Tatort

Reue

Von Brigitte Hürlimann

Manchmal sitzt man im Gerichtssaal und denkt: Das kann doch gar nicht sein. Etwa dann, wenn ein freundlicher Herr in den Vierzigern auf der Anklagebank sitzt, der sofort alles zugibt, von Reue und einer schlimmen moralischen Verfehlung spricht und davon, dass solcherlei nie mehr vorkommen werde. Immerhin liegen die Gaunereien acht Jahre zurück, denkt man, und der Mann hat sich inzwischen geändert. Doch dann stellt sich heraus, dass dieser reuige Mensch Jahre später ähnliche Delikte nochmals begangen hat, dafür bereits verurteilt und bestraft wurde. Damals, bei diesem früheren Verfahren, hatte er die Taten, die älter sind und erst heute zur Debatte stehen, einfach nicht gestanden. Fast wäre seine Rechnung aufgegangen. Doch der Zufall will es anders. Nun wird er halt ein zweites Mal verurteilt. Der nette Angeklagte hat nämlich als Pfleger in einem Heim alten, geistig und körperlich angeschlagenen Pensionären Zehntausende von Franken abgeluchst.

Der Heimleiter und ehemalige Vorgesetzte des Krankenpflegers sitzt im Gerichtssaal, hört dessen schöne Worte und platzt fast vor Wut. Nur ihm ist es zu verdanken, dass die Gaunereien von Marco Zanetti* aufflogen. Bei der jüngeren Deliktserie, die schon vor drei Jahren gerichtlich abgeurteilt wurde, hatte Zanetti zwei alte Heiminsassen geprellt. Die Deliktsumme betrug damals fast 30000 Franken. Er glaube diesem Kerl kein Wort mehr, zischt der Heimleiter, von wegen Reue, ha!

Gezielt habe er sich seine Opfer ausgesucht, Alte, die über Geld verfügten, sich aber nicht mehr hätten wehren können. Beim dritten Heiminsassen hatte Zanetti dessen Postomatkarte behändigt und ein halbes Jahr lang Geld bezogen – unter anderem, um einen BMW zu kaufen. Als der Verteidiger den Antrag stellt, Zanetti sei zusätzlich zur Strafe vom März 2001 noch mit zwei Monaten Gefängnis bedingt zu verurteilen, japst der Heimleiter auf der Zuschauerbank empört. Viel zu wenig, findet er. Der Bezirksanwalt verlangt sechs Monate. Der Richter mag sich nicht entscheiden und wird den Parteien das Urteil schriftlich zustellen.

* Name der Redaktion bekannt

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