Vor einigen Wochen berichtete unser Wirtschaftschef Daniel Ammann, dass die Bundesanwaltschaft mit einem kolumbianischen Drogenhändler kooperiert hatte, in der Hoffnung, schweizerische Geldwäscher zu überführen. Der Maulwurf stellte sich als Niete heraus. Aufgrund geheimer amerikanischer Akten, die Ammann vorliegen, zeigt sich, dass die Sache noch fragwürdiger war: Ramos, so der Name des Drogenbarons, arbeitete als Doppelagent jahrelang mit der amerikanischen Polizei zusammen. Er horchte seine Kollegen vom Medellín-Kartell aus und verriet ihre Operationen – im Gegenzug versprach die amerikanische Justiz eine verkürzte Haftdauer. Hat Ramos, als er in die Schweiz kam, um unseren Finanzplatz zu säubern, für die Amerikaner gearbeitet? War er auch hier als Doppelagent im Einsatz, der für die USA die Schweiz ausspionierte? Die Vermutung liegt nahe, ein Beweis steht noch aus.
Nach einer langen Serie von medienfeindlichen Urteilen hat die Justiz die Bedeutung der frei fliessenden Information wieder über die Bedürfnisse von Beamten gestellt. Unser Bundeshausredaktor Urs Paul Engeler wurde vergangene Woche vor einem Berner Gericht vom Vorwurf der «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» (Art. 293 StGB), also der Verletzung der Geheimsphäre der Bundesverwaltung, freigesprochen. Zwar mochte die Richterin sich nicht zu einem Grundsatzurteil durchringen und sich (noch) nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anschliessen, der den Paragraphen 293 auf essenzielle Staatsinteressen beschränkt.
Sie begründete ihren Freispruch allerdings damit, dass Medienleute nicht für ein Leck in der Administration belangt werden dürfen. Das ist zwar kein mutiges Bekenntnis zum demokratiepolitischen Axiom, wonach die Bürger informiert sein müssen, um handeln zu können, aber ein sachter Paradigmenwechsel.
Nach dem von Engeler angestrengten Prozess kann kein Journalist mehr vor den Richter gezerrt werden, weil er aus einem allenfalls vertraulichen Dokument zitiert, das ihm zugespielt worden war. Der Spruch schwächt das behördliche Informationsmonopol beträchtlich und stärkt die Rechte der freien Bürger. Ob diese Auffassung sich durchsetzt, zeigt sich in einigen Wochen; dann muss Engeler sich wegen eines ähnlichen «Vergehens» erneut rechtfertigen. Wenn die Berner Justiz das Verfahren nicht vorher einstellt.













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