Justiz

Zahn der Zeit

26 Jahre nach der Ermordung der Schülerin Ruth Steinmann zeigt ein Gebissabdruck: Werner Ferrari kommt als Täter kaum in Frage. Der mutmassliche Schuldige hat sich 1983 erhängt.

Von Peter Holenstein

Am 6. Juni 1995 wurde Werner Ferrari vom Bezirksgericht Baden wegen fünffachen Kindermordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt – darunter auch der Mord an der 12-jährigen Ruth Steinmann, den er stets bestritten hatte. Nachdem in einem Buch eine Reihe von Unstimmigkeiten im «Fall Steinmann» aufgezeigt worden waren, musste die Aargauer Justiz den Fall neu aufrollen. Ein kriminalistisches Gutachten zeigt jetzt: zu Recht. Ferrari kommt nach dem neuen Gutachten im Fall Steinmann als Täter kaum noch in Betracht. Die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich (WD), die auf neueste kriminalistische Methoden baut, weist vielmehr auf den Tatverdächtigen E. R. hin, den die Polizei am Anfang ihrer Ermittlungen im Visier hatte.

Im Mittelpunkt der heutigen Ermittlungen steht eine tiefe, frische Bisswunde, die unmittelbar nach der Tat auf der Brust des Opfers festgestellt wurde. Die Umstände weisen darauf hin, dass die Wunde vom Täter stammen muss. Ein dank Computersimulation heute möglicher Feinabgleich zeigt: Die Spur passt nicht zur Zahnstellung, die Ferrari zur massgeblichen Zeit aufwies. Hingegen muss laut Expertise E. R. «als Verursacher der Bissverletzung in engsten Betracht gezogen werden».

Ruth Steinmann war am 16. Mai 1980 auf dem Heimweg von der Schule im Waldstück «Chefihau» in Würenlos erdrosselt worden. Bei der Suche nach ihrer vermissten Tochter hatte die Mutter in der Nähe des Tatortes ein Moped mit Aargauer Kennzeichen gesehen, wenig später sah der Vater des Opfers, wie ein Mann mit dem Fahrzeug flüchtete. Die Beschreibung des Verdächtigen passte wohl zu Ferrari – ebenso gut hätte sie aber auch auf E. R. gepasst.

In den 1980er Jahren wurden in acht Kantonen elf Kinder ermordet – die Polizei ermittelte ebenso fiebrig wie erfolglos. Am 30. August 1989, vier Tage nachdem in Hägendorf die 9-jährige Fabienne Imhof tot aufgefunden worden war, konnte der mutmassliche Serienmörder endlich verhaftet werden: der damals 43-jährige Hilfsarbeiter Werner Ferrari. Als dieser vier detaillierte Geständnisse ablegte, war die Erleichterung so gross, dass man weitere Ermittlungen gleich einstellte – ein fataler Fehler, wie sich heute zeigt. Anfänglich wollte man Ferrari sogar alle Morde anhängen. Am Schluss blieben noch fünf Fälle, darunter der stets umstrittene Fall Steinmann.

So wurde auch die Spur zu E. R. vorerst nicht mehr weiterverfolgt, der von Angehörigen schwer belastet worden war. Am Tattag soll E. R., der in der Nähe von Würenlos wohnte, verspätet nach Hause gekommen sein und am Arm eine offene Bisswunde aufgewiesen haben. Zudem war er gemäss Zeugenaussagen im Besitz einer braunen Lederjacke sowie eines Mopeds, dessen Reifen er am Tag nach dem Verbrechen «wie ein Irrer mit einer Stahlbürste gereinigt habe».

Am 12. Juni 2003 hob das Aargauer Obergericht das Urteil gegen Werner Ferrari im Fall Steinmann auf. Doch E. R. konnte nicht mehr befragt werden – er hatte sich 1983 erhängt. Freilich hatten es die Behörden nun bei den Ermittlungen nicht mehr so eilig, zumal jeder Erfolg auch auf eigene frühere Versäumnisse hinweisen konnte. Erst nach mehrmaligem Insistieren der Verteidigung wurde die Leiche von E. R. im April 2004 exhumiert. Eine DNA-Analyse konnte die erhoffte Klärung nicht erbringen. Das Gebissgutachen des WD hat dem Fall nun die entscheidende Wende gegeben.

Jetzt will die Aargauer Justiz wenigstens bei der Richtigstellung des Urteils gegen Ferrari vorwärts machen. Wie vom zuständigen Richter beim Bezirksgericht Baden zu erfahren war, soll es bis zum Sommer dieses Jahres zur neuen Verhandlung kommen.

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