Justiz

Maurers vermeintliche Massenvergewaltigung

Das unterstellte Sexualverbrechen in Seebach hat so nie stattgefunden. Die freigesprochenen Jugendlichen erhalten hohe Entschädigungszahlungen. Was haben sie seit ihrer Verhaftung erlebt? Was genau ist an den fraglichen Abenden passiert? Welche Rolle spielte die Polizei?

Von Andreas Kunz

«Wochenlang! Mädchen (13) vergewaltigt und mit dem Handy gefilmt – jetzt auch Sexbande in Zürich» — die Schlagzeile, die der Blick am 17. November 2006 druckte, schlug ein wie eine Bombe. Bereits zuvor hatte eine scheinbare Serie von Vergewaltigungsfällen an Schulen für Aufregung gesorgt. Die Stimmung war angeheizt. Doch beim «Fall Seebach» holte nicht nur der Blick die grossen Lettern hervor. Eine «Gruppenvergewaltigung», das war noch ein Zacken mehr – ein Fanal in der Schweizer Jugend- und Migrationsdebatte.

«Mir standen die Haare zu Berge, als ich die Einvernahme las», sagte der Chefermittler Peter Rüegger von der Stadtpolizei Zürich an der eigens einberufenen Pressekonferenz. Marcel Saluz vom Zürcher Schul- und Sportdepartement legte nach: «Es kam insgesamt dreimal zu Vergewaltigungen durch verschiedene Gruppen zu verschiedenen Zeiten.» Die meisten Täter waren Ausländer oder Schweizer mit «Migrationshintergrund». Das war zwar nicht neu. Völlig ungewohnt war hingegen, dass man offen darüber sprach. Die Betriebstemperatur in den eiligst einberufenen Talkrunden stieg auf Höchstwerte.

Kollektive Hysterie?

Vor einem Jahr dann die Ernüchterung: Bloss zwei der dreizehn Täter hat das Bezirksgericht Zürich wegen des Anfangsverdachts der Vergewaltigung verurteilt. Gegen vier weitere Jugendliche wurden Erziehungsverfügungen ausgestellt. Die Verfahren gegen sieben der ursprünglich dreizehn Tatverdächtigen mussten eingestellt werden. Doch das war kein Stoff mehr für grosse Berichte und Recherchen.

Dabei stand eine Frage im Raum, die niemand so richtig zu formulieren wagte: Hat die Massenvergewaltigung von Seebach überhaupt stattgefunden? Oder war alles bloss das Produkt einer kollektiven Hysterie? Zweifel wurden wach. Doch es gab keine Antworten. Denn ausgerechnet das Gesetz, das die Jugendlichen vor der öffentlichen Neugierde schützen sollte und ein Verfahren unter absolute Geheimhaltung stellt, erwies sich in diesem Fall als Bumerang. Es verhinderte, dass die Dinge richtiggestellt und die in der Öffentlichkeit massiv vorverurteilten Jugendlichen rehabilitiert wurden.

Immerhin: Gemäss Recherchen der Weltwoche haben die meisten der anfangs beschuldigten Jugendlichen eine Entschädigungssumme in vier- bis fünfstelliger Höhe erhalten. Auch das ist eine Form der Rehabilitation – nicht auf Kosten eines vorlauten Polizeichefs notabene, sondern auf Kosten der Allgemeinheit. Dieser vorläufig letzte Akt im Drama rund um die «Gruppenvergewaltigung von Seebach» kann indes nicht der Schlussstrich sein. Denn allein schon die Höhe der Summe weist darauf hin, dass hier schweres Unrecht geschehen ist.

Passiert sind die «Taten» an fünf Abenden zwischen dem 4. und 11. November 2006. In unregelmässigen Abständen besuchten die später verhafteten Jugendlichen den damals achtzehnjährigen Tomas* in seiner Wohnung. Seine Eltern weilten in den Ferien. Anwesend war auch die dreizehnjährige Severina*, eine Schweizerin. Mit einem iPod-Kabel, das ihr gehörte, hatte Severinas damaliger Freund sie in die Wohnung gelockt. Das Mädchen galt unter den Jugendlichen als eine, die einfach zu haben war. Sie erzählte freimütig, dass sie schon «mehr als fünfzigmal» Sex gehabt habe, mal mit erwachsenen Männern, aber auch Gruppensex mit anderen Jugendlichen im Freien. Offenbar hatte das Kind auch nichts dagegen, dass der Verkehr bisweilen mit dem Handy aufgezeichnet wurde.

Auch an den fünf Abenden wurde eifrig gefilmt. Die Szenen haben etwas Surreales, Abgründiges: Das Mädchen liegt im Bett des Elternschlafzimmers, einer nach dem anderen kommt zu ihr, stellt sich mit Namen vor, fragt, ob es okay sei, wenn man nun Sex hätte, worauf Severina bejaht und die Jugendlichen mit ihr schlafen, während andere herumstehen, danebenliegen, filmen oder onanieren. Dazwischen geht das Mädchen – ganz cool, als müsste es sich zwischendurch mal eine kurze Pause gönnen – an den Computer, um zu chatten. Und wenn sie allesamt der Hunger plagt, sitzen sie gemeinsam an den Küchentisch, essen selbstgebratene Würste vom Grill und reden über die Schule.

Auf alle sexuellen Anfragen antwortete Severina mit einem emotionslosen «Ja», bisweilen ergänzt mit «Wenns sein muss» oder «Mach schnell, ich muss nach Hause». Als ob man noch eine routinemässige, bedeutungslose Besorgung zu erledigen hätte. Die Dreizehnjährige scheint zu wissen, was sie tut. Und stellt Bedingungen: «Licht löschen und Kondom anziehen.» Die Burschen gehorchen. In der Regel.

Bei einem von Dutzenden von Sexualkontakten, die dokumentiert sind, ist Gewalt im Spiel. Tomas und Severinas Freund halten sie während einer Sexszene an den Armen fest und drohen mit einer Flättere, wenn sie nicht stillhalte; und damit, dass sie ihr iPod-Kabel nicht zurückerhalten werde. Deswegen werden sie später mit dreieinhalb Jahren Gefängnis respektive einer Einweisung ins Jugendheim verurteilt. Völlig zu Recht. Doch eine Massenvergewaltigung ist etwas anderes.

Ihre Erlebnisse erzählt Severina danach einer Kollegin, die sie zur Schulsozialarbeiterin bringt. Eine beigezogene Polizistin und die Sozialarbeiterin raten ihr zu einer Anzeige. Am 15. November 2006 erhält die Abteilung Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich die Meldung, dass in Seebach ein dreizehnjähriges Mädchen durch Jugendliche mehrfach vergewaltigt worden sei.

 

Mit Schwerverbrechern im Gefängnis

Bereits am nächsten Tag fährt ein Grossaufgebot der Stadtpolizei Zürich im Schulhaus Buhnrain auf. Während des Unterrichts, vor den Augen der Mitschüler, werden die verdächtigen Jugendlichen in Handschellen abgeführt und im Polizeigefängnis Zürich inhaftiert. Jene, die bereits in der Lehre sind, werden morgens um halb sieben aus dem Bett geholt.

Was die Jugendlichen fortan erlebten, schildern sie später als «reinen Horror». Bis zu einem Monat verbrachten sie in den Polizeigefängnissen von Zürich und Winterthur sowie im Flughafengefängnis Kloten — Anstalten, die ausschliesslich für Erwachsene bestimmt sind. Und dies, obwohl die Inhaftierung von Minderjährigen zusammen mit Erwachsenen gesetzlich verboten ist. Besonders im Zürcher «Propog», einem Gefängnis, ausgelegt für Schwerverbrecher, lagen sie nächtelang schlaflos in ihren Zellen und fürchteten sich vor Repressalien der Mitgefangenen, welche die angeblichen Kinderschänder durch die ringhörige Anstalt lautstark anfeindeten.

«Am schlimmsten», klagt einer der Freigesprochenen, sei jedoch die Vorverurteilung durch die Polizei über die Medien gewesen. Das Bild der Sexmonster und Massenvergewaltiger wurde mit offiziellem Siegel verbreitet. Das mutet umso skandalöser an, als Severina ebenso wie die verhafteten Jugendlichen bereits in ihren ersten Aussagen von «freiwilligem Sex» gesprochen hatte. Trotzdem schilderte Rolf Nägeli, Fachgruppenleiter der Abteilung Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich, am Tag der Verhaftung – live als Studiogast in der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens – den Sachverhalt als feststehend, ohne den geringsten Hinweis auf die Unschuldsvermutung oder das hängige Verfahren. Nägeli fabulierte von «Geständnissen», erzählte detailliert (und teilweise falsch), wie die angeblichen Vergewaltigungen abgelaufen seien. Und verbreitete ungeniert seine reichlich spekulativen Eindrücke aus einer Einvernahme: «Der Täter wirkte kaltschnäuzig auf mich. Für ihn war nie klar, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt.»

Selbst als die Informationshoheit über den Fall bereits bei der Jugendanwaltschaft lag, trat Ermittlungschef Peter Rüegger im «Club» des Schweizer Fernsehens auf und erzählte weitere Interna aus der Polizeiarbeit. Der ansonsten eher wortkarge Rüegger zitierte bereitwillig aus der Videobefragung des Opfers, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht einmal den Verteidigern und dem Haftrichter vorlag.

Was Rüegger dagegen verschwieg: Im Verhör hatten die Jugendlichen nicht nur darauf beharrt, dass Severina freiwillig mitmachte. Wenn sie etwa zu einem Stellungswechsel oder zum gewünschten Oralsex «Nein» gesagt habe, hätten sie das ohne Widerspruch akzeptiert. Sie erzählten von Severinas frechen Sprüchen über Schulkollegen («Schlappschwänze»). Einige fragten sie mehrmals, ob es ihr weh tue, was sie stets verneint haben soll. Ein anderer verzichtete auf den Sex mit ihr und fragte sich stattdessen, warum sie das mache, ob sie vielleicht daheim zu wenig Liebe erhalte. Als er Severina darauf ansprach, habe sie geantwortet, mit so vielen Jungs zu schlafen, sei ihr egal.

Den Medien ist für einmal kaum ein Vorwurf zu machen. Sie transportierten im Wesentlichen das, was ihnen ein offenkundig ausser Rand und Band geratener Polizeichef unterbreitete. Darauf durften, ja mussten sie sich mangels anderer Quellen verlassen. Kripo-Chef Rüegger konnte sich seinerseits darauf verlassen, dass die realen Hintergründe nie publik würden. Wer kümmert sich schon um ein Dutzend Balkan-Jungs, die hinter Gitter sitzen?

Gestoppt wurde Rüegger von niemandem. Auch nicht von der Opferhilfe. Dabei war die Grenze zwischen dem Opfer und den (vermeintlichen) Tätern noch selten derart fliessend wie in diesem Fall. Gewiss, es ginge nicht an, Severina zur Täterin zu machen. Die Dreizehnjährige hat die Dinge von Anfang an auf den Tisch gelegt, wie sie sind, hat nichts dramatisiert und die Angeschuldigten sogar entlastet. Severina bleibt in dieser Geschichte ein Opfer. Zu den Opfern zählen aber auch die Burschen, die tagelang in der Ungewissheit der Untersuchungshaft schmorten, um ihre Zukunft, den schulischen und beruflichen Werdegang bangten. Noch heute werden sie im privaten wie im beruflichen Umfeld als «Täter von Seebach» erkannt, abgestempelt, angerempelt, beschimpft oder bedauert. Sie leiden an psychischen Störungen und Alpträumen. Die Suche nach einer Lehrstelle war aussichtslos. Erst dank einer «ambulanten Massnahme» der Jugendanwaltschaft konnte letztlich etwas gefunden werden.

Die Vorwürfe der Jugendlichen an die Adresse der Polizei gehen aber noch weiter: Nach der öffentlichen Verhaftung hatte sich die Identität der «Täter» in den Quartieren schnell herumgesprochen. Bei einer Familie wurden Fensterscheiben eingeschlagen. Ein Zusammenhang mit dem «Fall Seebach» ist zwar nicht nachgewiesen, doch die geschockten Eltern trauten sich danach kaum mehr aus der Wohnung. Schlimm war auch, dass die Jugendlichen ihren Eltern, die sie in der Haft besuchten, nicht einmal ihre Sicht der Dinge darstellen durften (die Untersuchungsbehörden hatten es ihnen verboten).

Zwar gab es auch Medien, welche die behauptete Massenvergewaltigung relativ früh in Zweifel zogen. Die Jugendanwaltschaft, von den Vorverurteilungen der Polizei enorm unter Druck gesetzt, wurde für ihre relativierenden Aussagen von der Zürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) jedoch harsch kritisiert. In einem Interview mit der NZZ am Sonntag hielt sie fest: «Ich werde von Leuten darauf angesprochen, die sagen: Ja, aber das Mädchen hat doch vielleicht auch seinen Anteil an der Sache. Da sage ich: Halt! Genau das darf nicht passieren (. . .) Eine Vergewaltigung ist und bleibt eine Vergewaltigung.»

Dem Vorwurf der Vorverurteilung hielt Maurer entgegen, die Handyfilme seien deutlich genug. Doch eben diese Filmchen strafen ihre Dementi Lügen: Zu sehen sind dort Jugendliche, die in der Missionarsstellung abwechselnd Sex mit einem Mädchen haben. Jugendliche, die danebenstehen, onanieren und mit Erektionsproblemen kämpfen. Und ein Mädchen, das offenkundig mitmacht.

In Therapie als Vergewaltiger behandelt

Ein normales Sexualverhalten ist dies selbstredend nicht. Ob das «Therapieprogramm für angemessenes Sexualverhalten» (ThepaS), das die Jugendlichen während dreier Monate besuchen mussten, daran etwas geändert hat, ist eine andere Frage. Aber auch dort wurden sie weiterhin als Vergewaltiger behandelt. Wie der Bericht zeigt, wollten die Therapeuten die Jugendlichen mit eindringlichen Worten dazu drängen, ihre «Taten» endlich zu bereuen.

Die Jugendanwaltschaft brachte die später Freigelassenen nach einem Monat Gefängnis für mehrere Wochen in Partnerfamilien unter. Allerdings nicht zur Bestrafung, sondern als Schutz vor Repressalien der «offensichtlich stark bewegten Bevölkerung ihres Wohnquartiers», wie es in der Begründung heisst.

Was aber passierte mit jenen, welche die Bevölkerung überhaupt erst angeheizt haben? Bedauern sie ihre unsachlichen Aussagen und Vorverurteilungen? Polizeivorsteherin Esther Maurer, die für das Debakel die politische Verantwortung trägt, wollte auf Anfrage der Weltwoche keine Stellung beziehen. Ebenso Ermittlungschef Peter Rüegger, der sich mit einem laufenden Verfahren gegen ihn entschuldigte. Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, sagt: «Wir haben unsere Lehren gezogen und würden in Zukunft bei einem ähnlichen Fall sicher zurückhaltender informieren.»

Ausgestanden ist die Sache für die beiden Polizisten Rüegger und Nägeli damit noch nicht. Kurz nach ihren ersten Fernsehauftritten reichten die Anwälte der Jugendlichen Aufsichtsbeschwerden und eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Der zuständige Staatsanwalt Hans Maurer hat die zwei angeklagten Polizisten vor kurzem befragt. «Ich werde nun prüfen, ob die beiden das Recht hatten, derart offensiv zu informieren.» Bis in zwei Monaten will er sein «Urteil» gefällt haben.

Kommentare

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  • chateau
  • 29.04.09 | 19:22 Uhr

Bleiker494. Die Dunkelziffer existiert, bei allen Verbrechensarten. Sie ist in etwa den Funktionären bei der Polizei bekannt. Das sind internationale Erfahrungswerte.(Anzeigeverhalten, Schwellenangst, Scham)
Nur will man scheinbar tatsachenorientiert sein, weil eine Dunkelziffer teilweise Spekulation ist und die Statistiken noch schlimmer aussehen liesse. Man schreibt an den Wahrheiten vorbei. Ist doch einfacher, oder?

  • Bleiker494
  • 29.04.09 | 13:10 Uhr

An dem Artikel ist überhaupt nichts auszusetzen! Ich vermisse bei den übrigen Kommentaren die sachliche Auseinandersetzung mit dem Fall!

<4'001 Vergewaltigungen in zehn Jahren, mit unbekannt hoher Dunkelziffer, rapportiert vom Bundesamt für Polizei, Bern.>

Ich mache Sie höflich darauf aufmerksam, dass das Wort <Dunkelziffer> für Fälle vorgesehen ist, welche nicht rapportiert sind....... ;-)

  • Schlemihl
  • 29.04.09 | 10:16 Uhr

@Hägar:

Es ist leider fast zur Gewohnheit geworden, dass es den Verfassern der Artikel in der Weltwoche unter Köppel am nötigen Fachwissen oder am Willen zur gründlichen Recherche fehlt.

  • Hägar
  • 24.04.09 | 15:45 Uhr

Dem Verfasser dieses Artikels scheint der Unterschied zwischen einer Entschädigung für die durch die Strafuntersuchung verursachten Kosten und Umtriebe (v.a. Anwaltskosten, vgl. § 43 Abs. 2 StPO) und einer Genugtuung für eine durch das Verfahren verursachte schwere Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Schmerzensgeld, § 43 Abs. 3 StPO) nicht bewusst zu sein. Nur wenn neben Entschädigungen auch Genugtuungen ausgerichtet worden wären, wäre dies allenfalls ein Gradmesser für entstandenes schweres Unrecht. Das war aber offenbar bei keinem der betroffenen Angeschuldigten der Fall...

  • chateau
  • 24.04.09 | 08:57 Uhr

Severina: Von ihr ist kein beglaubigtes Wort zu hören. Sie ist jetzt als Ausländerflittchen markiert und wird vielleicht auf der Strasse landen oder in einem Haus.
Bevor ich nicht eine glaubwürdige Aussage von ihr gehört habe, hat sie ein Anrecht auf "in dubio pro reo".
Es wird nichts ausgeleuchtet inbezug auf eine mögliche Hörigkeit. Aus anderen Fällen ist bekannt, dass der Liebhaber seine Freundin seinen engsten Freunden grosszügig "zur Verfügung stellt."
Der ganze Artikel basiert auf der WW-These: Anders sein!

  • chateau
  • 24.04.09 | 08:48 Uhr

Gallus: Art. 187 StGB:
en bref
16 Jahre. Wenn ein Erwachsener dabei. bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geld
Wenn Altersunterschied weniger als drei Jahre...........
ja, dann kriegt man eine Entschädigung, sofern man sich gut durchlügen kann.
Bitte sehen Sie selbst nach auf Google/Schutzalter Schweiz.

  • chateau
  • 24.04.09 | 08:41 Uhr

Nachtrag: für alle hartnäckigen Fremdenfreunde und Ja-Stimmer bei der Personenfreizügigkeit:

4'001 Vergewaltigungen in zehn Jahren, mit unbekannt hoher Dunkelziffer, rapportiert vom Bundesamt für Polizei, Bern.

Nachtrag: 80% der Verbrechen wurden von Ausländern begangen, also von den ca. 20% der Einwohner. Daraus folgt, dass 80% der Bevölkerung "nur" 20% der Verbrechen begangen haben.

Rechnung: Wieviel mal mehr Verbrechen begingen Ausländer?
Das soll jeder selbst rechnen.

Auf jeden Fall gehörte das Thema jede Woche in die WW, auch wenn uns
dies stören würde.
Das Problem wird aber konsquent verniedlicht und ausgeblendet.

  • chateau
  • 23.04.09 | 19:53 Uhr

So geht das in der Schweiz zu.Eine wirre Story.
Aber man nehme doch zur Kenntnis was die Kriminalstatistik des Bundesamts für Polizei, Bern sagt:

4'001 Vergewaltigungen in zehn Jahren. Eine Dunkelziffer wird nicht genannt. Es können zehn mal mehr sein, oder auch nicht. Es ist möglich und nicht auszuschliessen, dass die Hemmschwelle zur Anzeige heute (etwas) geringer als früher.

Will die WW auch 4'001 Vergewaltigungen verniedlichen?
Soll sich sich doch dieses Themas einem etwas gründlicher und umfassender annehmen.

Auch diese Story ist ein "wertvoller" Beitrag für die Völkerverständigung zwischen Schweizerinnen und Ausländern mit und ohne Hintergrund oder Pass.
Frage an die WW. Was geschah mit Nägeli/Rüegger eigentlich.Hatte das bei denen irgendwelche Konsequenzen, beispielsweise Teilübernahme der Entschädigungszahlungen?'

  • Cerridwen
  • 23.04.09 | 16:50 Uhr

Als unschuldig sehe ich „die freigesprochenen Täter“ nicht. Einmal mehr wird wieder alles verdreht und das Mädchen mutiert trotzdem zur Täterin. Schon der Ausdruck "emotionslosen JA, wenns sein muss" vom Mädchen bedeutet für mich, dass der Missbrauch aufgrund Gruppendruck entstand. Dazu der Hinweis „..das Mädchen galt eine, die leicht zu haben war…“ und noch ihre "Vorgeschichte" der sexuellen Erlebnisse, die ev. von den Tätern frei erfunden sind und von der Weltwoche schlussendlich zu Ungunsten des Kindes erwähnt wird, zeugt von Macho-Benehmen und sexuelle Abwertung der Frau. Lebt eine Frau ihre Sexualität aus, wird sie dann noch bei gewissen Jugendlichen/Männern zu „Freiwild“ gemacht. Das Mädchen suchte Akzeptanz beim (18jährigen!) Freund, in der Gruppe. Es ist keine physische Gewaltanwendung, jedoch eine psychische Manipulation. Was am Ende sehr wohl mit sexuellem Missbrauch zu tun hat. Wüsste man nicht, dass Schweizer Medien diesen Artikel geschrieben haben, könnte man meinen, die "Unschuldsbeteuerung" für die Vergewaltiger/Missbraucher würde in einem Land erscheinen, wo die Frauen eh nicht die gleichen Rechte haben und auf ihrer Würde getreten wird. Oder ein Artikel, der vor 30-50 Jahren in der Schweiz erschienen ist, wo die Frauen politisch und moralisch-sexuell weniger Rechte hatten...es ist zum schämen.

  • Gallus
  • 23.04.09 | 14:52 Uhr

Zwischenfrage:
gibt es in der Schweiz auch ein "Schutzalter" ("age of consent")? Geschlechtsverkehr unter diesem Alter würde man hier als "statutory rape" bezeichnen. Ich glaube zwar, es gibt Ausnahmen, wenn beide unter dem Schutzalter sind. Das Mädchen war 13 jährig, was gemäss dieser Webseite unter dem "age of consent" wäre.

http://www.ageofconsent.com/ageofconsent.htm

  • Bleiker494
  • 23.04.09 | 12:17 Uhr

Der Fall „Seebach“ zeigt es wieder deutlich: Für „Blick“, „Tagesanzeiger“ und Co. würde ich nie Geld ausgeben. Im Internet findet man qualitativ hochwertigere Informationen - gratis. Wenn man aber die „Weltwoche“ liest, weiss man, da bekommt man für sein Geld noch hochwertige Information geboten. Eine interessante Hintergrundanalyse, wie sehr jahrzehntelange feministische Indoktrination durch Politik und Massenmedien den Fall „Seebach“ überhaupt erst möglich gemacht hat, wäre nun wirklich noch das Tüpfelchen auf dem „i“!

 
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