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13.12.2006, Ausgabe 50/06

Swissfirst

Mechanik einer Treibjagd

Die angebliche Affäre um die Bank Swissfirst droht zu einem Medienskandal zu werden. Die Vorwürfe lösen sich in Luft auf. Aller Voraussicht nach liegt kein Verschulden vor.

Von Roger Köppel

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Seit Monaten dröhnt die Kampagne. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass die Boulevardpresse, allen voran der Blick und die NZZ am Sonntag, mit schäumender Vehemenz neue Erörterungen zum Fall um die Schweizer Privatbank Swissfirst präsentieren. Die Berichterstattung über den Finanzdienstleister, einen Kleinbetrieb unter den Schweizer KMU, sprengt alle Proportionen.

Das Sperrfeuer setzte im Juli ein. Im August trat unter dem Druck der öffentlichen Aufregung Swissfirst-Gründer und -CEO Thomas Matter zurück. Inzwischen sind Teile der Bank an eine ausländisch beherrschte Bankengruppe verschoben worden. Das Grundstück an der Bellariastrasse in Zürich wurde mitverkauft, eine noch unabsehbare Zahl von Arbeitsplätzen gefährdet.

Stellt man ab auf die Schlagzeilen der erwähnten Blätter, spielte sich Besorgniserregendes, ja Skandalöses ab: Die Swissfirst habe ihre Kunden, Pensionskassen und Versicherungen, bei einer Transaktion im September 2005 über den Tisch gezogen. Kursgewinne seien verschenkt, private Vermögen vergrössert, die Pensionskassen geschädigt worden. Matter habe sich bereichert. Der Deal – eine strategische Partnerschaft zwischen Swissfirst und Bank am Bellevue – sei unter Verletzung der Insiderstrafnorm zustande gekommen und wäre ohnehin verpönt.

Die NZZ am Sonntag stellte insinuierend und juristisch unangreifbar die Frage in den Raum, ob die Schlitzohr-Banker zur Bewerkstelligung ihrer angeblich so dubiosen Finanzoperation Pensionskassenmanager bestochen hätten. Das Blatt schrieb vergangenen August, ohne auch nur den Hauch eines Beweises vorzulegen: «Die Tatsache, dass fünf Pensionskassen und zwei Versicherungen ihre Swissfirst-Aktien fast zeitgleich [...] verkauften, wirft die Frage auf, ob womöglich noch andere Anreize eingesetzt wurden, um die Anlageverantwortlichen zu der Transaktion zu bewegen.»

Juristisch haltlose Beanstandungen
Selten haben die medialen Gerichtshöfe der Moral gnadenloser und erfolgreicher zugeschlagen. Der Blick rief die Justiz vergangenen August zum Handeln auf («Herr Bundesrat Blocher, jetzt sind Sie gefordert!»). Wenige Tage später folgte die Zürcher Staatsanwaltschaft dem Befehl und durchsuchte die Büroräumlichkeiten der Swissfirst im Zürcher Enge-Quartier, in Küsnacht und in Zug sowie Matters Privatwohnung. Selbst seriöse Blätter wie die NZZ übernahmen die Sprachregelungen des Boulevards und schreiben seither vom «Swissfirst-Skandal» und von der «Swissfirst-Affäre» ohne juristisch greifbare Beanstandungen.

Nicht nur Zeitungen, auch unverdächtige Vertreter des Schweizer Wirtschaftsestablishments liessen sich vom Empörungsvokabular anstecken. Noch am letzten Wochenende gab der freisinnige Finanzminister Hans-Rudolf Merz in einem erstaunlichen Akt der Vorverurteilung den Satz von sich, die «Swissfirst-Affäre» sei ein wesentlicher Grund für die Beschleunigung der neuen, verschärften Schweizer Insiderstrafnorm. Tatsächlich? Erstens ist der Swissfirst bis heute keinerlei Insidervergehen nachgewiesen worden. Zweitens hat der Swissfirst-Fall mit der Gesetzesrevision sachlich nichts zu tun. Auf der Homepage des Blicks rattert seit Monaten die Berichterstattung unter dem Label «Swissfirst-Sumpf».

Matters Brief an die EBK
Nächste Woche wird die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) über den Fall entscheiden. Sie ist von Swissfirst-Gründer Matter brieflich mit dem Wunsch konfrontiert worden, ihre Untersuchungen zu Ende zu führen. Normalerweise ist es so, dass die EBK ihre Ermittlungen einstellt, wenn sich ein Banker aus dem operativen Geschäft zurückzieht, wie dies bei Matter der Fall ist. Der Swissfirst-Gründer ist von seiner Unschuld überzeugt. Allerdings befürchtet er, die EBK könnte sich von der Vorverurteilungsstimmung beeinflussen lassen. Die Angst ist nicht ganz unbegründet, wenn schon Bundesräte im Sog der Journalisten die Unschuldsvermutung achtlos ausser Kraft setzen.

Was ist also dran an den Vorwürfen? Wer sich die Mühe nimmt, die Fakten anzuschauen, wundert sich, warum die Swissfirst überhaupt ins Schussfeld geraten konnte. Aus dem angeblichen Bankenskandal droht eine Medienaffäre zu werden.

Blenden wir zurück in den Sommer 2005, als alles anfing. Die Swissfirst-Bank verzeichnet seit zwei Jahren sinkende Aktienkurse. Zahlreiche ihrer institutionellen Anleger würden ihre Anteile gerne verkaufen, aber sie werden sie nicht los. Die Bank stagniert auf hohem Niveau.

Im August 2005 entwickeln Swissfirst-Chef Matter und Bellevue-Mitgründer Martin Bisang die Idee, sich in einer strategischen Partnerschaft zusammenzuschliessen («merger among equals»). Die Bellevue-Banker würden 50 Prozent der Swissfirst-Aktien übernehmen. Im Gegenzug dürfte Matter die operativen Einheiten der Partnerbank in die erweiterte Swissfirst integrieren. Verschiedene Wege werden geprüft. Am Ende einigt man sich auf eine Variante, die in der Sonntags- und Boulevardpresse später aufs heftigste kritisiert wird.

Die beiden Bankengruppen wollen den Zusammenschluss ohne Erhöhung des Aktienkapitals der Swissfirst zustande bringen. Das Motiv der Transaktion leuchtet ein: Die Grossanleger wollen verkaufen, weil die Kurse sinken. Durch eine Erhöhung des Aktienkapitals würden die Kurse noch weiter fallen und die Aktionäre geschädigt. Also verständigt man sich innerhalb der Bank darauf, die Aktienkurse nicht weiter zu schwächen durch eine Erhöhung des Aktienkapitals, sondern aus den bestehenden Beständen Aktien zurückzukaufen. Matter hat eine Woche Zeit, mindestens 25 Prozent der Anteile als Vermittler für die Bellevue aufzutreiben. Die ersten 10 Prozent kauft er auf eigenes Risiko. Die Transaktion würde abgeblasen, sollte er die verlangte Menge innerhalb der Frist nicht beschaffen können. Der Zeitdruck ist gross, weil die Gefahr besteht, dass Insiderwissen durchsickern könnte.

Win-win für alle
Die Transaktion gelingt. Seinen Kunden sagt Matter, was er im Rahmen der Insidergesetzgebung sagen darf: Es bestehe die Möglichkeit, dass sich ein strategischer Partner an der Swissfirst beteiligen werde. Es handle sich um eine für die Firma vielversprechende Option. Die Pensionskassenverwalter müssen weder überredet noch bestochen werden. Der Deal bietet klare Vorteile: Erstens können sie endlich ihre Aktienpakete loswerden. Zweitens eröffnet die plötzliche Nachfrage günstige Verkaufsanreize. Drittens minimieren sie ihr Restrisiko bei den verbleibenden Swissfirst-Titeln. Sollte Matters strategische Massnahme nach Wunsch gelingen, würden die Aktien an Wert zulegen. Sollte die Transaktion zum Flop werden, konnten die institutionellen Anleger zumindest einen Teil der Aktien zu einem guten Preis verkaufen. Bei Nichthandeln wäre ein sicherer Wertverlust die Folge gewesen. Es ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Hat Matter nun als Insider gehandelt? War es absehbar, dass durch die Struktur des Deals die Aktienkurse zwangsläufig nach oben schnellen würden? Und warum eigentlich hat Matter den Grossteil seiner Aktien behalten und nur geringfügige Mengen in die Transaktion eingebracht? Nach heutigem Kenntnisstand haben sich die Vorwürfe der Boulevard- und Sonntagspresse in Luft aufgelöst. Matter hielt sich gemäss eigenen Angaben mit seinem Aktionärs-Wording exakt an die Buchstaben der Insidergesetze. Da in der Schweiz niemand sein eigener Insider sein kann, handelte der Banker, wie er betont, korrekt. Hätte er seinen Anlegern die Details des Vorhabens verraten, hätte er sich strafbar und seine Aktionäre zu Insidern gemacht. In einem Gutachten der renommierten Aktienrechtler Peter Forstmoser und Niklaus Schmid, das die Swissfirst vorgängig zum Deal der Zürcher Staatsanwaltschaft vorlegte, ist die Rechtmässigkeit des Vorgehens wissenschaftlich beglaubigt worden.

War die positive Kursentwicklung absehbar, ja zwingend logisch, wie die NZZ am Sonntag und der Blick unisono ihren Lesern erzählten? Haben sich mit anderen Worten die Swissfirst-Banker unlautere Vorteile verschafft, indem sie ihre Aktien behielten, aber ihre Kunden zum Verkauf ermunterten? Interessanterweise hat die Fachpresse bei der Bekanntgabe des Deals am 12. September 2005 eher verhalten bis skeptisch reagiert. Man bemängelte den Umstand, dass die neue Swissfirst keinen Personalabbau zur Effizienzsteigerung betrieb. Die Finanz und Wirtschaft riet ihren Lesern sogar explizit ab, die Titel zu erwerben, weil man nicht allzu euphorisch auf die Kursentwicklung blickte. Ein Jahr später schrieb das gleiche Blatt das Gegenteil. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass die Kurse steigen würden.

Diesem Befund widersprechen nicht nur namhafte Gutachter (Zimmermann, Loderer und Helbling). Auch ein Blick auf die Bilanz hätte den enragierten Journalisten zeigen müssen, dass die These vom automatischen Kursanstieg nicht absolut zu setzen ist. Die vorher mit einem riesigen Überschuss an Eigenkapital ausgestattete Swissfirst musste sich für den Bellevue-Deal mit 150 Millionen Franken verschulden. Das Eigenkapital verringerte sich von gut 300 Millionen Franken auf 100 Millionen Franken. Zwar vergrösserte sich durch den Zusammenschluss tatsächlich das Gewinnvolumen. Für die Entwicklung des Aktienkurses allerdings haben sich auch Parameter verschlechtert. Das Verhältnis zwischen Börsenkapitalisierung und Eigenkapital (Price/Book) stieg von 1,7 auf 5,5, was nichts anderes bedeutet, als dass die Swissfirst-Aktien massiv teurer wurden und dadurch eine negative Kursentwicklung durchaus denkbar war.

Warum der Kurs dennoch nicht fiel, erklärt sich Matter heute dadurch, dass der Verkauf von 50 Prozent der Anteile an die Bank Bellevue den seit Jahren angestauten Verkaufsdruck von den Aktien nahm. Wie auch immer: Der Swissfirst-Banker konnte nicht, wie ihm unterstellt wurde, mit einem automatischen Kursanstieg rechnen. Es war für ihn nicht mit letzter Gewissheit kalkulierbar, wie sich die Titel entwickeln würden.

Matters Millionenverluste
Warum aber hat Matter seine eigenen Aktien nicht in gleichem Ausmass in die Transaktion eingebracht wie seine Kunden? Die Medien schrieben wochenlang von Bereicherungsabsichten, dunklen Motiven und Abzockerei. Tatsächlich wurde Matter von der Bellevue-Bank explizit aufgefordert, seine Anteile zu halten. Der Swissfirst-Chef war kein Manager, sondern ein Unternehmer, der seit der Firmengründung 1994 immer rund 20 Prozent der Anteile in seinem Besitz hatte. Ausserdem war er einer der wichtigen Architekten der Transaktion und sollte möglichst langfristig an Bord bleiben. Was die Medien als Gier auslegten, war nichts anderes als seine unternehmerische Bindung an die eigene Firma. Und eine Art Rückversicherung der Bank am Bellevue, die CEO Matter möglichst existenziell an die Firma ketten wollte.

Was weder die NZZ am Sonntag noch der Blick ihrer Leserschaft verrieten: Der angebliche Raffke-Banker Matter hatte Anfang Juli vor dem strategischen Zusammenschluss via Optionen fünf Prozent seiner Aktien verkauft. Er löste einen Preis von 14 Rappen das Stück. Nach der Bellevue-Transaktion waren die gleichen Scheine pro Stück 10 Franken wert. Dem Swissfirst-Chef entgingen 20 Millionen Franken, was darauf hindeutet, dass er Anfang Juli noch keine Ahnung hatte, dass sich seine Bank jemals mit den Bellevue-Partnern verbünden würde. Ungeachtet dessen wurde Matter von den Medien und seinen Kritikern beschuldigt, den strategischen Zusammenschluss mit der Bellevue-Bank von langer Hand, über Monate hinweg eingefädelt zu haben.

Die Sonntagszeitung deutete den Sachverhalt in verwegenen Beweisführungen ein Jahr später noch kurioser. Matter, der seine Optionen zu einem Schleuderpreis veräusserte, habe in Wahrheit seine Mitarbeiter um 20 Millionen Franken verprellt. Wie das? Einfache Antwort: Die Geschichte war aus der Luft gegriffen, aber sie wurde trotzdem publiziert. Obschon die Bank vorgängig dem Chefredaktor Andreas Durisch und seinem Journalisten Meinrad Ballmer Einblick in die Bücher gewährt und den Vorgang erklärt hatte. Schliesslich sah sich das Sonntagsblatt, das einfach den Optionenverkauf falsch verstanden hatte, gezwungen, eine Korrekturmeldung nachzuschieben, gut versteckt im hinteren Teil der Zeitung.

Die Spur der Schweiz-Bulgaren
Möglicherweise sind die Berichterstatter in ihren Recherchen einfach zu sehr dem einstigen Swissfirst-Grossaktionär Rumen Hranov auf den Leim gekrochen. Der gebürtige Bulgare, dank Heirat seit über 20 Jahren Schweizer Bürger, entfesselte das Kesseltreiben gegen Matters Swissfirst in Zusammenarbeit mit dem PR-Unternehmer Sacha Wigdorovits. Hranov war unzufrieden, weil auch er einen Teil seiner Anteile, und zwar zu einem guten Preis, für den Bellevue-Deal verkaufte. Im Rückblick aber hätte er seine Aktien lieber behalten, als er vom Kursanstieg erfuhr. Matter wiederum konnte die Transaktion ohne einen Teil der Hranov-Aktien nicht zustande bringen, was Hranov heute verneint. In dieser Auseinandersetzung steht Aussage gegen Aussage, aber es ist ein offenes Geheimnis, dass sich Matter von Hranov aufgrund von Unstimmigkeiten in dessen Geschäftsgebaren distanzieren wollte.

Auf jeden Fall kam es im Gefolge der Bellevue-Operation zu immer schärferen Konflikten. An einem Punkt wollte sich Hranov, so Matter, mit Vergleichszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe abfinden lassen. Als es dazu nicht kam, ging der er endgültig in die Offensive. Hranov spielte der NZZ am Sonntag und der Journalistin Charlotte Jacquemart, die er im Zürcher Erstklasshotel «Baur au Lac» gemäss Agendaeintragungen fast wöchentlich mit Informationen versorgte, die Liste der in den Swissfirst/Bellevue-Deal involvierten Pensionskassen und Versicherungen zu. Das Dokument sollte sich als eine Art Sterbeurkunde der Swissfirst erweisen. Zwar enthielt das Papier keine rufschädigenden Informationen, aber natürlich ist es tödlich für eine Privatbank, wenn ihre Kunden plötzlich in der Zeitung von ihren Finanzgeschäften erfahren. Er habe, sagte Hranov später, das Dokument am 9. Februar 2006 anonym in seinem Briefkasten gefunden.

Versuchte Bestechung
Wie Ermittlungen ergeben haben, könnte sich der Vorfall durchaus anders zugetragen haben. Der frühere Swissfirst-Händler R. M. hat, wie man heute weiss, unter Verletzung des Bankgeheimnisses die Dokumente dem Hranov-Vertrauten T. T. übermittelt, der sie wohl kaum für sich allein benutzte. Pikanterweise war T. T. bei der Swissfirst mit einem sechsstelligen Betrag verschuldet. Der Zufall wollte es, dass just an dem Tag, als Hranov den Briefumschlag «anonym» vorgefunden haben will, Hranov-Kollege T. T. seine Schulden bei der Swissfirst abzahlte. Informationsbote R. M., welcher der Verletzung des Bankgeheimnisses inzwischen überführt wurde, hatte sich bei der Swissfirst einen Namen als fähiger Händler gemacht, aber auch als charakterlich schwieriger Kollege, der in fremden Diensten die Firma ausspionierte. Hranov muss sich nächstens in Zug vor Gericht verantworten. Eine ehemalige Swissfirst-Mitarbeiterin wirft ihm versuchte Bestechung vor.

Aus heutiger Sicht ist festzuhalten: Namhafte Gutachter bescheinigen Matter einwandfreies Verhalten in Bezug auf die Insidergesetzgebung. Die Transaktion war nach der festen Überzeugung Matters legal und ist nach allen Regeln der Kunst erfolgreich abgewickelt worden. Die beteiligten Pensionskassen und Versicherungen haben an der Transaktion viel Geld verdient und sind wie gewünscht einen Teil ihrer Aktien losgeworden. Interne Untersuchungsberichte der institutionellen Anleger loben die Arbeit ihrer Vermögensverwalter. Ein schwarzes Schaf allerdings wurde gefunden. Roland Rümmeli, Anlagechef der Siemens-Pensionskasse, ist wegen Verdachts auf Entgegennahme von Schmiergeld inhaftiert worden. Nicht die Swissfirst allerdings zahlte die «Kickbacks», sondern die Bank Jefferies im Zusammenhang mit Erich von Dänikens gescheitertem Mystery Park. Massgeblich beteiligt bei der Aktien-Platzierung des Weltraum-Parks: Hranov-Intimus T. T.

Für die Swissfirst ist der Schaden beträchtlich. Alle Private-Banking-Aktivitäten mussten in einer Art Notverkauf zu einem Tiefpreis veräussert werden. Durch den Abgang zahlreicher Brokerage-Kunden entgehen der Firma für die nächsten drei bis fünf Jahre geschätzte fünf Millionen Franken pro Jahr. Im Vermögensverwaltungsgeschäft dürfte sich der Ausfall auf rund 2,5 Millionen Franken jährlich belaufen. Firmengründer Matter sieht nicht nur sein Lebenswerk zerstört. Ihm dürfte neben einem Einkommensausfall ein Schaden von mindestens 50 Millionen Franken entstanden sein aufgrund des Kursverfalls der Swissfirst-Titel. Den Bellevue-Partnern sind insgesamt rund 150 Millionen Franken abhanden gekommen.

«Swissfirst hat zu viel Vertrauenskapital vernichtet», schrieb im August Fritz Pfiffner, Wirtschaftschef der NZZ am Sonntag, jener Zeitung, die Material veröffentlichte, das durch Verletzung des Bankgeheimnisses beschafft worden war. Moralisierend hielt Pfiffner den Swissfirst-Bankern vor, was seine Zeitung selber vorantrieb: «Matters Führungsstil provozierte Leaks und brachte damit Material an den Tag, das jetzt Staatsanwaltschaft, Bankenkommission und diverse Aufsichtsämter [...] beschäftigt.» Gnadenloser und selbstgerechter haben die medialen Gerichtshöfe selten zugeschlagen.

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Gegendarstellung

Dieser Artikel erweckt fälschlicherweise den Eindruck, die Firma Jefferies habe Schmiergeld bzw. „Kickbacks“ an Herrn Roland Rümmeli bezahlt.

Jefferies hat weder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien des Mysterie Parks im Jahr 2000 noch mit anderen Vermittlungsgeschäften je einen „Kickback“ oder Schmiergeld bezahlt.

Jefferies hat im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien des Mysterie Parks im Jahr 2000 oder der Vermittlung von anderen Wertschriftentransaktionen insbesondere nie eine Zahlung an Herrn Roland Rümmeli oder an eine andere Privatperson getätigt. Aufgrund gesetzlicher Geheimhaltungsverpflichtungen kann Jefferies keine weiteren Angaben zu einzelnen Transaktionen machen.

Stefan Hiestand, CEO, sowie Pier-Luigi Quattropani, COO Jefferies (Schweiz) AG, Zürich

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 50/06
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