etwas anderes verspricht, handelt entweder naiv oder täuscht und lügt. Etwas Ehrlichkeit lässt immerhin das linke Pro-Komitee durchschimmern. Es erklärt, dass nach Ablauf der «Sanierungsfrist» neue Finanzierungsquellen erschlossen werden müssten.

Aus der Kombination von Lüge eins und Lüge zwei ergibt sich als wahrscheinlichste Konsequenz das folgende Szenario: Dank der neuen Steuern in Milliardenhöhe kann die Lage der IV zumindest optisch leicht verbessert werden. Dafür muss die ausgehöhlte AHV, das wichtigste Sozialwerk des Landes, mit neuen Steuern, ebenfalls in Milliardendimensionen, saniert werden. Diesem unehrlichen Plan steht offenbar der teuflische Gedanke Gevatter, dass das Volk der ungleich populäreren Altersvorsorge die zusätzlichen Abgaben dereinst schon nicht verweigern werde.

«Deux et deux font quatre, quatre et quatre huit, huit et huit font seize. Répétez! Dit le maître.» Die IV kann mit neuen Steuern und Milliardengeschenken nicht auf Kurs gebracht werden, dies lehrt die fünfzigjährige IV-Geschichte.

Als 1960 die allgemeine Invalidenversicherung eingeführt wurde, mahnten skeptische Politiker, die neue Kasse könnte von Gesuchen überschwemmt werden, da eine exakte Abgrenzung zwischen gesund und invalid schwierig sei. Bis 1975 wurde das Instrument dann auch nur sehr zurückhaltend eingesetzt; die Versicherung arbeitete im finanziellen Gleichgewicht. In den Jahren bis 1990 rutschte sie in ein leichtes strukturelles Defizit, das mit einer ersten Erhöhung der Beiträge allerdings beseitigt werden konnte. Erst in den neunziger Jahren begannen die Ausgaben und Defizite förmlich zu explodieren; die Lohnabzüge wurden nochmals erhöht; die IV-Kasse erhielt ein erstes «Sanierungs»-Geschenk aus dem Topf der Erwerbsersatzordnung (2,2 Milliarden Franken); die IV erhielt aus dem gleichen Fonds ein zweites «Sanierungs»-Geschenk (1,5 Milliarden) – und gleichwohl wuchsen und wucherten die Fehlbeträge. Der sozialpolitische Schlendrian, der beinahe alle, die wollten, zu staatlich anerkannten und besoldeten Handicapierten und Betreuten erklärte, hatte die Führung der Kasse übernommen.

Dass sich nicht der Zustand der Menschen geändert hat, sondern die Politik, belegt der Blick auf die jüngste Entwicklung der Gebresten, die als IV-Gründe gelten. Die Zahl der Geburtsgebrechen und der Unfälle, die zur Invalidität führen, ist seit 1999 praktisch stabil geblieben. Diese «klassischen» und meist unbestrittenen IV-Fälle beanspruchen einen immer kleineren Teil der Renten; derzeit sind es noch 20 Prozent. Im Gegenzug erfreuen sich Krankheiten aller Art und psychische Probleme rasch steigender Beliebtheit. Insbesondere die Zahl der IV-Psychosen hat sich in den letzten Jahren von gut 50 000 auf gegen 100 000 praktisch verdoppelt.

Die letzte statistisch vorliegende Auswertung der Neurentner aus dem Jahr 2007 zeigt, wohin die Milliarden fliessen: Gerade mal 6 Prozent erhielten eine Rente wegen eines Geburtsgebrechens zugesprochen. Lediglich 7 Prozent der neuen IV-Fälle waren Unfallopfer. Rund 44 Prozent wurde ein staatliches Gehalt zugesprochen wegen einer der vielen Krankheiten. Ebenso viele bekamen ihre Entgelte wegen eines psychischen Leidens. «Deux et deux font quatre, quatre et quatre huit, huit et huit font seize. Répétez! Dit le maître.»

 

Infografik: Helmut Germer

Kommentare

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  • xtra
  • 09.06.09 | 14:55 Uhr

Es ist nicht die IV ausser Rand und Band geraten, sondern die Exponaten welche alles der IV aufladen. Es ist offensichtlich dass die IV grundlegend reformiert werden muss, sonst wird es in naher Zukunft einen Crash geben der nur noch verbrannte Erde zurücklassen wird. Die wichtige (Sozial)Rettungsinsel IV wird wegen Überbelegung versinken und auch diejenigen mitziehen welchen nicht mehr schwimmen können. Als durch einen Unfall mit Querschnittfolgen selbst betroffener "IV-Fall" habe ich viele Mechanismen erst durch Selbsterfahrung begriffen. Es gäbe viele Ansätze Kosten einzusparen ohne Einbusse der Leistung. Leider sind die Probleme derart krass, dass nur radikale Lösungen greifen werden. Eine solche wäre die Aufsplittung der IV in 2 selbstständige Einheiten. Die Neue für "Gesellschaftskranke" nimmt alle jene auf, die von der Leistungsgesellschaft ausgestossen werden, und solche die nicht durch Unfall oder Krankheitsgebrechen physisch an Arbeit gehindert werden. Diese Gruppe verbleibt im Leistungsauftrag der "alten IV". Somit würde die heutige IV um rund 50% entlastet! Die neue Versicherung wäre durch eine freiwillige Versicherung abzudecken. Somit hätte jeder die Wahl, dieses Risiko zu versichern. Die "alte IV" wäre auf einen Schlag saniert und könnte langfristig möglicherweise sogar noch Prämien reduzieren. Der Staat könnte die IV im AHV Verbund lassen, wo sie eigentlich auch hingehört, und hätte zudem die Ressourcen wieder ineffiziente Kostenprozesse zu bereinigen.

  • kurtkoblet
  • 07.06.09 | 09:43 Uhr

da wünscht man sich ein besuch des autors in die vielen CH grossstädte und zu den erstaunlichen (jetzt schönwetter) vielen "junggebliebenen" in aussenanlagen und strassencafes , parks und beim flanieren. können alle zeitgemäss freigemacht haben ?
nach gespräch mit verschiedenen IV bezügern, die entweder (aus lauter nixtun) dem alkohol od. noch schlimmer, den drogen verfallen erkannte man: zwar wird zusätzlich noch schwarz was "gewurstelt" aber auf keine fall die arbeitsfähigkeit, od. teilweise bekundet. das wäre eines jeden psychischen IVfalles ende...! lieber weitervegetieren.
auf ein weiterhin nutzloses dasein.

 
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