Wenn Rumen Hranov nächste Woche vor der Zürcher Staatsanwaltschaft erscheint, wird sich seine Position dramatisch verändert haben. Denn der bisherige Kläger in der Affäre Swissfirst steht nunmehr im Verdacht, falsche Zeugenaussagen gemacht zu haben. Wegen eines «begründeten Tatverdachts» haben die Ermittlungsbehörden eine Strafuntersuchung gegen den bulgarisch-schweizerischen Financier eröffnet, wie das Wirtschaftsmagazin Bilanz am vergangenen Wochenende meldete.
Konkret: Hranov soll Beweismaterial «manipuliert» und Dokumente vorenthalten haben, wie Recherchen der Weltwoche ergaben. Damit erhält der konfuse Fall um den Schulterschluss zweier Finanzinstitute im Jahr 2005 eine unerwartete Wendung. Einiges deutet darauf hin, dass der Angeschuldigte, Swissfirst-Gründer Thomas Matter, dadurch entlastet wird. Dies entbehrt nicht einer gewissen Tragik.
Begonnen hat alles im Sommer 2005. Damals fusionierten die Swissfirst-Bank und die Bellevue-Gruppe. Monate später erstatteteder damalige Swissfirst-Grossaktionär Hranov Anzeige gegen Matter. Er behauptete, im Vorfeld der Transaktion vom Banker vorsätzlich getäuscht und so um Kursgewinne in Millionenhöhe gebracht worden zu sein. Im Zuge einer opulenten, von Hranov verstärkten Medienkampagne geriet Matter unter einen Schwall von Vorwürfen, die von Schmiergeldzahlungen über Insiderhandel bis zur Schädigung von Pensionskassen reichten. Durch diese Anschuldigungen verlor der Banker seine Reputation und sah sich genötigt, aus dem Geschäft auszusteigen. Mit anderen Worten: Noch bevor ein Tatbestand erhärtet war, wurde Matter um sein Unternehmen gebracht.
Jetzt würde es kaum mehr verwundern, wenn der Fall eingestellt wird. Bereits im März hiess es, den Ermittlern falle es schwer, Anklage gegen Matter zu erheben (Weltwoche Nr. 13 vom 29.März 2007). Verschiedene Vorwürfe hat zudem die Eidgenössische Bankenkommission entkräftet. Der Umstand, dass Hranovs Zeugenaussagen nun angezweifelt werden, lässt eine Anklage gegen Matter fast nicht mehr zu. Dies gilt vor allem für die verbliebenen Vorwürfe, den Verdacht auf Betrug sowie auf Veruntreuung. Sie beruhen auf Aussagen Hranovs. Durch das neueröffnete Strafverfahren gegen ihn haben sie jedoch massiv an Glaubwürdigkeit verloren. Staatsanwalt Thürig wollte dazu keine Stellung nehmen.













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