Stellen Sie sich vor: Sie bewundern Kate Winslet. Sie freuen sich masslos, dass sie einen Oscar gewonnen hat. Sofort gehen Sie in Ihre Bibliothek, nehmen sich den Diogenes-Band des «Vorlesers» von Bernhard Schlink, fertigen fünf Kopien der zwei Seiten an, auf denen die tollste Liebesszene dargestellt ist. Stecken die Kopien in Umschläge, frankieren diese und verschicken diesen Brief an Ihre fünf besten Freundinnen. Wie fühlen Sie sich? Als Kulturbotschafter! Als Connaisseuse. Als echte Freundin. Ganz sicher jedoch nicht als Verbrecherin, oder?
Genau das wären Sie jedoch, könnte man nun behaupten. Sie haben nämlich das Urheberrecht verletzt. Mittels «Filesharing» (des Versendens an Ihre Freunde) haben Sie dem Verlag einen Schaden zugefügt, weil dieser fünf Bücher hätte verkaufen können. Sie hätten mal besser nichts kopiert, sondern Ihre Freundinnen in den Buchladen geschickt. Nun ist es relativ unwahrscheinlich, dass ein Staatsanwalt an Ihrer Türe klingelt. Denn das Postgeheimnis schützt Ihre «kriminelle» Tat. Ausserdem geschehen solche oder ähnliche «Taten» dermassen häufig, dass eine Verfolgung schon aus praktischen Gründen unmöglich ist.
Aber wir wollen uns nicht damit zufriedengeben, dass wir zwar praktisch nicht verfolgt werden können, aber uns dennoch als Verbrecher fühlen sollten. Wir glauben: Wer solch hohe Kunst verbreitet, tut Gutes! Er fördert die Bekanntheit des Schriftstellers. Er verführt die Leute zum Kinobesuch. Er inspiriert andere zum Lesen und Nachdenken.
Genau so argumentieren jene jungen Schweden, denen derzeit in Stockholm der Prozess gemacht werden soll. Sie betreiben eine Filesharing-Plattform im Internet. Diese nennt sich Pirate Bay. In der virtuellen Piratenbucht werden Tausende von Filmen, Musikstücken, Computerspielen oder Texten getauscht. Sie liegen irgendwo im Internet und werden mit einer sehr intelligenten Technologie gefunden. «Freund» ist im Internet jeder, der dieselben Interessen teilt. Jeder ist mit jedem vernetzt. Interaktionen erfolgen im Sekundentakt.
Wüste Anfänge
Die von Pirate Bay angewandte Technologie funktioniert perfekt in diesem futuristischen Hochgeschwindigkeits-Basar. Geltendes Recht lässt sich da nicht einfach überstülpen. Deshalb haben die Betreiber der Plattform schon am zweiten Prozesstag einen Teilerfolg errungen: Sie werden nicht mehr wegen Mittäterschaft bei einer Urheberrechtsverletzung angeklagt, sondern wegen der Beihilfe zur widerrechtlichen Verbreitung von geschütztem Material. Zwei Jahre Knast drohen ihnen also nicht mehr. Aber auch so ist der Fall bizarr: Es wäre so, als würde der Staatsanwalt die Post auffordern, alle Briefe zu öffnen, um zu sehen, welche Urheberrechtsverletzungen darin begangen wurden.
Nach den wüsten ersten Jahren, wo jeder für jeden geklaut hat, sind erste Orientierungsansätze über den Umgang mit dem Urheberrecht im Internet zu erkennen. Die Gesellschaft tastet sich in einen neuen rechtlichen Raum vor. Amerikanische Rechtswissenschaftler haben mit dem Begriff des fair use einen ersten Pflock für ein neues Rechtsverständnis eingeschlagen. Die Creative-Commons-Lizenz regelt den Umgang mit fremden Texten. Apple hat mit iTunes ein System entwickelt, bei dem auch die jugendlichen Nutzer ohne jede Grundsatzdiskussion zahlen. Einer der schwedischen Piraten hat gesagt, er wäre bereit, eine monatliche Gebühr für eine Plattform zu bezahlen, auf der er in guter Qualität alle Filme herunterladen könnte.
Hemmungslose Margen
Die Verteidigung eingesessener Rechte, wie etwa die der Musikindustrie, ist in Verfahren wie jenem in Stockholm nur ein Aspekt. Und selbst sie werden kritisch hinterfragt, weil es nun wirklich um das Prinzip geht: Professor Charles Nesson von der Harvard Law School verteidigt in den USA einen Studenten wegen eines illegalen Downloads. Er weist darauf hin, wie die Industrie ihre eigenen, vermeintlich «unantastbaren» Prinzipien seit Jahrzehnten ausgehöhlt hat – etwa durch die massenhafte Verschenkung von CDs an Musiksender und Discjockeys zu Werbezwecken.
Der Grundsatz, um den es in Stockholm geht, musste in der Geschichte immer wieder neu definiert werden: Mitte des 19. Jahrhunderts etwa beschloss der englische Gesetzgeber, dass die allgemeine Teilnahme aller Menschen an der kulturellen Entwicklung ein höheres rechtliches Gut sei als das Recht der unbegrenzten Lizenznahme – und ermöglichte so das Entstehen der öffentlichen Bibliotheken. Exakt diese Argumentation tragen die schwedischen Piraten zu ihrer Verteidigung vor. Bedeutet diese Entwicklung das Ende ganzer Industrien? Gewiss nicht. Aber sie bedeutet das Ende der hemmungslosen Margen und den Beginn der Suche nach einem «fairen» Preis. Dabei wird jede Industrie, die sich als Vermittler von Inhalten versteht, zu kreativer Höchstform auflaufen dürfen, um ihr Geschäftsmodell neu zu erfinden.
Weitere Meinungen zum Thema:
- «Die Wolkenjäger», B. Graff, sueddeutsche.de
- «Warum die Datenpiraten verlogen argumentieren», Konrad Lischka, Spiegel online
- «Warum Spiegel Online verlogen argumentiert», Marcel Weiss, netzwertig.com
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