Unter dem Verdacht, Polizeijournale aus dem Strafverfahren gegen Roland Nef an die Presse weitergeleitet zu haben, steht noch sich auf ein Dutzend Beamte der Zürcher Polizeicorps. Der simple Grund: Das Verfahren gegen Nef war amtsintern bereits in der Ermittlungsphase zur Geheimsache erklärt worden. Als der Gesamtbundesrat am 8. Juni 2007 (in Unkenntnis der hängigen Strafuntersuchung) Nef zum Armeechef wählte, stand sein Dossier bereits unter Verschluss. Nur eine auserwählte Gruppe von Fahndern hatte Zugang zu den im Fahndungssystem «Polis» abgelegten Protokollen und Rapporten, wie Polizeisprecher Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage bestätigte. Womit sich die nächste Frage aufdrängt: Warum wurde der Zugriff auf die Akte Nef schon damals gesperrt?
Grundsätzlich sind sämtliche Eintragungen im Polis-System für jeden Polizisten einsehbar. Und: Wer einmal gespeichert ist, bleibt im System. Diese Erfahrung machte auch etwa die Studentin C., die vor einigen Jahren verdächtigt wurde, einen dreisten Postraub begangen zu haben. Gemäss einem Bericht des Tages-Anzeigers erwies sich der Verdacht als unhaltbar, das Strafverfahren wurde eingestellt. Doch C. biss auf Granit, als sie ihre Einträge aus dem Polis-System löschen lassen wollte.
«Polizeiliches Handeln muss lückenlos dokumentiert bleiben», erklärte die Stadtpolizei. Auch vermeintlich belanglose Informationen aus der Vergangenheit können in einem anderen Zusammenhang unverhofft wichtig werden. Auf Antrag der Studentin wurde in ihrem File lediglich vermerkt, das Verfahren sei eingestellt worden. Doch wenn ein beliebiger Polizist etwa bei einer Routinekontrolle den Namen von C. in den Computer eingibt, sieht er sofort, dass die Studentin einst als Räuberin verdächtigt wurde.
Vor derartigen Peinlichkeiten muss sich der gestrauchelte Armeechef Nef nicht fürchten. Und dies, obwohl das Strafverfahren den Tatverdacht («Stalking») erhärtete. Doch für den normalen Polizisten sind die Vorakten zur Person Roland Nef im System nicht mehr ersichtlich.
Gemäss Polizeisprecher Cortesi wurde die Datensperre vom Polizeikommando verfügt. Mit der Massnahme sollen prominente oder exponierte Personen vor sachlich nicht gerechtfertigter Neugierde geschützt werden. Im konkreten Fall bestätigte die Massnahme die involvierten Fahnder allerdings vielmehr im Verdacht, dass etwas verdeckt werde.













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