Es kommt selten vor, dass eine Zeitung auf Seite 1 ihren Lesern ankündigt, dass sie ihnen interessante Informationen absichtlich vorenthalten werde.
Im Fall der Brasilianerin, die sich selber Schnittwunden im SVP-Muster zufügte, haben wir eine solche Informationssperre erlebt. Vieles deute auf eine «psychische Erkrankung» hin, wusste der Tages-Anzeiger. «Deren Ursachen und Hintergründe», teilte das Blatt dann seinem Publikum mit, «gehen uns nichts an.»
Das ist ungewöhnlich, aber ein guter Anlass für die Frage, worüber Medien berichten dürfen und worüber nicht. Die Frage ist ungelöst. Nach ihrem Standeskodex haben die Journalisten zwar die Privatsphäre zu respektieren, ausser das öffentliche Interesse verlangt das Gegenteil. Sie haben die Menschenwürde zu respektieren, indem sie niemanden wegen seiner Religion, Nation oder Krankheit diskriminieren.
Nur, das sind reichlich schwammige Richtlinien. Der Ermessensspielraum ist gross. Der Blick beispielsweise war in unserem Fall deutlich weniger zimperlich. Erst enthüllte er Namen und Alter des falschen Opfers: Paula Oliveira, 26. Dann fand er eine eingängige Kurzformel zu ihrer Rolle: «Lügen-Paula». Dann druckte er ihr Bild.
Auf Redaktionen wird kaum je grundsätzlich über Grenzen der eigenen Arbeit diskutiert. Die Frage wird akut am aktuellen Einzelfall festgemacht. Der Entscheid, wie weit man geht, erfolgt unter Zeitdruck und oft zufällig. Da unterscheidet sich Paula Oliveira nicht von Roland Nef.
«War Roland Nef psychisch gestört?», titelte etwa der Tages-Anzeiger in der Causa des Armeechefs. Nach der Logik des Blatts im Falle Oliveira hätten nun die Journalisten die Recherche zu Ursachen und Hintergründen abbrechen müssen, denn sie «gehen uns nichts an». Natürlich berichtete das Blatt detailliert über das Fehlverhalten des Offiziers.
Inkonsistentes Verhalten ist die Regel. Es gibt auf Redaktionen kaum je eine interne Compliance zur Durchsetzung von Normen. Fairerweise muss man sagen, dass sich hier Redaktionen nicht von Banken unterscheiden.
Bei Banken wie bei Medien ist das interne Kurzzeitgedächtnis der wichtigere Treiber für das Verhalten im Markt als gutgemeinte Richtlinien. Wenn UBS und CS auf die Schnauze fallen, dann lernen sie kurzfristig daraus, dann vergessen sie die Lehren wieder, bis sie erneut auf die Schnauze fallen. Redaktionen halten es genauso.
Als etwa der Blick beim damaligen Schweizer Botschafter in Berlin über die Stränge schlug und sich dafür entschuldigen musste, liess es die Redaktion vorübergehend etwas weniger aggressiv angehen. Dann setzte das Kurzzeitgedächtnis aus, man schlug im Fall des Bankers Thomas Matter erneut über die Stränge und musste sich dafür entschuldigen.
Im Schweizer Fernsehen wiederum wurde die versteckte Kamera kaum mehr eingesetzt, nachdem der «Kassensturz» die Technik unter anderem bei einem Schönheitschirurgen verwendet und dafür kräftig Prügel bezogen hatte. Dann setzte das Kurzzeitgedächtnis aus, man verkabelte bei der letzten Bundesratswahl einen Reporter mit einem versteckten Mikrofon und bezog erneut kräftig Prügel.
Manchmal kann ein Lernprozess auch nachhaltig sein. Das erklärt die zurückhaltende Position des Tages-Anzeigers rund um das vermeintliche Opfer aus Brasilien. Vor gut zwei Jahren nämlich stürzte sich das Blatt mit Ge-brüll auf die Massenvergewaltigung einer Dreizehnjährigen in Zürich-Seebach. Wochenlang psychologisierten die Journalisten über Jugendgewalt, Pornografie und Ausländerintegration. Dann, peinlich, erwies sich die Geschichte als Ente.
Sehen wir es diesmal also positiv: Das Kurzzeitgedächtnis funktionierte noch.

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