Manuela Weichelt, die Präsidentin der «Alternativen Kanton Zug», machte Ende August den ersten Schritt: In einem Interview zum «Zuger Attentat» lancierte sie in der Frauenzeitschrift Annabelle einen eindringlichen Aufruf für die Kampagne «Keine Schusswaffen zu Hause». Die Luzerner Zeitung nahm den Ball auf und versuchte in einem ganzseitigen Artikel («Sie zögerten, bis es zu spät war») aufzuzeigen, dass ein restriktives Waffengesetz Friedrich Leibacher hätte bremsen und das Massaker verhindern können. Regierungsrat Hanspeter Uster reagierte mit vorsichtiger Zustimmung: «Es hätte die Chancen der Polizei erhöht, dem Fall nachzugehen.»
Fünf Jahre nach dem Massaker im Zuger Parlament fällt ein Tabu: Bisher hatten sich die Politiker jeglicher Couleur davor gehütet, die Tragödie politisch auszuschlachten. Denn genau darauf hatte Leibacher spekuliert, der sich mit diabolischer Akribie einen pseudopolitischen Vorwand für seine Bluttat konstruiert hatte, der ihn als Opfer von Gesellschaft und Justiz erscheinen liess. In Wahrheit trug der Psychopath seine mörderischen Fantasien seit Jahren mit sich herum (siehe Weltwoche vom 16.1.2003). Eine Analyse der Vorgeschichte zeigt aber auch: Der Fall taugt eben gerade nicht als Argument für ein rigideres Waffengesetz – Leibacher war nicht zu bremsen.
Die Fakten: Friedrich Leibacher war dienstuntauglich, er besass nie eine Ordonnanzwaffe; wohl besass er mehrere Waffenscheine, die jedoch korrekt erteilt wurden (seine zahlreichen Vorstrafen waren allesamt gelöscht); zwar kam es 1998 zu einem Zwischenfall, bei dem Leibacher einen Buschauffeur mit einer Pistole bedroht haben soll, was jener aber vehement bestritt (Leibacher wurde in dieser Sache nie verurteilt); im Zuger Parlament schoss der Täter aber mit einer zivilen Version des Sturmgewehrs 90, das er von einer Privatperson gekauft und nicht zu Hause gelagert hatte (die Polizei hätte diese Waffe also nicht beschlagnahmen können).
Vor allem aber: Friedrich Leibacher wurde in den frühen 1980er Jahren mehrmals wegen illegaler Waffengeschäfte verurteilt, und der Weltwoche liegen Hinweise vor, dass er auch später noch an gross angelegten Waffenschiebereien aus Ungarn beteiligt war. Mit anderen Worten: Kein Gesetz konnte Leibacher bremsen. Seine Geschichte stützt eher eine Erfahrung, die man in Frankreich machte: Dank einem restriktiven Gesetz kommen dort auf jede registrierte sechs illegale Schusswaffen.
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