IV-Betrug

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein Millionenbetrug zeigt, warum die Kosten bei der IV explodiert sind.

Von Alex Baur

Die Leidensgeschichte von Milena Stankovic* begann am 24. Mai 1993. Unter Umständen, die nie restlos geklärt werden konnten, veräzte sich die damals 40-jährige Putzfrau aus Serbien beim Hantieren mit Natronlauge im Hotel «Acapulco» bei Ascona Hände und Arme. Ihr Hausarzt meldete der Unfallversicherung Verbrennungen zweiten bis dritten Grades und attestierte Milena Stankovic eine Arbeitsunfähigkeit für maximal zwei Wochen.

Doch aller Pflege zum Trotz heilte die Zeit die Wunden in diesem Fall nicht. Im Gegenteil, es wurde immer schlimmer. Nach einer chirurgischen Intervention im Oktober 1993 verheilten die oberflächlichen Blessuren zwar vorübergehend. Doch kaum war Stankovic aus dem Spital entlassen, platzten die Wunden aus unerklärlichen Gründen wieder auf. Und es kam noch schlimmer. Bald konnte die Putzfrau ihre Hände und Arme kaum noch bewegen und klagte über höllische Schmerzen.
Frau Stankovic pilgerte in den folgenden Jahren von Arzt zu Arzt. Die Mediziner standen vor einem Rätsel. Denn objektiv liessen sich die von der Patientin «subjektiv empfundenen Schmerzen» nicht belegen, wie der Gutachter der Invalidenversicherung (IV) festhielt. Auch der Umstand, dass ihre Wunden partout nicht verheilen wollten, erschien dem Experten «nicht ganz erklärlich». Er vermutete einen nebulösen «Kratzeffekt».
Tatsache ist: Im September 1994 stellte die Serbin einen Antrag auf eine volle Invalidenrente, die ihr neun Monate später gewährt wurde. Von nun an konnte auch ihr Ehegatte Ivan* nicht mehr arbeiten. Schliesslich musste sich jemand um die Leidende kümmern, die mit ihren lädierten Armen nicht einmal ein Spiegelei braten konnte.
Neben den Medizinern beschäftigte der Fall fortan eine ganze Heerschar von Juristen. Der Schaden musste zwischen der IV und der AHV (die neben der Rente noch eine Ergänzungsleistung entrichtete), der Pensionskasse und der Haftpflichtversicherung (der Arbeitgeber wurde für den Unfall mit verantwortlich gemacht) sowie dem Unfallversicherer Lloyd’s Underwriter London ausgeknobelt werden. Mit Urteil vom 16. Juli 2003 sprach ein Zivilgericht der Verunfallten eine Rente zu, weil sie ihre Hände nicht mehr gebrauchen konnte. Ausserdem wurde ihr Schmerzensgeld und Schadenersatz im Umfang von 541 365 Franken (plus Zinsen) zugesprochen. Insgesamt haben die Versicherungen weit über eine Million Franken an Renten, Entschädigungszahlungen, Heilungs- und Gerichtskosten beglichen. Dazu kommen Auslagen für die eigenen Anwälte.
Das Ehepaar Stankovic, das erst vier Jahre vor dem Unfall in die Schweiz gezogen war, lebte nun die meiste Zeit in seiner Heimat. Gleichwohl wurde der Wohnsitz in Locarno beibehalten. Es darf angenommen werden, dass der Grund vor allem bei den Ergänzungsleistungen zu suchen ist. Solche haben grundsätzlich alle AHV- oder IV-Bezüger zugute, denen die Rente nicht zum Leben reicht. Für Ausländer gilt diese Regelung allerdings nur, wenn sie einen Wohnsitz in der Schweiz behalten. Und weil die Ergänzungsleistungen höher sind als die Miete für eine Wohnung, die sich allenfalls unter der Hand weitervermieten lässt, behalten viele ihren Erstwohnsitz in der Schweiz. Zwar dürfen die Bezüger nicht länger als drei Monate pro Jahr im Ausland leben. Doch wer kann das schon kontrollieren.

Hohes «Invaliditätsrisiko»

Statistisch gesehen werden Ausländer, verglichen mit den Schweizern, etwa doppelt so oft invalid. Bei den Zuwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien ist das «Invaliditätsrisiko» laut einer Studie aus dem Kanton Zug sogar dreimal höher (Eingebürgerte nicht miteingerechnet). Zwischen 1993 und 2007 stieg die Zahl der IV-Bezüger aus jener Region von 4000 auf 24 000. Der Schaden geht in die Milliarden. Weiter lehrt uns die Statistik, dass vier Fünftel der Invaliden an einem Gebrechen leiden, das sich nicht objektiv nachweisen lässt.

Insofern war das Ehepaar Stankovic ein Standardfall. Aussergewöhnlich ist nur eines: In diesem Fall war neben der staatlichen Invalidenversicherung mit der Lloyd’s ein privater Unfallversicherer involviert, der sich hartnäckig um die Genesung seiner Klientin kümmerte. Mit nachhaltigem Erfolg.
Im Herbst 2006 begann ein Berater der Versicherung Milena Stankovic regelmässig in ihrer Wohnung zu besuchen. Sie war mittlerweile 53 Jahre alt. Gesundheitliche Fortschritte liessen sich allen Versuchen zum Trotz weiterhin nicht erzielen. Dagegen verdichtete sich der Verdacht, dass an ihrer Geschichte einiges nicht stimmte. Im Frühling 2007 wurde der Verdacht zur Gewissheit. Während eines Monats liess die Versicherung die stattliche Villa des Ehepaars Stankovic in Serbien durch zwei auf Versicherungsbetrug spezialisierte österreichische Detektive überwachen. Dabei stellte sich heraus, dass Milena Stankovic in ihrer Heimat ihre vermeintlich gelähmten Arme und Hände putzmunter nutzte. Die Ermittler filmten die Frau heimlich bei der Gartenarbeit, beim Wäscheaufhängen oder beim Schleppen schwerer Einkaufstaschen. Von den vermeintlich unheilbaren Wunden ist auf dem Film nichts mehr zu sehen.
Den letzten Beweis erbrachten die Österreicher, als sie das Ehepaar unangemeldet zu Hause aufsuchten. Zuerst leugnete Ivan Stankovic die Anwesenheit seiner Frau (welche die Detektive kurz zuvor beim Betreten des Hauses beobachtet hatten). Als die Fahnder drei Stunden später wie vereinbart zurückkehrten, war Milena Stankovic zugegen. Sie bot ein Bild des Elends. «Gebückt und hinkend und wimmernd schmerzerfüllte Laute von sich gebend, kam sie in die Küche», ist im Rapport nachzulesen, «beide Arme waren vom Handrücken weg bandagiert». Unter der Bandage kamen blutende Wunden zum Vorschein, die drei Stunden zuvor noch nicht existiert hatten.

«Selbstbeschädigung» und Simulation

Unter dem Eindruck der Videos änderten die IV-Gutachter in der Schweiz ihre Diagnose auf Simulation und «Selbstbeschädigung». Besonders hässlich ist der Umstand, dass die Frau unter der Knute ihres Gatten stand, der an ihrer Stelle mit den Ärzten und Behörden verhandelte. Im Oktober 2007 beauftragte die Lloyd’s den Luganeser Anwalt Emanuele Verda mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.

Ein klarer Fall, würde man meinen. Nicht für Staatsanwalt Arturo Garzoni in Bellinzona. Er liess vier Monate verstreichen, ohne eine Einvernahme durchzuführen. Am 21. Februar stellte er die Untersuchung ein, die er faktisch nie eröffnet hatte. Dem Ehepaar Stankovic sei keine «betrügerische Arglist» nachzuweisen. Begründung: Die Tätigkeiten, bei denen sie gefilmt wurde, seien schliesslich keine reguläre Arbeit. Dass die Frau wegen des Totalverlustes ihrer Hände entschädigt wurde, ignoriert der Untersuchungsrichter, der von Tessiner Medien schon in anderen Fällen als «faul» kritisiert wurde.
Garzoni rügte den Anzeigeerstatter vielmehr, dass er ihn mit diesem Fall überhaupt belästige. Der Lloyd’s warf er vor, sie wolle via Strafrecht die aufwendige Untersuchung an den Staat abschieben «und die Protagonistin unter Druck setzen». Der Fall sei, soweit nicht verjährt, auf zivilrechtlicher Ebene zu lösen.
Avvocato Verda erhob Einsprache beim Appellationsgericht, das Garzonis Einstellungsverfügung im letzten Juni aufhob und Staatsanwältin Fiorenza Bergomi mit der Untersuchung betraute. Bergomi tat, was zu tun war: Sie liess das Ehepaar Stankovic umgehend verhaften, lud Zeugen vor und liess auf den Konten der (vermeintlich bedürftigen) Verdächtigten insgesamt 543 753 Franken blockieren. Es laufen Bestrebungen, die Villa des Ehepaars in Serbien über den Rechtshilfeweg zu konfiszieren. Am 22. Januar reichte Bergomi Anklage wegen Betrugs ein. Der Prozess soll im März stattfinden.
Die Justiz kämpft gegen die Zeit. Wegen teilweiser Verjährung ist die Deliktsumme auf rund 800 000 Franken geschrumpft, Tendenz sinkend. Aufgeschreckt durch Medienberichte haben nun auch die staatlichen Versicherungen Rückforderungen angemeldet. Doch für die Lloyd’s dürfte sich das Honorar von 30 000 Euro für die beiden Detektive allemal rechnen. Und der Angeklagten scheint der Gefängnisaufenthalt wenigstens gesundheitlich gut zu bekommen. Aufseher, die sie beim Aufkratzen der Arme ertappten, so war zu vernehmen, hätten sie davon überzeugen können, dass das künstliche Leiden nutzlos geworden sei.

Kommentare

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  • kurtkoblet
  • 05.02.09 | 15:00 Uhr

ohne polemik: sinnlos dies als mikrounternehmer , der sich wöchentlich vorallem balkan-units ausgesetzt sieht, welche sich zwar nach arbeit erkunden, ohne kompetenz und CV schlussendlich sich allerdings auf "stempel" besinnen!
nirgends wird bezahlt wie hier und dem vogel dem kopf ab, schiesst das komitee "pro- besso" welche nicht mehr ein wissen, vor drogenhandel durch asylanträger (mehrheitlich).
die ganze obere bahnhofgegend in lugano ist davon betroffen. seine aussage vor TV: es ist eine affront den asylanten die "via nassa" ("unsere"bahnhofstrasse) vorzuhalten und aus einem drittweltland stammenden asylanten kein verständnis (gegenüber diesem obig beschriebenen) entgegenzubringen.
nur: was machen frustierte schweizer anwohner die sich dies ebenfalls nicht leisten können? sicher ist der tessin noch in den 70ern betr. sozialer einstellung und mithilfe an dritten. irgendwas dampft da aber massiv.
freibrief zur kriminalität? danke!

  • mediabuehler
  • 05.02.09 | 09:08 Uhr

Jeder kann eine Stelle in der Schweiz antreten, um nach kurzer Arbeitstätigkeit geltend machen, er sei invalid. Wenn er Ärzte findet, die ihm dies bestätigen, kann er nach einem Jahr IV-Leistungen beziehen, inklusive Ergänzungsleistungen und Eingliederungsmass­nahmen, wie jeder Einheimische. Im Extremfall kann ein Zuwanderer somit zuerst zwei Jahre Krankentaggeld, dann zwei Jahre Arbeitslosengelder und schliesslich lebenslang eine IV-Rente beziehen, ohne je in der Schweiz gearbeitet zu haben. Er kann sogar wieder zurück in die Heimat ziehen und sich die IV-Leistungen in voller Höhe ins Ausland überweisen lassen (wie übrigens auch AHV-Leistungen).

Und übrigens kann jeder mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche seine Familie mitbringen, unabhängig von deren Grösse und unabhängig von seinem Lohn. Er kann ab dem allerersten Tag gegenüber seiner Wohnsitzgemeinde Fürsorgeleistungen geltend machen, wenn er den Unterhalt nicht decken kann. Verdient z.B. ein Zuwanderer Fr. 3'000.00/Monat, beträgt sein Existenz­minimum aufgrund seiner zahlreichen Kindern Fr. 5'000.00, Fr. 6'000.00 oder sogar noch mehr, so muss die Gemeinde Monat für Monat die fehlende Differenz als Fürsorgeleistungen bezahlen. Hat er überhaupt kein Einkommen mehr, muss die Gemeinde den vollen Lebens­unterhalt bezahlen, nicht nur Fr. 5'000.00, Fr. 6'000.00 etc. pro Monat, sondern auch alle indirekten Kosten, von der Einschulung bis zur gesamten medizinischen Leistungen.

 
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