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27.09.2006, Ausgabe 39/06

Affäre Alex Frei

Wann der Spuck vorüber war

Widersprüche, Lügen und ein Zeitplan, der nicht stimmen kann: Bei der Fussball-EM in Portugal trickste das Schweizer Fernsehen die Öffentlichkeit aus.

Von Michael Hoff

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Ich nehme Bezug auf den Artikel von Urs Paul Engeler in der Weltwoche Nr. 35 (Der Tausensacha) und meinen Artikel in der Weltwoche vom 28. September 2006. Es bleibt für diese Land zu hoffen, dass sich die Gleichschaltung der Medien zum Duo Wigdorovits-Deltenre etwas gelegt hat. Im folgenden geht es nicht um Fussball. Thema ist vielmehr unkontrollierte Medienmacht und das üble Handwerk der Skandalisierung. Die sogenannte "Spuckaffäre" ist das Beispiel schlechthin, welches die gängigen Praktiken des Schweizer Fernsehens in aller Deutlichkeit offen legt. Jeder erinnert sich an diesen Vorfall. Die UEFA hat Alexander Frei am 20. Juni 2004 in Lissabon um 14.45 Uhr (Ortszeit) freigesprochen. "Plötzlich tauchten Bilder auf!" und nur eine Stunde nach dem Freispruch war bereits klar, dass der Fussballer erneut vor demselben Gericht anzutraben hatte. In der Hitze der überstürzten Ereignisse wurden die Umstände der Entdeckung der belastenden Bilder durch SRG-Organe vernebelt. Das Fernsehen hat das "plötzliche Auftauchen" der Bilder in späteren Fernsehbeiträgen und in einer allen Medien gestreuten Mitteilung vom 21. Juni 2004 wie folgt erklärt: Bei einem Test am Sonntagnachmittag habe ein Schweizer Techniker nach dem Freispruch zufällig in Coimbra belastende Bilder auf der Harddisk eines Slowmotiongerätes des Schweizer Fernsehens gefunden. Diese Aussage wird im folgenden widerlegt. Schriftliche und audiovisuelle Beweismittel belegen, dass das Schweizer Fernsehen die belastenden Beweisbilder vorsätzlich zurückbehalten hat. Die Öffentlichkeit wurde absichtlich falsch informiert. Die "Spuckaffäre" wurde vom Schweizer Fernsehen inszeniert, um auf die Führungsriege des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) loszugehen. Dies im Interesse von Sacha Wigdorovits, Lebenspartner der SF-Direktorin, der eine Umkrempelung der SVF Strukturen anstrebte. Die Öffentlichkeit wurde hinters Licht geführt. Das Fernsehen soll erschöpfend über die Umstände des "zufälligen" Fundes der Belastungsbilder Auskunft geben, damit sich jeder ein realistisches Bild über das Schweizer Fernsehen machen kann.

I. Begriffsbestimmung

Damit wir nicht darauf zu hören brauchen, was Fritz Müller und Hans Meier zu dieser "Angelegenheit" denken, kritisieren wir ausnahmsweise die reine Vernunft nicht. Wir bilden uns ein - eigenes - Urteil. Wir halten uns streng an die Gesetze der Logik, beginnen ganz von vorne und setzen die für diesen "Fall" erforderlichen Axiome. Ein Axiom ist ein als gültig anerkannter Grundsatz, der nicht bewiesen werden muss.

II. Das Setzen der Grundaxiome

Axiom 1: Die Tatsache, dass menschliche Handlungen in Raum und Zeit eine gewisse Dauer benötigen, muss nicht bewiesen werden.

Axiom 2: Die nachfolgenden Axiome beziehen sich einzig auf offizielle Aussagen, welche vom Schweizer Fernsehen selber stammen. Weil im vorliegenden Fall allein die Handlungen des Schweizer Fernsehens im Zusammenhang mit der "Entdeckung und Entscheidfindung zur Ausstrahlung der Frei belastenden Bilder" zu beurteilen sind, gelten die offiziellen Aussagen des Schweizer Fernsehens als Axiome. Ebenso gelten die sich aus den Axiomen (Aussagen des Schweizer Fernsehens) zwingend ergebenden Folgerungen als Axiome (Logik).

III. Der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess im Schweizer Fernsehen

Vor einer solch epochalen Entscheidung des Schweizer Fernsehens, kurz vor dem Frankreichspiel um den Viertelfinaleinzug anlässlich der Europameisterschaft 2004 in Portugal, den Weltklasse-Stürmer Alex Frei nach dem UEFA-Freispruch unverzüglich erneut der UEFA-Gerichtsbarkeit auszuliefern, vor solch einer epochalen Entscheidung eines "nationalen" Fernsehsenders muss es - zwingend - einen eingehenden Willensbildungs¬prozess beim Fernsehen gegeben haben. Hätte es keinen gegeben, müsste man sich fragen, weshalb nicht? Es steht indessen fest, dass es einen eingehenden Willensbildungsprozess gegeben hat! "Nous avons bien sûr discuté des conséquences politiques, émotionnelles pour le pays" (Originalzitat Leutert, le matin online vom 22. Juni 2006, Interview Christian Maillard). Matthias Hüppi hält zum Ergebnis zumindest einer - möglicherweise mehrerer Treffen fest - dass sich alle Journalisten im Team des Schweizer Fernsehens letztlich einig gewesen seien, dass die Beweisbilder gesendet werden müssten. Indessen habe es im SF-Team unterschiedliche Meinungen betreffend Sendezeitpunkt gegeben. Je näher die Journalisten der Nationalmannschaft standen, desto "nachsichtiger" seien sie betreffend Sendezeitpunkt gewesen (Zitat Fässler, S. 11). Gemäss Hüppis in eidesstattlicher Weise erfolgten Aussage, steht ausser Frage, dass es vor der Ausstrahlung der Beweisbilder ein Treffen mit allen SF-Journalisten gegeben haben muss. Wie sonst könnte Hüppi erklären, dass sich alle einig waren - einige nachsichtiger betreffend Sendezeitpunkt?

Axiom 3: Es hat einen eingehenden Willens- und Entscheidungsprozess im Schweizer Fernsehen unter Beteiligung aller Journalisten gegeben, an dessen Ende beschlossen wurde, die Belastungsbilder auszustrahlen! Ein eingehender Willens- und Entscheidungsprozess benötigt einen bestimmten Zeitraum. Dies ist der Zeitraum zwischen dem Entdecken der Bilder bis zur Entscheidfindung "Wir strahlen Belastungsbilder aus". Dieser Zeitraum wird als "Entscheidungszeitraum" bezeichnet.

Nach der Entdeckung der Bilder sind die Bilder zuerst von allen Journalisten des TV-Teams gesichtet worden sein. Ohne die Bilder gesehen zu haben, können sich die TV-Leute kein Urteil darüber bilden, ob die Bilder beweiskräftiger sind und den Fussballer "neu" belasten. Nur wenn die Bilder etwas Neues zur Meinungsbildung des TV-Publikums beitragen, wären sie überhaupt "würdig" ausgestrahlt zu werden. Es steht daher fest, dass die TV-Leute die Bilder gesehen haben, bevor sie den Ausstrahlungsentscheid getroffen haben.

Axiom 4: Es steht fest, dass die TV-Leute die Beweisbilder vor dem Entscheid "Wir strahlen die Belastungsbilder aus" eingehend angeschaut haben müssen, um die Belastungskraft (Beweiskraft) der Bilder zu prüfen.

IV. Die Bestimmung des minimalen Entscheidungszeitraumes

Der Willensbildungszeitraum ist anhand der für einen Willens- und Entscheidfindungsprozess erforderlichen menschlichen Handlungen zu bestimmen. Menschliche Handlungen im Raum erfordern Zeit (Axiom 1). Am Anfang steht die Entdeckung der Frei belastenden Bilder durch Techniker Mr.X. Anschliessend folgt das Zusammentrommeln mit Anreise der Fernsehleute an einen vereinbarten Ort. Es erfolgt die Begutachtung der Bilder mit Feststellung der Beweiskraft. Dann gibt es eine eingehende Diskussion und schliesslich der Entscheid: "Wir strahlen die Belastungsbilder unverzüglich aus!"

- Zeitraum Bilder entdecken, TV-Team zusammentrommeln, Bilder prüfen; 30 Minuten:
Für das Entdecken, das Zusammentrommeln und die Anreise des TV-Teams an einen vereinbarten Ort, ist eine gewisse Zeitdauer erforderlich. Kausalverlauf: Mr.X sieht im TV-Übertragungswagen, wie plötzlich Bilder auf einem Monitor auftauchen. Er bearbeitet die Bilder (Zoom). Dann ruft er Fankhauser zu sich. Fankhauser sieht die Bilder. Sofort telephoniert er dem zufällig in Portugal weilenden Leutert, neben dem zufällig gerade Sacha Wigdorovits und Lebenspartnerin Ingrid Deltenre stehen (keine dieser Personen ist Mitglied der offiziellen Portugal-Delegation des Schweizer Fernsehens). Leutert telephoniert allen anderen SF-Leuten. Dann setzt er den für alle zentralsten Treffpunkt "Z" fest, wo die Bilder hingeschickt werden. Alle eilen wie der geölte Blitz nach "Z" und schauen sich die Bilder an. Nach dreimaliger Begutachtung stellt das Fernsehteam fest, dass die Bilder Alex Frei belasten. Diesen Zeitraum setzen wir zugunsten des Fernsehens vorläufig auf 30 Minuten fest! Es muss jedem vernunftbegabten Wesen klar sein, dass 30 Minuten eine viel zu kurze Dauer ist. Wie sollten alle SF-Journalisten des Teams (Hüppi im Fässlerbericht, S. 11) bereits 30 Minuten nach dem Freispruch vor Ort "Z" sein? Nehmen wir zugunsten des Fernsehens für das Zusammentrommeln vorläufig dennoch bloss 30 Minuten an.

- Zeitraum für Diskussion und Entscheid zur Ausstrahlung: 70 Minuten:
Nachdem alle die Bilder geprüft haben, findet die Diskussion im Fernseh-Team statt. Bekanntlich wurde kontrovers diskutiert. Matthias Hüppi spricht von unterschiedlichen Meinungen betreffend Sendezeitpunkt (Fässler, S. 11). Es gab demnach eine Traktandenliste mit zwei Themen: 1. Sollen wir senden? 2. Wann sollen wir senden?: Nach heftigen Diskussionen, namentlich aufgrund von Einwänden derjenigen, die der Nationalmannschaft näher standen, akzeptierten schliesslich die meisten (evtl. alle), dass man senden müsse. Zweite Frage: Wann sollen wir senden? Hier bestanden im TV-Team noch grössere Unterschiede. Je näher die Journalisten der Nationalmannschaft standen, desto "nachsichtiger" sind sie betreffend Sendezeitpunkt gewesen (Hüppi in Fässler, S. 11). Dies bedeutet, dass es bis zuletzt verschiedene Fraktionen unter den TV-Leuten zum Zeitpunkt der Ausstrahlung gegeben hat. Wenn es Fraktionen gibt, die sich bis zuletzt nicht einig sind, wird hart diskutiert. Am Schluss hat Leutert über den Zeitpunkt der Ausstrahlung entschieden (Fässler, S. 10). Dieser Punkt muss einige Zeit beansprucht haben (er dürfte vom Freitag bis zum Sonnntag umstritten gewesen sein). Es ist unmöglich, dass zwei derart weitreichende Entscheidungen, die in einem Team diskutiert und getroffen werden, weniger als 70 Minuten dauern. Angesichts der auf dem Spiele stehenden privaten Geheim¬haltungsinteressen von Alex Frei, der Konsequenzen für die Nati, der Vertragspartnerschaft mit dem SFV im Hinblick auf die Euro 2008 sowie der Erwartungshaltung der Schweizer Bevölkerung, die um den Einsatz von Alex Frei bangte, ist es selbstverständlich und leuchtet ohne weiteres ein, dass die Verantwortlichen den Entscheid in der Sache erst nach reiflicher Diskussion im Fernseh-Team getroffen haben. Jeder musste sich Fragen, ob man den Freispruch von Frei zunichte machen solle, oder nicht. "Diese Sache" wird nicht schnöde in ein paar Minuten abgehackt, zumal das Fernsehteam keinen Redaktionsschluss einzuhalten hatte. Die Diskussion muss mindestens 35 Minuten pro Traktandum gedauert haben (Axiom 3). Alles andere wäre hochgradig unseriös und liesse üble Machenschaften vermuten. Fazit: Zeitraum Bilder entdecken, TV-Team zusammentrommeln, Bilder anschauen, Diskussion und Entscheid zur Bilderausstrahlen! SALDO: 100 Minuten (Axiom1-4): "Axiom 5 ist 100 Minuten".

Axiom 5: Der minimale Entscheidungszeitraum beträgt 100 Minuten. Minimaler Entscheidungszeitraum bedeutet, dass das Fernsehen frühestens 100 Minuten nach dem Freispruch (Stunde Null, Axiom 6) entschieden haben kann, die Belastungsbilder zu senden. Unter 100 Minuten ist ein seriöser Entscheid ausgeschlossen.

V. Der frühest mögliche Zeitpunkt der Entdeckung der Belastungsbilder

Im Schlussbericht Fässler vom 31. August 2004 machten Urs Leutert, Armin Fankhauser, Matthias Hüppi und Elmar Deflorin unter Wahrheitspflicht in eidesstattlicher oder eidesähnlicher Weise die Erklärung, die exklusiven Beweisbilder seien ganz klar erst nach dem Freispruch von Alex Frei bekannt worden. Fankhauser vertraut sich sogar Gottes Machtschutz an und legt für diese Aussage seine Hand ins Feuer (Fässler, S. 10, 11, 12). Auf dieser Aussage ist das Schweizer Fernsehen daher - unwiderruflich - festgenagelt. Die Fernsehleute können niemals mehr behaupten, sich in diesem alles entscheidenden Punkt geirrt zu haben. Sie müssen an der Aussage festhalten, oder zugeben dass absichtlich nicht die Wahrheit gesprochen wird. Der Freispruch von Alex Frei durch die UEFA-Rechts- und Disziplinarkommission um 14.45 Uhr vom 20. Juni 2004 in Lissabon gilt daher für den Bilderfund als Stunde Null. Mit imaginären Zahlen wird in diesem Fall nicht gerechnet.

Axiom 6: Es ist ausgeschlossen, dass die Belastungsbilder vor dem Freispruch (14.45 Uhr) entdeckt wurden. Der Freispruch durch die UEFA-Rechts- und Disziplinarkommission gilt für den Bilderfund daher als "Zeitpunkt Null" - Weniger als Null ist unmöglich!

VI. Der Zeitpunkt des Bilderfundes ist der Zeitpunkt des Ausstrahlungsentscheides

Vier Fernsehleute sagten in eidesähnlicher Weise aus, die exklusiven Beweisbilder seien ganz klar erst nach dem Freispruch von Alex Frei entdeckt worden (Axiom 6). Um diese Erklärung in dieser Bestimmtheit abgeben zu können, darf der Fund durch den anonymen Techniker nicht annähernd gleichzeitig mit dem Freispruch erfolgt sein. Die "zufällige Entdeckung" durch Mr.X darf frühestens eine Viertel bis eine halbe Stunde nachher stattgefunden haben. Die erste öffentliche Erklärung zum Zeitpunkt des Beweismittelfunds gab Rainer Salzgeber am Abend des 20 Juni 2004: "Alex Frei wurde von der UEFA freigesprochen. In der folgenden Stunde sind Bilder aufgetaucht, Bilder, die beweisen dass er doch gespuckt hat". Die Fernsehleute, welche ja zumindest auf 10 Minuten genau wissen müssen, wann die Bilder durch einen ihrer Mitarbeiter entdeckt worden sind, nennen "eine Stunde" nach dem Freispruch. Salzgeber sagt nicht, die Bilder seien gleichzeitig mit dem Freispruch oder eine Viertelstunde oder eine halbe Stunde nach dem Freispruch "aufgetaucht". Er nennt annähernd eine Stunde. Demnach müssten die Bilder gegen eine Stunde nach dem Freispruch entdeckt worden sein. Dies wird im abschliessenden Tagesbericht über den 20. Juni 2004 klipp und klar bestätigt. Der von Rainer Salzgeber "Chronologie der Ereignisse des Tages" genannte Beitrag ist nach dem Spiel Spanien-Portugal vom 20. Juni 2004 etwa um 22.00 Uhr (Ortszeit Portugal) ausgestrahlt worden: "Aufatmen in der Schweizer Nationalmannschaft. Allerdings nur für kurze Zeit. Bisher nicht gezeigte Bilder einer offiziellen Hintertorkamera belasten Alex Frei nur eine Stunde nach dem UEFA-Urteil schwer (Betonung auf dem Wort "eine"). Auch Leutert bestätigt den Zeitpunkt 60 Minuten nach dem Freispruch. Leuterts Aussage im Fässlerbericht: "Nach Bekanntwerden der Beweisbilder habe ich Kommunikationschef Benoit telephonisch orientiert und mitgeteilt, dass diese Bilder gesendet werden" (Fässler, S. 10). Im Schlussbericht Fässler wird festgehalten, dass Urs Leutert dem SFV knapp eine Stunde nach dem Freispruch dem SFV mitgeteilt hat, die Belastungsbilder würden gesendet (Fässler, S. 5 ff.). Auch der Fussballverband bestätigt, diesen Anruf kurz nach dem Freispruch erhalten zu haben. Weil das Schweizer Fernsehen und der Fussballverband gemeinsam bestätigen, dass Leutert knapp 60 Minuten nach dem Freispruch den SVF informiert hat, dass neue Bilder vorliegen, ist dieser Zeitpunkt des Anrufes (nicht der Inhalt der Aussage!) ein unumstösslicher Fixpunkt. Nach den drei vorstehenden Aussagen des Schweizer Fernsehens müssen die Bilder 60 Minuten nach dem Freispruch entdeckt oder "bekannt geworden" sein. Dies ist die "eine Stunde", die Salzgeber erwähnt, als er vom Auftauchen der Bilder sprach. Dies sind die 60 Minuten, die in der "Chronologie des Tages" genannt werden. Dies sind die 60 Minuten, als Leutert Pierre Benoit vom SFV praktisch mit dem behaupteten "Bekanntwerden" der Bilder mitteilte, die Bilder würden gesendet (Fässler S. 5 und 10). Somit steht folgendes Fest:

Axiom 7: Gemäss dreifacher Aussage des Schweizer Fernsehens wurden die Belastungsbilder vom Schweizer Fernsehen in der 60. Minute nach dem Freispruch entdeckt. In der 60. Minute nach dem Freispruch sind die Belastungsbilder dem Schweizer Fernsehen "bekannt" geworden.

Leuterts Aussage im Fässlerbericht bezeichnet nicht nur den Zeitpunkt der Entdeckung der Beweisbilder. Die Aussage hält auch fest, wann das Schweizer Fernsehen den Entscheid zur Ausstrahlung der Beweisbilder gefällt hat, nämlich gleichzeitig mit der Entdeckung der Bilder! "Nach Bekanntwerden der Beweisbilder habe ich Kommunikationschef Benoit telephonisch orientiert und mitgeteilt, dass diese Bilder gesendet werden" (Fässler, S. 10). Weil das Schweizer Fernsehen und der Fussballverband gemeinsam bestätigen, dass Leutert knapp 60 Minuten nach dem Freispruch den SVF über den Aussstrahlungentscheid in Kenntnis gesetzt hat, ist diese Aussage hinsichtlich ihres Zeitpunktes und ihres Inhalts (Entscheid zur Ausstrahlung) ein unumstösslicher Fixpunkt.

Axiom 8: Gemäss übereinstimmender Aussagen des Schweizer Fernsehens und des Schweizerischen Fussballverbandes hat das Schweizer Fernsehen den Fussball¬verband knapp 60 Minuten nach dem Freispruch über den Entscheid des Schweizer Fernsehens orientiert, dass unverzüglich bisher nicht gezeigte Belastungsbilder ausgestrahlt würden.

VII. Erster Beweis, dass die Fernsehleute nicht die Wahrheit sprechen

Die vorstehende Analyse (I.-VI.) beweist eindeutig, dass entweder die Aussage der Fernsehleute gelogen ist, man habe im Fernsehteam "bien sûr discuté des conséquences politiques, émotionnelles pour le pays" (Axiome 3-5), oder dass die Aussage gelogen ist, die Belastungsbilder seien - 60 Minuten - nach dem Freispruch entdeckt und es sei gleichzeitig entschieden worden, die Bilder würden unverzüglich gesendet (Axiome 6 und 7). Was entspricht wohl eher der Wahrheit? Ein Fixpunkt steht fest. Weil das Schweizer Fernsehen und der Fussballverband gemeinsam bestätigen, dass Leutert knapp 60 Minuten nach dem Freispruch den SVF über den "soeben" gefällten Ausstrahlungsentscheid des Fernsehens orientiert hat, ist dieser Zeitpunkt des Entscheides zur Ausstrahlung unumstösslich (Axiom 8). Weil in weniger als einer Minute ein Willens- und Entscheidungsprozess in einer derart brisanten Angelegenheit kategorisch ausgeschlossen ist (Axiome 1-5), ist die dreifache Aussage des Schweizer Fernsehens, die Belastungsbilder seien dem Schweizer Fernsehen in der 60. Minute nach dem Freispruch bekannt geworden, ausgemachter Unsinn (Aussagen Salgeber/Tages-Chronologie/Leutert; Axiom 7). Es ist undenkbar, dass Leutert direkt nach Bekanntwerden der Beweisbilder, in derselben Minute, ohne die Bilder je gesehen zu haben, über eine Ausstrahlung entschieden haben kann. So etwas macht kein normaler Mensch. Ebensowenig reichen 45 Minuten für eine Willensbildung im Fernsehteam aus. Mr.X muss daher die Belastungsbilder zwingend vor dem Freispruch entdeckt haben (Axiom 6 ist falsch). Angesichts der auf dem Spiele stehenden privaten Geheimhaltungsinteressen von Alex Frei, der Konsequenzen für die Nati, der Vertragspartnerschaft mit dem SFV im Hinblick auf die Euro 2008 sowie der Erwartungshaltung der Schweizer Bevölkerung, die um den Einsatz von Alex Frei bangte, müssen die Verantwortlichen den Entscheid in der Sache erst nach reiflicher Diskussion im Fernseh-Team getroffen haben, zumal das Fernsehteam keinen Redaktionsschluss einzuhalten hatte. Es steht fest, dass die Fernsehleute nicht die Wahrheit sprechen, was zu beweisen war.

Betrachten wir noch kurz den Kausalverlauf des Entscheidungsprozesses. Nehmen wir an, Mr. X. hat die Bilder eine Viertelstunde nach dem Freispruch gefunden. Mr.X findet und bearbeitet die Bilder technisch einige Minuten (Zoom). Dann ruft er Fankhauser zu sich. Fankhauser schaut die Bilder einige Male an. Dann ruft Fankhauser Leutert an. Falls Leutert zufällig gerade neben den erforderlichen technischen Einrichtungen zur Begutachtung der Bilder stand, konnten ihm die Bilder an seinen Standort gesandt werden. Wenn alles superfix geht, kann Leutert bereits 30 bis 45 Minuten nach dem Freispruch (bzw. Bilderfund durch Mr.X) Matthias Hüppi anrufen und sagen: "Wir haben neue Belastungsbilder. Komm sofort nach "Z". Wir müssen sehr heikle Entscheidungen treffen und insbesondere discuté des conséquences politiques, émotionnelles pour le pays". Mit denselben Worten, macht er folgenden Mitarbeitern der Portugal-Delegation des Schweizer Fernsehens Dampf: Turnheer, Amrein, Ellenberger, Figi, Gafner, Kern, Ruefer, Wyler, Deflorin usw. usw.; nicht zu vergessen, den nahe bei der Nationalmannschaft stehenden, "nachsichtigen" Martin Masafret, der sich wohl bis zuletzt gegen die Ausstrahlung der Bilder gesträubt haben dürfte (Axiom 5). Nach diesen Telephonaten würde es mindestens noch 50 Minuten dauern, bis alle Mitglieder des Fernsehteams zur Begutachtung der Bilder und Diskussion eingetrudelt wären. Zuerst begrüssen sich die Sitzungsteilnehmer, man fragt, wie es denn so geht... Nachdem alle eingetroffen sind, werden die Bilder angeschaut. Es wird 70 Minuten und ein paar an den Schuhsolen zerdrückte Zigarretten lang diskutiert. Anschliessend entscheidet Leutert, nachdem der ebenfalls zufällig anwesende Wigdorovits ihm gesagt hat, wie er entscheiden soll. Nachdem der Entscheid feststeht, sagt er seinen Leuten, sie sollen sofort Dr. Kapl und zwei weitere Mitglieder der UEFA-Disziplinarkommission in Lissabon auffinden und ihnen im SF-Container im Medienzentrum (Pavillon Atlantico) die Beweisbilder zeigen.

VIII. Zweiter Beweis, dass die Fernsehleute die Bilder absichtlich zurückbehalten haben

Das für einen Journalisten (Tagesberichterstatter) wichtigste Dokument ist der vom Fernsehen am Tag der Geschehnisse selbst verfasste abschliessende Tagesbericht über den 20. Juni 2004. Der Beitrag wurde von Rainer Salzgeber "Chronologie der Ereignisse des Tages" genannt. Das Schweizer Fernsehen hat diesen Beitrag nach dem Spiel Spanien-Portugal vom 20. Juni 2004, etwa um 22.00 Uhr (Ortszeit Portugal) ausgestrahlt: "Aufatmen in der Schweizer Nationalmannschaft. Allerdings nur für kurze Zeit. Bisher nicht gezeigte Bilder einer offiziellen Hintertorkamera belasten Alex Frei nur eine Stunde nach dem UEFA-Urteil schwer (TON: Betonung auf dem Wort "eine" - BILD: Einblendung Beweisbilder); Bilder die auch für Mitglieder der UEFA-Disziplinarkommission eindeutig sind (Einblendung der drei UEFA-Funktionäre, welche die Beweisbilder im SF-Container des Euro-Medienzentrums in Lissabon sichten. Anschliessend wird UEFA-Chefankläger Gerhart Kapl von SF zur Beweiskraft der Bilder befragt). Gemäss Wortlaut waren die dem UEFA-Ankläger umgehend nach dem Freispruch auf dem Tablett servierten Bilder nicht etwa "neu gefundene" Bilder, sondern "bisher nicht gezeigte Bilder". Allein dies besagt eindeutig, dass die Bilder da waren, hätten gezeigt werden können - aber nicht gezeigt wurden. Am Sonntagabend hat das Fernsehen noch nicht gesagt "wer" die Bilder bisher nicht gezeigt hat. Das Schweizer Fernsehen sprach immer von einer "offiziellen" portugiesischen Kamera. Allein schon der Wortlaut der Chronologie des 20. Juni 2004 belegt, dass das Schweizer Fernsehen die Bilder zurückbehalten hat.

IX. Dritter Beweis, dass die Fernsehleute die Bilder vor dem Freispruch hatten

Am Vorabend des Freispruchs fragte Franz Fischlin im Hauptbeitrag der Hauptausgabe der Tagesschau um 19.31 Uhr: "Die ganze Schweiz rätselt, hat er Gerrard angespuckt oder hat er nicht?" Im darauf folgenden Beitrag von Stefan Tabacznik wurde Markus Siegler (FIFA-Kommunikationschef) zum Spuckthema befragt. Im Hinblick auf den wesentlichen Unterschied zum Fall Totti mahnte Markus Siegler eindringlich: "Im Fall Frei muss man vorsichtig sein, dass man ihn nicht vorverurteilt. Die Untersuchung läuft und solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, gilt für Frei die Unschuldsvermutung." Wie kommt Tabacznik dennoch dazu, in genau diesem Fernsehbeitrag folgendes zu erklären? "Gerrard provoziert Frei. Beckham schimpft mit Gerrard und zeigt ihm den Vogel. Frei nimmt auf seine Art Rache und bespuckt Gerrard von hinten." _ " Freis Spucken sieht man (auf den ZDF-Bildern) nicht so klar, wie das von Totti" - "Im Gegensatz zu den Italienern, schämt sich die Schweizer Mannschaft nicht für das Spucken." Wie konnte Tabacznik trotz der Mahnung Sieglers im selben Fernsehbeitrag bereits am Vorabend des Freispruchs felsenfest davon ausgehen, dass Alex Frei gespuckt hat? Beim Schweizer Fernsehen kommen explizite Vorverurteil-ungen sonst nie vor; schon gar nicht, wenn von berufener Stelle im Interview gerade vor einer Vorverurteilung gewarnt wird. Tabacznik muss die eindeutigen Belastungsbilder daher schon vor dem Freispruch gesehen haben. Es gibt keine andere Erklärung.

X. Vierter Beweis, dass die Fernsehleute die Bilder absichtlich zurückbehalten haben

Im Fässlerbericht sprechen die vier Fernsehleute immer nur vom "Bekanntwerden" der neuen Bilder. Keiner sagt, "nachdem ich die Bilder gesehen habe ... ". Sogar SF-Regisseur Fankhauser sagt "als ich von den Bildern Kenntnis erhielt". Anscheinend will nicht einmal der Regisseur die Bilder vor der Ausstrahlung gesehen haben. Ihm war offenbar nur "bekannt", dass neue Bilder aufgetaucht sind. Fankhauser müsste doch sagen: "Nachdem mir Mr.X die Bilder so gegen XY Uhr gezeigt hat, habe ich sofort, ...." Aber das mit dem Mr.X klingt halt auch nicht viel besser. Wie dem auch sei. Nach der Entdeckung der Bilder (am 17. oder 18. Juni 2004) müssen die Bilder zuerst von allen Journalisten des TV-Teams gesichtet worden sein. Ohne die Bilder gesehen zu haben, kann sich niemand ein Urteil darüber bilden, ob die Bilder beweiskräftiger sind und den Fussballer "neu" belasten. Nur wenn die Bilder etwas Neues zur Meinungsbildung des TV-Publikums beitragen, wären sie überhaupt "würdig" ausgestrahlt zu werden. Es steht daher fest, dass die TV-Leute die Bilder gesehen haben, bevor sie den Ausstrahlungsentscheid fällten (Axiom 4).

XI. Fünfter Beweis, dass die Fernsehleute die Bilder absichtlich zurückbehalten haben

Das Schweizer Fernsehen strahlte die neuen Belastungsbilder in der Sendung Sport Aktuell vom 20. Juni 2004 kurz nach 17.00 Uhr (Ortszeit Portugal) erstmals aus. Die Zuschauer in der Schweiz wurden mit folgender Erklärung des SF-Sprechers überrascht: "Seit kurzem liegen uns jetzt Bilder vom Host-Broadcaster in Portugal vor; Bilder die der UEFA-Disziplinarkommission nicht vorgelegen sind" (Host-Broadcaster, EBS, war gastgebender Fernsehproduzent). Die Tagesschau am 20. Juni 2004: "Die Bilder des portugiesischen Fernsehens stellen alles wieder in Frage ..." -. "Die neuen Bilder sind Bilder der portugiesischen Firma. Heute hat der Techniker diese Bilder zufällig bei einem Test der Festplatte des Aufzeichnungsgerätes gesehen". Rainer Salzgeber im Sportmagazin vom 20. Juni 2004: "Zur Präzisierung, die Bilder stammen nicht etwa von einer Kamera des Schweizer Fernsehens, sondern von einer offiziellen Hintertorkamera des Host Broadcasters, also des portugiesischen Fernsehens." Diese Erklärungen können von einem unbefangenen Zuschauer nur so verstanden werden: Entweder hat das portugiesische Fernsehen dem Schweizer Fernsehen vor kurzem neue Bilder zugespielt, oder das portugiesische Fernsehen hat die Bilder bereits ausgestrahlt, worauf die neuen Bilder vom Schweizer Fernsehen angefordert wurden. Der vorstehenden Erklärung des Beweisbilderfundes steht das Mediencommunique vom 21. Juni 2004 diametral entgegen. Das Mediencommunique hält nämlich fest, dass die Bilder von einem SF-Techniker kurz nach dem Freispruch auf der Harddisk eines Slowmotiongerätes des Schweizer Fernsehens entdeckt worden seien. Die neuen Bilder wurden entgegen der ersten Erklärung weder vom portugiesischen Fernsehen zugespielt, noch wurden die Bilder angefordert. Insbesondere die mit erhobenem Zeigefinger erfolgte "Präzisierung" Salzgebers bezüglich der Kamera, sollte die Zuschauer indessen glauben lassen, es seien der Host-Broadcaster bzw. Portugiesen gewesen, welche die Bilder in Umlauf brachten. In sämtlichen Beiträgen vom 20. Juni 2004 hat das Schweizer Fernsehen eindringlich betont, dass die Bilder vom Host-Broadcaster oder vom portugiesischen Fernsehen stammen. In keinem Beitrag des Schweizer Fernsehens vom 20. Juni 2004 war von einem zufälligen Fund durch einen Schweizer Techniker auf einer Harddisk des Schweizer Fernsehens die Rede.

Weitere Erklärungen zum Beweismittelfund machte Rainer Salzgeber vor dem Spiel Spanien-Portugal (20. Juni 2004) sowie in der Pause jenes Spiels: "Alex Frei wurde freigesprochen. In der folgenden Stunde sind Bilder aufgetaucht, Bilder, die beweisen dass er doch gespuckt hat. ... "plötzlich sind Bilder aufgetaucht" ... Auch hier verschwieg Salzgeber, dass das Schweizer Fernsehen die Bilder auftauchen liess. Das Schweizer Fernsehen sprach von "aufgetauchten" Bildern. Von "aufgetauchten" Bildern spricht, wer nicht weiss, wie die Bilder so kurz nach dem Freispruch entdeckt worden sind. Wer von "Auftauchen" spricht und die Bilder selber veröffentlicht, der lässt Bilder auftauchen. Wer von "Auftauchen" spricht, obschon die Umstände des Fundes konkret genannt werden könnten, der hat etwas zu verbergen. Auf Druck unangenehmer Fragen musste SF am 21. Juni 2004 im Communique vom Montagabend zugeben, dass das Schweizer Fernsehen seit dem Spiel gegen England (17. Juni 2004) im Besitz der Belastungsbilder war. Es steht fest, dass das Schweizer Fernsehen der Bevölkerung am Tag der Ausstrahlung der Belastungsbilder vorgegaukelt hat, die Portugiesen hätten die neuen Bilder in Umlauf gebracht. Das Schweizer Fernsehen dachte nicht daran, weitere Fragen zum Bilderfund beantworten zu müssen. Doch auf drängende Frage musste das Schweizer Fernsehen schliesslich gestehen: "Wir haben die Bilder gehabt und als erste ausgestrahlt". Natürlich konnte der Öffentlichkeit nachträglich unmöglich gesagt werden, dass die Bilder deshalb absichtlich "nicht gezeigt" wurden, um sie bei einem Freispruch "auftauchen zu lassen". Die Fernsehleute waren daher gezwungen, von "zufällig nach dem Freispruch auf einer Harddisk gefundenen Bildern" zu sprechen. Eine Informationssperre musste her, um nicht auf weitere kritische Fragen antworten zu müssen. Begründung der Informationssperre: "Konflikt mit dem SFV". Die Fernsehleute vertrauten darauf, dass niemand ihre bis zum 20. Juni 2004 gemachten Aussagen jemals analysieren würde. Gevatter Zufall und die Harddisk im SF-Übertragungswagen sind reine Notnägel. Deshalb darf der Name des Technikers noch heute nicht genannt und Mr. X nicht ins Kreuzverhör genommen werden. Übrigens hätten nicht nur das Schweizer Fernsehen, sondern auch die UEFA und jede andere Fernsehstation die Belastungsbilder im Archiv der EBS beziehen können (vgl unten, Ziff XIV.). Allein das Schweizer Fernsehen wollte den Landsmann (angeblich aus Gründen der Gleichbehandlung mit Totti) für eine entschuldbare Reaktion im Affekt bestraft sehen (unten, Ziff. XII.).

XII. Sechster Beweis, dass die Fernsehleute die Bilder absichtlich zurückbehalten haben

Im Communique vom Montagabend, 21. Juni 2004, wurde erklärt, die Belastungsbilder seien einzig deshalb gesendet worden, weil das Fernsehen journalistischen Grundsätzen verpflichtet sei. Demgegenüber lautete die Erklärung zur Beweismittelausstrahlung, welche das Schweizer Fernsehens kurz nach dem Freispruch im Fernsehen selbst geliefert hatte, noch anders. Wie erwähnt wurde den Zuschauern aufgrund sämtlicher Aussagen des Fernsehens vom Vortag (offizielle portugiesische Kamera) im Glauben gelassen, es seien Portugiesen gewesen, welche die Bilder entdeckten. Diese dem Moderator Salzgeber am Sonntagabend dem 20. Juni 2004 in den Mund gelegte juristische Erklärung sollte den "Journalismus" als solchen rechtfertigen: Rainer Salzgeber verglich den Freispruch mit der zuvor erfolgten Bestrafung des Italieners Francesco Totti: "Es wäre ungerecht, wenn ein Ausländer und ein Schweizer für das gleiche Vergehen anders behandelt würde." Weil es unglaubwürdig wäre, wenn man die Bilder zurückbehalten und den Schweizer spielen lassen würde, hätten "die Medien" die Bilder zu veröffentlichen. "Was hätte man mit den Bildern tun sollen? Hätte man sie Löschen sollen? Ich will die Medien ja nicht in Schutz nehmen, aber wenn man die Bilder zurückbehalten und den Schweizer hätte spielen lassen, wäre das doch unglaubwürdig (Salzgebers Aussage als Frage an Studiogast Franco Marvulli gerichtet)." Mit Blick auf den Fall Totti sollte dies rechtfertigen, weshalb "Medien" nach dem Freispruch mangels Beweisen bisher "nicht gezeigte" Bilder doch noch zeigen mussten. Das Fernsehen war um "Gerechtigkeit" besorgt: Weil der Italiener Totti wegen Spuckens gesperrt wird, ist es gerecht, wenn auch der Schweizer Frei bestraft und gesperrt wird. Das Fernsehen hat die Bilder aus Liebe zur Gerechtigkeit aus dem Hut gezaubert. Ist das nicht rührend?

XIII. Siebter Beweis, dass die Fernsehleute nicht die Wahrheit sagen

Ein weiterer Beweis, wer gelogen hat und wer die Wahrheit gesagt hat, ergibt sich mit 99.9 % Sicherheit aus dem Folgenden (jeweils Ortszeit Portugal): Gemäss der "Chronologie einer Spuckaffäre", die Leutert an Dr. Ulrich Fässler abgegeben hat, habe Pierre Benoit sich am Vormittag des 18. Juni 2004 etwa um 10.30 Uhr telephonisch bei Fankhauser und Deflorin über technische Fragen allgemeiner Art erkundigt, einen weiteren Anruf habe es nicht gegeben (Fässler, S. 9). Der Spuckvorwurf sei noch nicht bekannt gewesen. Deflorin und Fankhauser bestätigen den Zeitpunkt und halten fest, die Anfrage "so gut als möglich" beantwortet zu haben, vom Spuckvorwurf sei damals noch nicht die Rede gewesen (Fässler S. 11). Pierre Benoit sagt demgegenüber aus, diesen Anruf habe er nach der Ausstrahlung der nicht beweiskräftigen ZDF-Bilder am Nachmittag getätigt. Alex Frei habe unbedingt antreten wollen. Er habe sich daher bei Deflorin und Fankhauser konkret erkundigt, ob es zur 77. Minute noch weitere Beweisbilder gebe, was diese verneint hätten (Fässler, S. 15). Aufgrund dieses verhängnisvollen Anrufes habe sich Alex Frei entschlossen, seine Reaktion auf die Attacke von Steven Gerrard nicht zu gestehen (Fässler, S. 15). Vormittag-allgemein-kein-Spuckvorwurf steht den Worten Benoits Nachmittag-konkret-weil Spuckvorwurf gegenüber. Wer hat Recht? Die Vernunft müsste eigentlich Pierre Benoit Recht geben. Weshalb sollte er dem Schweizer Fernsehen, "bevor" der Spuckvorwurf überhaupt bekannt ist, allgemeine technische Fragen stellen? Hat Benoit vielleicht angerufen und bekennen müssen, dass er gerade die Bedienungsanleitung seiner neuen Kamera nicht finde und darum technische Hilfe benötige? Mit 99.9 % Sicherheit nicht. Um wirklich 100% sicher zu sein, habe ich damals Pierre Benoit angerufen und gefragt, was Deflorin und Fankhauser gesagt hätten. Die Antwort Pierre Benoits, was Deflorin und Fankhauser gesagt hätten, lautet: Die Bilder des TSR-Schweiz haben dieselbe Perspektive, wie die ZDF-Bilder. Mit 99.99 % Sicherheit kann ausgeschlossen werden, dass es neue Bilder gibt, weil nicht gebrauchte Bilder gelöscht werden. Ich habe Pierre Benoit ebenfalls gebeten, mir seine Swisscom-Mobile Auszüge zu den schicksalshaften Tagen zukommen zu lassen. Ebenso bin ich im Besitz der Staff-Liste der SRG-SSR-IDEE-SUISSE Portugal Delegation (asof 21.05.2004/gla). Es sind 88 Personen aufgeführt. Die vier Endziffern von Deflorins Telefon-Nummer lauten 6141. Die Ausstrahlung der nicht beweiskräftigen ZDF-Bilder sind irgendwann zwischen 15.15 Uhr und 16.00 Uhr erfolgt (ZDF-Sendung "Fussball-EM"). Die Swisscom hat den Anruf Pierre Benoits an Deflorin um 16.10 Uhr und 24 Sekunden registriert. Er dauerte 4.44 Minuten und kostete Fr. 7.50. Die TV-Leute haben nicht die Wahrheit gesagt, definitiv nicht!

XIV. Achter Beweis, dass die Fernsehleute nicht die Wahrheit sagen

Die Euro-Broadcast-Services (EBS) waren gastgebender Fernsehproduzent der Euro 2004: "This is the Official EBS 2004 Handbook, an essential reading for all broadcasters who will covering the Euro 2004" (Internet). Ein "reminder" hielt fest: "Stock footage of Euro 2004 could be consulted in the Archives. Images available are: ... Dirty Feed & Clean Feed, …ISO Feed … (Lisbon, June 12, EBS-INFO [Reminder] 73.2004)." Die ominöse Hintertorkamera war eine solche ISO Feed (Isolated Feed). Zudem konnte während der Live-Phase der Spiele und noch nach dem Spiel soeben aufgenommenes Material bei der EBS im Stadion bezogen werden (sogenanntes Video-Playout). Weshalb wurde dem TV-Laien Pierre Benoit anlässlich seiner Anfrage vom 18. Juni 2004, 16.10 Uhr, nicht geantwortet, man müsse zuerst alle Archivaufnahmen sichten, bevor ausgeschlossen werden kann, ob andere Belastungsbilder vorliegen? Es gibt nur eine Erklärung: Der Schweizerische Fussballverband sollte in falsche Sicherheit gewiegt werden. Übrigens hinterfragte damals auch Medienprofi Markus Knill Leuterts Aussage, wonach das Fernsehen erst am Sonntag beim angeblichen Test der Hintertorkamera auf die brisanten Bilder gestossen sei. Dies sei für Fernsehprofis unglaubwürdig, erklärte Knill gegenüber "persoenlich.com", dem Online-Portal der Schweizer Kommunikationswirtschaft. Schon beim Auftauchen des Vorwurfs hätte das Fernsehen gezielt alle Kameras nach Beweismaterial absuchen können, um Frei zu be- oder entlasten, "zumal ja in der Regel bei allen Kameras Aufzeichnungsmaschinen mitlaufen, die im Bedarfsfall Zeitlupenbilder aus allen möglichen Perspektiven liefern sollen" (persoenlich.com, Internetsite vom 24. Juni 2004). Urs Durrer, Pressesprecher des Fernsehens verwies damals auf Anfrage von "persoenlich.com" auf das Communique vom Montagabend (21. Juni 2004), wonach das Schweizer Fernsehen zum Konflikt mit dem SFV einstweilen keine Stellungnahmen mehr abgebe. Die Informationssperre gilt ewig. J.F. Kennedy lässt grüssen.

XV. Neunter Beweis, dass die Fernsehleute nicht die Wahrheit sagen

Im Bericht Fässler erklärte Leutert, dass Pierre Benoit (anlässlich des eine Stunde nach dem Freispruch erfolgten Telefonates) folgendes gesagt haben soll: „jetzt haben wir abgemacht, dass wir diese Sache intern regeln – und ich kann dir sagen, der .... (Präsident/Chef??) hat den Lausbub grausam drangenommen – aber wir wollen den jungen Mann vor Schwierigkeiten bewahren." Da Sportchef Leutert mehrfach sowohl im Schweizer Fernsehen auch in diversen Printmedien geltend machte, Verbandsverantwortliche hätten vom Anspucken gewusst, wurde er von Dr. Fässler mehrmals ersucht, diese Verantwortlichen namentlich zu nennen und seine Auffassung zu begründen. Sportchef Leutert verwies nochmals auf die Ausführungen von Kommunikationschef Benoit anlässlich des Telefons vom Sonntag Nachmittag. Aus dessen Ausführungen habe er auf das Wissen der Verbandsverantwortlichen geschlossen (Fässler, S. 10). Sorry Sporchef Leutert, was soll das? Es ist völlig unglaubwürdig, dass Pierre Benoit diese Aussage mit dem "Lausbub" und dem Herrn Dreipünktli ("der ... hat den ... ") gemacht haben soll. Unglaubwürdiger geht’s wohl nicht. Pierre Benoit hat mir damals auf telephonische Anfrage folgendes gesagt: Als ihm Leutert knapp eine Stunde nach dem Freispruch angerufen und erklärt habe, man sende bisher nicht gezeigte Beweisbilder, habe er (Benoit) das Ganze zunächst für einen Witz gehalten und gelacht. Als er den Ernst der Lage erkannt habe, habe er sofort versucht, Armin Walpen zu erreichen, um eine Ausstrahlung zu verhindern (Fässler, S. 14 und S. 15). Die ihm in den Mund gelegten Aussagen betreffend "Lausbub" und Herrn Dreipünktli werden von Pierre Benoit vehement bestritten. Pierre Benoits Aussage leuchtet ohne weiteres ein. Allein schon an den völlig unsinnigen Behauptungen Leuterts, was Pierre Benoit gesagt haben soll, wird deutlich, wer hier Unwahrheiten verbreitet.

XIV. Zusammenfassung des Sachverhalts

In der 77. Minute war der Ball nicht mehr im Spiel. Steven Gerrard nimmt voll Anlauf und versetzt Alexander Frei mit seiner rechten Schulter einen extrem brutalen Stoss ins Rückgrad. Frei stürzt zu Boden und bleibt glücklicherweise unverletzt. Er bedankt sich anschliessend bei Gerrard auf seine Weise. Das Schweizer Fernsehen machte ab dem 18. Juni 2004 diese Bagatell-Reaktion im Affekt zum Hauptthema (Tagesschau): "Die ganze Schweiz rätselt, hat er gespuckt oder hat er nicht?" Selbstverständlich suchen die Fernsehleute intensiv nach neuen Bildern, um das Rätsel zu lösen (Fässler, S. 11), wollen aber weder im EBS-Archiv, noch im eigenen Übertragungswagen in Coimbra nachgeschaut haben. Zufällig entdeckt ein zufällig namenloser Techniker des Schweizer Fernsehens knapp 60 Minuten nach dem Freispruch belastende Bilder auf einer Harddisk (Fässler, S. 10). Umgehend hat der UEFA-Chefankläger Dr. Kapl dem Schweizer Fernsehen ein Interview zu den neuen Beweisbildern gegeben (SF-Chronologie vom 20. Juni 2004). Zufall auch, dass es gerade Leutert ist, der exakt 60 Minuten nach dem Freispruch telephonisch den Fussballverband über die unverzügliche Ausstrahlung der neuen Bilder orientiert (Fässler, S. 10). Zufällig ist Leutert gar nicht Mitglied der offiziellen Euro2004 Delegation des Schweizer Fernsehens. Nur zufällig waren Leutert und Wigdorovits Sitznachbarn im Flugzeug nach Lissabon, um sich gelegentlich das Spiel Spanien-Portugal anzusehen. PR-Profi-Wigdorovits strebt auch nur rein zufällig eine Umkrempelung der SVF Strukturen an. Auch hat er nur zufällig einen Mandanten, der das Präsidium des SFV anzielt. Zufälligerweise ist es Leutert, der einen Tag nachdem er neue Bilder hat auftauchen lassen, schwere Vorwürfe "Es ist ein Fall Fussballverband!" erhebt. Nur zufällig fordert Wigdorovits einen Tag später eine unabhängige Untersuchung und droht, es solle "die SFV-Spitze geschlossen zurücktreten!", falls sich die Vorwürfe bestätigen (persoenlich.com). Auch nur zufällig, ganz und gar unabsichtlich bläst das Schweizer Fernsehen die Bagatelle eines Spückleins im Affekt während drei Monaten zum Megaskandal auf und grilliert genüsslich die Verbandsspitze des Fussballverbandes. Zufällig vermag Leutert seine Vorwürfe nicht zu belegen und muss alles einem gewissen Herrn Dreipünkli in die Schuhe schieben ("der ... hat den Lausbub grausam drangenommen", Fässler, S. 10)!? Die Erklärung für dieses hirnrissige Drehbuch: Informationssperre! Fragen der Medien? Keine Fragen, alles Sonnenklar..... Hui, wie schnell verschluckt doch ein Floh einen Elephanten. Aber sali dänn! Zufällig Weihnachten, Ostern und Pfingsten am selben Tag. Keiner findet das merkwürdig und hackt nach. 2+2=5, weil SRG draufsteht und Direktorin Deltenre im Brustton der Überzeugung stolz auf die Medien war, weil alle zustimmend genickt haben, als Alexander Frei aus Gründen journalistischer Ethik (!) nach allen Regeln des Boulevards in die Pfanne gehauen wurde! Was sagt man dazu? Nichts. Man staunt nur über das Originalbild, das sich einem präsentiert: Es sind die original drei Affen, die nebeneinander sitzen, aber haargenau bis ins letzte Detail der leicht angegrauten Haarspitze des 335'747igsten Haares über dem rechten Ohr des links sitzenden Affen. Gleichzeitig ist das ohrenbetäubende Schweigen der Lämmer zu vernehmen. Dieser Fall belegt, dass wir uns nach wie vor im Zeitalter der Aufklärung befinden und Menschen immer noch kritiklos jeden Unsinn, den vermeintliche Autoritäten oder Apero-Cüpli-Zuproster verzapfen, für bare Münze nehmen. Doch nicht alle. Für Nationaltrainer Jakob Kuhn war von der ersten Sekunde an klar, dass das Fernsehen die unterste Schublade in der untersten Etage des tiefsten Luftschutzbunkers gezogen und der Nationalmannschaft extrem übel mitgespielt hat. Was forderte Wigdorovits in seinem in verschiedenen Medien zitierten persoenlich.com Interview? "Jetzt ist es auch die Aufgabe der Printmedien von Blick über Tages-Anzeiger zur NZZ, Licht ins Dunkel zu bringen." Dem gibt es nichts beizufügen.

XV. Hinweis: Die Prüfung der Strafbarkeit der Irreführung durch das Schweizer Fernsehen

Vom immateriellen Schaden, welche Alex Frei und seiner Familie durch die inszenierte Spuckaffäre entstanden ist, sowie von der bodenlosen Enttäuschung über seine hämischen und intriganten Mitmenschen, soll hier nicht weiter die Rede sein. Bekanntlich verfügt ein Fussballer über einen Marktwert als Werbeträger. Zwischen dem Marktwert eines Werbeträgers und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Dieser Marktwert ist (sei es nur während eines Jahres um Fr. 1'000.--) geschmälert worden, weil der Fussballer von den Medien als öffentlich "überführter Lügner" und Spucker stigmatisiert wurde. Auch ist es eine allgemein bekannte Tatsache, dass der Schweizerische Fussballverband, der vor allem von Sponsorengeldern lebt, aufgrund der Ereignisse in Portugal viel Kredit verloren hat. Der SFV steckte wegen "kommunikativer" Mängel zentnerweise Kritik ein. Aus welcher Position konnte der zusammengestauchte SFV in Vertragsverhandlungen gehen? Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind besser dotierte Sponsorenverträge den Bach hinunter. Was damals geschehen sei, komme immer wieder auf ihn zu, sagte Ernst Lämmli. Auch der SFV- Präsident, Ralph Zloczower, wird zyklisch mit der "Spuckaffäre" konfrontiert. Vor knapp zwei Jahren forderten ihn einige Medien zum Rücktritt auf. «Zlocz-over?», war die Frage (NZZ vom 11. November 2005, Peter B. Birrer). Pierre Benoit, der aufgrund des Mediendrucks zurückgestuft wurde und wohl Lohneinbussen hat hinnehmen oder auf Lohnerhöhungen hat verzichten müssen, sagte aus, Alex Frei habe gegen Frankreich antreten wollen. Er habe sich daher beim Schweizer Fernsehen konkret erkundigt, ob es zur 77. Minute noch weitere Beweisbilder gebe, was diese verneint hätten. Aufgrund dieses Anrufes habe sich Alex Frei entschlossen, seine Reaktion auf die Gerrards Attacke nicht zu gestehen (Fässler, S. 15). Was sagte das Schweizer Fernsehen? "Wir haben keine neuen Beweisbilder!" Braucht es die Durchführung eines Strafverfahrens, um beurteilen zu können, ob das Verhalten der Leute des Schweizer Fernsehens arglistig war oder nicht? Gemäss Art. 141 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft, wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt (Betrug). Dasselbe Verhalten wird auf Antrag bestraft, falls keine Bereicherungsabsicht vorliegt (arglistige Vermögensschädigung; Art. 151 StGB). Der Verdacht besteht, dass die Sache inszeniert wurde, um einen Mandanten des am Ausstrahlungsentscheid nachweislich mitbeteiligten Wigdorovits auf den nicht schlecht bezahlten Thron eines Präsidenten des SFV zu hieven. Ob sich auch die zuständigen Untersuchungsbehörden so langsam ihre Gedanken zu diesem "Fall" machen sollten?

XVI. Der grösste Medienskandal der Schweizer Geschichte

Es ist mir gelungen, vorab gestützt auf offizielle Mitteilungen der Fernsehleute eine rabenschwarze Medienintrige aufzudecken. Insbesondere wurde nachgewiesen, dass die Fernsehleute die Zuschauer betreffend der Entdeckung der Beweisbilder absichtlich in die Irre geführt und Unwahrheiten verbreitet haben. Die Öffentlichkeit interessiert nun brennend, was Reto Brennwald, Armin Walpen, Roger deWeck, Bernhard Turnheer und .... zur Sache gewusst haben. Diese bedauerliche "Affäre" führt in aller Deutlichkeit vor Augen, was geschieht, wenn ein Monopolmedium private Interessen verfolgt. Wegen dieser "Angelegenheit" darf die SRG nicht zerschlagen werden. Private Riesen sind noch viel schwieriger zu kontrollieren. Die SRG sollte vielmehr unter Kontrolle von Personen gebracht werden, denen das öffentliche Interesse am Herzen liegt. Übrigens habe ich bereits in meiner Beschwerde an die UBI darauf hingewiesen, dass der Bundesrat in der Botschaft über den Verfassungsartikel Art. 55bis aBV darlegte, dass die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen auch gegen "die einseitige Beeinflussung durch ausserstaatliche Gruppen und Interessen" zu verteidigen sei (BBl 1981 II 949, BBl1987 III 730). Ich habe Sacha Wigdorovits, den Mitautoren des Drehbuches in dieser üblen Sache beim Namen genannt, dessen persönliche Anwesenheit in Lissabon erwähnt und verlangt, es seien die Umstände des Beweismittelfundes minutiös abzuklären. Arthur Hächler (Delegationsleiter SF in Portugal) hat gegenüber der Weltwoche bestätigt, dass Wigdorovits vor Ort und am Ausstrahlungsentscheid des Schweizer Fernsehens beteiligt war. Die UBI hätte daher meinem Antrag entsprechen und zur Abklärung der Zuständigkeit betreffend der genauen Umstände des Beweismittelfundes in einen Meinungsaustausch mit dem Bundesamt für Kommunikation treten sollen. Die einsilbige Antwort der UBI: Der Fund sei "offensichtlich" Zufall, mit der Beweismittelausstrahlung habe das Fernsehen geradezu ihre Unabhängigkeit unterstrichen. Eine Gebühr wegen mutwilliger Prozessführung wurde mir allen Ernstes nur deshalb nicht auferlegt, weil eine solche Sache in Italien zur Staatsaffäre geworden wäre.

Zu meiner Person sollte übrigens keiner auf den Gedanken kommen, ich würde im Sold der gebeutelten Funktionäre des SFV stehen. Auch interessiert mich Fussball neben meinen persönlichen Zielen nur am Rand. Ich will einzig die ganze Wahrheit in dieser unsäglich miesen Intrige erfahren und die zuständigen Instanzen die erforderlichen Massnahmen treffen sehen. Denn als gebührend zahlender SRG-Konsument ist es mein Recht, wahrheitsgemäss und vollständig über die wichtigen Geschehnisse des Tages informiert zu werden. Am 20. Juni 2004 gab es aus schweizer Sicht zwei wichtige Ereignisse. Über das erste, den UEFA-Freispruch von Alex Frei, wurde angemessen berichtet. Das medienpolitisch um Welten bedeutsamere Ereignis betraf die Umstände des Fundes und des Entscheides des Schweizer Fernsehens, "bisher nicht gezeigte Bilder" (SF-Originalton) eines portugiesischen Technikers (Aussage Bruno Amrein vom 20. Juni 2004) kurz nach dem Freispruch "auftauchen" zu lassen (Originalton). Eine angemessene Berichterstattung hierüber steht noch aus. Gedenkt das Fernsehen die weisse Fahne vorläufig noch im Schrank zu lassen, sollte es bei einer allfälligen Erwiderung oder persönlichen Angriffen auf meine Person bedenken, dass in diesem Artikel noch nicht alle Beweise genannt worden sind. Zum vorliegenden Fall habe ich mehrere Beweispakete geschnürt, welche sämtliche Unterlagen und Videoaufnahmen zur Sache enthalten. Die Beweispakete sind bei der Weltwoche und weiteren Personen hinterlegt.

Michael Hoff ist Rechtsanwalt und Verwaltungsjurist.

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 39/06
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