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17.09.2003, Ausgabe 38/03

Einbürgerung

Wundermunition für die Wahlen

Über Einbürgerungen an der Urne zu entscheiden sei nicht rechtens. Gegen dieses Urteil des
Bundesgerichts läuft die SVP Sturm. Doch die Hysterie um die «Verschleuderung des einzigartigen Schweizer Bürgerrechts» ist ein Scheingefecht.

Von Martin Beglinger

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Am vergangenen Samstag stieg die SVP-Gemeinde auf die Älggi-Alp im Kanton Obwalden hoch, um vom geografischen Mittelpunkt des Landes aus wieder einmal die Eidgenossenschaft zu retten und die Demokratie dazu, diesmal vor dem Bundesgericht in Lausanne. Schon im Tal unten hatte man den Ton vorgegeben, zum Beispiel der Luzerner Grossrat Gerhard Klein aus Wauwil, der in der Neuen Luzerner Zeitung schrieb: «Das Recht auf Einbürgerung ist nun Tatsache. Herr und Frau Schweizer haben nicht mehr das letzte Wort, nein, das linkslastige Bundesgericht in Lausanne hat das Sagen in unserem Lande. Wir sind also vom Volksstaat zum Richterstaat geworden. Man kann nur noch sagen: Ade du mein lieb Vaterland – und bald können wir zum Leichenmahl unserer über 700-jährigen Volksdemokratie gehen.» So beschlossen die SVP-Delegierten eine Initiative, die weiterhin Ein- oder vor allem Nichteinbürgerungen an der Urne ermöglichen soll.

Einer, der nicht auf die Älggi-Alp gestiegen war, ist der Zürcher SVP-Gemeinderat Alex Weber. Ebenso wenig war er an jener Medienkonferenz Mitte Juli in Zürich zugegen, wo gleich vier SVP-Parteikollegen sich über den Richterspruch aus Lausanne ereiferten, der ihre Initiative für Einbürgerungen an der Urne kassiert hatte.

Alex Weber war nicht dabei, obwohl er, als Vizepräsident der gemeinderätlichen Bürgerrechtskommission, in der Stadtzürcher SVP wohl am meisten von der Sache versteht.

Und warum waren Sie nicht dabei?

Weber lächelt, als ich ihn am Telefon darauf anspreche. «Das müssen Sie nicht mich fragen. Schreiben Sie: Es war halt Ferienzeit.» Die Antwort freilich ist einfach: Weil er etliches hätte dementieren müssen, was seine Parteikollegen dort behaupteten, und daran war ihnen nicht gelegen. Weil er zum Beispiel hätte sagen müssen, dass für ihn Einbürgerungen an der Urne, wie es seine Partei für Zürich verlangt, schlicht und einfach «nicht durchführbar sind», weil «nicht sachgerecht» und erst noch «viel zu teuer». Weber hätte auch die Aussage von Gemeinderätin Monika Erfigen dementieren müssen, wonach «trotz anders lautenden Einbürgerungsrichtlinien kein Unterschied gemacht wird, ob der Kandidat auf eigenen Füssen steht und für sich oder seine Familie aufkommt oder ob er dem Staat auf der Tasche liegt». Das tönt zwar wunderbar skandalös in den Ohren von SVP-Wählern und -Wahlkämpfern. Nur: Es ist falsch. Alex Weber versichert allen, die es wissen wollen, dass bereits der Zürcher Stadtrat als erstberatende Instanz jedes Einbürgerungsgesuch ablehnt, falls der Kandidat von Sozialhilfe lebt oder dessen «wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit nicht gegeben ist». Dafür braucht es nicht einmal mehr das Nein der neunköpfigen Bürgerrechtskommission, die die Empfehlungen des Stadtrates behandelt, bevor das Gesuch im Stadtparlament abschliessend beurteilt wird. Weber erklärt auch jedem geduldig, dass ein Eingebürgerter keinen Franken mehr Sozialhilfe oder IV-Unterstützung erhält, weil er nun Schweizer ist und nicht mehr Ausländer. Das Gesetz ist für beide gleich.

Das Problem bei alledem ist nur, dass das niemand in seiner SVP hören will. «Wissen Sie», meint Alex Weber, «ich mache mich mit diesen Ansichten nicht sonderlich beliebt in meiner Partei. Trotzdem stehe ich dazu.»

Eine hervorragende Katastrophe

Auch ein anderer, ein prominenter SVP-Politiker hat seine Zweifel an der Tauglichkeit der SVP-Initiative. Der Betreffende ist Hans Fehr, Zürcher Nationalrat und Geschäftsführer der Aktion unabhängige und neutrale Schweiz (Auns). «Vermutlich», meint also Fehr, «vermutlich ist es sinnvoller, in einer politischen Kommission über Einbürgerungen zu entscheiden als an der Urne.» Doch das sagt er selbstverständlich nicht auf einem der vielen Wahlpodien, wo er allabendlich sitzt, sondern er räumt es nach der dritten Nachfrage und für seine Verhältnisse ziemlich kleinlaut bei einem Gespräch ein, zu dem wir uns in Zürich trafen. Und fügt sofort und nun wieder laut bei: «Aber ich will natürlich keiner Gemeinde dreinreden.» Mit einem zufriedenen Lächeln fährt er dann fort: «Der Bundesgerichtsentscheid ist eine Katastrophe für unser Land und die Demokratie – aber hervorragend für unsere Partei, die SVP.» Die Lausanner Richter haben ihm Wundermunition für die Wahlen geliefert.

Auch Alex Weber, 54 und von Beruf Kanonenverkäufer bei Contraves in Oerlikon, ist beileibe kein romantischer Multikultisäusler. Er verhehlt keineswegs seine «grossen emotionalen Probleme», die er hatte, als er vor zwei Jahren in die Bürgerrechtskommission des Zürcher Gemeinderates gewählt wurde. Wie so viele andere las auch Weber täglich von kriminellen Asylbewerbern, und auch er ärgerte sich über die ständig steigenden Ausländerzahlen. All dies kam anfangs seinen Schweizermacher-«Idealen von Staat, Gemeinschaft und vorbildlichen Mitbürgern» dauernd in die Quere. Bis er ein weisses A4-Blatt hervorholte und Punkt für Punkt seine Aufgaben als Kommissionsmitglied darauf notierte. Seither hat Alex Weber kein emotionales Chaos mehr im Kopf und kann auch den Grabreden auf die Demokratie, die auf der Älggi-Alp gehalten wurden, wenig abgewinnen. Nüchtern hält er fest: «Wir Parlamentarier vertreten doch das Volk. Warum denn nicht auch in Sachen Bürgerrechte?»

Sicher, sagt Weber, theoretisch sei ein Urnenentscheid der demokratischste. Doch wer schon von demokratischen Defiziten rede, müsse ebenso mit dem Finger dorthin zeigen, wo einzig die Burgergemeinde über die Passvergabe befinden darf. Zum Beispiel Dürnten ZH, wo kürzlich 0,8 Prozent aller Stimmbeteiligten sämtliche Gesuche aus Ex-Jugoslawien abschmetterten. 88 Prozent der Stimmberechvon zum vornherein ausgeschlossen, weil sie nicht Gemeindebürger sind.

Das heutige Modell mit dem Stadtparlament als politischer Kontrollinstanz funktioniert für den SVP-Politiker Weber jedenfalls «gut». Schon in der Bürgerrechtskommission, wo SP und Grüne fünf und die Bürgerlichen vier Sitze halten, ist man sich «in 95 Prozent der behandelten Gesuche in der Empfehlung einig», wie auch Kommissionspräsidentin Fiammetta Jahreiss von der SP bestätigt, eine vor 25 Jahren eingebürgerte Italienerin, die heute in der Erwachsenenbildung arbeitet. Man arbeite «allseits nach bestem Wissen und Gewissen in der Kommission», sagt sowohl die linke Präsidentin Jahreiss wie das rechte Kommissionsmitglied Weber.

Doch bei aller sachlicher Zusammenarbeit ergeben sich durchaus politische Differenzen bei der Beurteilung der Gesuche. Geht es zum Beispiel um Schulden oder Kredite, ist die Linke – im Rahmen der Richtlinien – kulanter als die Rechte. Eine Hauptdifferenz liegt – nebst der Beurteilung der Sprache – beim Umgang mit abgewiesenen Asylbewerbern. Ein Skandal, dass solche Leute eingebürgert würden, befanden die besagten vier SVP-Gemeinderäte vor den Medien. Dabei geht es um Personen mit so genannten F-Ausweisen, um abgewiesene Asylbewerber, die aber aus humanitären Gründen vorderhand legal in der Schweiz bleiben dürfen. Auch Alex Weber ist mit solchen Einbürgerungen nicht einverstanden, weil abgewiesen für ihn nun einmal abgewiesen heisst. Doch er relativiert, dass das «vielleicht zwanzig bis dreissig Fälle im letzten Jahr waren, doch da müssen Sie die Präsidentin fragen». Und die sagt: «Es waren drei oder vier.»

Auch bei diesen vieren ging es nicht um kriminelle Asylanten, die eingebürgert anstatt ausgewiesen wurden, wie man das Publikum nach besagter Medienkonferenz noch so gerne im Glauben liess, sondern typischerweise um junge Leute, die als Kleinkinder nach Zürich kamen und seit fünfzehn, sechzehn Jahren hier leben. Mittlerweile erfüllen sie alle rechtlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung.

70 Personen werden pro Jahr mit F-Ausweisen in der ganzen Schweiz eingebürgert, 70 von insgesamt 38 800. Auch Daniela trug neun Jahre lang einen F-Ausweis in ihrem Portemonnaie. Wir treffen uns in ihrem winzigen Mansardenzimmerlein in Einsiedeln, zwischen Stephen-King-Krimis, einer Lippenstiftsammlung und Chemiebüchern für die Maturaprüfung, und Daniela erzählt von jenem Abend des 3. März 2002, an dem sie, kurz nach der Abstimmung, einen flüchtigen Bekannten im Dorf traf. «Ich habe nein gestimmt bei den Einbürgerungen. Und du?», wollte der Bekannte wissen. «Ich durfte nicht abstimmen. Ich war eine der fünf -ic, die du abgelehnt hast.»

Die tausend Entschuldigungen nützten Daniela Kisic nichts. Ihr fehlten 407 Stimmen für den Schweizer Pass. Ein schwacher Trost, dass ihr Bekannter sie womöglich für eine Kälin gehalten hatte, weil sie baren Dialekt spricht, frei selbst von Secondoslang.

Vor elf Jahren war die damals neunjährige Daniela Kisic mit ihrer Mutter und ihrer Grossmutter, ursprünglich eine katholische Familie aus Kroatien, aus Sarajevo geflohen. Nach drei Monaten auf der Flucht landeten sie am Schweizer Nationalfeiertag in einem Flüchtlingsheim in Steinbach. Sofort begann Daniela Deutsch zu lernen. Sie lernte so zäh wie schnell und gut und schaffte es nach der Primarschule über die Oberstufe gar ins Gymnasium.

Es liege, meint Daniela, wohl an ihrem Lebenslauf, dass sie sich früh für Politik zu interessieren begann und «auch für unser Land – äh, Entschuldigung, für Ihr Land natürlich». Sie besuchte das kantonale Jugendparlament, und bei der Jungen SVP hielt sie einen Vortrag über Integration. Sie fand die schneidigen Jung-Volksparteiler durchaus sympathisch, nachdem sich deren erste Skepsis gegenüber einer -ic gelegt hatte; einer wurde später gar ihr Freund.

«Rauchen Sie?», «Haben Sie ein Natel?»

Bald stand für Daniela fest, dass sie Schweizerin werden möchte. Sie fühlt sich wohl hier, sie will dazugehören und nicht mehr in dauernder Angst vor Abschiebung nach Bosnien leben. So reichte sie (im Gegensatz zu Mutter und Grossmutter) einen Antrag ein, wurde daraufhin erst vom Bund, dann von der Kantonspolizei, schliesslich vom Einsiedler Bezirksrat befragt. «Rauchen Sie?» «Wann trat der Kanton Schwyz der Eidgenossenschaft bei?» «Haben Sie ein Natel?» Alle drei Instanzen befanden sie des Schweizer Passes für würdig. (Für die genauen Rechner: Die üblichen zwölf Aufenthaltsjahre waren hier nicht nötig, weil die Jahre zwischen dem 10. und 20. Geburtstag doppelt zählen.) «Sehr gut integriert; mit den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut»; «in ihrer Freizeit ausschliesslich mit Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt», schrieb der (stockbürgerliche) Bürgerrat in seiner offiziellen Abstimmungsempfehlung. Eine Kandidatin mit Bestnoten in Deutsch; der Einsiedler Anzeiger stellte sie auf einer Drittelseite vor; Nachbarn, Lehrer, Schulfreundinnen empfahlen sie in Leserbriefen.

Umsonst. An der Urne ignorierten 3245 Leute alles an ihr bis auf die letzten beiden Buchstaben ihres Namens. Sämtliche -ic wurden abgelehnt, während zwei Deutsche Einsiedler werden durften.

Martin Werlen, der Abt von Einsiedeln, kritisierte das Resultat als Armutszeugnis und rief zu einem Bussgottesdienst in die Klosterkirche. Daniela Kisic sass in der fünften Bankreihe. «Der heilige Sigismund – ein Franzose!», rief der Abt den dreihundert Anwesenden zu. «Der heilige Mauritius – ein Afrikaner! Maria ist hier eine Schwarze, und auch Christus ist kein Schweizer! Lauter Ausländer, die wir hier anbeten!»

Nach dem Gottesdienst traf Daniela zufällig den Einsiedler SVP-Politiker Ueli Brügger und fragte ihn direkt ins Gesicht: «Was haben Sie gegen mich?» «Überhaupt nichts», sagte Brügger, «aber bei den -ic spielen halt die Emotionen der Leute mit.» Mit hohlem Kreuz stand der Mann zwischen Daniela Kisic und Abt Martin, nach dem zehnminütigen Gespräch bekundete er wohlgefällig: «Da, mein Handschlag, mit diesem Meitli gehe ich das nächste Mal persönlich auf Werbetour. Dafür will ich mir nicht zu stolz sein!»

Sie hat kein Wort mehr von dem SVP-Politiker gehört, auch nicht ein Jahr später, im März 2003, als Daniela Kisic ihren zweiten Einbürgerungsversuch unternahm. Wie schon beim ersten Mal gab es keine offene kritische Stimme, niemand brachte irgendeinen Einwand vor. Und wieder wurde Daniela -ic abgelehnt, diesmal fehlten 98 Stimmen.

«Ich höre jeden Tag von tausend Einsiedlern, dass sie nichts gegen mich haben, dass sie mich nett, offen, freundlich finden und sofort einbürgern würden. Aber warum werde ich dann zweimal abgelehnt?», fragt Daniela Kisic.

Das Recht auf Willkür

«Abgelehnt? Schon möglich», meint Ueli Brügger am Telefon dazu. «Aber die Dame ist selber schuld, sie hätte es halt nicht schon wieder mit der Brechstange versuchen sollen.»

Noch ist sie nicht sicher, ob sie einen dritten und letzten Versuch unternehmen wird. Was wäre nach einem endgültigen Nein? Noch einmal diese Schmach durchleiden und die Verdächtigungen auf der Strasse: Hat der auch gegen mich gestimmt? Diesmal würde, als Folge des Bundesgerichtsentscheides, nicht mehr an der Urne über sie entschieden, sondern an einer Gemeindeversammlung, wie der Schwyzer Regierungsrat kürzlich beschlossen hat. Darauf hatte Daniela im Grunde immer gehofft: auf die Chance, sich den Stimmenden persönlich präsentieren zu können. Nun müsste, wer ihr den Pass verweigern will, sich öffentlich dazu bekennen und sein Nein begründen. Doch bereits hat Gregor Rutz, der schneidige SVP-Generalsekretär, die Einsiedler aufgerufen, sich gegen diese neue Regel zu wehren: «Bürger, pfeift die Regierung zurück!» Man soll, findet die SVP, weiterhin jenes Recht auf Willkür haben, das das Bundesgericht verboten hat.

Das Pech der Daniela Kisic ist, dass sie in Einsiedeln wohnt. In vielen anderen der 3000 Gemeinden wäre sie längstens Schweizerin, denn es gibt gewaltige Unterschiede und «ungefähr 3000 verschiedene Verfahren», wie die Berner Ethnologin Pascale Steiner meint, die eine vergleichende Studie über die Einbürgerungspraxis geschrieben hat. Nicht einmal beim Bund weiss man genau, wie viele Gemeinden überhaupt an der Urne einbürgern. Nach Steiners Schätzung dürften es maximal zweihundert sein. Die Zahl der Gemeinden, die an Versammlungen abstimmen, kennt hingegen gar niemand. Gleichwohl entscheiden damit gemäss Steiner mehrheitlich Bürgerrechtskommissionen, ohne dass es deshalb zu Volksaufständen käme. Castaneda im bündnerischen Calancatal zum Beispiel ist ungefähr das Gegenteil von Einsiedeln oder Emmen: ein mausarmes Schweizer Einbürgerungsparadies mit 237 Einwohnern und jährlich bis zu 118 Einbürgerungen. Noch nie wurde ein Gesuch abgelehnt, ja ein Kandidat braucht nicht einmal in der Gemeinde zu wohnen. Es gehe, versichert man in Castaneda, keineswegs ums Geld (die Gebühren liegen bei maximal 3000 Franken), vielmehr herrsche hier ein Geist der Offenheit. Und vor allem die Hoffnung, dass auch mal ein paar der neuen Bürger bleiben.

Mondäne Gemeinden wie St. Moritz bürgern hingegen kaum Ausländer ein, Zermatt in den letzten zwanzig Jahren keinen einzigen, wie Steiner weiss. Interessiert sich ein portugiesischer Casserolier trotzdem dafür, dann halten ihn die 15000 Franken Gebühren in Zermatt wohl rasch von einem Gesuch ab. Die Zermatter weisen die Ausländer diskret ein paar Kilometer weiter nach Mex oder Vérossaz, wo es wieder fast so einfach wie in Castaneda funktioniert.

Die Stadt Basel gilt im Vergleich zu Kantonen wie Schwyz als offen. Gesuche werden selten abgelehnt, hingegen immer öfter von der zuständigen Kommission der Bürgergemeinde zurückgestellt, teilweise jahrelang, wie die Ethnologinnen Christin Achermann und Stefanie Gass in einer neuen Untersuchung über die Basler Einbürgerungspraxis festgestellt haben. Der Ermessensspielraum bei Kriterien wie Assimilation und Sprache sei «sehr gross», sagt Achermann – und die Entscheide manchmal entsprechend «willkürlich».

Weitaus am liberalsten von allen Deutschschweizer Städten ist seit vergangenem Mai das Verfahren in der Stadt Bern. Dort bürgert nicht mehr das Parlament ein, sondern die Stadtregierung, die die Kandidaturen von einer Einbürgerungskommission überprüfen lässt. Dabei gilt die so genannte Integrationsvermutung, wonach automatisch als integriert gilt, wer zwölf Jahre hier gelebt hat. Kontrolliert wird nur noch, falls «begründete Zweifel» vorliegen. Damit hat die Bundesstadt die «ellenlange Fragerei im Umfeld der Leute», so der damalige FDP-Sicherheitsdirektor Kurt Wasserfallen, abgeschafft. Das Erstaunlichste daran: Das neue Reglement wurde mit überraschenden 73,2 Prozent angenommen, obwohl die Stadtberner SVP schwer dagegen getrommelt hatte (mit Ausnahme von Wasserfallens Nachfolgerin, der neuen Sicherheitsdirektorin Ursula Begert).

Auch die Westschweiz ist, abgesehen vom Wallis, offen, nicht erst seit die Gemeinden Meyrin, Genf, La Chaux-de-Fonds und Lausanne den in Emmen abgewiesenen Kandidaten aus Ex-Jugoslawien politisches Asyl offerierten. In Genf regelt längst der Kanton die Einbürgerungen, die Gemeinden haben nur noch ein Beschwerderecht, ähnlich wie im Tessin. Die Stadt Lausanne schliesslich, auch dies ein Landesunikum, wird zur Mehrheit von Eingebürgerten regiert.

Hoffnungsfroher Schweizermacher

Der sozusagen oberste Schweizermacher wohnt, obwohl in Bern aufgewachsen, im Kanton Neuenburg. Ich besuche Roland Schärer jedoch in Bern Wabern, wo der Chef der Sektion Einbürgerung beim Bund in einem ziemlich nüchtern gehaltenen Büro sitzt. Mit seinen 57 Jahren hat er schon die meisten Haare verloren, nicht aber die Hoffnung, dass sich alles zum Guten entwickeln wird in Sachen Einbürgerung. Vor bald dreissig Jahren begann der Jurist Schärer sich in Bundesdiensten mit dem Thema zu beschäftigen, zufällig, wie er sagt, und zu Zeiten, als Rolf Lyssys «Schweizermacher» noch sehr viel näher an der Realität lagen als heute. Das Zeitalter der hochpeniblen Hausbesuche ist so gut wie vorbei, und auch sonst, sagt Schärer, habe sich vieles zum Besseren verändert, nicht zuletzt mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli, über den er «ungeheuer froh» ist. Erhofft hatte er sich ein Verbot der Urnenabstimmungen schon lange, ebenso eine Verankerung des Beschwerderechts; erwartet jedoch hatte er das nicht unbedingt, auch wenn für ihn die Sachlage seit langem klar ist. Schärer, der Neuenburger Freisinnige, argumentiert mit Montesquieu, dem grossen französischen Vordenker der Gewaltentrennung, und just diese sieht er krass verletzt, wenn das Volk in der Rolle der Exekutive respektive eines Gerichtes amte. Auf die Frage, ob denn das oberste Gericht über dem Volk, dem Souverän stehen dürfe, verweist Schärer auf Appenzell Innerrhoden. Auch hier habe schliesslich das Bundesgericht 1990 einer (Männer-)Mehrheit das Frauenstimmrecht aufgezwungen. Schärer hält es mit dem Staatsrechtler Ulrich Zimmerli, dem ehemaligen Berner SVP-Ständerat, der im Lausanner Urteil nichts als eine «rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit» sieht. Eine Minderheit der Zunft um den St. Galler Professor Rainer Schweizer spricht hingegen von einer «Missachtung der direkten Demokratie». So oder so wächst auch unter den Juristen die Konfusion mit jeder weiteren angekündigten Volks- und Standesinitiative gegen das Lausanner Urteil. Nicht zu reden von der Ratlosigkeit bei Kantonen und Gemeinden, weil Lausanne nicht geklärt hat, ob und wie Abstimmungen an Gemeindeversammlungen rechtens sind oder nicht.

Als erfahrenster Schweizer Experte reiste Roland Schärer (teils während seiner Ferien) durch den Balkan und halb Osteuropa, um den neuen Staaten bei der Entwicklung ihrer Bürgerrechtsgesetze zu helfen. In der Schweiz war er entscheidend an der aktuellen Revision des Bürgerrechts beteiligt, das im Vergleich zu heute eine grosse Liberalisierung bedeutet. Man muss anstatt zwölf nur noch acht Jahre in der Schweiz gelebt haben; die zweite Generation kommt erleichtert zu einem Pass und die dritte automatisch, nämlich mit der Geburt. «Ein grosser Schritt für unsere Verhältnisse», findet Roland Schärer, und noch heute ist er ein wenig erstaunt, wie vergleichsweise reibungslos dieses Gesetz die Eidgenössischen Räte passierte. Noch ist die Mehrheit von SP und Grünen bis in die liberalen Teile von FDP und CVP solide, auch wenn der bislang umstrittenste Teil, das Beschwerderecht des Antragstellers, jüngst in einer wahltaktischen Schlaumeierei aus der Vorlage gekippt wurde. Einzig die SVP mauert, das nächste Mal bei der parlamentarischen Schlussberatung des Gesetzes am 24. September, und 2004 wird sie bei der Volksabstimmung endgültig gegen die «Verschleuderung des Schweizer Passes» auf den Barrikaden stehen.

Der letzte Urnengang über eine erleichterte Einbürgerung scheiterte 1994 nur am Ständemehr, doch selbst wenn es 2004 wieder nicht reichen sollte, glaubt Schärer an weitere Fortschritte, dann eben mit Lockerungen auf kantonaler Ebene. Am fernen Horizont sieht er sogar «die Abschaffung des überholten Gemeindebürgerrechts» und damit das Ende der vielen Ungleichheiten. Das hiesse, dass nur noch der Bund für Einbürgerungen zuständig wäre – wie in der EU. Doch auch Roland Schärer weiss, wie chancenlos eine solche Idee derzeit wäre.

Schon jetzt hat der oberste Schweizermacher einen schweren Stand auf Podien. Er ist auf «völlig verlorenem Posten», wenn er einen Saal von 200 SVP-Leuten vor oder besser gegen sich hat wie letztes Jahr in Brunnen; wenn ihm Leute wie SVP-Nationalrat Fehr entgegenhalten, mit der automatischen Einbürgerung werde «das weltweit einzigartige Schweizer Bürgerrecht verschleudert», und obendrein brauche der Bundesrat die Masseneinbürgerungen als Trick, «um die Ausländerquote künstlich zu senken, damit er vom eigenen Versagen ablenken kann». Doch auf Wahlkampfpolemik reagiert Schärer vollkommen kühl. In der Einbürgerungspolitik, holt er aus, gehe es eben um Einbürgerung und nicht um Einwanderung. Es geht also nicht darum, wer ins Land hinein darf, sondern wie man mit den 1,4 Millionen umgeht, die bereits legal hier leben und mehrheitlich auch hier bleiben werden. Warum soll es besser sein, wenn diese Leute Ausländer bleiben und nicht Schweizer werden?

Ebenso gelassen wiederholt Roland Schärer seine und die bundesrätliche Haltung, dass Einbürgerung wichtig für die Integration – und deshalb auch zu fördern – ist. «Wer auf Dauer hier lebt und Steuern zahlt, der soll auch zu diesem Staat gehören und mit entscheiden. Das ist noch mehr im Interesse des Staates als des Einzelnen, weil der Zusammenhalt in Staat und Gesellschaft dadurch besser wird.» Einbürgerung heisst aus dieser Sicht mehr Mitverantwortung, ähnlich einem Mieter, der zum Eigentümer wird: Wer (mit-)besitzt, fühlt sich stärker verantwortlich für sein Haus und seine Umgebung.

Was schliesslich die «Verschleuderung» betrifft, hält Schärer in aller Ruhe fest: «Wo ist der Lebens-Mittelpunkt der dritten Generation, also der Enkel der Einwanderer? Sicher in der Schweiz. Diese Kinder werden hier geboren und wachsen hier auf. Was soll denn sonst entscheiden? Die quasi ethnisch reine Abstammung kann es doch nicht sein. Im täglichen Leben nimmt man die Leute der zweiten und dritten Generation ohnehin nicht mehr als Ausländer wahr.» Ja, Roland Schärer nicht. Und auch nicht der Zürcher SVP-Gemeinderat Alex Weber, der ebenfalls für eine automatische Einbürgerung der dritten Generation ist: «Da gibt es doch keinen Unterschied mehr zu den Schweizer Kindern.» Doch einer wie Auns-Geschäftsführer Hans Fehr sieht und malt hier nur noch schwarz: «Mit der hunderttausendfachen Verschacherung des Bürgerrechtes ist für mich die Identität der Schweiz in Gefahr. Dann werde ich praktisch heimatlos.» Natürlich nähme Hans Fehr nie einen Begriff wie «ethnisch reine Abstammung» in den Mund. Sein Ziel ist die «Homogenität» der Gesellschaft (nebst «maximaler Freiheit, maximalem Wohlstand und maximaler Unabhängigkeit»). Wenn er in den Einbürgerungsrichtlinien der Zürcher Kantonsregierung liest, man dürfe sich «nicht am Wunschgebilde einer harmonischen und homogenen Gesellschaft orientieren», dann ist das für Hans Fehr schlimmster Fatalismus. Was Fehr von Schärer trennt, ist letztlich ihr Schweizbild und die Frage, was dieses Land in seinem Kern zusammenhält. Ist es die rationale Ordnung staatlicher Verfahrensregeln? Oder aber der historisch gewachsene Organismus?

Secondos sind innovativer

Doch ist dem überhaupt so, dass mit dem revidierten Bürgerrecht eine «Masseneinbürgerung droht», wie Hans Fehr behauptet? Hier verweist Roland Schärer auf eine soeben erschienene Studie von Avenir Suisse. Der Think- Tank prognostiziert für den Fall, dass die dritte Generation künftig automatisch eingebürgert wird, bis 2020 eine jährliche Quote von 43000 Personen; anschliessend wäre sie wieder leicht rückläufig. Im Jahr 2002 lag man mit dem geltenden Recht bei 38800 Personen, bei stark steigender Tendenz (Siehe Kasten Seite 44). Avenir Suisse hält eine forcierte Einbürgerung ausdrücklich für «politisch wünschbar und wirtschaftlich sinnvoll», weil zumal die zweite und dritte Ausländergeneration «in vielen Bereichen überproportional innovativ und häufiger als Einheimische unternehmerisch tätig sind» – von der halben Schweizer Fussballnationalmannschaft bis zu den Hayeks und Bertarellis. Einbürgerung also auch als Mittel gegen Überalterung und wachsende AHV-Löcher, wie Matthias Dettling und Stefan Flückiger von Avenir Suisse meinen; und in einem Tages-Anzeiger-Artikel raten sie dringend zu mehr Nüchternheit und weniger «nationalistischen Empörungsritualen».

In Emmen selber war Roland Schärer ausser im Militärdienst noch nie, obwohl er schon in halb Europa auf jene Gemeinde angesprochen wurde, die auch hierzulande nicht selten als Rassistenstadt gilt. Emmen ist, nebst Zürich, die zweite Gemeinde, der das Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli gilt. Gemeinderat Daniel Bühlmann sass an jenem Dienstag im Palais «Mon Repos», zusammen mit dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber, und als er das Gericht nach dem Urteil verliess, meinte er zu seinen Kollegen: «Das ist eine gemähte Wiese für die SVP.» Bühlmann gehört selber seit vier Jahren der SVP an, aber er hätte gerne auf die Wahlhilfe aus Lausanne verzichtet.

Er sitzt, als wir uns treffen, im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes von Emmen; an seiner Bürowand hängt surrealistische Kunst aus dem Gemeindefundus. Daniel Bühlmann ist 42 und Anwalt von Beruf. Dunkler Anzug, Stoppelfrisur, eckige Brille. Im Frühjahr 2000 zog er für die SVP in die Emmer Exekutive ein und vertrieb damit die SP von ihrem einzigen Sitz, den diese 80 Jahre lang gehalten hatte. Dass seine (mittlerweile eingebürgerte) Ex-Frau Venezolanerin ist und seine neue Lebensgefährtin aus der Dominikanischen Republik, hat seine Wahl so wenig verhindert wie die Tatsache, dass er als Anwalt bosnische Raser verteidigt hat.

Sein neues Amt trat Bühlmann «kurz nach dieser ominösen Urnenabstimmung» an, als von 56 Kandidaten alle 48 mit balkanischen Namen gestrichen wurden. Früher waren Einbürgerungen für ihn «politisch nie ein Thema», nun musste Bühlmann versuchen, «Ruhe in die verfahrene Situation und Emmen wieder aus den Schlagzeilen zu bringen».

Dreifach geröntgte Kandidaten

Das Vertrauen des Volkes hoffte er mit einem neuen Verfahren zurückzugewinnen, das er massgeblich mit ausarbeitete – «vermutlich das strengste in der ganzen Schweiz», wie Bühlmann ohne Stolz sagt. Seither werden die Kandidaten dreifach geröntgt: am gründlichsten von einer Delegation des Gemeinderates, dann von der Einbürgerungskommission, hernach vom Gemeindeparlament. Wer das überstehe, dachten Bühlmann und der Gemeinderat, der werde auch die letzte und höchste Hürde nehmen: jene an der Urne. Strafregisterauszug, selbst laufende Verfahren, Schulden, Kredite, Steuermoral, Sprachkenntnis – alles kommt auf den Tisch. Spricht die Ehefrau schlecht Deutsch, was recht oft vorkommt, wird nur der Ehemann zur Einbürgerung empfohlen und sie – auf eigene Kosten – in einen Sprachkurs geschickt. Da wird, im Gegensatz zu Zürich, Sprachkompetenz höher gewichtet als die Einheit der Familie. Ist jemand arbeitslos, rät man zum Rückzug des Gesuchs, weil es, wie Bühlmann sagt, «an der Urne sowieso chancenlos wäre», obwohl laut Gesetz Arbeitslosigkeit kein Grund für eine Verweigerung der Einbürgerung ist.

Jeder Franken, den die Abklärungen kosten, wird zu Händen der Steuerzahler aufgelistet und dem Gesuchsteller verrechnet. Bühlmann ist bei allen Kandidatengesprächen dabei, und in 99 von 100 Fällen seien sich Gemeinderat und -parlament einig und rieten dem Volk mit bestem Gewissen grossmehrheitlich zu einem Ja. Und selten zu einem Nein.

Im Juni 2001 ersuchten erstmals nach der «ominösen Abstimmung» wieder 15 Personen aus dem Balkan um den Schweizer Pass. Selbst aus Kanada belagerten Fernsehteams das Verwaltungshochhaus, um live aus der «Schweizer Rassistenstadt Emmen» zu berichten, doch diesmal wurden alle Gesuche angenommen. Kurz vor dem nächsten Einbürgerungstermin erstach dann in Emmen ein 50-jähriger Bosnier einen 18-jährigen Schweizer, und seither werden Leute aus dem Balkan wieder mehr oder weniger konsequent abgelehnt, im letzten Frühjahr auch alle Türken und Polen.

Eine konsternierende Erfahrung für Bühlmann. Verstehen kann er diese Ablehnungen nicht, «denn damit straft man nun wirklich komplett die Falschen. Die Einbürgerungskandidaten sind ja genau die Vorzeigeausländer!» Bühlmann kommt zum gleichen Schluss wie sein Zürcher Parteikollege Alex Weber: «Wer sich näher mit dem Thema beschäftigt, muss feststellen: Einbürgerungen an der Urne sind nicht praktikabel, weil man sich aufgrund der verfügbaren Informationen kein angemessenes Bild über die Kandidaten machen kann.»

Trotzdem hält Daniel Bühlmann das Bundesgerichtsurteil für falsch. Denn die Politik und nicht das Bundesgericht müsse über die Grundsatzfrage befinden, ob eine ordentliche Einbürgerung nun ein begründungspflichtiger Verwaltungsakt oder ein letztlich nicht begründungspflichtiger politischer Akt sei. Insofern würden die angekündigten Volks- und Standesinitiativen eine willkommene Klärung bieten, weil sie, so Bühlmann, eine politische Antwort auf nationaler Ebene brächten.

Vorderhand allerdings muss der Emmer Gemeinderat zur Kenntnis nehmen, dass das Vertrauen der Bevölkerung weiterhin nicht vorhanden ist, wenn selbst bestbegründete Gesuche tel quel verworfen werden. «Die Leute machen das», glaubt Bühlmann, «weil sie einen eingebürgerten Serben auch mit Schweizer Pass weiterhin für einen Jugo halten. Wer meint, es habe zu viele Jugos in Emmen, wird immer nein stimmen. Ich sage nochmals: Damit trifft man die Falschen, aber es ist das einzige Ventil, das die Leute haben, um ihren Missmut zum Ausdruck zu bringen.» Jahrelang hatte die Gemeinde hohe Einbürgerungsraten, jeweils vorgespurt in der von der SP präsidierten Einbürgerungskommission und vom Gemeindeparlament abschliessend begutachtet. Bis die Schweizer Demokraten (SVP gab’s noch keine) 1999 mit einer Initiative die Urnenabstimmung durchsetzen konnten. Seit das Ventil offen ist, hat der Wind gedreht.

Ausländeranteil von 90 Prozent

Auf den Vorhalt der Fremdenfeindlichkeit reagiert Bühlmann allergisch. «Wir sind nicht mehr oder weniger rassistisch, als alle andern wären, die sich in der gleichen Situation wie Emmen befänden.» Bloss wolle nie einer wissen, wie diese Situation sei und warum so viele Leute nein stimmten, ärgert sich Bühlmann und zieht eine 200-seitige Studie über Emmen aus dem Schrank. «Hier, Seite 10, Emmen im Jahr 2002: 27000 Einwohner, 29 Prozent Ausländer, 5500 der 8000 Ausländer aus dem Balkan. 1950 lebten 11000 Einwohner in Emmen, davon 2 Prozent Ausländer.» Die Untersuchung illustriert Emmens unverdauten Wandel vom ländlichen Vorort zum Industriestandort bis zum heutigen Aggloland. Von den 3500 Industriearbeitsplätzen der früheren Viscosuisse sind 350 geblieben. Heute ist Emmen die zweitgrösste Stadt der Zentralschweiz, grösser als Aarau, Zug oder Lugano. Doch der Gemeinde ist das innere Gleichgewicht abhanden gekommen zwischen Einkaufszentren und leeren Fabrikhallen. Geblieben sind die sozialen Wohnungsbauten der sechziger und siebziger Jahre, mehr denn je reine Ausländerquartiere. Einzelne Primarklassen, sagt Daniel Bühlmann, der als Emmer Schuldirektor amtet, haben einen Ausländeranteil von 90 Prozent.

Mit den knapp 20 Prozent Ausländern bis 1990 habe Emmen gut zu leben vermocht, sagt Bühlmann, doch die weiteren zehn Prozent seither, hauptsächlich aus den Kriegsgebieten des Balkans, hätten sie überfordert. Zu lange habe man die damit verbundenen Probleme nicht ernst genommen, und in den nächsten fünf Jahren werde man sie auch noch nicht gelöst haben. «Aber ich gehöre nicht zu den SVP-Politikern, die einfach nur ‹Ausländer raus› schreien. Ich bin gewählt, um Probleme zu lösen, und das konnte ich noch nie mit Hilfe des Parteibüchleins.»

Rainer Münz und Ralf Ulrich für Avenir Suisse:
Das Schweizer Bürgerrecht. Zürich, 2003
Pascale Steiner und Hans-Rudolf Wicker:
Einbürgerung auf der Ebene der Gemeinden. Bern, 2000

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 38/03
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