Hätte das 31-jährige Callgirl Anita den sexuellen Übergriff nicht überlebt, wären einige Leute unter starken Druck gekommen. Beatrice Breitenmoser, die Chefin des Strafvollzugs im Kanton Zürich, hätte vermutlich gehen müssen, vielleicht sogar Justizdirektor Markus Notter. Und auch Frank Urbaniok, Chef des für Hafturlaube mitverantwortlichen Psychiatrischen Dienstes der Justizdirektion, stünde vor einem ernsthaften Problem. Sein Vorzeigeprojekt, das seit gut zehn Jahren praktizierte Programm der «deliktorientierten Tätertherapie», hätte er aufgeben müssen.
«Hätte» und «wenn». Natürlich dürfen wir das Resultat der Untersuchungen im Fall des mutmasslich rückfälligen Albert G. nicht vorwegnehmen. Noch haben wir kaum gesicherte Informationen, und selbst für einen Verwahrten gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem ist der «Fall Albert G.» ein Warnsignal. Ein verwahrter, nicht therapierbarer, mehrfach vorbestrafter Vergewaltiger soll auf unbegleiteten Hafturlauben Callgirls attackiert haben. Erinnerungen an den verwahrten Mehrfachmörder Erich Hauert werden wach, der 1993 während eines Hafturlaubs ohne Anlass die 20-jährige Pasquale Brumann tötete.
Der Fall Hauert brachte zwar eine Wende. Hafturlaube für Gewalt- und Sexualstraftäter wurden gestrichen, und wer sich heute in der Sicherheitsverwahrung befindet, kommt nicht mehr so einfach wieder auf freien Fuss. «Psychiatrische Risikoeinschätzungen» wurden zum Mass aller Dinge. Geblieben ist aber der Glauben an die Therapierbarkeit von Triebtätern, unter dem neuen Begriff der «deliktspezifischen» Täterbehandlungen. Über zehn Jahre lang ging (fast) alles gut. Seit 1993 wurden «nur» noch Sexualstraftäter rückfällig, die von einem Gericht nicht verwahrt und entlassen worden waren und die sich keiner Therapie zu unterziehen hatten. Umsomehr interessierten die Medien neue Behandlungen für «gefährliche Hochrisiko-Täter».
Zu schöne Idee
Dabei ging vergessen, dass die relative Sicherheit nur eine Folge des restriktiven Haftregimes war – nicht der Therapien, deren Wirksamkeit noch zu beweisen ist. Dafür müssen die «Klienten» früher oder später aus der therapeutischen Laborsituation im Zuchthaus in die Freiheit entlassen werden. «Stufenweise und qualitätsgesichert werde dies erfolgen», versprechen die Fachleute. «Spezifische Auffangnetze», beschwichtigen sie, reduzierten das Rückfallrisiko auf ein Minimum. Wie gross dieses Minimum ist, kann niemand mit Sicherheit sagen. Chefarzt Frank Urbaniok wendet ein, dass der als nicht therapierbar geltende Albert G. nie an einem Programm teilgenommen habe. Umso mehr stimmt es misstrauisch, wenn die Zürcher Justizdirektion ihn dennoch unbeaufsichtigt freilässt. Einiges deutet darauf hin, dass sich die Experten mit ihrer Unbedenklichkeitsprognose geirrt haben.
Was die Verantwortungsträger aus Justiz, Strafvollzug und Psychiatrie bis jetzt vorgebracht haben, klingt nach Ausflüchten: «Der Mann war ja kein Hochrisiko-Täter», versichert Strafanstaltsdirektor Ueli Graf, als würde die Not des Opfers dadurch erträglicher: «Das Netz von Fachleuten hat in dem Fall nicht genügt.» Man könnte auch sagen: Dieses «Netz», wie immer es aussehen mag, hat versagt.
Der Basler Psychiatrieprofessor Volker Dittmann legte in der NZZ am Sonntag einen drauf: «Man könnte auch argumentieren, das System habe gegriffen, da nichts Schlimmeres passiert ist.» Ob das Opfer dem griffigen «System» zu danken weiss, dass ihm «nichts Schlimmeres» angetan wurde? Oder will man andeuten, beim Opfer habe es sich «bloss» um ein Callgirl gehandelt, das berufshalber ein «Restrisiko» einging? «Ich will alle ähnlich gelagerten Fälle überprüfen lassen», versicherte Justizdirektor Markus Notter – erst nachdem der amtsintern längst bekannte «Störfall» zufällig publik geworden war. Gibt es noch mehr Fälle?
Gewiss, wir sollten der angekündigten Untersuchung nicht vorgreifen. Doch es stellt sich die bange Grundsatzfrage: Sind die Psychologen und Psychiater, die sich immer wieder geirrt haben, tatsächlich so viel besser geworden? Und vor allem: Lassen sich gewisse Triebtäter durch eine modernere Version der Gehirnwäsche zu harmlosen Menschen umformen? Die Idee klingt verlockend, fast zu schön, um wahr zu sein. Entsprechende Versuche sind erst am Laufen, die Schweizer Psychiatrie beansprucht auf diesem Gebiet sogar einen Platz an der Weltspitze. Doch es bleibt dabei: Aus dem Verhalten eines Täters im Strafvollzug kann man nicht tel quel auf sein Verhalten in der Freiheit schliessen. Womöglich glauben wir an eine Art Geisterbeschwörung, um uns vor der Wahrheit zu schonen, dass gewisse Täter einfach für immer gefährlich bleiben. Mit entsprechenden Konsequenzen.
Jeder Versuch zeichnet sich dadurch aus, dass er in der Praxis getestet werden muss. Bei gefährlichen Tätern bedeutet dies: Verläuft der Realitätstest nicht nach dem Plan der Experten, sterben unschuldige Menschen – sozusagen als zufällig ausgewählte Versuchskaninchen. Und wer das in Kauf nehmen will, der soll offen dazu stehen.
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