José Manuel Ramos, der kolumbianische Drogenbaron, der Bundesanwalt Valentin Roschacher sein Amt kosten könnte, war in jeder Beziehung ein teurer Spitzel. Auf 300000 Franken kam die Steuerzahler allein sein Lebensunterhalt zu stehen. Das erfuhr die Weltwoche aus verlässlichen Quellen. Da Ramos etwas mehr als anderthalb Jahre in der Schweiz lebte, betrug sein «Monatslohn» demnach gegen 15000 Franken (also fast drei mal so viel, wie ein durchschnittlicher Schweizer Arbeitnehmer kriegt). «Taschengeld» nennen es die Strafverfolgungsbehörden des Bundes amtsintern beschönigend.
Bei diesen 300000 Franken handelt es sich – wohlgemerkt – nur um die Lebenshaltungskosten für den mehrfach verurteilten Drogenpaten, der unter dem Decknamen «Alex» für die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei arbeitete. Darin inbegriffen sind unter anderem die Wohnungen, die ihm finanziert wurden, seine persönlichen Ausgaben, seine Spesen – und auch die Auslagen für seine Freundin, die mit ihm in der Schweiz lebte. Die Schweizer Behörden hatten die Südamerikanerin auf Drängen des Kolumbianers einreisen lassen; das war eine seiner Bedingungen für die Kollaboration. Als die Freundin hier war, sahen sich die Beamten der Bundeskriminalpolizei, die Ramos betreuten, jäh verpflichtet, auch für deren Gesundheit besorgt zu sein: Sie war schwanger. Da sie ihr Kind nicht in der Schweiz gebären wollte, flog sie im Sommer 2003 ausser Landes – auch das auf Staatskosten.
Nicht eingeschlossen in diesen 300000 Franken, das wird von Beteiligten betont, sind die Ausgaben für die Ermittlungen, die Ramos auslöste. Zur Erinnerung: Bundesanwalt Valentin Roschacher holte den Kolumbianer im Dezember 2002 ins Land, um den Finanzplatz zu infiltrieren. Ramos hatte ihm exakte Informationen über Drogenkonten in der Schweiz versprochen. Roschacher setzte darauf durch, dass bei der Bundeskriminalpolizei die geheime Sondereinheit «Task Force Guest» gebildet wurde, um den Hinweisen von Ramos nachzugehen und Strafverfahren gegen fehlbare Banker einzuleiten. Vier Polizisten arbeiteten vollamtlich in dieser Sondereinheit, die von einem von Roschachers Staatsanwälten begleitet wurde. Bloss: Ramos, der zuvor zwölf Jahre in einem amerikanischen Hochsicherheitsgefängnis gesessen hatte, konnte die versprochenen Informationen nicht liefern. Darauf wurde er auf eine «fishing expedition» geschickt, wie ein Beteiligter sagt, der den Drogenhändler als «nicht vertrauenswürdig» bezeichnet. Ramos sollte für die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei neue Fälle finden. Mit «wilden Geschichten» habe er den Ermittlungsapparat «auf Trab» gehalten. Darauf gestützt, wurden diverse Verfahren eröffnet, mehrere verdeckte Ermittler eingesetzt und Observationen durchgeführt. In einem Fall allein sei ein Haus mit grossem Aufwand und modernstem Überwachungsgerät verwanzt worden. Kostenpunkt: gegen 100000 Franken. Der Aufwand für diese Ermittlungen, die wegen Ramos ausgelöst wurden, wird von Beteiligten auf mehrere hunderttausend Franken beziffert.
Bilanz: Man liegt kaum falsch, wenn man schätzt, dass die ganze Operation (inklusive Löhne) den Staat mindestens eine Million Franken kostete. Die Ausbeute aber war deprimierend, denn Ramos’ teure Tipps erwiesen sich reihenweise als Nieten. Kein einziger Banker konnte als Geldwäscher für Drogenkartelle enttarnt werden. Heute wird amtsintern schon als Erfolg verkauft, dass dank Ramos in einem Fall ein Kilo Rauschgift beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet worden sei. Das wirkt etwas peinlich, wie ein Vergleich zeigt: Allein die Zürcher Kriminalpolizei konfiszierte vergangenes Jahr 3,1 Tonnen Marihuana und Hanf, 209 Kilo Kokain und 88 Kilo Heroin – und das ohne dubiose Kooperationen mit kolumbianischen Drogenpaten.
Zur Auskunft gab es: nichts
Schwerer wiegt, dass Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei sich nach Kräften bemühen, die Affäre unter dem Deckel zu behalten. So verweigern sie sogar dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner jede Information über José Manuel Ramos und halten Akten vor ihm geheim. Roduner bearbeitet derzeit das heikelste Strafverfahren, das die Bundesanwaltschaft eingeleitet hat: Der Kolumbianer hatte den Zürcher Bankier Oskar Holenweger beschuldigt, für Pablo Escobar gearbeitet zu haben und zur Geldwäsche bereit zu sein (Weltwoche Nr. 22.06). Holenweger, der im Dezember 2003 verhaftet wurde, bestreitet dies über seinen Anwalt vehement. Für den Untersuchungsrichter ist es natürlich entscheidend, die Hintergründe dieses Falls zu kennen. Bloss: Er kennt sie nicht. In den Aktenbergen, die ihm die Bundesanwaltschaft vor zwei Jahren überreicht hatte, findet sich kein Wort über José Manuel Ramos oder über die Task Force Guest.
Eine Woche nach dem Weltwoche-Artikel vom 1. Juni, der die Affäre publik machte, forderte Roduner darum von der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei schriftlich Akteneinsicht ein. Er gehe «der Behauptung nach, dass es angeblich Akten zu einem Ramos gäbe, die unter Verschluss gehalten werden», bestätigt Roduner. Und: «Alles, was rechtserheblich ist, gehört in die Akten.» Mehr will der Untersuchungsrichter wegen des Amtsgeheimnisses nicht sagen.
Bekommen hat Roduner von den beiden verschlossenen Ämtern: nichts. Nach Informationen der Weltwoche wurde er von der Bundesanwaltschaft mit einem Dreizeiler abgespeist: Bei ihr existierten keine Akten, die unter Verschluss gehalten würden, schrieb ihm der Staatsanwalt des Bundes, Thomas Wyser, «mit freundlichen Grüssen». (Schliesslich sei ja «die ganze Task Force Guest», wie Bundesanwalt Roschacher schon betont hatte, «unter der Führung und Verantwortung der Bundeskriminalpolizei» gestanden.)
Die Logik des Vertuschens
Wortreicher schwieg Kurt Blöchlinger, der Chef dieser Bundeskriminalpolizei. Falls Akten zu «Vertrauenspersonen» existierten, schrieb Blöchlinger dem Untersuchungsrichter, würden sie tatsächlich «unter Verschluss gehalten», das entspreche «internationaler und bewährter nationaler Praxis». Die Bundeskriminalpolizei garantiere ihren «Vertrauenspersonen», deren Identität und Informationen «keinen Dritten» offen zu legen. Unter «Dritten», und das irritiert, versteht der oberste Kriminalpolizist des Landes auch Untersuchungsrichter Ernst Roduner, der das heikle Verfahren leitet. Der Polizist belehrt den Richter: Informationen von «Vertrauenspersonen» seien «mit anonymen Hinweisen» zu vergleichen und aus diesem Grund für dessen Verfahren «nicht relevant». Bei der Bundeskriminalpolizei befänden sich darum «keine Akten», die «herausgegeben werden müssen und können». Dann spielt Blöchlinger den Ball zurück zur Bundesanwaltschaft: Da gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren unter deren Leitung stünden, sei es an ihr zu entscheiden, welche Informationen der Untersuchungsrichter bekomme und welche nicht.
Der einigermassen dadaistische Briefwechsel, der belegt, dass es beim Bund Akten gibt, die «keine» Akten sind, lässt die Verteidigungsstrategie der Strafverfolgungsbehörden des Bundes erkennen: Sie sind daran, die Verantwortlichkeiten zu verwischen, bis sie nicht mehr klar zuzuordnen sind. Und sie stellen, um Akten sogar einem Untersuchungsrichter vorzuenthalten, Ramos auf die gleiche Stufe wie einen «anonymen Hinweis». De facto aber muss der Drogenbaron, den sie ins Land holten, beschäftigten, fürstlich bezahlten und mit einer Sondereinheit unterstützten, als verdeckter Ermittler bezeichnet werden. Und der gehört in die Akten.
Quod non est in actis, non est in mundo. Diesen Satz aus dem römischen Recht lernt jeder Jusstudent. Frei übersetzt: Was nicht in die Akten gelangt, wird nicht berücksichtigt. Das, so muss vermutet werden, ist in dieser Affäre wohl auch der Sinn.
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