Bis dato ist die beamtete Juristin Irene Moser das einzige Opfer der Affäre, die sie mit inszeniert hat. Die Sitzung der Subkommissionder Geschäftsprüfungskommission (GPK) von Mittwoch, 19.September, war schon fast vorbei, als Philippe Schwab, der Chef des GPK-Sekretariats, Zimmer 87 des Bundeshauses betrat. Schwab war eigens aus einer andern Verpflichtung herbeigeeilt, um den verdutzten Nationalräten mitzuteilen, dass seine Mitarbeiterin Moser, die in den letzten Jahren alle umstrittenen Arbeiten der Gruppe abgefasst hatte, eine längere Auszeit bis Ende November antreten und durch eine routiniertere Kraft ersetzt werde. Ihr Ferien- und Überzeitkonto quelle über, lautete die offizielle Begründung der plötzlichen Beurlaubung.
Real war Schwab einem vorbereiteten Misstrauensvotum aus der Mitte des Ausschusses zuvorgekommen. Bereits während der Arbeiten am Bericht über die Zustände in der Bundesanwaltschaft war aufgeflogen, dass die Sekretärin einen verdeckten E-Mail-Verkehr mit Michel-André Fels, dem interimistischen Chef der untersuchten Behörde, unterhalten hatte. Vor zwei Wochen machte die Weltwoche diese delikate amtsübergreifende Fühlung, die sich hinter dem Rücken der Kommission abspielte, publik. Eine Antwort auf die Frage, ob diese Kollaboration zwischen Kontrolleurin und Kontrolliertem abgeklärt wird, ist von Stabschef Schwab nicht zu erhalten.
Der zweite Befreiungsschlag war dem Ausschuss nicht gelungen. Ein von der SVP-Delegation eingebrachter Antrag, die Präsidentin der Subkommission, Lucrezia Meier-Schatz (CVP, SG), zum Rücktritt zu zwingen, weil sie «befangen» sei, und durch den Grünen Geri Müller (AG) zu ersetzen, scheiterte. Die sechs immer einigen Vertreter der FDP, SP und CVP (inklusive Meier-Schatz) stützten die angeschlagene Präsidentin, die mit der Präsentation der unhaltbaren Gerüchte über ein angebliches Komplott gegen den früheren Bundesanwalt Valentin Roschacher in die Irre gerannt war. Die drei SVPler votierten für Müller; der vorgeschlagene Ersatzpräsident selbst enthielt sich der Stimme. Mit diesem blinden Beharren an Meier-Schatz hat die zerstrittene Kommission sich definitiv desavouiert und ihre mit Getöse angekündigten Folgeberichte erledigt, bevor sie die Arbeiten begonnen hat.
Statt nüchtern das Desaster zu reflektieren, das sie angerichtet haben, und die Komplott-Theorie ad acta zu legen, hasten Bundesanwaltschaft (BA) und die Mehrheit der GPK weiterhin ihren eigenen Fantasien hinterher, an die nur noch Teile der Blick-Redaktion glauben wollen. Obwohl namhafte Staatsrechtler wie der Freiburger Professor Franz Riklin oder der St.Galler Rainer J.Schweizer den Transfer der Papiere Oskar Holenwegers an die GPK für illegal halten, führte die BA am letzten Mittwoch dem Ausschuss wieder einmal die angeblichen Komplott-Pläne vor, die der durch die BA ruinierte Bankier gezeichnet haben soll. Diese dritte Darbietung basierte auf einer neuen Hypothese: Es seien auf den Flip-Charts zwei verschiedene Handschriften zu erkennen, behaupteten die BA-Leute. (Früher hatten sie von drei gesprochen; ein unabhängiger Graphologe hatte nach sechsstündigem Studium der Papiere nur eine einzige feststellen können.)
Gänzlich unklar ist, warum die Bundesanwaltschaft überhaupt zuhanden des GPK-Ausschusses die Aufzeichnungen Holenwegers analysiert, da sie erstens die Untersuchung des Falls Holenweger gar nicht führt, sondern zweitens Partei im Verfahren und drittens Gegenstand der GPK-Abklärung ist. Unverständlich ist weiter, dass der neue Bundesanwalt Erwin Beyeler, der intern die Aufzeichnungen Holenwegers als «harmlos» taxiert hat, seine Stellvertreter Michel-André Fels und Claude Nicati in dieser Sache ungebremst agitieren lässt. Vor allem Nicati hat nachweislich (allerdings völlig erfolglos) ohne strafrechtlichen Anlass aus rein «politischen Gründen» gegen Bundesrat Christoph Blocher ermittelt und ermitteln lassen. Detaillierte Fragen der Weltwoche zu diesen Kapriolen und anderen Machenschaften der Bundesanwaltschaft werden von der BA-Spitze während Tagen nicht beantwortet, ignoriert. Die Drahtzieher tun, was sie wünschen, sprechen nur, mit wem sie mögen, informieren nur, wann sie wollen. Der Staat im Staat wird derzeit schlicht nicht kontrolliert.
Immerhin hat der Bundesrat sich letzte Woche zu einer neuen Form der Aufsicht über den Dauerkrisenherd Bundesanwaltschaft durchringen können. Nur die beiden Freisinnigen Pascal Couchepin und Hans-Rudolf Merz sowie die SP-Frau Micheline Calmy-Rey stemmten sich aus parteipolitischen Gründen gegen die Unterstellung der Behörde unter den Gesamtbundesrat, wie Justizminister Blocher (SVP) dies beantragt hatte. Dass Moritz Leuenberger (SP) dieser Lösung zugestimmt hat, mag an seinem Gedächtnis liegen. Ende November 1989 hatte er als Präsident der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu den «Vorkommnissen im EJPD» (Fichen-Affäre) einen Bericht geschrieben, der damals als historisch gewürdigt wurde, heute aber bereits wieder vergessen scheint.
Leuenbergers PUK hatte einen wichtigen Grund für die unbehinderte Fichenwucherung in der Bundesanwaltschaft in der fehlenden politischen Oberaufsicht über diese weitgehend selbstverwaltete Behörde geortet: «Eine Mitursache liegt gewiss auch darin, dass diese Bereiche von den politisch verantwortlichen Behörden nicht genügend beaufsichtigt und kontrolliert wurden und dass das Parlament die gesetzlichen Mittel für eine Kontrolle gar nicht zur Verfügung hat.» Die Kommission forderte klare Weisungen und eine verstärkte «Oberaufsicht des Bundes». Es gehöre zu den Voraussetzungen eines demokratischen Staatswesens, mahnte die PUK, dass jede öffentliche Tätigkeit durchschaubar und kontrolliert bleibe.
Beide Räte überwiesen im Dezember 1989 diesen Antrag ohne jede Opposition. In der Debatte des Nationalrats überboten die Redner sich gegenseitig gar in der Forderung nach mehr «Kontrolle» über die Bundesanwaltschaft und griffigen «Kontrollmechanismen». Linke und Grüne postulierten «eine Überwachungskommission des Parlaments» und gar eine «uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle der Bundesanwaltschaft». Die bürgerlichen Parteien legten den Akzent auf eine erhöhte Verantwortung des Bundesrates. «Wir kommen nicht um einen souveränen Chef herum, der letztlich im Bundesrat sitzt», fasste der freisinnige Thurgauer Ernst Mühlemann die Meinung der Mehrheit im Saal zusammen.
Das kurze Gedächtnis der FDP
Im Ständerat skizzierten die versammelten Staatsrechtler interessanterweise genau die Lösung, die Justizminister Blocher und der Bundesrat heute favorisieren. Der Berner Professor Ulrich Zimmerli, der mittlerweile der SVP den Rücken gekehrt hat, wehrte sich vehement dagegen, die Justiz mit der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zu belasten: «Hüten wir uns davor, die politische Verantwortung auf das Bundesgericht abzuschieben.» Die Kontrolle der Behörde sei Sache der politischen Führung.
Und sein Berufskollege, der Baselbieter Freisinnige René Rhinow, verlangte ausdrücklich, die Landesregierung insgesamt sei vermehrt in die Pflicht zu nehmen: «Wir müssen der Kontrolltätigkeit des Bundesrates als Kollegium ein grösseres Gewicht beimessen.»
Nach dem unrühmlichen Abgang des überforderten Roschacher schreien nun ausgerechnet die Linke, die Grünen und die FDP nach mehr «Unabhängigkeit» für die Dunkelmänner. Aus aktuellem Anlass gilt vor allem bei den orientierungslosen Freisinnigen keine der Überlegungen ihrer Vordenker mehr. Der Hass auf Blocher ist stärker als das Denkvermögen des Gros der heutigen FDP-Equipe.
26.09.2007, Ausgabe 39/07
Affäre Roschacher
Die Dunkelkammer lebt
Weltwoche vom 27. September 2007
Drei Wochen hatten Bundesanwaltschaft und GPK Zeit, den holenwegerschen Komplott-Schrott wieder schicklich zu entsorgen. Sie tun das Gegenteil und schmieden gemeinsam ihr Unglück.

Kommentare