Die bemerkenswerte Karriere von Oskar Holenweger, der es vom kaufmännischen Lehrling zum Bankbesitzer brachte, wird durch einen martialischen Auftritt der Bundesanwaltschaft schlagartig ruiniert. Am Morgen des 11. Dezembers 2003, einem Donnerstag, umzingelt ein bewaffnetes Einsatzkommando seine Villa im zürcherischen Männedorf. Lautlos dringen die Polizisten in Kampfmontur und schusssicherer Weste ins Haus ein, als müssten sie eine Terrorzelle ausheben. Sie hätten, etwas weniger spektakulär zwar, auch an der Türe läuten können: Privatbankier Holenweger, es ist halb sieben in der Früh, schläft noch. Am Abend zuvor war es spät geworden; er hatte die Angestellten seiner Tempus Bank zum Weihnachtsessen in die «Osteria Mamma Leone» im Zürcher Kreis 4 eingeladen.
Als Holenweger aus dem Schlafzimmer kommt, stehen rund zwei Dutzend Leute in seinem Haus. Ein Hanspeter Ryff stellt sich ihm vor, Kommissariatsleiter der Bundeskriminalpolizei. Auf dem Haftbefehl, der dem Bankier gezeigt wird, steht: «Verdacht auf bandenmässige Geldwäscherei gemäss Art. 305bis Ziff. 2 lit. b StGB». Nach der Hausdurchsuchung – die beschlagnahmten Dokumente werden im mitgebrachten Laptop aufgelistet – wird Holenweger zu seiner Bank an der Stockerstrasse in Zürich eskortiert. Dort erfahren seine Mitarbeiter per Powerpoint-Präsentation von den Vorwürfen gegen ihren Chef. Die nächsten sieben Wochen, Weihnachten und Neujahr inklusive, verbringt Holenweger als Untersuchungshäftling im Regionalgefängnis Bern.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 61-jährigen Bankier, einem bislang unbescholtenen Oberst im Generalstab, Ungeheuerliches vor. «Der Bundeskriminalpolizei liegen Informationen vor», schrieb Hanspeter Ryff am 19. Juli 2003, «dass sich Holenweger Oskar, Besitzer und Geschäftsführer der Tempus Bank, in Kreisen der internationalen organisierten Kriminalität als Geldwäscher anbietet. Es soll ihm möglich sein, grössere Geldsummen zu waschen.» Mit diesen Worten beantragte Ryff, Kürzel Ryh, ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren. «Ferner soll Holenweger Oskar bereits für die kolumbianischen Drogenkartelle gearbeitet und Kontakte zum kolumbianischen Drogenbaron Escobar Pablo gehabt haben. Aktuell soll er noch über Beziehungen zu Personen aus Cali (Kolumbien) verfügen.»
Was sich – von der furiosen Verhaftungsaktion über Ryffs pathetische Wortwahl bis zu den stereotypen Vorwürfen – wie ein Drehbuch für einen mittelprächtigen Thriller liest (welcher Polizeibeamte, ausser im Film, spricht schon ernsthaft von einem «Drogenbaron»?), entwickelt sich für Bundesanwalt Valentin Roschacher zum Fiasko. Auch nach zwei Jahren Ermittlungen, in denen die Bundesanwaltschaft Holenweger beschattete, belauschte und befragte, hat sie keine konkreten Beweise für ihre Anschuldigungen gefunden. Weder die Telefonüberwachung noch die Einvernahmen der Mitarbeiter (die letzte war im April in Zürich), noch die Analyse der Bankgeschäfte brachten einen Beleg für Drogengelder zutage. Dies zeigen Untersuchungsakten, welche die Weltwoche einsehen konnte.
Auftritt des verdeckten Ermittlers
Dieser für Bundesanwalt Roschacher desolate Befund deckt sich mit den Ergebnissen der Revisionsgesellschaft KPMG. Zwölf Wirtschaftsprüfer und Juristen kontrollierten nach Holenwegers Verhaftung im Auftrag der Bankenkommission alle wichtigen Kundenbeziehungen der Tempus Bank und sämtliche Transaktionen über 25000 Franken. In drei Berichten kamen auch sie zu keinem anderen Schluss: Von «bandenmässiger Geldwäscherei» für Drogenkartelle keine Spur, von «Pablo Escobar» oder «Cali» (dem einst grössten Kokainkartell der Welt) kein einziges Wort. «Das Ergebnis unserer Prüfung zeigt», schreibt die KPMG, «dass ausser bei der Kundenbeziehung ‹Diemer› keine der geprüften Transaktionen Zeichen von Geldwäscherei aufweist.»
Wer aber ist Diemer? Markus Diemer nennt sich dieser verdächtige Kunde mit vollem Namen. In Wirklichkeit heisst er wohl anders. Er wurde auch kaum am 5. August 1962 geboren, wie in seinem deutschen Personalausweis steht. Er ist weder verwitwet, wie er behauptet, noch Finanzdienstleister, wie auf seiner Visitenkarte steht. Selbst vor engen Freunden verbirgt er seine wahre Identität und mimt den erfolgreichen Geschäftsmann, der sein Geld in Stuttgart mit Immobilien verdient. Diemers Leben ist eine grosse, staatlich inszenierte Lüge. Er ist ein verdeckter Ermittler, ein deutscher Polizeibeamter beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Vor vielen Jahren schon wurde er vom Staat mit einer Legende und falschen Papieren ausgestattet, um kriminelle Banden zu unterwandern und auffliegen zu lassen.
Diesen deutschen Polizisten setzt die Bundesanwaltschaft am 6. August 2003 als verdeckten Ermittler auf Oskar Holenweger an, wie eine Verfügung beweist, die von Staatsanwalt Thomas Wyser unterschrieben ist. Offenbar drängt der Auftrag, denn noch am gleichen Tag wird Markus Diemer aktiv und telefoniert ein erstes Mal mit dem Schweizer Bankier. Er gibt sich als Vermögensverwalter aus, der auf Immobilien spezialisiert ist, und bittet um ein schnelles Treffen. Am 7. August verabredet er sich mit Holenweger im Hotel «Baur au Lac» in Zürich und am 14. August im «Bad Horn» am Bodensee. Am 28. August schliesslich eröffnet Diemer bei der Tempus Bank das Konto T650061. Wie gesetzlich vorgeschrieben, weist er sich mit seiner deutschen Identitätskarte aus. Das Foto zeigt einen unscheinbaren Mann mittleren Alters, Typ Buchhalter. Seine «finanzielle Kapazität» betrage über 200 Millionen Euro, gibt er an, Vermögen aus Immobilienbesitz in Deutschland. Bei der Frage nach der steuerlichen Situation lässt er das vorgedruckte Kästchen «unversteuert» ankreuzen. Mit deutschen Steuerflüchtlingen, wie Diemer einer zu sein vorgibt, hat die Bank anscheinend Erfahrung.
Dann macht sich der Mann, der sich Markus Diemer nennt, an seinen eigentlichen Auftrag und stellt Oskar Holenweger auf die Probe. Am 8. September 2003 bringt er 191800 Euro bar und in kleinen Noten bei der Bank vorbei, am 3. November noch einmal 637750 Euro. Das könnte, weil Bargeld bei legalen Geschäften in der Regel unnötig ist, ein Zeichen für Geldwäscherei sein. Doch Diemer beruhigt: unversteuerte Erlöse aus einem Liegenschaftenverkauf. Selbst das Bundesamt für Polizei wird später feststellen, es sei in diesem Fall «schwierig zu beurteilen, ob die involvierten Gelder aus inkriminierter Herkunft stammen».
Erfahrung mit «Dope-Geld»?
Am 1. Dezember hat es Diemer plötzlich eilig. Per E-Mail verlangt er von Holenweger, ihm einen Grossteil der vorbeigebrachten Euros möglichst rasch zurückzuüberweisen. Und er möchte sie, so seine Bedingung, nicht über ein Konto aus der Schweiz erhalten. Der verdeckte Ermittler will herausfinden, ob Holenweger über ein bewährtes System verfügt, wie er die wahre Herkunft von Vermögenswerten verschleiern kann. Auch das könnte ein Indiz für Geldwäscherei sein, zugleich ist es tägliche Routine für einen Schweizer Bankier. Holenweger transferiert die Summe – 636086 Euro – über ein Konto der ABN Amro in Singapur.
Schliesslich schlägt Diemer vor, er wolle sich am Aktienkapital der Tempus Bank beteiligen. Wohl weil seine Bank in den letzten Jahren Verluste machte, steigt Holenweger auf das Angebot ein. Der Verwaltungsrat wird informiert, ein externer Revisor trifft sich mit Diemer, und die Bank klärt ab, ob sie es mit einem seriösen Geschäftsmann zu tun hat. Referenzen werden bei der Bafin eingeholt, der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und auch die deutsche Polizei wird angefragt, ob gegen ihn etwas vorliege. Die Erkundigungen ergeben – wenig erstaunlich bei einem verdeckten Ermittler – keinerlei Anhaltspunkte auf unlautere Machenschaften.
Später wird Markus Diemer allerdings aussagen, er habe gegenüber Holenweger durchblicken lassen, dass er «Dope-Geld», also Drogengelder, in die Bank einschleusen wolle. Holenweger habe geantwortet, darin habe er Erfahrung. Das gibt Diemer Ende März 2005 bei Staatsanwalt Thomas Wyser und beim Eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner zu Protokoll. Ein Schweizer Bankier, der bereit ist, einen erklärten Geldwäscher als Aktionär aufzunehmen? Das zu enthüllen, wäre nicht nur für einen verdeckten Ermittler aus Deutschland, sondern auch für die Bundesanwaltschaft in Bern ein spektakulärer Erfolg.
Kopfschütteln in der Branche
Oskar Holenweger wisse heute noch nicht, sagt ein am Verfahren Beteiligter, dass sein deutscher Kunde ein verdeckter Ermittler war, und er sei auch noch nicht mit dessen Vorwürfen konfrontiert worden. Der Privatbankier, der mit der Weltwoche nicht reden will, bestritt aber bislang in allen Einvernahmen jede Geldwäscherei vehement. Wer sich in der Finanzbranche umhört, findet niemanden, der den Beschuldigungen der Bundesanwaltschaft glaubt. Sie passen nicht in das öffentliche Bild Holenwegers, der es vom KV-Stift bis an die Spitze geachteter Institutionen wie die Bank Vontobel oder die Sandoz-Stiftung schaffte und 1998 schliesslich seine Bank gründete. Immer wieder machte er sich in Interviews für stärkere Kontrollen des Finanzplatzes stark, kritisierte das System der Selbstregulierung als ungenügend, forderte mehr Mittel für die Bankenkommission oder sprach von einem «Vollzugsnotstand» bei der Aufdeckung von Insidergeschäften. Einer seiner engsten Mitarbeiter sagte im Verhör: «Ich hatte nie den Verdacht, dass Herr Holenweger Geld waschen könnte. Im Gegenteil. Dieser war sehr bedacht auf Ethik und Integrität und hat sogar selber Fälle aufgedeckt.» Er gilt als Bankier, der genau weiss, wo die Grenze des Erlaubten verläuft, der aber gleichzeitig auch macht, was nicht verboten ist. So hatte er wenig Hemmungen, wie die Untersuchungsakten zeigen, die Vermögen von Steuerflüchtlingen aus halb Europa anzunehmen. Darüber mag man die Nase rümpfen, in der Schweiz ist das aber bekanntlich weitgehend legal.
Auch wenn in dieser Causa noch viele Fragen ungeklärt sind, kann Folgendes festgehalten werden: Den einzigen verdächtigen Kunden, auf den die Bundesanwaltschaft ihren Fall gegen Oskar Holenweger aufbaut, hat sie selber vorbeigeschickt. Das verletzt nicht nur den gesunden Menschenverstand, sondern offenbar auch das Rechtsempfinden von Beamten. So ist es zu erklären, dass die Weltwoche Ermittlungsakten zugespielt erhielt, die als streng geheim eingestuft sind, und dass mehrere Beteiligte das Risiko eingingen, das Amtsgeheimnis zu brechen. «Der verdeckte Ermittler versuchte, Holenweger mit heiklen Transaktionen zu testen», sagt einer dieser Beteiligten, der anonym bleiben muss, weil er sonst seine Stelle verliert. Mehr noch: Er nennt Diemer unumwunden einen «Agent Provocateur».
Trifft diese Bezeichnung zu, was sich noch nicht abschliessend bewerten lässt, dann hat die Bundesanwaltschaft die Grenze des Erlaubten überschritten. Sogar dann, wenn Holenweger tatsächlich bereit gewesen wäre, Geld zu waschen, was er freilich bestreitet. Das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (das erst am 1. Januar 2005 in Kraft trat, also nachdem Diemer auf Holenweger angesetzt wurde) regelt klar, was ein verdeckter Ermittler darf und was nicht. Im Artikel 10 heisst es: «Die Ermittlerinnen oder Ermittler dürfen keine allgemeine Tatbereitschaft wecken und die Tatbereitschaft nicht auf schwerere Straftaten lenken. Ihre Tätigkeit darf für den Entschluss zu einer konkreten Straftat nur von untergeordneter Bedeutung sein.» Ein Agent Provocateur, der zu einem Delikt anstiftet, fällt nicht mehr unter diese Definition.
Zweitens: Der gravierende Anfangsverdacht der Bundesanwaltschaft («bandenmässige Geldwäscherei», «Drogenkartelle», «Pablo Escobar») hat sich allem Anschein nach nicht bestätigt. Das allein wiegt schon schwer. Denn nur ein konkreter Verdacht rechtfertigt laut Gesetz derart schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre wie eine Telefonüberwachung oder den Einsatz eines verdeckten Ermittlers.
«Völlig rudimentär»
Das ist eine der zentralen Fragen des Verfahrens: Von wem kriegte die Bundesanwaltschaft ursprünglich den Tipp, Holenweger biete sich «in Kreisen der internationalen organisierten Kriminalität als Geldwäscher» an und habe «bereits für die kolumbianischen Drogenkartelle gearbeitet»? Ein Informant der Weltwoche sagt, die Bundesanwaltschaft sei Anfang 2003 von amerikanischen Geheimdienstkreisen über die angeblich illegalen Geschäfte Holenwegers informiert worden.
Eine plausible Erklärung, denn es wäre nicht das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft mit diffusen Tipps der Amerikaner in die Bredouille kommt. Vor einem Monat musste sie nach über drei Jahren Ermittlungen mangels Beweisen ihr Verfahren gegen die Verantwortlichen der Tessiner Finanzgesellschaft Al Taqwa einstellen, die von den USA der Terrorfinanzierung beschuldigt worden waren. Das Bundesstrafgericht hiess eine Beschwerde gut, rügte die lange Verfahrensdauer und kritisierte, die Bundesanwaltschaft habe den Sachverhalt «nur völlig rudimentär dargelegt», ohne je konkrete Finanztransaktionen anzuführen. Darauf griff Dick Marty, FDP-Ständerat und früherer Tessiner Staatsanwalt, Valentin Roschacher hart an. «Ich bin zum Schluss gekommen, dass die Leute der Bundesanwaltschaft [...] überhaupt nichts in der Hand hatten.» Das sei in einem Rechtsstaat «sehr bedenklich», sagte er dem Tages-Anzeiger und bekundete gewisse Zweifel an der Seriosität der Bundesanwaltschaft: «Man hat mit Geheimdienstmethoden recherchiert und nicht im Sinne eines seriösen Strafverfahrens.» Marty, der sich als «Mafia-Jäger» international einen Namen machte, glaubt, dass sich die Bundesanwaltschaft psychologisch von den USA unter Druck setzen liess: «Mit solchen Vermutungen könnte man gegen jeden Banker in der Schweiz ein Verfahren eröffnen.» Zum Beispiel gegen Oskar Holenweger?
Visitenkarte bei Pablo
Ein weiterer Fall, von dem die Weltwoche weiss, zeigt noch deutlicher, wie die amerikanischen Geheimdienste zuweilen aus der Hüfte schiessen. So beschuldigten sie vor einigen Jahren Jean-Jacques Joris, er war einst die rechte Hand von Carla Del Ponte in Den Haag und heute Schweizer Diplomat in der Westbank, der Geldwäscherei. Auch er habe, behaupteten sie, für Pablo Escobar und kolumbianische Drogenkartelle gearbeitet. Das Bundesamt für Justiz liess darauf umgehend nach allfälligen Konten von Joris suchen – und blies kurz darauf das Verfahren wieder ab. Es stellte sich nämlich heraus, dass Joris in den neunziger Jahren bei einer Genfer Privatbank einen Stage gemacht und einem südamerikanischen Kunden seine Visitenkarte gegeben hatte. Jahre später fand man diese Visitenkarte im Umfeld von Pablo Escobar. Für die Amerikaner Grund genug, Joris der Geldwäscherei zu bezichtigen.
Die Bundesanwaltschaft, die sich wegen des Untersuchungsgeheimnisses nicht zu den vorliegenden Recherchen der Weltwoche äussern will, betont zwar, für Oskar Holenweger gelte «während des ganzen Verfahrens die Unschuldsvermutung». Doch für den Privatbankier käme jede Rehabilitierung, wenn er denn unschuldig ist, zu spät. Sein Lebenswerk ist zerstört: Er musste, nicht zuletzt wegen der Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft, im April 2004 seine Bank verkaufen.
Man lehnt sich aber nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man feststellt, dass diese finstere Geschichte auch für Bundesanwalt Valentin Roschacher, der wegen ausbleibender Erfolge, Ermittlungspannen und unverhältnismässiger Massnahmen in der Kritik steht, noch nicht ausgestanden ist.
29.06.2005, Ausgabe 26/05
Wirtschaftskriminalität
Die Fallensteller vom Dienst
Weltwoche vom 30. Juni 2005
Die Bundesanwaltschaft will einen bislang unbescholtenen Bankier der bandenmässigen Geldwäscherei überführen. Weil sie keinen Beweis findet, beschafft sie sich selber einen – mit fragwürdigen Methoden. Protokoll eines Debakels.

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