Warum eigentlich gibt es das Bankkundengeheimnis? Als eigentliche Urheber erwiesen sich im 18. Jahrhundert die Franzosen. Ihre Könige brauchten zur Aufrechterhaltung ihres aufwendigen Lebensstils Kredite, die sie sich im angrenzenden Genf bei den Banken besorgten. Die Franzosen waren Katholiken, die Genfer Bankiers Protestanten. Um die konfessionell heiklen Geschäftsbeziehungen vor dem eigenen Volk geheim zu halten, drangen die Könige auf Vertraulichkeit. Bereits 1713 erliess der Genfer Grosse Rat ein Gesetz, das die Genfer Banker zur strikten Geheimhaltung verpflichtete.
Der moderne Schweizer Finanzkundenschutz war eine Folge des 1934 verabschiedeten Bankengesetzes. Ihm lagen Entwicklungen der frühen dreissiger Jahre zugrunde, als die serbelnde Weimarer Republik mit Polizeimethoden nach deutschen Vermögen im Ausland fahndete. Wie Jahrzehnte später in Liechtenstein wurde versucht, die Bankangestellten mit Schmiergeldern zur Herausgabe vertraulicher Daten zu bewegen. Das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis sollte helfen, diese illegalen Übergriffe in die Privatsphäre der Kunden zu unterbinden. Die Situation verschärfte sich, als in Berlin die Nationalsozialisten das Kommando übernahmen. Hitler hatte eine Reihe von Gesetzen erlassen, wonach die Deutschen gezwungen wurden, ihre Auslandguthaben ins Reich zurückzuführen. Auf Verstösse stand die Todesstrafe. Anfang 1934 wurden drei deutsche Juden hingerichtet, weil sie nichtdeklarierte Vermögen in der Schweiz hatten. In dieser Zeit rettete das Bankgeheimnis Existenzen vor dem Untergang.
Die Schweiz steht als Fluchtburg für Schwarzgeldkonten am Pranger. Unter Schwarzgeld verstehen wir rechtmässig erwirtschaftete Vermögen, die irgendwann einmal versteuert, dann aber unter dem Schutz des Bankgeheimnisses vor dem Staat versteckt wurden. Wer Geld am Staat vorbei parkiert, wird lediglich gebüsst, aber nicht strafrechtlich verfolgt. Die Banken sind nicht berechtigt, den Behörden im Verdachtsfall Kundendaten auszuhändigen. Den Milliardenbergen verdankt die Schweiz viel Wohlstand und Arbeitsplätze. Das ist nicht nur, aber auch eine Folge unserer Milde gegenüber Steuerhinterziehern.
Man mag es verwerflich finden, doch es gibt ehrenhafte Motive, sein Geld vor dem Fiskus zu verstecken. Die Leute misstrauen der Obrigkeit. Sie wollen nicht, dass der Staat über alles Bescheid weiss. Sie legen fürs Alter in Kopfkissen, Truhen oder auf Konten stille Notreserven (Schwarzgeld) an, weil sie Angst haben, ihr Geld könne politischen Fehlentscheiden zum Opfer fallen. Die Befürchtungen sind nicht abwegig. Es gibt in der europäischen Geschichte genügend Beispiele, wie über Generationen hinweg angehäufte Sparguthaben über Nacht enteignet und zerstört wurden.
In der Schweiz wird das Restmisstrauen des Bürgers gegenüber dem Staat respektiert. Es herrscht das Vertrauens- und Mündigkeitsprinzip. Man traut dem Bürger zu, unter Abwägung der persönlichen Risiken selber zu entscheiden, wie viel Vermögen er in seiner Steuererklärung angibt. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ist so gesehen Ausdruck einer freiheitlich-republikanischen Staatsauffassung. Sie gibt den Leuten in Vermögensfragen ein Recht auf Notwehr gegenüber den Behörden. Es ist kein Zufall, dass in der Schweiz weniger Steuern hinterzogen werden als in den unersättlichen Hochsteuerländern der EU. Es ergibt keinen Sinn, die segensreichen Gepflogenheiten über Bord zu werfen.
In der aktuellen Krise sollte sich die Schweizer Politik ruhig und abwartend verhalten. Die Hektik der letzten Wochen schadet dem Land. Es braucht keine Arbeitsgruppen und Task-Forces, ein schlauer, zurückhaltend operierender Bundesrat reicht. Der Fall UBS wird falsch gedeutet. Die Banker haben in den USA nach eigenem Bekunden die Gesetze gebrochen. Offensichtlich gab es Fälle von Steuerbetrug. Steuerbetrug wird durch das Bankgeheimnis nicht geschützt, und die Banken sind verpflichtet, den Behörden zu helfen. Normalerweise hätte man die fraglichen Kundendaten ohne Aufhebens an die amerikanischen Steuerämter weitergeleitet. Der Fehler lag darin, dass Bundesbern die Datensätze zu lange liegenliess und sich daher unter Druck der ungeduldigen Obama-Amerikaner gezwungen sah, das Bankgeheimnis via Notrecht auszuhebeln. Das war ein Sündenfall, keine Frage, aber es ist noch lange kein Grund dafür, dass der Bundesrat jetzt «proaktiv» einknickt, um das Bankkundengeheimnis endgültig abzuhalftern. Der Fall UBS ist durch die Nachlässigkeit und später durch den unbedachten, hysterischen Aktivismus unserer Regierung zu einem Fall Schweiz gemacht worden. Es ist höchste Zeit, diese unselige Verquickung wieder aufzuheben.
Die Schweiz muss nicht handeln, sie muss nichts aufgeben, sie muss keine Konzessionen machen. Der Kleinstaat ist am stärksten, wenn er sich aus Streitereien heraushält und, neudeutsch, ein «low profile» kultiviert. Wenn die Amerikaner neue Abkommen mit unseren Banken aushandeln wollen, sollen sie diese vorlegen. Wenn unsere Grossbanken, wie sie in letzter Zeit fast scheinheilig betonen, keine ausländischen Steuerhinterzieher schützen möchten, dann können sie sich durch freiwillige Verträge mit ihren Kunden vom Bankgeheimnis entbinden lassen. Wer hindert sie daran? Gegenüber der EU ist Gelassenheit gefragt. Schon heute sammelt die Schweiz Steuern für Europa. Wir halten die von Brüssel gewünschten Verträge ein. Will die EU neue Abkommen, kann sie entsprechende Schritte einleiten. Das aggressive Getrommel fällt auf die Union zurück. Im Konfliktfall kann die Schweiz die Durchfahrgebühren am Gotthard erhöhen. Wirtschaftskrieg wäre ein Verlustgeschäft für alle Seiten.
Im Grunde ist es einfach. Die Schweiz ist ein souveräner Rechtsstaat. Sie hat andere Steuergesetze als die meisten anderen Länder. Dank ihren Gesetzen ist die Schweiz ein attraktives Land geworden, das Kapital und Talent aus aller Welt anzieht. Es ist nicht einzusehen, warum wir unsere Souveränität auf Druck von aussen preisgeben, warum wir unsere Gesetze den Forderungen einiger amerikanischer Staatsanwälte und europäischer Politiker anpassen sollten. Ein guter Bundesrat kann stillsitzen. Festigkeit, ja Sturheit ist das Gebot der Stunde. Wer Widerstand leistet, bleibt sich treu.













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