Die Delegation der Geschäftsprüfungskommission (GPDel) wirft Ihnen vor, sie hätten den Bundesrat nur schrittweise und mit Verzögerung über den Umfang und die Probleme des brisanten Falles informiert. Warum haben Sie nicht rascher Transparenz geschaffen?
Der Bundesrat war stets vollumfänglich und von Anfang an informiert. Ich kenne auch keinen Bundesrat, der etwas bemängelt hätte. Die anfängliche Strategie war: Akten in der Schweiz in Sicherheit bringen. Nur die Bundesanwaltschaft hat Zugang. Über das Vorhandensein der Akten und deren Bewirtschaftung besteht "Geheimhaltung". Die Geheimhaltung war auch absolut sichergestellt bis Anfangs 2008. Bevor der Bundesrat den Beschluss zur Vernichtung fasste, wurden alle möglichen Varianten, die Eigentumsrechte, die strafprozessnahen Möglichkeiten und die ausserpolitischen und völkerrechtlichen Möglichkeiten abgeklärt, um zu einer definitive Lösung zu gelangen. Von allen Varianten erwies sich die Aktenvernichtung unter Aufsicht der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Bezug auf die Sicherheit des Landes, in Bezug auf das Völkerrecht und in Bezug auf die Nichtverbreitung der Nuklearwaffen als die beste Lösung. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Wann haben Sie den Bundesrat zum ersten Mal über die Tinner-Akten informiert?
Zum ersten Mal wurde der Bundesrat bereits 2004 orientiert. Er wurde unterrichtet, dass das Ausland der Meinung ist, wir hätten in der Schweiz Leute in Haft, die über umfangreiches Material verfügten. Dann wurde er weiter informiert, dass die USA, aber auch weitere Staaten, über diese Unterlagen besorgt sind. Ebenfalls im Bild war der Bundesrat darüber, dass die USA an den Unterlagen interessiert waren und wollten, dass wir sie ihnen aushändigen. Um was genau für Unterlagen es sich handelte wusste das EJPD und der Bundesrat ab 2006. Mit der Vorbereitung der Massnahmen waren 3 Departemente befasst: Das EJPD, das EDA und das VBS.
Herrschte immer Einigkeit unter den Bundesräten über das jeweilige Vorgehen?
Es konnte stets Einigkeit erzielt werden, wie das auch aus dem Bericht hervorgeht. Man muss den Ablauf vor Augen haben: Zuerst waren die Akten in der Hand der Bundesanwaltschaft. Und die hatte zu Beginn natürlich keine Auskunft darüber erteilt. Sie ist unabhängig. Sie hatte anfänglich die Brisanz der Unterlagen selbst nicht erkannt. Als sie dann darüber im Klaren war, kam sie 2006 auf das EJPD zu. Ich ordnete unverzüglich an, dass die Akten absolut sicher unter Verschluss bleiben, was später auch überprüft wurde. Zugang hatte nur der Bundesanwalt. Die ganze Sache musste aus Sicherheitsgründen geheim bleiben und blieb es auch.
Von höchster Brisanz im Fall Tinner sind Baupläne für Nuklearwaffen. Gemäss GPDel hat die Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2006 mit Hilfe von IAEA-Experten diese Pläne identifiziert. Wann hat die Bundesanwaltschaft Sie über die Existenz dieser heiklen Dokumente informiert?
Im Sommer 2006 - jedenfalls nach dem Ausscheiden von Bundesanwalt Rohschacher (5. Juli 2006) wurde das EJPD orientiert und zwar durch dessen Stellvertreter.
Gemäss GPDel haben Sie den Bundesrat allerdings erst im November 2006 über die Bombenbaupläne informiert. Wieso hielten Sie die hochbrisante Nachricht vier Monate lang vor Ihren Kollegen zurück?
Der Bundesrat wurde mündlich orientiert. Die Delegation hat einfach die Protokolle des Bundesrates angeschaut. Bei geheimen Angelegenheiten sind Protokolle möglichst zu unterlassen. Viele Gespräche sind nicht an den Bundesratssitzungen geführt worden, sondern zwischen den einzelnen Bundesräten. In erster Linie involviert waren das EDA, Frau Micheline Calmy-Rey, und das VBS, Herr Samuel Schmid, aber auch immer der jeweilige Bundespräsident. Zwischen Sommer 2006 und November 2006 wurde bereits ein Antrag über das weitere Vorgehen vorbereitet. Die Akten waren ja vorläufig in Sicherheit und das sind sie auch bis zur Vernichtung geblieben. Das war Hauptsache.
Seinen Beschluss zur Aktenvernichtung fasste der Bundesrat jedoch erst im November 2007. Der Vorwurf lautet, Sie hätten die Akten 16 Monate lang liegen gelassen.
Einerseits wirft man mir vor, es sei zu spät und anderseits zu früh gehandelt worden. Die Tendenz der GPK-Delegation zur üblichen Verunglimpfung wird sichtbar. Die Vorbereitung auf allen Stufen dauerte so lange. Der Forderung der USA, die Akten auszuhändigen konnten wir aus eigentumspolitischen, souveränitätsmässigen und neutralitätsrechtlichen Überzeugungen nicht entgegenkommen. Es dauerte lange bis alle involvierten massgeblichen Kreise im In- und Ausland mit der Vernichtung einverstanden waren! Schliesslich sicherten wir ihnen zu, dass wir die Zerstörung unter Aufsicht der IAEA vollziehen werden. So erreichten wir schliesslich eine Einigung. Früher konnte und musste nicht gehandelt werden.
Für Unverständnis sorgt der Bundesratsentscheid, gleich alle Akten zu vernichten. Wäre in den 16 Monaten nicht genügend Zeit vorhanden gewesen für eine Triage des Materials?
Dies ist eingehend geprüft worden. Dafür hätten wir sehr viele Personen involvieren müssen, Fachleute, aber auch Juristen, die Anwälte der Tinners und die Bundesanwaltschaft. Wir kamen zum Schluss, dass eine Geheimhaltung der brisanten Angelegenheit durch zusätzliche Mitwisser unmöglich geworden wäre. Auch die Tinner-Anwälte lehnten eine Triage ab. Eine Trennung war viel zu risikoreich! Und hätte kaum einen Vorteil gebracht.
Der Bundesrat stützte sich beim Entscheid zur Aktenvernichtung auf das Notverfügungsrecht in der Bundesverfassung. Die GPDel ist der Ansicht, dies sei nicht angebracht gewesen. Es seien keine konkreten Gefährdungsmomente vorgelegen und die Sicherheitsmassnahmen für die für die Pläne hätten noch verbessert werden können.
Das ist eine Ermessenssache. Die Gefährdung ist viel grösser als die GPK meint. Das war auch die Meinung ausländischer Staaten und der IAEA. Der Bundesrat hat darüber eingehend diskutiert. Alle möglichen Alternativen, wären dem Ziel nicht gerecht geworden. Schlussendlich musste der Bundesrat entscheiden! Wie man sieht sind weder Akten weggekommen, noch haben Unbefugte Zutritt, das heisst die Sicherheit war gewährleistet.
Warum hat man die Akten nicht an einem sicheren Ort in der Schweiz eingelagert?
Für die Dauer war die Sicherheit unmöglich. Sie sehen: Die Gefahr, dass es nicht geheim gebliebene wäre, wäre viel zu gross gewesen. Dazu ist es der Schweiz gemäss Atomsperrvertrag verboten, solche Akten aufzubewahren. Kein Staat wäre damit einverstanden gewesen, mit der Zusicherung der sicheren Aufbewahrung. Regierungen versichern solches - Regierungen kommen und Regierungen gehen!
Erfolgte der Entscheid des Bundesrates zur Aktenvernichtung einheitlich?
Wie der Bericht erwähnt, war die Auffassung, dass die Akten vernichtet werden müssen, einheitlich.
Die GPDel kommt zum Schluss, dass Alternativen zur Schredderung durchaus möglich gewesen wären. So habe die US-Regierung angeboten, das gesamte Dossier vollumfänglich in ihre Obhut zu übergeben. Warum haben Sie das abgelehnt?
Das haben uns die Amerikaner nicht angeboten, sondern dies wollten sie von allem Anfang an. Stellen Sie sich vor, die Schweiz beschlagnahmt bei Privaten gefährliche Unterlagen und liefert diese einem fremden Staat aus!
Ausserdem hätten die USA zugesichert, die Schweiz behalte Zugang zu den Akten für das Strafverfahren. Warum ist man nicht darauf eingestiegen?
Die USA wollten über einen Zugang zwecks eines Strafverfahrens reden. Für die Schweiz war das keine Option. Derjenige hätte über einen Zugang zu den Akten bestimmt, der kein Interesse an einem Prozess gehabt hätte. Unmöglich.
Selbst dann wäre eine Schredderung nicht zwingend gewesen, ist die GPDel überzeugt. Die Schweiz hätte die Akten der IAEA - einer Körperschaft der Vereinten Nationen - zur sicheren Aufbewahrung übergeben können. Warum hat man davon abgesehen?
Die IAEA hat dies abgelehnt. Sie konnten die Akten gar nicht übernehmen und sicher lagern. Die Agentur sei nicht gemacht, um heikle Dokumente aufzubewahren.
Ein Hauptvorwurf der GPDel lautet: Der Bundesrat habe "unverhältnismässig" in die Gewaltentrennung eingegriffen. Durch die Vernichtung aller Akten sei ein Verfahren gegen die Tinners praktisch unmöglich geworden. Warum nahm man dies in Kauf?
Der Bundesrat hatte abzuwägen. Die Sicherheit des Landes und der Welt ging vor. Das Risiko, dass allenfalls ein Strafverfahren erschwert werden könnte, musste in Kauf genommen werden. Die Rücksichtnahme auf völkerrechtliche Verpflichtungen, auf die Sicherung des Weltfriedens und die Sicherheit des Landes hatte Vorrang. Fiat justitia - pereat mundus hatte zurückzutreten. Die Nicht-Verbreitung von Kernwaffen liegt auch im Interesse der Schweiz. Die Schweiz hat den Atomsperrvertrag unterschrieben.
Die GPDel kritisiert, Sie hätten die Justiz massiv behindert. So hätten sie schon im März 2004 beschlossen, keine Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen die Tinners wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit zu erteilen. Warum?
Erst 2007 hat der Bundesrat die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen die Tinners wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit verweigert und zwar als Gesamtbundesrat. Dies aus guten Gründen.
In den USA bestand ein immenses Interesse, dass die Akten nicht publik wurden. Weshalb?
Erstens hatten auch die Amerikaner das Interesse, dass Baupläne für Atomwaffen nicht in unbefugten Händen liegen. Das ist ein Gefahrenpotential. Das Offenlegen, wie man den Bau von Nuklearwaffen verhindert, konnte ebenfalls weder im schweizerischen noch im amerikanischen Interesse liegen. Aus diesem Dilemma hat der Bundesrat einen Weg gefunden. In einer hervorragenden Art und Weise: Die Schweiz gab keine Akten heraus. Die Schweiz konnte die Atommächte überzeugen, dass die Schweiz die Akten nicht mehr hat. Und die IAEA überwachte das Ganze. Das Risiko, dass Details in einem möglichen Prozess publik werden könnten, hängt nun davon ab, ob die Tinners selbst sich äussern oder nicht. Kein Unbefugter ist an die Akten herangekommen.
Offenbar hatte auch die Schweiz grosses Interesse, dass die Tinner-Dokumente nicht publik wurden. Sie hätten belegt, dass man fast 30 Jahre um die Tätigkeit von Personen und Firmen in der Schweiz zugunsten des Khan-Netzwerks gewusst hat und sie trotzdem walten liess. Wie konnte das geschehen?
Die Frage betrifft eine Zeit vor meiner Wahl in die Landesregierung. Sie geht in die 70er Jahre zurück. Dass die Schweiz damals nicht handelte, ist für mich unverständlich. Dieses Mal hat sie gehandelt.

Kommentare