China

Kopf oder zahl?

Ein zum Tode Verurteilter soll sich kurz vor dem Schuss mit 7,5 Milliarden Franken freigekauft haben. Einspruch: Normalerweise reagiert die Justiz nur auf vorauseilendes Feingefühl.

Von Christoph Neidhart

Die Justiz ist käuflich, nicht nur in China. Aber hier besonders. Vorigen Monat kaufte sich der Milliardär Yuan Baojing Stunden vor der Exekution von seinem Todesurteil frei. Zumindest vorerst. Seine Frau, die tibetische Tänzerin Zhou Ma, soll am Vorabend Aktien im Wert von 7,5 Milliarden Franken an den Staat überwiesen haben, darunter Yuans 40-Prozent-Anteil an einer indonesischen Ölgesellschaft. Die Hinrichtung wurde gestoppt.

Ob die Beträge stimmen, die der Hong Kong Standard nennt, und ob dies die ganze Wahrheit ist, wird da und dort bezweifelt. Ist ein Todesurteil rechtskräftig, so sieht das Gesetz nur drei Auswege vor: Erstens faktische Fehler im Prozess. Zweitens neue Unschuldsbeweise der Verteidigung. Drittens, die Verurteilte ist schwanger. Keiner dieser Punkte trifft auf Yuan Baojing, 39, zu. Wiewohl von 7,5 Milliarden eine gewisse Überzeugungskraft ausgeht, so wäre doch zu erwarten, dass die chinesische Justiz, die wie jede Justiz Wert auf Buchstaben-Korrektheit legt, eine in sich schlüssige Erklärung vorlegt. Die fehlt bisher.

Chinas neue Reiche kaufen sich nicht von Urteilen frei. Die Bestechung geschieht viel früher und subtiler. Sie verhindern jede Reziprozität, zahlen also nicht für einen Freispruch und bestechen auch nicht jene Beamten, die gegen sie ermitteln, sondern knüpfen vorbeugend Beziehungen, die sich im Falle einer Strafverfolgung aktivieren lassen.

Neulich sassen im besten Restaurant der nordwestchinesischen Industriestadt Xian am Nebentisch drei Polizisten in Uniform mit der Belegschaft einer kleinen Firma. Man prostete sich zu, suchte sich gegenseitig unter den Tisch zu saufen und schaufelte das Essen hinunter. Dabei erfreute sich niemand der Leckereien, das Essen war Arbeit, es diente der Pflege einer Zweckbeziehung. Solche Runden sieht man öfter, es gibt höhere Polizeibeamte und «populäre» Richter, die sich jeden Abend von Geschäftsleuten bewirten lassen: Diese kaufen sich damit eine informelle «Rechtsschutzversicherung». Sollte ein Verfahren gegen sie angestrengt werden, haben sie Bekannte im Justizapparat, die jemanden kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt...

Yuan Baojing hat offenbar nicht so vorgesorgt, oder nicht genügend, stattdessen hat er das Recht in die eigenen Hände genommen. Der Mann aus dem nordostchinesischen Liaoyang machte sich zuerst als Privatisierer im Dienste der China Construction Bank und als Star der neueröffneten Börsen einen Namen. 1992 startete er seine eigene Firma, Jianhao. Und wurde mit Börsenspielen steinreich. 1996 hat Yuan, so die Urteilsschrift, Wang Xing angeheuert, einen Ex-Polizisten. Dieser sollte ihm einen Killer finden, um einen Geschäftsmann zu ermorden, von dem Yuan glaubte, er habe ihn geprellt. Statt den bestellten Mord zu planen, begann Wang, Yuan zu erpressen.

Nach fünf Jahren dingte Yuan seine Cousins, damit diese den Erpresser umbrächten. Ein erster Versuch schlug fehl, im Oktober 2003 aber erschoss ein Cousin Yuans den Ex-Polizisten. Yuan, sein Bruder und sein Cousin wurden im Januar zum Tode verurteilt.

Ob Yuan Baojings Urteilsvollstreckung nur aufgeschoben worden ist, ist nicht bekannt. Vorläufig bleibt er in Haft. Das Justizministerium hat sich zum Fall nicht geäussert. Chinesische Geschäftsleute werden derweil ihre Lehren ziehen und ihre «Investitionen» in informelle Rechtsschutzversicherungen erhöhen. Auch zum Schutz vor Betrügern und Erpressern und um den Rechtsapparat in Bewegung zu halten. Hätte Yuan die richtigen Freunde gehabt, er wäre vielleicht gar nie versucht gewesen, den ersten Killer zu dingen.

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