Finanzplatz

Leerverkäufe

Die Bankenkommission fährt grobes Geschütz gegen den Swissfirst-Gründer Thomas Matter auf. Die Beweislage bleibt dünn.

Von Claude Baumann

Einmal mehr steht der frühere Banker Thomas Matter im medialen Kreuzfeuer. Den Anlass dazu lieferte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). In ihrem Jahresbericht 2006 wirft die Aufsichtsbehörde Matters Swissfirst-Bank «schwere Verstösse» gegen das Börsengesetz vor – ohne sie allerdings explizit beim Namen zu nennen. Dabei geht es um die im September 2005 vollzogene Fusion zwischen der Swissfirst-Bank und der Bellevue-Gruppe. Gemäss EBK wurden damals einzelne Aktionäre bei der Andienung ihrer Papiere «ungleich» behandelt. Obendrein sei die Fusion mit «Interessenkonflikten und Informationsassymmetrien» verbunden gewesen.

Die Feststellungen sind nicht neu. Sie wurden bereits im Dezember 2006 verfügt und veröffentlicht. Auch reichte Matter bereits damals eine Beschwerde dagegen beim Bundesgericht ein. Umso erstaunlicher, dass die EBK den Fall nochmals ausführlich aufgreift und dabei erst noch einen neuen Vorwurf ins Spiel bringt: Die Banker sollen auch mit Leerverkäufen von Aktien (Short Selling) gegen das Gebot der einwandfreien Geschäftsführung verstossen haben.

Dies wie auch die anderen Vorwürfe der EBK wird das Bundesgericht zu prüfen haben. Mit einem Entscheid aus Lausanne ist allerdings nicht vor Mitte Jahr zu rechnen. Tatsache ist jedoch, dass die EBK mit ihrer neuerlichen Publikation die gerichtliche Überprüfung vorspurt. Entsprechend befremdet zeigt sich Thomas Matter. Aufgrund des medialen Drucks, so vermutet er, habe die EBK die «erforderliche Sachlichkeit» vermissen lassen.

Tatsächlich ist der Banker in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind. Seit die Swissfirst-Bellevue-Fusion im November 2005 in die Schlagzeilen geriet, galt Matter als der Hauptschuldige. Reihenweise kolportierten die Zeitungen, dass er bei dem komplexen Geschäft zur Bündelung der Swissfirst-Aktien sein Insiderwissen missbräuchlich verwendet, Vermögensverwalter bestochen und Pensionskassen vorsätzlich getäuscht habe. Diese Vorverurteilungen erstreckten sich über mehr als ein Jahr und brachten Matter schliesslich um seine Existenz als Banker.

Jetzt stellt aber selbst die EBK fest, dass das eigentliche Vorgehen bei der Fusion vollumfänglich den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entsprochen habe. Mit den weiteren angeblichen Verstössen – also etwa der Ungleichbehandlung der Aktionäre oder den Leerverkäufen – muss sich das Bundesgericht befassen. Bis dahin bleibt Matter unschuldig. Ähnlich verhält es sich bei der Strafuntersuchung der Zürcher Justizbehörden. Hier richtet sich das Verfahren nur gegen Thomas Matter, und zwar wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung und Insiderhandel. Mehr noch: Dem Vernehmen nach tun sich die Staatsanwälte schwer, gegen den Banker Anklage zu erheben.

Rückblickend lässt sich sagen, eine bessere Kommunikation vor, während und nach dem Zusammenschluss hätte gewiss einen grossen Teil des juristischen Nachspiels abgewendet – genauso wie eine grössere Transparenz bei den Aktientransaktionen. Es lässt sich auch darüber debattieren, ob ein einfacheres Fusionsmodell nachhaltiger gewesen wäre. Denn im Prinzip war es der Aktienkurssprung nach erfolgtem Schulterschluss, der manche Investoren verärgerte, die ihre Aktien der Bank verkauft hatten. Deshalb wäre Thomas Matter heute wohl froh, hätte er sich frühzeitig arrangiert mit seinem grössten Widersacher, dem Swissfirst-Aktionär Rumen Hranov-Bühler. Denn dieser war es, der mit seinem medial opulent inszenierten Rundumschlag aus der Fusion zweier Kleinbanken eine landesweite Affäre entfachte.

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