Sprachpolizei

«Schoggichopf»

Was man in der Schweiz sagen darf und was nicht.

Von Alex Baur

«Neger», «Schoggichopf» - Ob der Begriff «Neger» für sich schon strafbar ist, wurde noch nicht juristisch geklärt; klar rassistisch sind Beschimpfungen wie «Scheissneger» oder «wicked nigger», allerdings nur wenn sie öffentlich erfolgen. «Schoggichopf» dagegen ist gemäss einem Entscheid der Luzerner Justiz erlaubt, da nicht herabwürdigend.

«Indianer wurden vor allem durch Krankheiten ausgerottet» - Der Schweizer Historiker Urs Bitterli vertritt diese These, die im Widerspruch zum historischen Selbstverständnis der meisten verbliebenen Indianervölker steht; ob sie deshalb unzulässig ist, wurde noch nicht beurteilt.

«Typisch Ausländer» - Nach Ansicht der Zuger Justiz zulässig, weil mit «Ausländer» keine ethnische Gruppe gemeint sei; der Antirassismus-Experte Marcel Niggli vertritt hier allerdings eine andere Ansicht.

«Sieg Heil» - Ein Betrunkener grüsst einen ihm unbekannten Juden mit dem Hitlergruss: sechzig Tage Gefängnis.

«Dreckige Weisse» - So nannte ein schwarzer Gefängnisinsasse im Kanton Waadt einen weissen Wärter und wurde deshalb wegen Rassismus verurteilt.

«Aus Sicherheitsgründen haben Gäste aus Ex-Jugoslawien/Albanien kein [sic!] Zutritt» - Eine Wirtin aus dem Kanton Schwyz wurde wegen dieser Affiche mit vierhundert Franken gebüsst.

«Scheiss-Schweizer» - Laut Zürcher Justiz ist diese Aussage rassistisch; der Entscheid ist umstritten, weil Schweizer hierzulande keine ethnische Minderheit sind.

«Ich traue grundsätzlich keinem Schweizer» - Ein jüdischer Historiker und Mitarbeiter der Bergier-Kommission äusserte diesen Satz in einem Zeitungsinterview; das Bezirksgericht Zürich sprach ihn im April 2000 vom Rassismus-Vorwurf frei, weil der Angeklagte die Aussage aufgrund einschlägiger negativer Erfahrungen gemacht habe.

«Die Diebe aus Ex-Jugoslawien haben die Abwesenheit der Bewohner auf ihre angeborene Art ausgenützt» - Ein Thurgauer Polizist, der diesen Satz in einer Pressemitteilung schrieb, wurde freigesprochen – das Gericht kam zum Schluss, dass die objektiv diskriminierende Äusserung versehentlich ins Communiqué gerutscht und so nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war.


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