Editorial Roger Köppel

Boris Johnson

Der neue Bürgermeister Londons über Rom
und die EU. Nachlese zu den Einbürgerungen.

Von Roger Köppel

Boris Johnson. Bereits gilt er als unernsthafter Politclown. Schweizer Zeitungen machen sich lustig über Londons neuen Bürgermeister Boris Johnson. Der exzentrische Konservative wird verdächtigt, ­politisch unkorrekte Sätze abzusondern. Möglicherweise wird Johnson unterschätzt. Wir trafen uns zu Gesprächen und Interviews mehrmals in London. ­Zu­nächst war er noch Chefredaktor der ­alt­ehrwürdigen Zeitschrift The Spectator, die er mit drei Mitarbeitern aus einem schmucken Reihenhäuschen erfolgreich dirigierte. Später, als er vor allem politisch tätig war, unterhielten wir uns bei einem Sandwich über sein faszinierendes EU-Buch «The Dream of Rome», das er eben herausgebracht hatte. Johnson ging der Frage nach, warum Rom so erfolgreich war und die EU eben nicht. Als Leitmotiv diente ihm eine von den Römern konzipierte, nach Quellenberichten übel stinkende, nach heutigen Massstäben ungeniessbare Fischsauce Garum, die sie den meisten Gerichten beimischten. Obschon die Fischsauce schlimmste Ausdünstun­gen verursachte, avancierte sie als eine Art ­Ketchup des Imperiums zum universalen Nahrungsmittel, das die Bürger vor allem deshalb verzehrten, weil sie sich dadurch als Angehö­rige einer überlegenen Zivilisation zu erkennen gaben. Die Attraktivität Roms war so gross, dass alle Römer und alle romanisierten Barbaren die Fischsauce nicht einfach nur widerwillig in Kauf nahmen, sondern geradezu heiss begehrten. Die Unterschiede zur EU werden augenfällig. Die Römer mussten nicht mit Prämien, Subventionen und politischem Druck gelockt werden, sondern sie übernahmen freiwillig sogar die geschmacklich fragwürdigsten Errungenschaften des Reichs, nur um sich als echte Römer zu empfinden. Warum?

Johnson sieht die entscheidende Qualität im Multikulturalismus. Mit Sicherheit überschätzt er ihn, aber der Gedanke ist nicht un­interessant. Die Römer zivilisierten das ganze Mittelmeerbecken bis in die Türkei, weil sie in weltanschaulichen Fragen vergleichsweise tolerant waren. Sie brachten den Mitgliedstaaten mehr, als dass sie von ihnen forderten. Sie waren in der Lage, Völker einzugliedern, die ganz andere religiöse Vorstellungen hatten. Die Pointe von Johnsons Buch liegt darin, dass er der EU im Vergleich mit Rom eine geradezu provinzielle Beschränktheit vorwirft. Vor allem irritiert ihn die anschwellende «Islamophobie» innerhalb der EU, die Sippenhaftung gegen­über allen Muslimen, die pauschal als Sympathisanten des Terrors bezichtigt werden oder als genetisch unfähig zu Rechtsstaat und Demokratie. Johnsons Hymne auf den Univer­salismus Roms endet im Bekenntnis zu einer weltanschaulich neutraleren EU, die sich ­wirtschaftlich und religiös zur Türkei und zu Nordafrika hin öffnen könnte. Mag ja sein, dass Johnson das Buch auch deshalb verfass­te, weil er sich mit einem auf Ausgleich und Konzilianz bedachten Bewerbungsschreiben schon für den Bürgermeisterposten in einer multikulturellen, von vielen Muslimen bewohnten Stadt empfehlen wollte. Trotzdem liest man es mit Gewinn. Die milden Töne werden seine Gegner als weiteres Indiz für einen fundamental flatterhaften Charakter deuten.Vorauseilende Selbstaufgabe. Willig sehnt man die Entmündigung herbei. Von 1848 bis 2003 wurde in der Schweiz die Einbürgerung als politischer Akt betrachtet. Bundesrat und Parlament vertraten die Auffassung, es sei Sache der Schweizerinnen und Schweizer, über die Vergabe des Bürgerrechts an der Urne zu bestimmen (vgl. Nr. 18). Seitdem das Bundes­gericht im Juli 2003 diese jahrhundertelang gepflegte und bewährte Praxis für verfassungswidrig erklärte, um das Einbürgerungsrecht faktisch den Richtern zu übertragen, dreht das politische Estab­lishment opportunistisch bei. Auf einmal wird die «Willkür» von Volksentscheiden beklagt, als ob es keine Willkür bei Rich­ter­entscheidungen gäbe. Plötzlich gelten «de­mokratische Einbürgerungen» als völkerrechtswidrig und menschenrechtsverletzend, als ob die Schweiz bis 2003 ein Schurkenstaat gewesen wäre. Die Kampagne für mehr Obrigkeitsstaat bei Einbürgerungen führt interessanterweise das liberale Weltblatt NZZ. Kürzlich rezensierte die Zeitung zustimmend eine Publikation des SP-Nationalrats Andreas Gross mit Beiträgen der Historiker Georg Kreis und Jakob Tanner, die unter anderem zum Schluss kommen, in der direkten Demokratie könnten «latente fremdenfeindliche Ängste besser bewirtschaftet und freigesetzt werden» als in «sachgerechten Verfahren». Deshalb, so die Folgerung, dürfe man Einbürgerungen nicht den Stimmberechtigten überlassen. Die NZZ macht sich kritiklos die Wortwahl der Autoren zu ­eigen und übersieht die wesentlichen ­Argumente. Wenn bei Einbürgerungen am Ende die Gerichte entscheiden, steigt zwangsläufig die Zahl der Einbürgerun­gen. Warum? Ganz einfach: Wenn eine Gemeinde eine Einbürgerung verweigert, droht ihr ein teures Rekursverfahren. Um zu vermeiden, von den Gerichten korrigiert zu werden, werden die Gemeinden im Zweifelsfall eher einbürgern. Die Linke ist dafür, weil sich «durch eine Einschränkung der Basis­demokratie bei der Einbürgerung die Zahl der links wählenden Wohlfahrtsstaatklienten» ­erhöht (Robert Nef). Das ist das banale Motiv, warum Volksrechte geopfert werden sollen. Staatstragende und staatsnahe Kreise in allen Parteien wollen sich ein Reserveheer loyaler Wähler sichern. Das Schweizervolk ist die höchste gesetzgebende Instanz des Landes. Der Eingebür­gerte wird automatisch Teil dieser politischen Körperschaft. Als vollwertiges Mitglied übt er Macht und Einfluss auf alle anderen Mitglieder aus. Es ist logisch und vernünftig, dass die bisherigen Mitglieder abschliessend und unwiderruflich entscheiden dürfen, wen sie als neues Mitglied akzeptieren wollen. Dieses Recht hatten die Schweizerinnen und Schweizer bis 2003. Aus parteipolitischen Gründen soll es ihnen nun genommen werden. Das ist staatspolitisch fahrlässig. In Demokratien gilt Mehrheit vor Wahrheit. Das Bundesgericht und seine Fürsprecher wollen Wahrheit vor Mehrheit setzen.

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